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Archiv "PKV-Standardtarif: Merkwürdige Logik" (16.06.1995)

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SPEK T R U M LESERBRIEFE

PKV-Standardtarif

Zum Thema PKV und dem Beitrag „Ei- ne Chance für die Ärzteschaft" von Dr.

med. Lothar Krimmel in Heft 17/1995:

Zynisch

. . . Angesichts ungebrem- ster Teuerungsraten auf dem Personal-, Sachmittel- und Praxisimmobiliensektor (zum Beispiel Mietzins) bei gleich- zeitig fallenden ärztlichen Einkommen erscheint die Ar- gumentation des Autors als ausgesprochen zynisch.

Andererseits ist mir nicht klar, inwiefern sich die bezif- ferte, maximal 0,2 Prozent be- tragende, Schmälerung des privatärztlichen Honorarvo- lumens für die PKV als so at- traktiv erweisen sollte, als daß sie sich nicht selbst in der Lage sähe, diese Summe zu fi- nanzieren und somit den Sta- tus quo aufrechtzuerhalten.

Der Abschluß spezieller Ver- träge mit jeglicher Art Ko- stenträger würde in der Folge

Nicht

akzeptabel Es ist nicht akzeptabel, daß durch einen derartigen Vertrag mit der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung An- gleichungstendenzen der pri- vaten Krankenversicherung an die gesetzliche Kranken- versicherung gefördert wer- den. Auch ist die PKV nicht gut beraten, diese Anglei- chungstendenzen zu unter- stützen. Welchen Anreiz hät- te man denn dann noch, sich privat krankenzuversichern?

Das Ausbluten der PKV wä- re vorprogrammiert

Hinzu kommt, daß der Vertragsarzt durch den Ver- trag zwischen KBV und PKV gebunden ist. Hielte er diesen Vertrag nicht ein, könnte er sogar wegen Nichtbeachtung vertragsärztlicher Pflichten disziplinarisch belangt wer- den.

Die Bewertung privat- ärztlicher Behandlung darf nicht weiter eingeschränkt werden. Weder Beihilfeord- nung noch Standardtarif dür-

zwangsläufig zur Aushöhlung der GOÄ führen.

Ein ärztliches Entgegen- kommen der PKV gegen- über, die es versäumt hat, durch falsche Tarifpolitik be- dingt, ausreichende Rückla- gen zu schaffen, um die exor- bitante finanzielle Belastung älterer Versicherter abzumil- dern, und die sich bei Seeho- fers beabsichtigter kläglicher und zwischenzeitlich auf- grund der politischen Kon- stellation wohl überhaupt nicht zu realisierender Punktwertanhebung als ei- ner der heftigsten Widersa- cher profiliert hat, erscheint mir, als enttäuschtem Vertre- ter der ärztlichen Basis, als absolut indiskutabel und an- gesichts der differierenden Aussagen und Forderungen innerhalb der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung zur dringend überfälligen Punkt- wertanhebung der GOÄ als verwirrend und nicht nach- vollziehbar. . . .

Dr. Dr. Bernd Bünger, Dammweg 12, 35096 Weimar

fen Ersatzgebührenordnun- gen der GOÄ werden.

Grundsätzlich muß es den Kollegen überlassen bleiben, in welchem Umfang auf- grund erbrachter ärztlicher Leistungen zu liquidieren ist.

Die Bundesärztekammer hatte bereits im Jahre 1994 im DÄ „Praktische Hinwei- se" und „Empfehlungen" für die Liquidation beim Versi- chertenkreis, der den Stan- dardtarif in Anspruch neh- men kann, gegeben. Diese freiwillige Vereinbarung ist völlig ausreichend, zumal re- lativ wenige Privatversicher- te bis heute den Standardtarif gewählt haben... .

Dr. med. Hans-Jürgen Tho- mas, Vorsitzender des Hart- mannbundes, Godesberger Allee 54, 53175 Bonn

Merkwürdige Logik Einseitiger zugunsten der PKV kann man ja wohl nicht mehr Stellung nehmen.

Durch Scheinargumente und Halbwahrheiten läßt sich der

„Standardtarif" nicht besser- reden. Der Gipfel ist aber die merkwürdige Logik, zu- nächst auf einmal fast 30 Pro- zent des Honorars zu verzich- ten, um dadurch die Gnade zu finden, im nächsten oder übernächsten Jahr um eine milde Erhöhung bitten zu dürfen. „Standardtarif" be- deutet unter Berücksichti- gung der inzwischen gestiege- nen Unkosten einen mehr als 50prozentigen Rückgang des Honorars gegenüber 1988!

Fragen Sie doch einmal Ihren Klempner oder die Müllab- fuhr, ob Sie auch dort auf 50 Prozent reduzieren dürfen, Herr Kollege Krimmel!

