A 2458 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 106|
Heft 49|
4. Dezember 2009 von einem Gynäkologen angelegt.Burghardt et al. führen nun transva- ginal einen langen 10- oder 12-mm- Trokar sowie eine Fasszange ein und führen die Cholezystektomie analog zur laparoskopischen 3-Port- Technik durch. Zornig wiederum verwendet anstelle einer Fasszange lieber einen zweiten 5-mm-Arbeits - trokar und einen Bergebeutel für das Resektat. Die Ergebnisse sind trotz dieser technischen Varianten ähn- lich: Der Eingriff wird von Opera- teur und Patientin als einfach, atrau- matisch und schnell empfunden, es treten keine postoperativen Wundin- fektionen auf, und das kosmetische Resultat ist angesichts fehlender Narben ansprechend.
Qualitätskontrolle durch deutsches NOTES-Register
Noch nicht gänzlich ausgereift ist nach Einschätzung Zornigs das ver- fügbare NOTES-Instrumentarium:„Flexible Endoskope, wie die Gast - roenterologen sie verwenden, sind schwer zu steuern. Für NOTES- Eingriffe sind konventionelle starre Trokare besser geeignet.“ Bei der NOTES-Konferenz in Boston prä- sentierten die Hersteller Prototy- pen, die den speziellen Anforderun- gen des transluminalen Operierens besser gerecht werden.
Für die Qualitätskontrolle der Ein- griffe sieht sich die deutsche interdis- ziplinäre Arbeitsgruppe D-NOTES verantwortlich, die sich 2008 aus den Reihen der gastroenterologischen und viszeralchirurgischen Fachge- sellschaften gebildet hat. Sie führt das deutsche NOTES-Register, mit dem die Entwicklung des neuen Operationsverfahrens sorgfältig ver- folgt und überwacht werden soll.
Dies ist notwendig, da das derzeit einzige Argument zugunsten dieses Eingriffs das bessere kosmetische Ergebnis ist. Randomisierte Stu - dien hinsichtlich der potenziellen Vorteile wie Patientenmorbidität, Rekonvaleszenz und Schmerzmit- telverbrauch gegenüber der kon- ventionellen Laparoskopie oder of- fenen Chirurgie existieren derzeit
nicht. ■
Antje Soleimanian
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Literatur im Internet:www.aerzteblatt.de/lit4909
ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSAKTE
Mehr Schutz nötig
Die patienteninitiierte Akte mit persönlichen Gesundheitsdaten ist datenschutzrechtlich nicht ausreichend abgesichert.
N
och herrscht über den Begriff der elektronischen Gesund- heitsakte weitgehend Unkenntnis.Sie ist nicht zu verwechseln mit der arztgeführten elektronischen Patien- tenakte, die als eine Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig einmal möglich sein soll. Mit der gesetzlichen Grund - lage zur Einführung der eGK nach
§ 291 Sozialgesetzbuch (SGB) V hat der Gesetzgeber zusätzlich im § 68 SGB V festgelegt, dass die Kran- kenkassen zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung ihren Versicherten eine persönliche elektronische Ge- sundheitsakte (eGA) finanzieren dür- fen. In dieser Akte, die in der alleini- gen Hoheit des Patienten liegt und die dieser gemeinsam mit seinen Gesundheitsbetreuern pflegt, kön- nen Kopien relevanter medizini- scher Daten der Primärsysteme und Originaldaten des Versicherten struk- turiert abgespeichert werden.
Kommerzielle Produkte
Zwischen eGK und eGA gebe es le- diglich eine „phonetische Verwandt- schaft“, betonte Dr. med. Franz-Jo- seph Bartmann, Telematikbeauftrag- ter der Bundesärztekammer, bei einer Diskussionsveranstaltung während der Medizinmesse Medica in Düs- seldorf. Tatsächlich ist zwischen beiden Sachverhalten scharf zu tren- nen, denn: „Eine eGA unter dem ho- hen Schutzniveau des § 291a SGB V gibt es noch nicht“, erklärte Bart- mann. So ist die Telematikinfra- struktur der eGK klar vom Internet getrennt. Die sensiblen Daten wer- den verschlüsselt, ein Zugriff darauf erfordert die doppelte Autorisierung durch eGK und Heilberufsausweis.Für die eGA gibt es dagegen weder Vorgaben hinsichtlich der Zugriffs- rechte noch technische Vorgaben für den Schutz der Daten (wie krypto-
grafische Verfahren). Die BÄK for- dert daher, die strengen Anforderun- gen des Datenschutzes, die für die Anwendungen der Gesundheitskarte gelten, auch auf die Gesundheitsakte auszudehnen. Dies vor dem Hinter- grund, dass zunehmend kommer- zielle Anbieter wie etwa Microsoft, Google oder ICW mit Aktenlösun- gen auf den Markt kommen.
Erste Kassen erproben Akten
Derzeit bieten Krankenkassen die eGA erst vereinzelt an. So ermög- licht es die Hallesche Private Kran- kenversicherung seit 2008 ihren Versicherten, kostenfrei eine solche Akte des Anbieters Careon zu füh- ren, berichtete Dr. Jacqueline Böh- me. Bei diesem besonderen Service für die Versicherten habe man zwei Nutzergruppen im Blick: den Chro- niker beziehungsweise den Versi- cherten mit komplexen Erkrankun- gen einerseits und die junge Versi- cherungsklientel mit häufigen Aus- landsaufenthalten andererseits.Die Barmer Ersatzkasse führt seit Ende 2007 ein dreijähriges For- schungsprojekt zur eGA durch, um zu erforschen, was die Patienten von einer persönlich geführten Akte im Internet erwarten. Es sei schwierig, den Patienten den Nutzen der Akte zu vermitteln, erläuterte Birgit Fi- scher, die Stellvertretende Vorsitzen- de der Barmer. Bei der Gesundheits- akte handele es sich noch nicht um ein fertiges Podukt, sondern in Zu- sammenarbeit mit den Versicherten würden bestimmte Anwendungen entwickelt und erprobt, wie etwa ein Erinnerungsdienst für Arzttermine und Vorsorgeuntersuchungen oder ein Arzneimittelcheck. „Die Akte ist ein Kommunikationsinstrument“, sagte Fischer. Sie erfordere einen Emanzipationsprozess sowohl bei Patienten als auch bei Ärzten. ■
Heike E. Krüger-Brand