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Archiv "ANATOL: Bitte füttern! Jede Woche suche ich" (01.09.1977)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

1. Frage:

Ist der historischen Entwicklung und dem allgemeinen Verständnis nach die Laboratoriumsdiagnostik dem Gebiet der Medizin zuzuordnen?

Antwort von Prof. Eyer:

Jahrzehnte vor Schaffung des Fach- arztes für Laboratoriumsdiagnostik bzw. -medizin haben Apotheken bzw. Apotheker Urinuntersuchun- gen — und wahrscheinlich auch an- dere einfache klinisch-chemische Analysen — für praktische Ärzte durchgeführt. Das war natürlich na- heliegend, weil eine große Anzahl von einschlägigen Reaktionen be- kanntlich nicht nur von Ärzten, son- dern auch von Chemikern entdeckt und ausgearbeitet wurden. Ich erin- nere an die Zuckerproben von Bött- cher, aufbauend auf den Erfahrun- gen von Trommer, Fehling und Ny- lander sowie die Eiweißprobe von Heller. Die Namen des Apothekers, Arztes, klinischen Chemikers und Hygienikers von Pettenkofer, des Biologen und Chemikers Pasteur und des Arztes und Chemikers Paul Ehrlich sind — um nur einige zu nen- nen — in diesem Zusammenhang ge- läufig.

Es ist also nicht so fernliegend, wenn die Chemiker gewisse Ansprü- che in Richtung „klinische Chemie"

anmelden. Etwas ganz anderes ist freilich die richtige Deutung kli-

nisch-chemischer Befunde im Zu- sammenhang mit dem klinischen Bild des jeweiligen Falles. Hier wird es immer der Arzt sein müssen, der—

entsprechende klinisch-chemische Kenntnisse vorausgesetzt —, die im Laboratorium erhobenen Befunde prüfen sowie richtig und umfassend auslegen muß. Das ist der tiefere Grund, warum ich schon vor Jahren so nachdrücklich darauf gedrängt habe, die Bezeichnung Laboratori- umsdiagnostik in Laboratoriumsme- dizin umzuwandeln. Durch diese Na- mensgebung für unser Fachgebiet — so möchte man meinen — sollten alle bestehenden Zweifel ausgeräumt sein. Aber das schließt nicht aus, daß der Labormediziner die rein analytische Arbeit im Laboratorium unter gewissen Voraussetzungen auch dem Nichtmediziner, vor allem also dem Chemiker, gestatten muß, vorausgesetzt, daß dieser entspre- chende Fachkenntnisse mitbringt.

Insofern erhebt also der Labormedi- ziner keinen Monopolanspruch auf die alleinige Durchführung klinisch- chemischer Analysen — sofern die Tätigkeit des Nichtlabormediziners bei der rein analytischen Befundung ihr Ende findet.

2. Frage:

Die Befundung der Laborergebnisse ist unbestritten eine ärztliche Tätig- keit. Sind entsprechend der allge- meinen ärztlichen Auffassung die BRIEFE AN DIE REDAKTION

ments veranlaßt. Alte Nummern die- ser Zeitschrift habe ich aus meinem Wartezimmer entfernt. Meine Über- legung geht nun dahin, ob es mög- lich ist, mit Ihrer Hilfe ... die Kolle- gen über die doch zahlreich erschei- nenden Veröffentlichungen mit ver- unglimpfendem Inhalt zu unterrich- ten und sie damit davor zu bewah- ren, daß sie diese standesschädi- genden Äußerungen auch noch im Wartezimmer zur Lektüre auflegen, meistens auch noch ohne diese im einzelnen zu kennen. Ich glaube, daß wir auch damit etwas gegen die Hetze tun können, indem wir sie nicht auch noch weiter verbreiten oder mitfinanzieren helfen.

Sicherlich gibt es schon eine Reihe von Initiativen, die mir in der Menge der ärztlichen Arbeit nicht bekannt geworden oder in Vergessenheit ge- raten sind; besonders wirkungsvoll würde ich aber Veröffentlichungen solcher Texte ... im Deutschen Ärz- teblatt halten.

