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Archiv "Patientenverfügungen: Dritte Initiative als Kompromiss" (21.11.2008)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 47⏐⏐21. November 2008 A2489

A K T U E L L

Beim anstehenden Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychia- trie, Psychotherapie und Nervenheil- kunde (DGPPN) soll wie fast jedes Jahr der Hermann-Simon-Preis ver- liehen werden. Den gibt es seit 35 Jahren, seit zehn Jahren wird er von der Firma Lundbeck, die der Neuro- logie verbunden ist, gesponsert.

Preisträger sind namhafte Wissen- schaftler. So auch in diesem Jahr.

Hermann Simon, der Namensge- ber, lebte von 1867 bis 1947 und war ein Wegbereiter der Arbeits- therapie für chronisch psychisch Kranke. Die Anstalten in Warstein und Gütersloh wurden von ihm ge- prägt – ein Reformpsychiater mit vielen Verdiensten, dessen Schaffen bis heute nachwirkt. Diese Seite Si- mons wird mit der Preisausschrei- bung gebührend gewürdigt.

Was fehlt, ist die andere Seite, die des überzeugten Sozialdarwinis- ten, des Verfechters eugenischer Maßnahmen, des Psychiaters, der empfahl, „nicht so viel sentimentales Geschwätz darum zu machen, wenn Menschen, denen keine Hoffnung mehr blüht, das Dasein tapfer von sich werfen“, der „die Konservierung des Schwachen und Minderwertigen um jeden Preis“ für widersinnig hielt.

Solche Auffassungen passten per- fekt zur NS-Rassenideologie. Simon begrüßte denn auch 1933 „unseren ehrlichen Hitler“, betrieb die Gleich- schaltung der Gesellschaft für Ras- senhygiene und befürwortete die Zwangssterilisation.

DGPPN, Preiskuratorium und Sponsor, die das Problem Simon, wie es heißt, nicht auf die leichte Schulter nehmen, sollten Preisträ- ger und Öffentlichkeit über die Dop- pelgesichtigkeit des Namensgebers aufklären, wenn sie schon nicht den Preis umbenennen wollen oder können.

RANDNOTIZ

Norbert Jachertz

Simons

Doppelgesicht

Einen dritten, fraktionsübergreifen- den Gesetzentwurf zur Verbindlich- keit von Patientenverfügungen haben Abgeordnete um den Unions-Frakti- onsvize Wolfgang Zöller (CSU) vor- gelegt. Der Entwurf sei als „Kompro- miss“ zwischen den beiden bislang vorliegenden Konzepten der Abge- ordnetengruppen um Wolfgang Bos- bach (CDU) und Joachim Stünker (SPD) zu verstehen, betonten Hans Georg Faust (CDU), Herta Däubler- Gmelin (SPD) und Monika Knoche (Die Linke).

Der Entwurf spricht Patienten- verfügungen eine grundsätzliche Verbindlichkeit zu, auch wenn diese nur mündlich geäußert wurden.

Notwendig sei es aber immer, die aktuelle Situation des Patientenwil- lens zu ermitteln, betonte Faust.

Ärztinnen und Ärzte sollen im Unterschied zu der Initiative der Gruppe um Stünker nicht nur Aus- führende der Patientenverfügung

sein, sondern „aktiv“ an der Ermitt- lung des Patientenwillens beteiligt werden, erklärte Zöller. Viel Raum soll für eine individuelle Betrach- tung bleiben. „Sterben ist nicht nor- mierbar“, betonte der CSU-Abge- ordnete. Däubler-Gmelin nannte den Entwurf einen „pragmatischen Ansatz“, der auf Bewährtem auf- baue. „Wir wollen die gute ärztliche Praxis gesetzlich festschreiben“, sagte sie.

Die Deutsche Hospiz-Stiftung nannte den Entwurf ein „Placebo“.

Er sei alles andere als ein gangbarer Kompromiss. Fehlinterpretationen würden durch die Gültigkeit von mündlichen Äußerungen Tür und Tor geöffnet. Noch in diesem Mo- nat soll der Entwurf in den Bundes- tag eingebracht werden. Die erste Lesung ist noch für dieses Jahr, die entscheidende Abstimmung im Parlament für das Frühjahr 2009

geplant. ER

Der Konsum von Tabak, Alkohol und Cannabis unter Jugendlichen in Deutschland ist der Statistik zufol- ge zurückgegangen. Das teilte die Drogenbeauftragte der Bundesregie- rung, Sabine Bätzing (SPD), Mitte

November bei der Vorstellung der aktuellen Studie zur Drogenaffinität Jugendlicher in Berlin mit.

So ging der Anteil der Jugendli- chen, die angaben, mindestens ein- mal wöchentlich ein alkoholisches Getränk zu sich genommen zu ha- ben, von 21,2 Prozent im Jahr 2004 auf 17,4 Prozent im Jahr 2008 zurück. Andererseits ist exzessives

Trinken immer noch in Mode: Rund 20 Prozent der befragten Teenager sagten, sie hätten in den letzten 30 Tagen mindestens einmal fünf alkoholische Getränke oder mehr hintereinander zu sich genommen.

Hingegen ist der Anteil der Raucher unter den Zwölf- bis 17-Jährigen mit knapp 15 Prozent auf dem niedrigsten Stand seit 1979.

Der Cannabiskonsum ist in dieser Altersgruppe seit 2004 rückläufig.

„Es gilt, in der Prävention nicht nachzulassen“, betonte Bätzing. Gewiss ließen sich noch ehrgeizigere Ziele erreichen. Dabei komme es nicht unbedingt darauf an, Gesetze zu verschärfen, sondern auf ihre Einhaltung zu pochen, bei- spielsweise im Fall des Alkoholver- kaufs an Jugendliche. Hier seien Testkäufe ebenso zu diskutieren wie eine stärkere Selbstregulierung der

Werbebranche. Rie

PATIENTENVERFÜGUNGEN

Dritte Initiative als Kompromiss

REGIERUNGSSTUDIE

Jugendliche nehmen weniger Drogen

Immer noch in Mode:Rund 20 Prozent der be- fragten Teen- ager hatten im vergangenen Monat exzessiv Alkohol getrun-

ken. Foto:dpa

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