Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 43|
28. Oktober 2011 A 2295ELEKTRONISCHE PATIENTENA KTE
Der Bürger als „Souverän der Akte“
Ein Forschungsprojekt untersucht, wie eine von der elektronischen Gesundheitskarte unterstützte Akte als Werkzeug für die individuelle Gesundheitsversorgung des Patienten realisiert werden kann.
E
lektronische Aktensysteme in unterschiedlicher Ausprägung gibt es inzwischen von diversen An- bietern. Doch welche Anforderungen muss eine elektronische Patientenak- te (ePA) als eine freiwillig nutzbare Anwendung der elektronischen Ge- sundheitskarte auf Basis des § 291 a Sozialgesetzbuch V erfüllen, und welche Szenarien sind für sie rele- vant? Über ein Forschungsprojekt zu dieser Frage berichtete Thomas Kunz, Fraunhofer-Institut für Sicher- heit in der Informationstechnik (SIT), bei der Jahrestagung der Deut- schen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epide- miologie in Mainz. In dem vom Bun- desministerium für Gesundheit ge- förderten Projekt, das noch bis Ende 2012 läuft, sollen Möglichkeiten für bürgerzentrierte elektronische Pa- tientenakten im Rahmen der geplan- ten bundesweiten Telematikinfra- struktur entwickelt werden.Fallakte und Patientenakte im Vergleich
Im Fokus des Projektes steht laut Kunz die Konzeption einer Inte - grationsplattform, über die netz - basierte Gesundheitsakten und de- zentrale Speichermedien als „Akten- system des Bürgers“ mit Systemen der Leistungserbringer interagieren können. Im Unterschied zur Fallak- te, die einen kooperativen, struk - turierten Behandlungsprozess im Rahmen einer diagnosebezogenen Akutbehandlung umfasst und aus- schließlich der Kommunikation der Leistungserbringer dient, soll die Patientenakte eine fallübergreifen- de Nutzung von Daten unter Einbe- ziehung des Bürgers als Akteur in den Behandlungsprozess ermögli- chen. „Über den Lebenszyklus und den Inhalt bestimmt der Bürger selbst“, erläuterte Kunz. „Er soll je- derzeit die Hoheit über seine Akte haben.“ Die ePA adressiert zudem
je nach individueller Ausgestaltung und den verfolgten Nutzungszielen (Beispiel: „Diabetes-Akte“) einen offenen Nutzerkreis.
Das Konzept des Bürgers als
„Souverän der Akte“ setzt voraus, dass die Daten nicht nur virtuell inte- griert werden, indem Verweise auf verteilt gespeicherte Originaldaten über ein Register verwaltet werden.
Vielmehr erhält der Patient Kopien der Daten, die er in einem dedizier- ten Speichersystem unter seiner Ho- heit verwaltet. Darüber hinaus ist er bei der Wahl des Speichermediums frei: So kann er für seine ePA bei- spielsweise ein dezentrales Medium in der eigenen physischen Obhut verwenden, etwa einen USB-Stick, oder er nutzt eine zen-
trale digitale Akte bei ei- nem Online-Provider.
„Die Ärzte müssen da- für grundsätzlich bereit sein, Daten aus ihrer Dokumentation in die Akte einzustellen“, er- läuterte Kunz. „Das setzt einheitliche, stan- dardisierte Benutzer- schnittstellen voraus.“
Zudem müssen Daten- schutz und Datensicher- heit integrale Bestand-
teile sämtlicher Konzepte sein. Hier bedürfe es einer Balance zwischen Sicherheit und Bedienbarkeit, zum Beispiel im Hinblick auf die PIN- Eingabe.
Die ePA als Integrationsplatt- form soll laut Kunz die asynchrone und die synchrone Kommunikation in sechs Anwendungsszenarios un- terstützen. So können Arzt und Pa- tient in der asynchronen Interaktion ähnlich einfach wie beim E-Mail- Verkehr miteinander kommunizie- ren: Der Arzt kann Daten von der ePA anfordern, etwa die regelmäßi- ge Messung von Blutdruckwerten, oder umgekehrt Daten in die ePA
einstellen, etwa einen aktualisierten Medikationsplan. Ebenso kann der Patient über die ePA Daten vom Arzt anfordern, beispielsweise ein Röntgenbild, oder Daten auf Anfor- derung an den Arzt senden. Durch die Nutzung von Postfächern müs- sen die beteiligten Systeme dabei nicht permanent verfügbar sein.
Autorisierungsverfahren je
nach Anwendungsszenario
In einer synchronen Interaktion hin- gegen fordert der Arzt Daten aus der Akte an und erhält sie automatisiert, oder er sendet Daten an die Akte und erhält diese direkt zugestellt. Dieses Szenario ist beispielsweise dann rele- vant, wenn der Patient ein dezentra- les Speichermedium als Träger für seine Akte nutzt, das zum Datenaus- tausch an das Primärsystem des Arz- tes angebunden werden muss. Der Patient könnte in diesem Szenario die Autorisierung für den Datenzugriff über die elektronische Gesundheits- karte direkt vor Ort in der Einrich- tung erteilen. Möglich wäre auch eine Vorabautorisierung durch die Hinterlegung von Zugriffsberechti- gungen in der Akte, durch die ein Arzt auch ohne Anwesenheit des Pa- tienten auf Inhalte der Akte zugreifen könnte. In jedem Fall steuert der Pa- tient/Bürger den Datenfluss direkt über seine Aktenoberfläche.Partner des Forschungsprojekts sind neben dem Fraunhofer SIT das Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik (ISST), die TMF – Technologie- und Metho- denplattform für die vernetzte me- dizinische Forschung e. V. und die Universitätsmedizin Göttingen. Die Ergebnisse sollen online unter der Adresse www.epa291a.de veröf-
fentlicht werden.
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Heike E. Krüger-Brand
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Elektronische Patientenakte gemäß § 291 a SGB V:www.aerzteblatt.de/112295 Netzbasierte Ge-
sundheitsakten und dezentrale Speichermedien als „Aktensysteme des Bürgers“ sollen künftig mit Syste- men der Leistungs- erbringer interagie- ren können.