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Archiv "Praxisführung: Liquidität sichern" (02.07.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 26

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2. Juli 2010 A 1319 papieren zu prüfen. Auf Empfehlung

der Gutachter wird die Bank nun den Ende November 2009 ausgeschiede- nen „Risikovorstand“ Günther Heri- on auf Schadensersatz verklagen, wie Apotheker Hermann S. Keller, der Aufsichtsratsvorsitzende, mitteilte.

Die juristische Aufarbeitung der ho- hen Verluste aus den Wertpapieran - lagen steht also noch bevor. Von der Vertreterversammlung wurden nur die Vorstände, die 2009 ihr Amt an- getreten haben, für das abgelaufene Geschäftsjahr entlastet. Die Entlas- tung der übrigen Vorstände, die bis auf Personalvorstand Werner Albert Schuster die Bank verlassen haben, wurde auf die nächste Vertreterver- sammlung vertagt. Eine Sorgfalts- pflichtverletzung des Aufsichtsrats ist nach Auffassung externer Gutachter nicht erkennbar. Das Aufsichtsgre- mium wurde für das Geschäftsjahr 2009 ohne Gegenstimmen bei sechs Enthaltungen entlastet.

Keine Kreditklemme

Pfennig bekräftigte, dass sich die Bank von ihrem Ausflug an den Ka- pitalmarkt verabschieden und auf ihr Kerngeschäft konzentrieren werde.

Zur Expansion des Kreditgeschäfts will die Apobank im Vertrieb zusätz- liche Mitarbeiter einstellen. Ange- sichts von 4,1 Milliarden Euro Neu- ausleihungen 2009 sieht Pfennig das Schlagwort von der Kreditklemme zumindest für die akademischen Heilberufe schon heute als widerlegt an. Dass Kredite an Privatkunden notleidend werden, ist bei der Apo- bank weiterhin sehr selten. Bei Kre- diten an ambulante Versorgungszen- tren seien die Planungen aber zu po- sitiv gewesen. Es mussten Wertkor- rekturen vorgenommen werden, die nicht beziffert wurden.

Neue Kredite müssen ausrei- chend mit Eigenkapital unterlegt sein. Mit dem Verlustabschluss ist jedoch die Eigenmittelquote der Apobank deutlich geschmolzen. Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis er- mächtigte die Vertreterversamm- lung deshalb den Vorstand, eine stil- le Beteiligung von 50 bis 200 Mil- lionen Euro hereinzunehmen. Sie soll vor allem bei ärztlichen Versor- gungswerken platziert werden. ■ Heinz Stüwe

PRAXISFÜHRUNG

Liquidität sichern

Das „Kombiprogramm“ kann Praxisgemeinschaften helfen, Kreditprobleme in den Griff zu bekommen.

D

as verstehe, wer will“, war die Reaktion von Dr. Wolf- gang S., Mitglied einer Praxisge- meinschaft in Niedersachsen, als seine Hausbank ihm erneut schrieb, dass die Höhe des Eigenkapitals der Praxis „unbedingt erheblich verbes- sert werden muss“. Während der bisherigen langjährigen Zusammen- arbeit war davon nie die Rede.

Selbstverständlich ist auch dem Arzt klar, dass Kreditinstitute wegen ihrer Ertragslage zunehmend auf die Eigenmittel ihrer mittelständischen Kreditnehmer achten müssen. Was ihn aber ärgert, ist der Eindruck, den die Bank vermittelt. Von Selbstkritik ist hier ebenso wenig die Rede, wie von einem stetigen Aufbau des Ei- genkapitals. Der Eindruck ist viel- mehr, dass sich S. schnell um eine deutliche Verbesserung des Eigen- kapitals kümmern muss, um seine bisher akzeptable Kreditwürdigkeit nicht zu gefährden. Denn daran lässt die Bank keinen Zweifel: Die Eigen- kapitalquote wird dort als „wesentli- cher Bestandteil“ des Kreditratings gesehen und führt zwangsläufig, da sie bei der Praxisgemeinschaft

„unter dem Branchendurchschnitt“

liegt, zu einer Herabstufung der Ratingnote. Die Konsequenz besteht zunächst „nur“ in einer noch gerin- gen Erhöhung seiner Kreditzinssät- ze. Mittelfristig sind aber etwaige Kreditverlängerungen „in Gefahr“.

Gemeinsame Initiative hilft Wie auch immer, auch im Interesse seiner Kollegen und Mitarbeiterin- nen muss S. seine Kreditversorgung sicherstellen. Dabei kann ihm eine gemeinsame Initiative der Bürg- schaftsbanken und der Mittelständi- schen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) helfen. Im sogenannten Kombiprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen einerseits die Liquiditätssicherung und ande-

rerseits die Ausstattung mit wirt - schaftlichem Eigenkapital er mög licht werden. Mit dem Programm sind Finanzierungen zwischen 100 000 und 500 000 Euro möglich, wobei 75 Prozent auf einen durch die je- weilige Bürgschaftsbank verbürg- ten Hausbankkredit und 25 Prozent auf eine Eigenkapital stärkende Beteiligung der MBG entfallen. S.

kann damit seinen Kredit sichern und durch den Beteiligungsbau- stein, mit dem sich die Eigenkapi- talquote verbessert, auch das Ra- ting der Praxis verbessern. Kredit- zinserhöhungen werden so zunächst vermieden.

Inhaber von Praxisgemeinschaf- ten müssen übrigens keine Befürch- tungen haben, dass durch einen fremden Kapitalgeber auf das ope- rative Geschäft Einfluss genommen wird. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall, da weder Anteile über- nommen noch Mitspracherechte eingeräumt werden. Die Unterneh- mer bleiben daher „Herr im eigenen Hause“, wie es Waltraud Wolf, Vor- sitzende des Verbandes deutscher Bürgschaftsbanken, formuliert.

Die Antragstellung bei der jewei- ligen Bürgschaftsbank erfolgt über die Hausbank des Kreditnehmers.

Wolf: „Die bankübliche Bonitäts- prüfung erfolgt gemeinsam durch die Bürgschaftsbank und die Mittel- ständische Beteiligungsgesellschaft Hand in Hand, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen.“

Wenn ausschließlich eine stille Beteiligung gewünscht wird, kön- nen sich Praxisinhaber auch direkt an die Mittelständische Beteili- gungsgesellschaft werden. In sol- chen Fällen seien, erklärte Wolf,

„reine Liquiditätsfinanzierungen aber

nicht möglich“. ■

Michael Vetter

@

Weitere Informationen:

www.vdb-info.de, www.bvkap.de

W I R T S C H A F T

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