Wenn wir gezwungen werden zu einem weiteren Honorar- verzicht, können wir uns wehren, wenn wir aber frei- willig auf ein Drittel unseres Honorars verzichten, hilft uns nichts und niemand mehr.

Dr: med. Peter Fuchs, Gar- tenstraße 13b, 54550 Daun

Ich habe Zweifel .. .

Im DÄ wird uns Ärzten ans Herz gelegt, den Stan- dardtarif der PKV für ältere Versicherte zu beachten. Da- bei möchte ich doch auf die Tatsache hinweisen, daß auf Betreiben der PKV die finan- ziellen Verhältnisse des Pati- enten keinen Einfluß mehr auf die Höhe der Rechnung haben dürfen. Vor 1982 hatte ich besonders bei stationärer Behandlung als Belegarzt bei Patienten im Dreibettzimmer meine Rechnungen im Ver- gleich zur Zwei- oder Ein- bettzimmerbehandlung im- mer deutlich reduziert, ent- sprechend bei den „Sonder- patienten" erhöht. Dies ist uns verwehrt.

Auch zum Kreise der Be- rechtigten habe ich meine Zweifel:

In unserer Kleinstadt hat eine meiner Patientinnen ei- nen derartigen Vertrag abge- schlossen. Sie ist Seniorche- fin eines gutgehenden Schreibwarengeschäftes, die Familie ist hier alteingeses- sen und besitzt neben dem

Geschäftshaus noch minde- stens ein weiteres vermiete- tes, geschäftlich genutztes Anwesen, der nachfolgende Sohn ein Reihenhaus.

Die Patientin war schon immer aus Sparsamkeit schlecht versichert — jetzt hat sie wohl keine größeren per- sönlichen Einkünfte mehr.

Nun soll ich meine Rech- nungen drastisch reduzieren, obwohl ich selbst dort als Kunde keinen Rabatt be- komme.

Ich habe den Faktor redu- ziert auf 1.8 für ärztliche, auf 1.4 für sonstige Leistungen — doch ist hier der Standardta- rif wirklich berechtigt? Die Kinder liegen stationär wei- terhin im Zweibettzimmer, das Geld ist ja da. Ich fordere nach wie vor: Do, ut des!

Wer von uns einen Stan- dardtarif fordert, sollte bei den doch zahlreich vorhande- nen „Besserverdienenden"

einen Honorarausgleich ge- währen. Wer Mercedes-S- Klasse fährt, braucht beim Arzt nicht auf Polo-Rech- nung zu bestehen!

Dr. med. Klaus Reichel, Oberer Markt 11, 91217 Hersbruck

PKV

- ein Irrtum?

Wichtig erscheint mir, ein- mal die Erstattung der PKV unter die Lupe zu nehmen, insbesondere das Verhalten in einigen Spezial-Ärztetari- fen, die sogar vor Jahren von einzelnen Landesärztekam- mern empfohlen wurden. So- lange man nicht selbst er- krankt, glaubt man gut versi- chert zu sein.

Ich gehöre seit 1952 einer solchen Kasse an. Als ich mich kürzlich zum ersten Mal einer stationären Behand- lung unterziehen mußte und die Pflegekostenrechnung von 10 000 DM einreichte, er- lebte ich eine Überraschung.

Erstattet wurden nur 30 DM pro Pflegetag, insgesamt also nur 600 DM. Dabei war erst noch im Februar 1994 eine Beitragsanpassung erfolgt mit der Begründung, daß sich die Rechnungsbeträge pro A-1712 (0) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 24, 16. Juni 1995

(2)

LESERBRIEFE

Krankenhauspflegetag an- geblich um neun Prozent er- höht hätten. Das Bundesauf- sichtsamt für Versicherungen hatte dem zugestimmt. Man hatte dort wohl nur bemerkt, daß die Krankenhäuser ihre Tagessätze um einige hundert DM erhöht hatten, aber völ- lig übersehen, daß die Kran- kenkasse seit 1952 immer noch 30 DM pro Pflegetag er- stattet, also nicht einen einzi- gen Pfennig mehr bezahlt.

Man fragt sich, wozu der Staat solche Ämter unter- hält? Das Geld könnte man sich sparen. Man sollte dort doch auch wissen, daß man für 30 DM allenfalls ein Bett im Urwaldkrankenhaus im Kongo oder in Uganda be- kommt. Man sollte prüfen, ob die PKV ein Irrtum ist.

Dr. med. H. J. Köster, Am Eppstein 1, 35619 Braunfels

Bei Herrn Steinkühler lernen

Da sollen wir (mal wie- der) freiwillig für gleiche Lei- stung weniger Entlohnung bekommen. Das letzte Mal hat diese Vorleistung auch nichts gebracht — aber die Deckelung! Also: Vorleistun- gen zu erbringen ist aus Er- fahrung wohl nicht das Rich- tige.

