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Archiv "Anforderungen an die drei Wein-Güteklassen" (20.10.1977)

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Leserdienst

Hinweise • Anregungen Nachbarschutz im Baurecht

chen Ansprüchen unmittelbar gegen den Bauherrn durchzusetzen, wenn er nicht gleichzeitig die Baugeneh- migung angreift.

Einschaltung

der Bauaufsichtsbehörde

Wenn Bedenken gegen die Recht- mäßigkeit des Bauvorhabens beste- hen, sollte der Nachbar daher auf jeden Fall die Baubehörde einschal- ten und dieser die Bedenken mittei- len. Die Behörde muß einschreiten, wenn das Bauvorhaben sich nicht in den Grenzen der erteilten Bauer- laubnis hält oder gar eine Bauer- laubnis überhaupt nicht vorliegt. Ist das Bauvorhaben indessen von der Baugenehmigung gedeckt, so kann der Nachbar dennoch Widerspruch gegen die Baugenehmigung einle- gen und mit diesem seine rechtli- chen Bedenken gegen die Erteilung oder den Umfang der erteilten Bau- erlaubnis vorbringen.

Der Erfolg der nachbarlichen An- fechtungsmaßnahmen hängt im we- sentlichen von drei wichtigen Vor- aussetzungen ab, die nebeneinan- der gegeben sein müssen:

C) Die angefochtene Bauerlaubnis muß rechtswidrig sein;

C) diese Rechtswidrigkeit muß sich aus der Verletzung einer Rechts- norm ergeben, die zumindest auch nachbarschützenden Charakter hat;

0 schließlich muß sich aus der Rechtsverletzung eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn ergeben.

Die Rechtswidrigkeit einer Bauer- laubnis kann sich zunächst aus der Unvereinbarkeit des Bauvorhabens mit Bestimmungen des Baupla- nungsrechts ergeben. Hierunter ver- steht man das Recht der Bauleitpla- nung, das die zuständige Gemeinde durch Flächennutzungspläne und Bebauungspläne verwirklicht. In ei- nem Flächennutzungsplan ist, wie es in § 5 Bundesbaugesetz (BBauG) heißt, für das gesamte Gemeindege- biet die sich aus der beabsichtigten

städtebaulichen Entwicklung erge- bende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der spätere Bebau- ungsplan ist aus dem Flächennut- zungsplan zu entwickeln und enthält dann die rechtsverbindlichen Fest- setzungen für die vorgesehene städ- tebauliche Ordnung (§ 8 BBauG), also etwa die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Mindestgröße, die Mindestbreite und die Mindesttiefe der Baugrund- stücke usw. (§ 9 BBauG). Je nach- dem, ob das zu bebauende Grund- stück in den Geltungsbereich eines solchen Bauleitplans fällt, sind un- terschiedliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bauvorhabens zu berücksichtigen.

Abgesehen von solchen planungs- rechtlichen Fragen ist die Rechtmä- ßigkeit des Bauvorhabens nach sei- ner Vereinbarkeit mit der jeweiligen landesrechtlichen Bauordnung zu beurteilen. Insoweit sind zunächst die allgemeinen Anforderungen zu beachten: Danach ist das gesamte Gebäude so zu errichten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben oder Gesund- heit nicht gefährdet werden. Die all- gemein anerkannten Regeln der Baukunst sind zu beachten. Außer- dem dürften die baulichen Anlagen nicht verunstaltet wirken, das Ge- samtbild ihrer Umgebung nicht stö- ren und müssen ihrem Zweck ent- sprechend ohne Mißstände zu be- nutzen sein. Ferner muß das Bau- vorhaben den Bebauungsvorschrif- ten genügen, wozu etwa die Einhal- tung des vorgeschriebenen seitli- chen Abstandes (Bauwich) zählt, und schließlich den Anforderungen an die Bauausführung, worunter die im Gesetz im einzelnen geregelten Anforderungen an die Standsicher- heit, den Feuchtigkeits-, Brand-, Wärme- und Schallschutz und die zu verwendenden Baustoffe sowie ge- naue Vorschriften für die Errichtung von Wänden, Decken, Schächten usw. fallen.

• Wird fortgesetzt

Anforderungen an die drei Wein-Güteklassen

Nicht jeder ist ein versierter Wein- kenner. Der weniger geübte Wein- käufer kann sich jedoch orientieren, wenn er folgendes beachtet: Es gibt drei Güteklassen: Deutscher Tafel- wein, Qualitätswein bestimmter An- baugebiete (abgekürzt Q.b.A.) und Qualitätswein mit Prädikat. Die Gü- teklasse ist auf dem Etikett vermerkt.

