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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.02, Heft 08

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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

2. Jahrgang Schorfheide, den 15.09.2005 Nummer 08/2005

INHALT DES AMTSBLATTES

Öffentliche Bekanntmachungen

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz der Bienenbestände im Landkreis Barnim Seite 1

Sonstige amtliche Bekanntmachungen

Beschlüsse der 14. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Schorfheide vom 31.08.2005 Seite 2

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Mit Wirkung vom 10.08.2005 wurde in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt im Landkreis Barnim bei Bienen amtstierärztlich die anzeigepflichtige Tierseuche „Amerika- nische Faulbrut“ amtlich festgestellt.

Aus diesem Anlass werden zur Verhinderung der Aus- breitung dieser Bienenseuche und zum Schutze der Bienenbestände im Landkreis Barnim auf der Grundlage der §§ 17 ff, sowie der § 73 des Tierseuchengesetzes (TierSG) vom 22. Juni 2004 in der zurzeit gültigen Fassung (BGBl. I S. 1260, berichtigt BGBl. I S. 3588) und in Verbindung mit

- § 1 Abs. 1 und 4 sowie §§ 5 und 19 bis 23 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AG TierSG Bbg.) vom 02. Mai 1993 (GVBl. I S. 58)

- §§ 8 bis 11 der Bienenseuchen-Verordnung vom 03.

November 2004 (BGBl. I S. 2738)

- § 11 Ziffer 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung (Tierseuchenzuständigkeitsverordnung – TierSZV) vom 28. August 1995 (GVBl. II S. 554)

nachfolgende Maßnahmen verfügt:

1. Um den Bienenstand in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt wird ein Sperrbezirk von 5 km gebildet.

Der Sperrbezirk umfasst die Gemeinden Schorfheide, OT Finowfurt; Stadteil Finow der Stadt Eberswalde; Clara-Zetkin-Siedlung der Stadt Eberswalde; Gemeinde Schorfheide, OT Werbellin; Gemeinde Schorfheide, OT Eich- horst; Gemeinde Schorfheide, OT Rosenbeck;

Gemeinde Marienwerder.

2. Für den Sperrbezirk gelten:

- Alle Halter von Bienen haben Ihre Bestände sofort beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit Anzahl der Bienenvölker und Standorten zu melden.

- Alle Bienenvölker und Bienenbestände im Sperrbezirk werden unverzüglich amtstierärztlich auf „Amerika- nische Faulbrut“ untersucht. Diese Untersuchung wird frühestens zwei bis spätestens neun Monate nach der Tötung des Seuchenbestandes wiederholt.

- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

- Bienenvölker, lebender oder toter Bienen, Waben,

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz der Bienenbestände im Landkreis Barnim

Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futter- vorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerät- schaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

- Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperr- bezirk verbracht werden.

- Ausnahme: Wachs, Wabenteile und Wabenabfälle können, wenn sie aus Wachsverarbeitenden Betrie- ben, die über die erforderlichen Einrichtungen zur Ent- seuchung des Wachses verfügen, als Seuchenwachs abgegeben werden, Honig kann, außer im Seuchen- herd, auch abgegeben werden.

3. Jeder Verdacht auf die Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ ist umgehend dem Veterinär- und Lebens- mittelüberwachungsamt Barnim anzuzeigen – Telefon 03334/214600.

4. Die Halter von Bienen haben

- die verfügten Maßnahmen zu dulden und wirksam zu unterstützen,

- ihrer Auskunft und Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nach- zukommen und

- die aus den verfügten Maßnahmen für sie entsteh- enden Kosten zu tragen.

5. Die Aufhebung der Schutzmaßregeln gilt, wenn die

„Amerikanische Faulbrut“ erloschen ist und die Unter- suchungen mit negativem Befund im Sperrbezirk erfolgt sind.

Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 des Tier- seuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften dieser Allgemeinvefügung zuwiderhandelt.

Derartige Zuwiderhandlungen führen nach amtlicher Kenntnisnahme zur ordnungsrechtlichen Ahndung.

Diese Allgemeinverfügung wird am Tage ihrer Bekannt- machung wirksam.