Außerdem wird bei politi- schen Entscheidungen — und das ist bei der G0Ä-Novel- lierung ja der Fall nicht lo- gisch oder gar aus Dankbar- keit entschieden, sondern eben politisch, das heißt je nach dem, was gerade (poli- tisch, gleich wahltaktisch) op- portun ist. Diese Entschei- dungen sind also nicht kalku- lierbar, schon gar nicht durch Vorleistungen erkaufbar.

Kluge Verhandler bringen so eine Vorleistung nicht als Vorleistung, sondern als Ver- handlungsmasse in die Ver- handlungen mit. Das müßte man bei Herrn Steinkühler gelernt haben. Oder man nehme ihn selber als Ver- handler!

Dr. med. Ulrich Hoppe, Breitestraße 34, 72116 Mös- singen

Sprachliches

Zu dem „Für Sie Referiert-Beitrag" in Heft 49/1994 „Urso-Säure bei primär biliärer Zirrhose":

Unsinnig

Eine Krankheit, die auf Englisch primary biliary cir- rhosis (und nicht primarily biliary cirrhosis) heißt und die mir seit alters als „primä- re biliäre Zirrhose" bekannt ist, wird im DÄ in mehreren (sehr interessanten) Leberar- tikeln, dann hervorgehoben in einer Überschrift (wie an- scheinend vielfach an ande- ren Orten) fälschlicher- und unsinnigerweise als „primär biliäre Zirrhose" bezeichnet.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie in Zukunft auf die

„primär biliäre Zirrhose"

verzichten würden.

Dr.med. Wilhelm Büngener, Prosektur, Hafenkranken- haus, Zirkusweg 11, 20359 Hamburg

Zukunft

Zu dem Beitrag „,Zukunftsrat' soll gefährliche Technologie verhindern"

von Reinhold Rombach in Heft 15/1995:

Wer soll auswählen?

. . . Da soll doch tatsäch- lich ein Zukunftsrat „Veto- recht gegenüber Parlament und Regierung" erhalten.

Ein Rat weniger Auserwähl- ter setzt eine ganze Demo- kratie außer Kraft. Wer soll sie eigentlich auserwählen?

Oder folgen sie einem unwi- derstehlichen Ruf an ihr un- fehlbares (Ge)wissen? Was passiert, wenn sich zu viele auserwählt wähnen? Wer un- ter ihnen setzt sich durch, wenn sie nicht einer Meinung sind? Demokratische Ent- scheidungen sind ja wohl

„out". Wozu eigentlich öf- fentliche Diskussionen des Rates, Herr Böhler? Im Zweifel muß man ja doch die tumbe Masse per Veto zu ihrem Glück zwingen. War- um ein Veto nur bei neuen

Glaxo GmbH • 23843 Bad Oldesloe • Zantic" Filmtabletten • Zantic® 300 Filmtabletten

Wirkstoff: Ranitidinhydrochlorid.

Zusammensetzung: Zantic Filmtabletten: 1 Filmtablette ent- hält 168 mg Ranitidinhydrochlorid, entsprechend 150 mg Rani- tidin; Hilfsstoffe: mikrokristalline Cellulose, Magnesiumstearat, Methylhydroxypropylcellulose, Titandioxid, Triacetin. Zantic 300 Filmtabletten: 1 Filmtablette enthält 336 mg Ranitidinhydro- chlorid, entsprechend 300 mg Ranitidin; Hilfsstoffe: mikrokri- stalline Cellulose, Croscarmellose-Natrium, Magnesiumstearat, Methylhydroxypropylcellulose, Titandioxid, Triacetin. - Anwendungsgebiete: Zantic Filmtabletten/Zantic 300 Filmta- bletten: Zur Therapie von Erkrankungen im oberen Gastrointes- tinaltrakt, bei denen eine Verringerung der Magensäuresekre- tion indiziert ist, wie: Duodenalulcera, benigne Magenulcera, Refluxkrankheit der Speiseröhre (Reflux-Osophagitis), Zollinger- Ellison-Syndrom. Zantic Fimtabletten außerdem bei starken, län- gerfristig bestehenden säurebedingten Beschwerden, die sich z. B. in Schmerzen im Oberbauch, Sodbrennen, saurem Auf- stoßen äußern können, Anastomosenulcera, Langzeitbehand- lung von Duodenal- und Magenuicera. Die Langzeitbehand- lung ist indiziert bei Patienten, aus deren Anamnese bekannt ist, daß sie zu Rezidiven neigen. Einmalige Gabe während der Geburt zur Verhütung der Säureaspiration. Fortsetzung der mit Zantic Injektionslösung eingeleiteten Prophylaxe streßbedingter Schleimhautläsionen im oberen Gastrointestinaltrakt sowie Fortsetzung der Prophylaxe von Rezidivblutungen und der un- terstützenden Maßnahmen bei Blutungen aus Erosionen oder Magen- und Duodenalulcerationen. Besondere Hinweise: Bei geringfügigen Magen-Darm-Beschwerden, z.B. nervöser Magen, ist Zantic nicht angezeigt Besonders vor der Behandlung von Magenulcera sollte durch geeignete Maßnahmen eine eventu- elle Malignität ausgeschlossen werden.

Gegenanzeigen: Zantic darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Ranitidin.

Zantic darf nur bei strengster Indikation während der Schwanger- schaft und der Stillzeit verabreicht werden, da bisher nur geringe Erfahrungen am Menschen vorliegen. Tierversuche haben keine Hinweise auf Fruchtschädigung ergeben. Der Wirkstoff geht in die Muttermilch über. Strengste Indikationsstellung auch bei Kindern ab 10 Jahren und Jugendlichen bis zu 14 Jahren.

Jüngere Kinder sollten von der Behandlung ausgeschlossen werden, solange keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen (s. Dosierungsanleitung). Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist die Dosis zu reduzieren. Akute Porphyrie.

Nebenwirkungen: Gelegentlich kam es unter der Behandlung mit Zantic zu (manchmal starken) Kopfschmerzen, Diarrhöe, Obstipation, Hautausschlag, in seltenen Fällen Erythema multi- forme, Juckreiz, Müdigkeit Schwindel oder Übelkeit. In den meisten Fällen besserten sich die Beschwerden unter fortge- setzter Behandlung. Sehr selten wurde über Fälle von Gelenk- beschwerden und Muskelschmerz berichtet. Seltene Erhöh- ungen der Plasmakreatininwerte sind meist gering und norma- lisieren sich in der Regel unter fortgesetzter Behandlung mit Zantic. Vorübergehende Veränderungen der Leberwerte können auftreten, die sich unter fortgesetzter Behandlung oder nach Beendigung der Therapie zurückbilden. Selten kann unter der Behandlung eine normalerweise reversible Hepatitis mit oder ohne Gelbsucht auftreten. Über Fälle von Gynäkomastie sowie Libidoverlust und Potenzstörungen wurde berichtet. Der kausa- le Zusammenhang zwischen der Anwendung von Zantic und diesen Störungen ließ sich bislang nicht nachweisen. Vereinzelt wurde über Vetwirrtheitszustände, Unruhezustände, Depressi- onen und Halluzinationen unter der Behandlung berichtet, die überwiegend bei schwerkranken oder älteren Patienten auftra- ten, sowie über Schleiersehen. Die Erscheinungen verschwan- den nach Absetzen der Behandlung wieder In extrem seltenen Fällen ist über vermehrten Haarausfall berichtet worden. Akute Überempfindlichkeitsreaktionen (z.B. anaphylaktischer Schock, Urtikaria, Quincke-Ödem, Fieber, Bronchialspasmus, Laryngo- spasmus, Eosinophilie, Blutdruckabfall, Brustschmerzen, akute Bauchspeicheldrüsenentzündung) sind sehr vereinzeilt nach Zantic berichtet worden: Vereinzelt wurden unter der Behand- lung mit Zantic Veränderungen des Blutbildes berichtet (Throm- bozytopenie bzw. Leukozytopenie, die gewöhnlich reversibel sind, sehr seltene Fälle von Agranulozytose, Panzytopenie, manchmal mit Knochenmarkshypoplasie oder -aplasie). Sehr selten kam es zu Hetzrhythmusstörungen wie Tachykardie, Bradykardie und AV-Block. Die Anwendung von Arzneimitteln, die den Säuregehalt des Mageninhalts verringern, kann bei be- atmeten Patienten zum Wachstum von bestimmten Keimen (meist gramnegative Bakterien) im Mageninhalt führen. Es be- steht dann die Möglichkeit, daß diese Erreger die Atemwege besiedeln. Dadurch kann unter Umständen das Risiko größer werden, daß eine Lungenentzündung auftritt.

Wirkungsweise des Arzneimittels: Histamin H,-Rezeptor- Antagonist.

Handelsformen und Preise: Zantic Filmtabletten: Packung mit 20 Filmtabletten NI DM 67,79. Packung mit 50 Filmta- bletten N2 DM 156,84. Packung mit 100 Filmtabletten N3 DM 295,85. Zantic 300 Filmtabletten: Packung mit 20 Filmtabletten N1 DM 121,30. Packung mit 30 Filmtabletten N2 DM 175,82.

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r.•

pflichtig. Stand: Jan. 1995 (I

laxo

A-1714 (0) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 24, 16. Juni 1995

Referenzen

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