Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide
1. Jahrgang Schorfheide, den 16.09.2004 Nummer 08/2004
INHALT DES AMTLICHEN TEILS
Öffentliche Bekanntmachungen
Hinweis zur Veröffentlichung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Liebenwalde Seite 1 Bekanntmachung des Landkreises Barnim über die Offenlegung der erneuerten Automatisierten
Liegenschaftskarte (ALK) und die Offenlegung des Automatisierten Liegenschaftsbuches in
in Folge der Fortführung durch Auflösung von Zugehörigkeitshaken Seite 1/2 Sonstige amtliche Mitteilungen
Bekanntmachung des Wasser und Bodenverbandes „Finowfließ“ über die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsarbeiten Seite 2
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung
Die Gemeinde Schorfheide weist in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form auf folgende Veröffentlichung hin:
Der Trink- und Abwasserzweckverband Liebenwalde hat am 16.07.2004 im Oranienburger Generalanzeiger und in der Gransee-Zeitung seine Verbandssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Hiermit wird gemäß § 11 Abs. 1 GKG auf die vorstehende Veröffentlichung hingewiesen.
Uwe Schoknecht Bürgermeister
Bekanntmachung des Landkreises Barnim
über die Offenlegung der erneuerten Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und die Offenlegung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) in Folge der Fortführungen durch Auflösung von Zugehörigkeitshaken in der
Gemeinde Schorfheide, Gemarkung Prötze – Flur 3 – 4 Gemeinde Schorfheide, Gemarkung Schluft – Flur 1 – 5 Gemeinde Schorfheide, Gemarkung Hammer Gut – Flur 1 – 2
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) ist das Liegenschaftskataster zu erneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters ist u. a. die Liegenschaftskarte sowie das Liegenschaftsbuch.
Die erneuerte und fortgeführte Liegenschaftskarte sowie das fortgeführte Liegenschaftsbuch werden in der Zeit vom 22. September bis 22. Oktober 2004
im Kataster- und Vermessungsamt Barnim Poratzstraße 75, Zimmer 104
16225 Eberswalde
in der Zeit von Montag – Freitag 09.00 bis 11.30 Uhr Dienstag zusätzlich 13.00 bis 16.30 Uhr offengelegt.
Zusätzlich ist die erneuerte Liegenschaftskarte im Internet einzusehen unter:
www.katasteramt.barnim.de/offenleg/start.htm
Erläuterungen zur Auflösung von Zugehörigkeitshaken finden Sie ebenfalls unter www.katasteramt.barnim.de/offenleg/start.htm
Seite 2 Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide - Nr. 08/2004 vom 16. September
SONSTIGE AMTLICHE MITTEILUNGEN
IMPRESSUM
Herausgeber: Gemeinde Schorfheide Der Bürgermeister Hauptstraße 116
16244 Schorfheide, OT Finowfurt Redakteurin: Antje Duklau
Telefon: 03335/45 34 18
e-mail: a.duklau.schorfheide@barnim.de
Druck: Druckhaus Eberswalde
Auflage: 4.700
Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorf- heide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorf- heide, OT Finowfurt, Hauptstraße 118 während der Sprechzeiten kostenlos aus.
Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Gemeinde Schorf- heide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt. Kostenlose Zustellung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint bei Bedarf, mindestens 12 mal im Jahr. Die Redaktion übernimmt keine Haf- tung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.
Das zuständige Grundbuch- sowie Finanzamt wird von der Zerlegung in den Fällen der Auflösung von Zugehörigkeitshaken in Kenntnis gesetzt. Die Flächeninhalte der Ausgangsflurstücke sowie die Nutzungsarten bleiben erhalten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Inhalt der erneuerten Liegenschaftskarte und die Veränderungen im Zusammenhang mit der Auflösung von Zugehörigkeitshaken kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kataster- und Vermessungsamt Barnim unter der Anschrift:
Kataster- und Vermessungsamt Barnim Poratzstraße 75, 16225 Eberswalde Postfach 10 04 46, 16204 Eberswalde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.
Falls diese Widerspruchsfrist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Eberswalde, den 29.07.2004 Im Auftrag
gez. Unterschrift Ewald
Der Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ gibt bekannt, dass in der Zeit von August 2004 bis Februar 2005 an nachstehenden Gewässern in der Gemeinde Schorfheide Gewässerunterhaltungsarbeiten durchgeführt werden:
Gewässername Gewässernummer
Finowfurter Hauptgraben 1 007 00
Binnengräben 1 007 04 bis 1 004 06
Lichterfelder Hauptgraben und Binnengräben 2 018 00
Wiesengräben Eichhorst 3 119 02 bis 3 119 05
Binnengräben Finowfurt 3 120 01 bis 3 120 03
Binnengräben Finowfurt /Graben Walzwerkstraße 3 120 09 bis 3 120 11
Binnengräben parallel Finowkanal 3 120 13 und 3 120 14
Graben am Abwasserpumpwerk Buckowsee 3 139 63.
Bei den Gewässerunterhaltungsarbeiten handelt es sich vorwiegend um Mäharbeiten an Böschungen und Gewässersohle. Größtenteils werden die Arbeiten mit Maschinen ausgeführt. Dabei wird vorübergehend ein Randstreifen in einer Breite bis fünf Metern beansprucht.
Das Mähgut wird im Abstand von ca. 0,50 m von der Böschungsoberkante abgelegt. Im Zeitraum von Oktober 2004 bis Februar 2005 wird das Mähgut gemulcht.
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten nicht zu behindern, sind alle Gewässeranlieger aufgefordert, Hinder- nisse wie beispielsweise Koppelzäune, die eine maschinelle Gewässerunterhaltung beeinträchtigen, aus dem Uferrand- streifen vorübergehend zu entfernen.
Die Arbeiten werden durch die Mitarbeiter des Wasser- und Bodenverbandes oder durch vom Verband beauftragte Firmen durchgeführt.
Bei Fragen zum Ablauf der Arbeiten wenden Sie sich bitte an den:
Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“
Rüdnitzer Chaussee 42 16321 Bernau bei Berlin Tel.-Nr.: 03338/82 66 Fax : 03338/82 67 Email: info@wbv-bernau.de Holtrup
Geschäftsführerin