Eine Aufforderung an die Kollegen, ihrerseits entdeckte Hetzbeiträge bekanntzugeben, wäre sicher nicht ergebnislos. Ich glaube, wir haben zu lange den Fehler gemacht, gelas- sen im elfenbeinernen Turm unserer Arbeit (und der Wertschätzung un- serer eigenen Patienten) derlei Hetze zu ignorieren....

Dr. med. Alfons Perchermeier Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Kelheim Donaustraße 14

8420 Kelheim

ANATOL

Der Bitte wollen wir gerne nachkommen (solange der Anatol-Schöpferin und uns etwas einfällt):

Bitte füttern!

Jede Woche suche ich nach Anatol.

Der weise Vogel würde mir fehlen.

Füttern Sie ihn gut!

Dr. med. Bernhard Klinger Ortsteil Hohenau Nr. 4 8802 Oberdachstetten

THEMEN DER ZEIT

Der Laborarzt in

seinem Verantwortungsbereich

Verwirrende Auffassungen über den Umfang des Verantwortungs- und Tätigkeitsbereiches des Facharztes für Laboratoriumsmedizin haben zu Diskussionen geführt, in denen eine Reihe von Fragen bisher immer noch nicht ausreichend beantwortet werden konnte. Die Ärztekammer Hamburg hat Prof. Dr. Dr. Hermann Eyer vom Max-v.- Pettenkofer-Institut, München, gebeten, ihr einige Fragen zu beant- worten. Das daraus entstandene Interview setzt sich aus vier Fragen zusammen, zu denen Prof. Eyer sich im einzelnen geäußert hat.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 35 vom 1. September 1977 2133

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Aufgaben des Laborarztes

Arbeiten im Laboratorium bis zur Befundung ebenfalls als ärztliche Tätigkeiten anzusehen?

Antwort von Prof. Eyer:

Dazu muß man wissen, was im Ein- zelfall im Laboratorium geschieht.

So ist z. B. für eine Blutzuckerbe- stimmung der einzuschlagende Weg in aller Regel bekannt, so daß be- reits die approbierte medizinisch- technische Assistentin genau weiß, was sie zu tun hat; und gleiches gilt natürlich auch für den Chemiker, so- fern er die erforderliche Analysen- technik beherrscht.

Bei einer histologischen oder bakte- riologischen Untersuchung liegen die Dinge anders. Hier gibt in aller Regel der ausgebildete Facharzt an, wie vorgegangen werden soll, weil nur unter seiner Mitwirkung nahelie- gende Irrwege vermieden werden können. Die gutachtliche Befun- dung muß hier aber erst recht und ausschließlich der Facharzt vorneh- men und nicht der Biologe oder Chemiker!

Der folgende Vergleich hinkt zwar, wie jeder Vergleich, er zeigt aber die Parallele. Gemeint ist die Ausstel- lung eines ärztlichen Rezeptes. Na- türlich kann der Apotheker Rezepte schreiben, oft genug besser als der Arzt; aber der Arzt trägt die Verant-

wortung für das, was in dem Rezept verordnet wird. Deshalb ist z. B., ins- besondere bei starkwirkenden Mit- teln, die Unterschriftsleistung — auch „im Auftrag" oder „in Vertre- tung" — durch einen Nichtarzt nicht statthaft.

3. Frage:

Wie ist der Begriff „Arbeiten auf dem Gebiete" im Zusammenhang mit der Tätigkeit der MTA zu sehen? Han- delt es sich hierbei um Teilschritte oder um die gesamte Diagnostik ein- schließlich der Befundung?

Antwort von Prof. Eyer:

Eine medizinisch-technische Assi- stentin ist stets eine technische

Hilfskraft, bei der die Reichweite ih- res Könnens allerdings sehr variabel sein kann. Sie wird aber — auch bei bester Ausbildung und bei großem Können — die Folgen einer heraus- gegebenen Befundung nicht verant- worten können. Die Last der eigenen Verantwortlichkeit ist für sie ange- sichts der Art ihrer Ausbildung nicht zumutbar.

