Aus Bund und Ländern
KBV kritisiert die scharfen Reaktionen des Bartmannbundes
KÖLN. Den anhaltenden scharfen Protesten des Bart- mannbundes gegen die Ge- sundheitspolitik der Bundes- regierung steht die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Skepsis gegen- über. Wenngleich auch die KBV die jüngsten Vorwürfe der Politik, die Kassenärzte seien Kostentreiber, als unbe- rechtigt zurückweist, ~önne
sie die Reaktionen des Arzte- verbandes so nicht mittragen, heißt es in einer Pressemittei- lung der KBV. Statt dessen müsse der Politik verdeutlicht werden, daß der anerkannt hohe Leistungsstand der am- bulanten ärztlichen Versor- gung nur gehalten werden könne, wenn die wirtschaftli- che Existenz der freiberuflich tätigen Kassenärzte gesichert
werde. JM
DAG: Vierteilung der Pflegekosten
HAMBURG. Für ein steuerfinanziertes Leistungs- gesetz und eine Vierteilung der Kosten sprach sich in Harnburg Lutz Freitag, Bun- desvorstandsmitglied der Deutschen Angestellten-Ge- werkschaft (DAG), zur Absi- cherung des Pflegerisikos aus:
IJll. Nach diesem Modell
tragen die Länder die Kosten für Investitionen in ambulan- ten und stationären Pflege- einrichtungen.
IJll. Die Kosten der medizi-
nischen Versorgung überneh- men wie bisher die Kranken- kassen.
IJll. Die Kosten für Unter-
kunft und Verpflegung, die in der eigenen Wohnung anfal- len, tragen die Pflegebedürf- tigen selbst.
IJll. Die Kosten des pflege-
bedingten Mehraufwands werden je nach Grad der Pflegebedürftigkeit durch den Bund getragen ( 450 bis 1800 DM monatlich). Die
Pflegebedürftigen beteiligen sich, behalten jedoch 20 Pro- zent ihres Einkommens für sich, mindestens jedoch 200 DM monatlich. Ein Rückgriff auf unterhaltspflichtige An- gehörige findet nicht statt.
Die DAG fordert die ver- antwortlichen Politiker dazu auf, ihre Politik der "gegen- seitigen Blockade" endlich aufzugeben und im Interesse der rund zwei Millionen Pfle- gebedürftigen in der Bundes- republik zu neuen sachbezo- genen Lösungsvorschlägen zu
kommen. EB
Klinik Bemer:
Fallpauschalen werden erprobt
HEMER. Die (private) Paracelsus-Klinik Hemer, ein im Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufge- nommenes Krankenhaus der Akutversorgung mit 210 Plan- betten, hat mit den Kranken- kassen in Südwestfalen rück- wirkend zum 1. Januar 1992 vereinbart, sämtliche statio- nären Leistungen in Form von Fallpauschalen abzurech- nen. Das betrifft auf der Basis des ICD-Schlüssels 66 Einzel- fallpauschalen, die sich aus- schließlich an häufig im Kran- kenhaus auftretenden Dia- gnosen orientieren. Darüber hinaus sind 18 Diagnosegrup- pen für solche Diagnosen ge- bildet worden, die weniger häufig vorkommen. Damit decken die vereinbarten Fall- pauschalen das gesamte Lei- stungsspektrum der Klinik.
Die Berechnung von (al- ternativen) Fallpauschalen erfolgt nach Maßgabe des § 21 Bundespflegesatzverord- nung. Inzwischen hat das Mi- nisterium für Arbeit, Gesund- heit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dem zweijährigen Modellprojekt zugestimmt.
Das alternative Vergü- tungsmodell ist gemeinsam mit den Krankenkassen (ein- schließlich der Ersatzkassen) entwickelt worden. Ziel ist es, wirtschaftliche Anreize zu ge- ben, um die Verweildauer zu
DEUTSCHES
ARZTEBLA'IT NACHRICHTEN
Wenn der oft verharmloste "Silberblick" nicht behandelt wird, drohe jedem zweiten betroffenen Kind eine dauernde einseitige Sehver- schlechterung. Die Vorsorge-Initiative der Aktion Sorgenkind emp- fiehlt deshalb allen Eltern, bei jedem Verdacht auf eine Sehstörung ihres Babys einen Augenarzt aufzusuchen. Informationen über Früh- erkennung und Frühbehandlung von Gesundheitsstörungen bei Kin- dem enthält die Broschüre "Der komplette Vorsorgeplan". Sie wird verschickt von der Deutschen Behindertenhilfe Aktion Sorgenkind e.V., Franz-Lohe-Straße 17, W-5300 Bqnn 1 (3,20 DM in Briefmarken für Porto erbeten). Foto: Vorsorge-Initiative
reduzieren und Nachteile des geltenden Vergütungssystems zu beseitigen. Die Fallpau- schal-Vergütung orientiert sich jetzt stärker an den Dia- gnose- und Therapieleistun- gen im Krankenhaus. Einbe- zogen wurden die Hauptab- teilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie die Belegab- teilungen Gynäkologie/Ge- burtshilfe, HNO-Heilkunde und Augenheilkunde. HC
Fortbildung zur Arztfachhelferin
MÜNSTER. Die Ärzte- kammer Westfalen-Lippe, nach dem Berufsbildungsge- setz zuständig für die Ausbil- dung der Arzthelferinnen und Arzthelfer im Landesteil Westfalen, bietet diesen 1992 erstmalig eine qualifizierende Fortbildung zur "Arztfachhel- ferin" an. Schwerpunkte dabei sind unter anderem die Berei- che Praxismanagement, medi- zinisches Wissen und Kommu- nikation. Mit dem Erlernten soll die künftige Arztfachhel- ferin nach dem Konzept der
Ärztekammer Westfalen-Lip- pe den Arzt wirkungsvoller entlasten können und eine be- sonders verantwortungsvolle Assistenzfunktion in der Pra- xis wahrnehmen.
Der erste Fortbildungs- kurs, zu dem Anmeldungen jetzt schon möglich sind, star- tet nach den Sommerferien 1992 in enger Kooperation mit den berufsbildenden Schulen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestan- dene Arzthelfer-/Arzthelfe- rinnenprüfung. Gelehrt und gelernt wird in Soest und in Gelsenkirchen. Der Kursus umfaßt 340 Unterrichtsstun- den und findet über zwei Jah- re berufsbegleitend statt. Die Kosten betragen 100 DM im Monat. Konkret müssen die teilnehmenden Arzthelferin- nen jeden Samstag rund sechs Stunden in ihre Fortbildung investieren. Am Ende stehen dann eine mündliche und schriftliche Prüfung.
Nähere Informationen:
Ärztekammer Westfalen-Lip- pe, Kaiser-Wilhelm-Ring 4-6, W-4400 Münster, Tel: (0251) 37 50-331/-312/-313. EB Dt. Ärztebl. 89, Heft 13, 27. März 1992 (23) Ac1091