So schreibt es das 1971 in Kraft ge- tretene neue deutsche Weingesetz vor.

Deutscher Tafelwein muß aus- schließlich aus im Inland geernteten Weintrauben hergestellt sein, einen bestimmten Mindestalkohol- und Gesamtsäuregehalt haben. Er darf seine Herkunft aus einem der vier Weinbaugebiete (Rhein und Mosel, Main, Neckar, Oberrhein) auf dem Etikett kenntlich machen, nicht aber eine Prüfungsnummer tragen, da er keinem Prüfungsverfahren unter- liegt. Hingegen müssen „Qualitäts- weine" und „Qualitätsweine mit Prä- dikat" — hergestellt aus bestimmten Rebsorten von elf heimischen „be- stimmten Anbaugebieten" — ab Weinjahrgang 1971 eine Qualitäts- prüfung durch die amtliche Prü- fungsbehörde über sich ergehen lassen. Eine Prüfungsnummer wird nur dann erteilt, wenn Untersu- chungsbefund und Sinnenprüfung den gesetzlichen Vorschriften ent- sprechen.

Beim Untersuchungsbefund geht es unter anderem um analytische Werte, Mostgewichte, Säure- und Alkoholgehalte. Bei der Sinnenprü- fung werden Farbe, Klarheit, Geruch und Geschmack nach einem Punkt- system bewertet. Ist die Farbe „ty- pisch", wird die vorgeschriebene Mindestpunktzahl 2 erteilt. Was die Klarheit betrifft, so darf sie nicht

„blind", sondern muß „blank" (1 Punkt) oder „glanzhell" (2 Punkte) sein. Ein „reintöniger" Geruch ga- rantiert die Mindestzahl von 2 Punk- ten, „feiner Geruch" ergibt 3, „Duft und Blume" 4 Punkte. Sechs Punkte sind mindestens für die Bewertung des Geschmacks vorgeschrieben. Ist

DEUTSCHES ARZTEBL ATT 2544 Heft 42 vom 20. Oktober 1977

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Leserdienst Hinweise •Anregungen

er „klein, aber selbständig", gibt es 4 bis 6 Punkte, bei „harmonisch" 7 bis 9 Punkte und bei „reif und edel"

10 bis 12 Punkte.

Die Summe aus den vier Sinnenkri- terien muß dann folgende Gesamt- punktzahl ergeben: für „Qualitäts- weine" mindestens 11 Punkte, für

„Qualitätsweine mit dem Prädikat Kabinett" = 13 Punkte, für „Quali- tätsweine mit dem Prädikat Spätle- se" = 14 Punkte, für Auslese = 15, für Beerenauslese = 16, für Trok- kenbeerenauslese = 17 Punkte. Bei der Spätlese, Auslese, Beerenausle- se und Trockenbeerenauslese müs- sen die Trauben jeweils in einem ganz bestimmten Zustand geerntet und verarbeitet worden sein. Waren sie bei Lese und Kelterung gefroren, darf der Wein zusätzlich das Prädi- kat „Eiswein" erhalten.

Die Staffelung der Mindestpunkte für „Qualitätsweine" und „Qualitäts- weine mit Prädikat" und den fünf Abstufungen kann dem Käufer be- reits Anhaltspunkte für den Preis ge- ben. So ist die Trockenbeerenausle- se teurer als die Spätlese, die Ausle- se teurer als Qualitätswein ohne Prädikat, deutscher Tafelwein billi- ger als Qualitätswein mit Prädikat.

Andere Orientierungshilfen in Rich- tung Qualität sind das Deutsche rote Weinsiegel und das gelbe Weinsie- gel für „trocken" (herb) sowie Aus- zeichnungen bei Weinprämierungen der Deutschen Landwirtschaftsge- sellschaft oder das weiße Gütezei- chen des Badischen Weinverban- des. VD

Ausgaben wuchsen bei der „Barmenia"

um nur 3,5 Prozent

Um nur 3,5 Prozent stiegen 1976 bei der Barmenia Krankenversicherung a. G. die Zahlungen für Versiche- rungsleistungen. Insgesamt gab die Gesellschaft dafür 291,6 Millionen DM aus. Die Beitragseinnahmen ver- minderten sich gegenüber dem Vor- jahr um 1,2 Prozent auf 405,2 Millio- nen DM. Rechnet man eine Entnah- me aus der Rückstellung für Bei-

tragsrückerstattung hinzu, so erge- ben sich allerdings Beiträge von 460,4 Millionen DM. Dank der nur leichten Leistungssteigerung und dank höherer Vermögenserträge er- wartet das Unternehmen wieder ei- nen Überschuß, der für Rücklagen und Rückstellung für Beitragsrück- erstattung verwandt werden soll. EB

Sparzins über der Inflationsrate

— eine Illusion?