Der oben gezogene Vergleich mit der Ausstellung eines Rezeptes ist wiederum statthaft. Auch die PTA darf ohne verantwortliche Schluß- kontrolle des Apothekers kein Medi- kament abgeben. Ich habe in 40 Jah- ren ausgiebiger Tätigkeit in verant- wortlicher Stellung nicht eine einzi- ge technische Assistentin kennen- gelernt, die den Ehrgeiz oder nur den Wunsch gehabt hätte, die letzte Verantwortung für die Befundung selber zu tragen! Ein Laborarzt muß sich dessen bewußt sein und daher seine Verantwortlichkeit durch ei- gene Signatur belegen.

4. Frage:

Ist in einem Laboratorium, welches sich zum Ziel setzt, größere Mengen von Analysen an oder für den Pa- tienten durchzuführen, Präsenz ei- nes fachlich qualifizierten Arztes zwingend notwendig oder nicht?

Antwort von Prof. Eyer:

Je größer das Risiko ist, das der Aus- fall des Analysenbefundes ein- schließt, um so größer ist die Not- wendigkeit der qualifizierten Über- wachung auch bei der Ausführung der Analyse. Ob hierbei ein Arzt er- forderlich ist, wird wiederum durch die Art der Analyse bestimmt. Für die klinische Interpretation des Ergeb- nisses ist aber in jedem Fall ein Arzt, und zwar ein qualifizierter Arzt, not- wendig; dies gilt um so mehr dann, wenn das Analysenergebnis auf ein besonderes Risiko hinweist, unter dem der Patient steht.

Hierbei zwei Beispiele:

a) Die Kaliumbestimmung im Serum bedarf — etwa im Zusammenhang

mit der Anwendung blutdrucksen- kender Medikamente — bei der Aus- führung der Analyse nicht der Mit- wirkung oder Anwesenheit eines Arztes. Die Interpretation des Ergeb- nisses im Zusammenhang mit den klinischen Gegebenheiten ist dage- gen ausschließlich Sache des La- borarztes.

b) Die bakteriologische Klärung ei- ner Zerebrospinalmeningitis im Zu- sammenhang mit einer vorausge- gangenen Lumbalpunktion muß von Anfang an unter Mitwirkung eines bakteriologisch erfahrenen Arztes erfolgen, weil die außerordentliche Gefährdung des Patienten die Aus- wahl einer besonders angepaßten Untersuchungsmethodik durch ei- nen Facharzt verlangt, bei deren praktischer Durchführung freilich fast immer eine bewährte medizi- nisch-technische Assistentin mitwir- ken wird oder kann. Aber der Labor- mediziner (Arzt) führt den Analysen- gang, und nur er ordnet alle Folge- untersuchungen an!

Zusammenfassung der Antworten und Schlußfolgerung:

Im Hinblick auf die rechte Deutung der Analysenergebnisse ist alle Ana- lytik in der Labormedizin auf ein qualifiziertes fachärztliches Mitwir- ken angewiesen. An welcher Stelle des analytischen Verfahrens die ärztliche Mitwirkung im Laborato- rium akut in Erscheinung treten muß, ist von Fall zu Fall verschieden;

hier muß der qualifizierte Laborarzt jeweils selbst entscheiden. Späte- stens bei der Interpretation des Er- gebnisses ist seine Anwesenheit bzw. Mitwirkung zwingend, wobei es gleichgültig ist, ob die Interpretation schriftlich oder fernmündlich er- folgt. Oft genug verlangt die Dring- lichkeit des Falles den unmittelba- ren, in aller Regel also telefonischen Kontakt zwischen dem einsenden- den Arzt und dem verantwortlich zeichnenden Laborarzt.

Ärztekammer Hamburg Humboldtstraße 56 2000 Hamburg 76

2134 Heft 35 vom 1. September 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Referenzen

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