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Kreisverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen vom 30.10.2006

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr Veröffentlichungsdatum :

31 / 2006 01.11.2006

Kreisverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen

an Sonn- und Feiertagen vom 30.10.2006

Aufgrund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl. I, S.

744), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1954) i.V.m. § 1 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom 17. November 1983 (GVOBl. Schl.-H. S. 455), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.10.2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 576), wird für den Kreis Plön verordnet:

§ 1

(1) Aus Anlass des Lütjenburger Jahrmarktes am 05.11.2006 dürfen die Ver- kaufsstellen in der Stadt Lütjenburg in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr offen- gehalten werden.

§ 2

(1) Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.

(2) Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 LSchlG.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 05.11.2006 in Kraft und am 06.11.2006 außer Kraft.

Plön, den 30.10.2006

Kreis Plön Der Landrat gez. Dr. Volkram Gebel

- Landrat -

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