Statinverordnung
Zu dem Beitrag „Unkritischer Ein- satz“ von Klaus Koch in Heft 13/2004:
Großer Dank
Herrn Klaus Koch gebührt großer Dank für den Beitrag zur Statinverordnung. Heft 12
„Medizinische Klinik“ 2001 war ein Blatt „Medizin Fo- rum, aktuell Nr. 232“ beige- fügt, das mit tollen Über- schriften aufwartete: „Statine werden zum ,neuen Aspirin‘ – die atemberaubende Karriere einer Arzneimittelgruppe“,
„Ohne Statine geht’s nicht mehr“, „Statine sind ,der gute Ritter‘“. Ziemlich am Ende des Artikels dann der Satz:
„Der Nutzen der Statine ist nach heutigem Wissensstand genauso gut wie der der Beta-
blocker, ACE-Hemmer und von ASS.“ Es ging um Simva- statin. Der Unterschied der Behandlungskosten war be- eindruckend.
Ich bin froh, dass es Ansätze gibt, den Nutzen einer Thera- pie für den einzelnen Patien- ten herauszustellen und ihm die Entscheidung zu überlas- sen, ob er das Risiko der Be- handlung eingehen möchte oder nicht . . .
Dr. med. Christa Schade, Anne-Frank-Straße 2, 65197 Wiesbaden
Konsequenzen auf den Kopf gestellt
Herrn Koch ist in seinem Arti- kel ein echtes Kunststück ge- lungen. Nachdem der zuvor abgedruckte Kongressbericht der 53. Jahresversammlung
des American College of Car- diology zeigte, dass wider Er- warten sogar die Senkung der LDL-Werte weit unter die in den gegenwärtigen Leitlinien geforderten Zielwerte noch ei- nen zusätzlichen Nutzen im Vergleich zur so genannten Standardtherapie erbringt, schafft es Herr Koch, die ei- gentlichen Konsequenzen auf den Kopf zu stellen.
Statt zu fordern, nun endlich den zahlreichen Patienten, die immer noch zum Teil weit über den in den Leitlinien ge- forderten LDL-Zielwerten lie- gen und entweder nicht oder nicht ausreichend behandelt werden, wenigstens die Stan- dardtherapie (die insofern gar kein Standard ist) zukommen zu lassen, wobei sich diese For- derung natürlich nur an die Politik richten kann (Stich-
wort Medikamentenbudgets), schafft er es, . . . seinen Artikel mit der Schlussfolgerung en- den zu lassen, dass das eigent- liche Ziel des „guten“ Arztes darin besteht, den Patienten unter Umständen zu überzeu- gen, „trotz erhöhter Risiken kein Statin zu nehmen“! Es ist ein Armutszeugnis für das Organ der deutschen Ärzte- schaft, wenn es sich mit Arti- keln wie diesem zum reinen Befehlsempfänger einer Ge- sundheitspolitik degradiert, die die Gesundheit des Patien- ten jedenfalls schon lange nicht mehr interessiert.
Dr. med. Jens Bathmann,
Düsseldorfer Straße 17, 40545 Düsseldorf
Allergien
Zu dem „Akut“-Beitrag „Eine Sy- stemkrankheit, keine Bagatelle“ von Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann in Heft 9/2004:
Verordnungen bringen Regressgefahr
Die einzige kausale Therapie für (jüngere) Allergiker in allen Fällen, in denen eine Allergen- karenz nicht möglich ist, ist die Hyposensibilisierung . . . Die für den HNO- Arzt maß- geblichen Arzneimittel-Richt- linien limitieren uns auf knapp zehn Euro pro Quartal und Nase. Allergologische Verord- nungen bringen uns in akute Regressgefahr. Unsere Be- schwerden gegen Regress- drohungen haben nicht den Erfolg gehabt, dass uns als ausgebildete Allergologen ir- gendwelche anderen Budget- bedingungen zugebilligt wer- den als Nichtallergologen. Die KV erlaubte sich, uns Gesetze vorzuhalten, die uns zu Lei- stungen auch dann verpflich- ten, wenn diese uns Nachteile bescheren. Die Verordnung von Desensibilisierungsex- trakten ist eine – freilich nicht vergütete – ärztliche Leistung, die für den Arzt mit erhebli- chen, potenziell tödlichen – im Beipackprospekt freilich nicht erwähnten – Nebenwirkungen behaftet ist. Alles klar?
Dr. med. Andreas Poll, Walienstraße 6–8, 46325 Borken
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A1326 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 197. Mai 2004
B R I E F E