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Archiv "Liquidation" (31.07.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung

Mit anderen Worten: Der For- schungsauftrag läßt deutlich erken- nen, daß es sich hier um reine Zweck-„Forschung" handelt bzw.

daß der Auftragnehmer sie als sol- che versteht. Die Richtigkeit unse- rer Beurteilung wird noch gestützt durch die Aussage des Hauptge- schäftsführers der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) selbst, der bei einer kürzlich in Düsseldorf veranstalteten Presse- konferenz, bei der das Projekt er- läutert wurde, erklärt hatte, das Deutsche Krankenhausinstitut sei sehr „erdverbunden" und keines- wegs so hochgestochen wissen- schaftlich; das Projekt werde zu- dem finanziell und ideell von der Krankenhausgesellschaft unter- stützt.

Um der Korrektheit der Berichter- stattung willen seien auch die wei- teren Ausführungen Eichhorns im Wortlaut wiedergegeben:

„Ferner ließe sich beim Ausbau der semistationären Behandlung am Krankenhaus die Verweildauer dadurch verkürzen, daß ein Teil der an die diagnostischen und the- rapeutischen Einrichtungen des Krankenhauses gebundenen Dia- gnostik, Nachbehandlung und Re- habilitation im Rahmen von Tages- und Nachtkliniken ausgeführt wer- den könnte. Eine wesentliche Ent- lastung der Krankenhausversor- gung könnte sich also dadurch er- reichen lassen, daß man es der Entscheidung des Krankenhaus- facharztes überläßt, ob für die ihm überwiesenen Patienten Diagnostik und Therapie semistationär oder vollstationär durchzuführen sind.

Dabei haben Untersuchungen des DKI, aber auch anderer Stellen er- geben, daß der Umfang der Entla- stung der Krankenhausversorgung etwa 10 bis 12°/o des Gesamtbet- tenangebotes ausmachen würde.

Es sei ausdrücklich darauf hinge- wiesen, daß die Untersuchungen nur die Möglichkeiten der Um- schichtung in der Behandlungska- tegorie derjenigen Patienten be- treffen, die heute bereits im Kran- kenhaus liegen, der Behandlungs- einrichtungen des Krankenhauses

zwar bedürfen, die aufwendigen Krankenbetten und Versorgungs- einrichtungen aber unnötig in An- spruch nehmen. Es geht also kei- neswegs darum zu untersuchen, welche Aufgaben dem Kranken- haus zusätzlich zu übertragen sind, schon gar nicht aus dem Bereich der allgemeinärztlichen Versor- gung. Der gegenwärtige Patienten- und Wirkungskreis der niederge- lassenen Fachärzte und Allgemein- ärzte wird im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen überhaupt nicht angesprochen."

Diese Ausführungen Eichhorns stützen beweiskräftig die Beden- ken, daß das angestrebte Untersu- chungsergebnis längst vorwegge- nommen ist, wobei es zur Festi- gung der Beurteilung schon gar

ECHO

Zu: „Verhaltensregeln für die Li- quidation bei Krankenhauspa- tienten" in Heft 27/1975, Seite 1981 ff.

Liquidation

„Grundsätze für Honorarfor- derungen bei selbstzahlen- den Krankenhauspatienten hat der Vorstand der Bundes- ärztekammer verabschiedet und im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT veröffentlicht. Die Grundsätze enthalten – um gelegentliche Ungereimthei- ten zu vermeiden – gewisse Mindestregeln. Sie sollen zu einem abgestimmten Verhal- ten der Ärzte führen. Die Grundsätze weisen darauf hin, daß für die Honorarfor- derungen grundsätzlich die Gebührenordnung für Ärzte gilt, wobei die besonderen Umstände des einzelnen Fal- les, vor allem die Schwierig- keiten der Leistungen und der Zeitaufwand ebenso wie die Vermögens- und Einkom- mensverhältnisse des Patien- ten, zu berücksichtigen sind..."(Frankfurter Allge- meine Zeitung)

nicht mehr notwendig ist, bei- spielsweise auf den Freudschen Slip hinzuweisen, daß der gegen- wärtige Patienten- und Wirkungs- kreis der niedergelassenen Fach- ärzte und Allgemeinärzte im Zu- sammenhang mit diesen Untersu- chungen nicht angesprochen wer- de...

Wenige Tage später, am 17. Juli 1975, traf beim DEUTSCHEN ÄRZ- TEBLATT eine Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesell- schaft, datiert vom 18. Juli 1975, aus Düsseldorf ein, wonach jetzt

„Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesell- schaft und den Spitzenverbänden der Krankenkassen... zu einer Vereinbarung über Modellversuche zur vorstationären Diagnostik und nachstationären Behandlung ge- führt" haben. Auch in dieser Pres- semitteilung wird das Ergebnis, das wissenschaftlich in „Modellver- suchen" abzuklären „versucht"

werden soll, derart vorgegeben, daß die Frage sich aufdrängt, wes- halb man das Vorhaben überhaupt noch als „Modellversuch" ka- schiert – vielleicht nur, weil es sich um zweifelsfrei rechtswidrige

„Maßnahmen" handelt? (Siehe dazu auch DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT Heft 5 vom 30. Januar 1975, Seiten 244/245: „Vor BdO-Tricks wird gewarnt", und Heft 29 vom 17.

Juli 1975, Seite 2092: „Gegen Expe- rimente mit Krankenhauspatien- ten", und nicht zuletzt Heft 14 vom 3. April 1975, Seite 937 ff.: „Fal- sches Rezept gegen die ‚Kosten- explosion – .)

Wörtlich heißt es also in der Pres- semitteilung der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft:

„Die Vertragspartner wollen mit den in dieser Vereinbarung vorge- sehenen Maßnahmen dazu beitra- gen, die Verweildauer im Kranken- haus weiter zu verkürzen, weil da- durch der Bedarf an Krankenhaus- betten gemindert und der von allen mit Sorge beobachtete Anstieg der Kosten im Gesundheitsbereich, insbesondere im Krankenhaus, ge- bremst wird. Darüber hinaus wer-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 31 vom 31. Juli 1975 2201

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