An: Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Formularverlag und Praxis-Organisationsdienst, Dieselstr. 2, 5000 Köln 40 Ich bitte um kostenlose Zusendung Ihres neuen Kataloges
1993/1994 „Praxis-Drucksachen und -Organisationsbe- darf"
Absender/Praxis-Stempel
Unterschrift
DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT PRAXIS UND HAUS
Einheitliches Abrechnungsformular:
„Ein Schritt in die richtige Richtung"
D
er Deutsche Ärzte- Verlag und der Ver- band der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben ein einheitliches For- mular zur privatärztlichen Abrechnung der Arzte und Zahnärzte erarbeitet. Es soll allen Beteiligten die Arbeit erleichtern.Für den Arzt ist vorteil- haft, daß das Formular hand- schriftlich, mit der Schreib- maschine oder mit einem Pra- xis-Computer ausgefüllt wer- den kann. Für die wichtigsten und häufigsten Angaben auf einer Arztrechnung ist ein festgelegter Platz vorgesehen.
Daneben bleibt Raum für sel- tener vorkommende Anga- ben, der nicht ausdrücklich bestimmt ist. Das Format DIN A4 läßt Raum für mehr Leistungspositionen als DIN A5. Es wird auch bei den ärztli- chen Verrechnungsstellen Verwendung finden können.
Das einheitliche Formular läßt im Rahmen der GOÄ Raum für die Individualität der privatärztlichen Abrech- nung. Die Vorgabe des Plat-
zes für die meisten erforderli- chen Angaben in der Rech- nung trägt dazu bei, daß kei- ne wichtige Angabe vergessen wird. Damit erspart man sich Rückfragen, vom Patienten wie vom Krankenversicherer.
Rationalisierung
Das neue Formular soll für die Unternehmen der PKV der erste Schritt zu ei- ner Verbesserung, insbeson- dere zu einer Beschleunigung der Abrechnung mit den Ver- sicherten sein. Erhält der Pa- tient sein Geld schneller von der PKV, so wird er meist die Arztliquidation schneller be- gleichen. Soweit die Kranken- versicherer mit Hilfe des ein- heitlichen Rechnungsformu- lars einen Rationalisierungs- effekt erzielen, kommt die Einsparung auch den Versi- cherten und damit mittelbar
auch den Ärzten zugute. Der Versicherungsschutz der PKV gewinnt damit an At- traktivität, was sich in Form der Vergrößerung des Privat- klientels der Arzte auswirkt.
Auch mögliche Einwände sollen offen angesprochen werden: Die Möglichkeit ei- ner maschinell erstellten arzt- bezogenen Leistungsanalyse besteht theoretisch schon jetzt, ist jedoch nach dem gel-
tenden Datenschutzrecht un- zulässig. Außerdem kann die PKV im Gegensatz zum Recht der kassenärztlichen Vergütung aus dem Über- schreiten von Durchschnitts- werten keine leistungsmäßi- gen Folgerungen ziehen.
Im kassenärztlichen Be- reich sind die Vereinheitli- chung der Abrechnung des Arztes und der Einsatz der EDV für die Leistungsbe- rechnung durch die Kassen- ärztliche Vereinigung wesent-
lich weiter fortgeschritten, als dies für die privatärztliche Abrechnung und die Lei- stungsberechnung seitens der PKV in Betracht kommt.
Deshalb sollte Verständnis dafür bestehen, daß die PKV die relativ geringfügige Ver- einheitlichung durch ein Rechnungsformular anstrebt, um Fortschritte der Technik (maschinelle Beleglesung) nutzen zu können. Es liegt im richtig verstandenen Interes- se auch der Arzte, daß der Versicherungsschutz des Pri- vatpatienten durch die Mög- lichkeiten der modernen Technik ebenfalls etwas ko- stengünstiger und schneller abgerechnet werden kann.
Einer Nutzung der Chip- Technik, auch durch die Pri- vaten Krankenversicherer, möchten die niedergelasse- nen Ärzte gerne im zweiten Schritt, im Sinne einer durch- gängigen Verwaltungsverein- fachung entgegensehen.
Dr. Otfrid P. Schäfer 1. Vorsitzender der KV Hessen
Privat-Liquidation:
Einheitliches Abrechnungsformular
mularverlag und Praxis-Orga- nisationsdienst in den letzten Tagen nicht erhalten haben sollten, bekommen Sie diesen
umgehend zugeschickt, wenn Sie den nachstehenden An- forderungs-Coupon mit Ihren Absenderangaben einsenden.
Mit der Aussendung des Kataloges 1993/1994, die in diesen Tagen an circa 85 000 Empfänger in freier Praxis (Ärzte und Zahnärzte) er- folgte, bietet die Abteilung Formularverlag und Praxis- Organisationsdienst der Deut- scher Ärzte-Verlag GmbH das
„Standardisierte Rechnungs- formular/PKV" an. Dieses Formular sieht alle Angaben vor, die nach der Gebühren- ordnung und den Versiche- rungsverträgen erforderlich sind. Nachfragen zur Rech- nung, zur Diagnose, zur be- handelten Person usw. können dadurch vermieden werden — eine Hilfe für Arzt und Patien- ten.
Das Formular ist ein 3fach-Satz/DIN A4 hoch, selbstdurchschreibend: 1.
Blatt weiß/Vorderseite mit schwarzem Aufdruck; 2. Blatt
gelb/Vorderseite mit schwar- zem Aufdruck; 3. Blatt rosa/
ohne Aufdruck. Auf Wunsch können die ersten beiden Sei- ten auch mit jeweiligem Rückseitenaufdruck der Lei- stungsbeschreibung des Fach- gebietes des Bestellers gelie- fert werden.
Zur Einführung
Im Hinblick auf die bevor- stehende Änderung des Post- leitzahlensystems besteht für den Bezug der neuen „Stan- dardisierten Rechnungsfor- mulare/PKV" mit individuel- lem Aufdruck ein bis zum 15.
Juni 1993 befristetes Einfüh- rungs-Angebot bei einer Min- destbestellmenge von 250 Stück.
Sofern Sie den Katalog 1993/1994 der Abteilung For- A1 -1142 (74) Dt. Ärztebl. 90, Heft 15, 16. April 1993