Sie ist ortsüblich in den Gemeinden des Sperrbezirkes nach den für die Satzungen geltenenden Vorschriften amtlich bekannt zu machen.

Im Auftrag

Dr. habil. Stolpe, Amtstierarzt

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Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 08/2005 vom 15. September

SONSTIGE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

IMPRESSUM

Herausgeber: Gemeinde Schorfheide Der Bürgermeister Erzbergerplatz 1 16244 Schorfheide Redakteurin: Antje Duklau Telefon: 03335/45 34 18

e-mail: a.duklau.schorfheide@barnim.de Druck: Grill & Frank

Auflage: 4.850 Stück

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorf- heide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorf- heide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 während der Sprechzeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Ge- meinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt.

Kostenlose Zustellung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Ge- meinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint mo- natlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

Beschlüsse der 14. Sitzung des Hauptausschusses vom 31.08.2005

Öffentlicher Teil Beschlussvorlage: BA/0198/05

Auftragsvergabe: Radweg Böhmerheide - Eich- horst 2. BA - Straßenbauarbeiten-

Beschluss:

Es wird beschlossen den Auftrag: „Radweg Böhmerheide – Eichhorst 2. BA“ -Straßenbauarbeiten- an die Firma STRABAG AG, Zum Erlenbruch 2-6 in 15366 Neuenhagen, lt. Angebot vom 12.08.2005,zu einer Auftragssumme von brutto 95.251,73 € zu vergeben.

Der Beschluss Nr. BA/0198/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0199/05

Auftragsvergabe: Ausbau des Altenhofer Weges 2. BA - OT Werbellin, Gemeinde Schorfheide Beschluss:

Es wird beschlossen den Auftrag „Ausbau des Alten- hofer Weges 2. BA“ OT Werbellin, Gemeinde Schorf- heide an die Firma: Bauunternehmen GREVE GmbH

& Co. KG, Güstrower Straße 23 in 17291 Prenzlau, lt.

Angebot vom 15.08.2005 zu einer Auftragssumme von brutto 63.712,28 € zu vergeben.

Der Beschluss Nr. BA/0199/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0203/05

Eilentscheidung vom 18.07.2005 zur Auftragsver- gabe für die Ermittlung eines Landmarktstand- ortes und die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Schorfheidehaus Groß Schönebeck

Beschluss:

Die Eilentscheidung vom 18.07.2005 zur Auftrags- vergabe für die Ermittlung eines Landmarktstandortes und die Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Schorf- heidehaus Groß Schönebeck wird vor Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes 2005 beschlossen.

Der Beschluss Nr. BA/0203/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0188/05

Eilentscheidung vom 08.08.2005 zur Freigabe von Mitteln zur Pflege von Straßenbäumen

Beschluss:

Die Eilentscheidung vom 08.08.2005 zur Freigabe von 15.000 Euro für die Haushaltsstelle: 63000.51020 (Gemeindestraßen - Pflege von Straßenbäumen) vor Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes 2005 wird beschlossen.

Der Beschluss Nr. BA/0188/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0189/05

Eilentscheidung vom 08.08.2005 zur Freigabe von Mitteln zur Unterhaltung der Straßen

Beschluss:

Die Eilentscheidung vom 08.08.2005 zur Freigabe von 20.000 Euro für die Haushaltsstelle: 63000.51000 (Gemeindestraßen - Unterhaltung der Anlagen) vor Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes 2005 wird beschlossen.

Der Beschluss Nr. BA/0189/05 wurde einstimmig gefasst.

Nichtöffentlicher Teil Beschlussvorlage: BA/0190/05

Ergänzung zum Beschluss BA/0105/04 - Grund- stücksangelegenheit

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide be- schließt, den folgend aufgeführten Beschluss in der Art zu ergänzen, dass dieser auch für einen anderen Bürger gelten soll: BA/0105/04 vom 15.09.2004.

Der Beschluss Nr. BA/0190/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0191/05 Grundstücksangelegenheit Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Schorfheide be- schließt, dass Grundstück belegen in der Gemarkung Groß Schönebeck Flur 11, Flurstück 3 mit einer Grö- ße von 4.872 m² zu verkaufen.

Der Beschluss Nr. BA/0191/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Uwe Schoknecht

Bürgermeister

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