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Archiv "Bekanntmachungen: Beschlüsse des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer" (15.02.2002)

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Nach der Veröffentlichung neuer Metho- den zur Messung von Enzymaktivitäten bei 37 °C hatte der Vorstand der Bundes- ärztekammer im Dezember 1992 beschlos- sen, dass diese neuen Methoden in einer Übergangsphase die alten Methoden bei 25 °C ablösen. Nach mehrmaliger Verlän- gerung dieser Übergangsphase, in welcher noch wahlweise die alten so genannten 25-°C-Methoden ebenso angewendet wer- den konnten wie die neuen so genannten 37-°C-Methoden, ist diese zum 31. 12. 2001 abgelaufen. Ab 1. 1. 2002 soll deshalb nur noch nach den 37-°C-Methoden gemessen werden. Für alle Laboratorien, die schon in den vergangenen Jahren diese Methode angewendet haben, ergibt sich dadurch keine neue Situation. Offen bleibt ledig- lich die Frage, ob aus Tradition weiterhin die bei 37 °C gemessenen Werte mit mehr oder weniger verlässlichen Faktoren auf die alte 25-°C-Methode umgerechnet wer- den. Es wäre sicherlich besser, weil fach- lich korrekt, das Auslaufen der Über- gangsphase zu nutzen, um die in fast allen Laboratorien realisierte Enzymaktivitäts- messung bei 37 °C vollständig umzuset-

zen, das heißt auch die Werte korrekt aus- zudrucken. Dies empfiehlt sich spätestens mit der Anpassung an die neuen interna- tionalen Methoden zu realisieren, weil sonst national und international keine Ver- gleichbarkeit mehr gegeben ist. Die seit längerem angekündigten IFCC-Methoden sind abgestimmt und werden – ebenso wie die neuen Referenzintervalle – in Kürze veröffentlicht. Sie werden künftig Grund- lage sein auch für die Herstellung der Rea- genzien und die Ermittlung von Zielwer- ten in den Kontrollmaterialien. Die IFCC- Methoden sind von der Deutschen Gesell- schaft für Klinische Chemie mitentwickelt worden. Dadurch ist gewährleistet, dass sich gegenüber den bisher in Deutschland seit 1992 angewendeten 37-°C-Methoden nur geringfügige Modifikationen ergeben.

Die Ringversuchsorganisationen werden nach Ablauf einer noch zu vereinbarenden Frist nach Veröffentlichung der IFCC-Me- thoden die Bewertung der Teilnehmerer- gebnisse nur noch auf der Grundlage von Referenzmethodenwerten vornehmen, die mit den neuen IFCC-Methoden ermit-

telt wurden. ✮

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A458 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 7½½½½15. Februar 2002

B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Mitteilungen

Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien – Enzymaktivitätsmessungen

1. Prächirurgische Epilepsiediagnostik

Prächirurgische epilepsiediagnostische Langzeitaufzeichnung mittels kontinuier- lichem, iktuale und interiktuale Ereignis- se registrierenden Vielkanal-Video-EEG- Monitoring und simultaner Doppelbild- aufzeichnung unter Benutzung von Oberflächen- und/oder Sphenoidalelek- troden einschließlich Provokationstests, von mindestens 24 Stunden Dauer, ana- log Nr. 827a GOÄ(950 Punkte) + analog Nr. 838 GOÄ(550 Punkte) + analog Nr.

860 GOÄ(920 Punkte), bis zu sechsmal im Behandlungsfall.

Prächirurgische Intensivüberwachung eines Epilepsie-Patienten durch den Neurologen im Zusammenhang mit der Durchführung eines iktualen SPECT,

einschließlich aller diesbezüglich erfor- derlichen ärztlichen Interventionen,von mindestens 24 Stunden Dauer, analog Nr.

827a GOÄ(950 Punkte) bis zu sechsmal im Behandlungsfall.

Prächirurgische epilepsiediagnostische Messung intracranieller kognitiver Po- tenziale, einschließlich Aufzeichnung und Auswertung analog Nr. 1408 GOÄ (888 Punkte).

Prächirurgische epilepsiediagnostische kortikale Elektrostimulation, einschließ- lich Aufzeichnung und Auswertung ana- log Nr. 839 GOÄ(700 Punkte).

Unabdingbare Voraussetzung einer operativen Behandlung der Epilepsie ist eine exakte prächirurgische Diagnostik, die sich, abgesehen von der Langzeitbe- obachtung unter Intensivüberwachungs- bedingungen, aus einem Bündel von ärzt-

lichen Interventionen zusammensetzt.

Für die besonderen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines iktualen SPECT durch den Neu- rologen erbracht werden müssen, hält der Ausschuss „Gebührenordnung“ eine Analogbewertung nach Leistungsnum- mer 827 a GOÄ für sachgerecht. Bei der Messung intracranieller kognitiver Po- tenziale und der kortikalen Elektrosti- mulation handelt es sich um fakultative invasive Maßnahmen.

2. Radiale Stoßwellentherapie bei orthopädischen Indikationen Radiale Stoßwellentherapie bei orthopä- dischen, chirurgischen oder schmerzthe- rapeutischen Indikationen analog Nr. 302 GOÄ(250 Punkte).

Bei Behandlung verschiedener Kör- perareale in einer Sitzung ist die Nr. 302 analog pro Sitzung nur einmal berech- nungsfähig. Der Ausschuss „Gebühren- ordnung“ geht von einer durchschnittli- chen Anzahl von zwei bis drei, maximal vier Sitzungen pro Behandlungsfall aus.

3. ESWT bei orthopädischen Indikationen

Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen ana- log Nr. 1800 GOÄ (je Sitzung, 1 480 Punkte).

Die vom Ausschuss „Gebührenord- nung“ beschlossene Analogbewertung nach Nr. 1800 GOÄ ersetzt die ältere Analogempfehlung für die ESWT bei orthopädischen Indikationen (nach Nr.

1860 GOÄ). Die Notwendigkeit, einen horizontalen Abgleich innerhalb des Be- wertungsgefüges der GOÄ, insbesondere im Hinblick auf das Vergütungsniveau umfassender Operationsleistungen sowie im Vergleich zu aktuellen Analogbewer- tungen anderer neuerer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durchführen zu müssen, war Anlass, die Analogbewer- tung der ESWT einer erneuten Prüfung zu unterziehen.

Die Behandlung einer Pseudarthrose stellt eine seltene Indikation zur Durch- führung einer ESWT dar. Aufgrund grö- ßerer Risiken setzt die Behandlung ei- ner Pseudarthrose zwingend besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Traumatologie voraus. Der im Einzelfall höhere Schwierigkeitsgrad und über- durchschnittliche Zeitaufwand bei der Behandlung einer Pseudarthrose mittels ESWT begründet den Ansatz des 3,5fa- chen Steigerungsfaktors, oder sogar die Vereinbarung einer abweichenden Ge- bührenhöhe (§ 2 [1] GOÄ). ✮

Bekanntmachungen

Beschlüsse des Gebührenordnungs-

ausschusses der Bundesärztekammer

Referenzen

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