Ein noch weiteres Nachgeben der Kreditzinsen hält der Bundesver- band der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zwar für wün- schenswert. Doch müsse bedacht werden, daß die Sollzinsen in engem Zusammenhang mit den Habenzin- sen stehen. Der Spareckzins, der einstweilen bei 3,5 Prozent bleiben dürfte, sollte — wenn das Sparklima nicht empfindlich verschlechtert werden soll — über der Inflationsrate liegen. Vor allem aus sozialen Grün- den sei es nicht zumutbar, daß die Sparer ständig reale Einbußen hin- nehmen. Entscheidend sei deshalb, die Preissteigerungsrate unter den derzeitigen Spareckzins zu drücken.

Doch hier geben sich die Genossen- schaftsbanken pessimistisch. NJ

Steigende Nachfrage nach Eigenheim-Darlehen

Im ersten Halbjahr 1977 haben die Sparkassen Hypothekendarlehen für den Wohnungsbau in Höhe von 4,7 Milliarden DM neu zugesagt. Dieses Resultat entspricht sogar noch einer Steigerung gegenüber den sehr gu- ten Ergebnissen des gleichen Vor- jahreszeitraums. Allein der Juni er- brachte Neuzusagen von fast 970 Millionen DM gegenüber 840 Millio- nen DM ein Jahr zuvor. Kommentiert der Sparkassen- und Giroverband:

„Offenbar stellen gegenwärtig die niedrigen Zinsen und die vom Kabi- nett beschlossenen steuerlichen Er- leichterungen für den Wohnungs- bau ein besonderes Stimulans dar." EB

Aus der

pharmazeutischen Industrie

Neue Produktionsstätten bei J. A.

Wülfing — Erheblich erweitert wur- den die vorhandenen Produktions- anlagen von J. A. Wülfing, Gronau.

Die Gesamtkosten für das 4500 qm große Projekt, das jetzt abgeschlos- sen wurde, betragen 10,5 Millionen DM. In dem neuen Fabrikationsge- bäude, das nach den Herstellungs- richtlinien der Weltgesundheitsor- ganisation erstellt wurde, sollen Produkte des Wülfing-Programms sowie Allergieimpfstoffe produziert werden. Johann A. Wülfing, einer der ältesten Pharma-Hersteller in Deutschland, gehört seit 1975 zur Beecham-Gruppe, einem internatio- nalen Konzern mit erheblichen Inter- essen auf dem Pharma-Sektor.

Cassella-Arzneimittel stagnieren

—Der Umsatz der Cassella Farbwerke Mainkur AG lag im ersten Halbjahr 1977 bei 183,9 Millionen DM und er- reichte damit annähernd den ver- gleichbaren Vorjahresumsatz von 185,2 Millionen DM. Aufgrund der ständig steigenden Kosten bei teil- weise heftiger Preiskonkurrenz auf der Verkaufsseite ist das Ergebnis hinter dem des ersten Halbjahres 1976 zurückgeblieben. Zusammen mit den Tochtergesellschaften wurde ein Gruppenumsatz von 309,9 Millionen DM erzielt. Die Steigerung beträgt hier 3,1 Prozent.

Wasserburger Arzneimittelwerk Dr.

Madaus KG — Unter dieser Firmie- rung hat der Pharmahersteller Dr.

Madaus & Co., Köln, ein neues Werk gegründet, das sowohl eigene Injek- tionspräparate herstellt als auch Lohnherstellung, speziell auf den Sektoren harmazeutische Gefrier- trocknung und Injektionslösungen, betreibt. Die Kapazität wird zunächst bei 20 Millionen Stück gefrierge- trockneter Objekte pro Jahr liegen.

Geschäftsführung: Apotheker Dr.

Helmut Lix. KI

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 42 vom 20. Oktober 1977 2545

Referenzen

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