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Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Ausbildungsreform:
Anregungen der Bundesärztekammer zum „Positionspapier"
Teils positiv, teils kritisch hat die Bundesärztekammer (BÄK) das den Organisationen und Verbän- den vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zugestellte „Positionspapier zu Fragen der ärztlichen Ausbildung"
bewertet. Dieses Dossier wurde auf Referentenebene auf der Grundlage der Beratungsergeb- nisse der „Kleinen Kommission"
geschaffen, die vor Jahresfrist ei- nen Gesamtbericht veröffentlich- te, um darauf aufbauend gesetz- geberische Initiativen einzuleiten.
Positiv bewertet die Bundesärzte- kammer, daß auch künftig an dem in der Bundesärzteordnung festge- legten Prinzip des einheitlichen Arztberufes festgehalten werden soll. Es gebe keinen Grund dafür, davon abzurücken, denn die nach erfolgreichem Abschluß der ärztli- chen Ausbildung erteilte Approba- tion eröffne dem Arzt die Möglich- keit zur Spezialisierung im Rahmen der geregelten Weiterbildung.
Im Einklang mit den Beschlüssen der Deutschen Ärztetage drängt die Bundesärztekammer darauf, die im einzelnen bereits ausformu- lierte Ausbildungszieldefinition in
die Approbationsordnung aufzu- nehmen, in der unter anderem auch der Bildungsstand genau de- finiert wird, den der Medizinstu- dent bis zum Abschluß seiner me- dizinischen Ausbildung erreichen muß. Die von der „Kleinen Kom- mission" vorgeschlagene Neude- finition trägt dem Beschluß des Deutschen Ärztetages von 1980 im wesentlichen Rechnung.
Dagegen kritisiert die Bundesärz- tekammer, daß sich das BMJFG nicht entschließen konnte, die praktische Ausbildung zum Arzt im Anschluß an das Hochschulstu- dium in der vom Deutschen Ärzte- tag vorgeschlagenen Weise zu verlängern. Die erwartete Einfüh- rung einer Eignungszeit für die Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit könne die in der Aus- bildungsordnung vorgesehenen Ausbildungsabschnitte nicht er- setzen, kommentiert die Bundes- ärztekammer.
Die vom Vorstand der Bundesärz- tekammer gutgeheißene Stellung- nahme begrüßt, daß auch das BMJFG künftig die praxisbezoge- ne medizinische Ausbildung ver- stärken will. Das qualitative Niveau der medizinischen Ausbildung könne u. a. durch eine Unterwei- sung in sogenannten kleinen Gruppen angehoben werden. Falls qualifizierte au ßeru niversitäre Krankenhäuser in den Ausbil-
dungsbetrieb eingeschaltet wer- den, dürfe dies nicht insgesamt zu einer vermehrten Zahl von Medi- zinstudenten führen. Das Problem der Studienreform sei ohnedies die viel zu hohe Zahl von Studien- aspiranten und Absolventen.
Um die Ausbildungsmängel zu verringern, fordert die Bundesärz- tekammer, alle Möglichkeiten aus- zuschöpfen, um Famulaturen in
Einrichtungen der Krankenhäuser und in den ärztlichen Praxen durchzuführen. Die angestrebte verlängerte und intensivierte Fa- mulatur wird uneingeschränkt be- grüßt. Ebenso sollte die Ausbil- dung im Praktischen Jahr verbes- sert werden. Die Vorschläge der
„Kleinen Kommission" seien dis- kussionswürdig, nämlich ein zu- sätzliches Assistenten- oder Arzt- praktikantenjahr vorzuschreiben, um so dem Medizinstudenten im letzten Abschnitt seiner Ausbil- dung die Möglichkeiten zu bieten, die praktischen Erfahrungen und Fähigkeiten zu vertiefen. Schließ- lich unterstützt die Bundesärzte- kammer den Vorschlag, künftig mehr Gewicht auf die mündlichen und mündlich-praktischen Prüfun- gen zu legen. Die BÄK regt an, künftig neben den schriftlichen Prüfungen auch mündlich-prakti- sche Examina durchzuführen und das Verhältnis von mündlichen und schriftlichen Prüfungen quan- titativ neu zu bestimmen. HC
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2172 Heft 46 vom 12. November 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT