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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide Jg.03, Heft 01

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Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide

3. Jahrgang Schorfheide, den 19.01.2006 Nummer 01/2006

INHALT DES AMTSBLATTES

Öffentliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2006 Seite 1 Aufhebung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Finowfurt, OT Lichterfelde Seite 2 Aufhebung der Gestaltungssatzung für das Ortszentrum von Finowfurt Seite 2

Sonstige amtliche Bekanntmachungen

Landkreis Barnim - Amtliche Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Seite 3 Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Schorfheide vom 16.11.2005 Seite 3 Beschlüsse der 16. Sitzung -Sondersitzung- des Hauptausschusses der Gemeinde Schorfheide

vom 30.11.2005 Seite 3

Beschlüsse der 15. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom 14.12.2005 Seite 4

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

HAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2006

Aufgrund des § 76 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg vom 15.10.1993 wird nach Beschluss der Gemeinde- vertretung vom 14.12.2005 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 - Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 8.852.300,00 EUR

in der Ausgabe auf 8.852.300,00 EUR und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 3.843.900,00 EUR

in der Ausgabe auf 3.843.900,00 EUR festgesetzt.

§ 2 - Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 EUR

davon für Zwecke der Umschuldung _____ EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 800.000,00 EUR

§ 3 - Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

Ortsteile Finowfurt, Eichhorst, Werbellin, Lichterfelde,

Groß Schönebeck, Böhmerheide, Klandorf, Schluft 390 v. H.

Ortsteil Altenhof 450 v. H.

2. Gewerbesteuer 320 v. H.

§ 4 - Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar und unvorhersehbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Ausgaben entscheidet die Amtsleiterin der Kämmerei bei Ausgaben bis 10.000,00 Euro. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 10.000,00 Euro sind dem Hauptausschuss zur Beratung vorzulegen und bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Schorfheide, 16.12.2005

Uwe Schoknecht Bürgermeister

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Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2006 vom 19. Januar

Aufhebung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Finowfurt, Ortsteil Lichterfelde

Die Gemeinde Schorfheide beabsichtigt, die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Finowfurt am 17.06.1998 beschlossene und am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt am 24.11.1998 rechtswirksam gewordene Gestaltungssatzung der Gemeinde Finowfurt, Ortsteil Lichterfelde aufzuheben.

Die Gestaltungssatzung wurde mit dem Ziel beschlossen, die weitgehend erhaltene historische Struktur der Straßen- und Platzräume sowie die historisch wertvolle Bausubstanz zu bewahren und kulturvoll zu entwickeln. Viele Gebäude im Satzungsbereich wurden saniert oder neu errichtet. In den letzten Jahren wurden jedoch auch alle Anträge auf Abweichung vom Bauausschuss befürwortet. Unter Berücksichtigung dieser Situation und im Rahmen des Abbaus von Vorschriften soll die Gestaltungssatzung aufgehoben werden, auch wenn dies langfristig gesehen dem eigentlichen Ziel der Dorfentwicklungsplanung zuwiderlaufen könnte.

Rahmen des Abbaus von Vorschriften soll die Ge- staltungssatzung aufgehoben werden, auch wenn dies langfristig gesehen dem eigentlichen Ziel, der Wahrung der städtebaulichen Eigenart des Ortszentrums zuwider- laufen könnte.

Die Gestaltungssatzung kann während der Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr im Bauamt der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 im Zimmer 2.11 von jedermann eingesehen werden.

Vom 30.01.2006 bis einschließlich 01.03.2006 können von den betroffenen Bürgern Hinweise und Anregungen, die Aufhebung der Satzung betreffend,schriftlich oder wäh- rend der Sprechzeiten Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00- 16.00Uhr sowie Freitag 09.00 - 12.00 Uhr zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekannt- machung.

Schorfheide, 04.01.2006

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Die Gestaltungssatzung kann während der Sprechzeiten Montag - Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr sowie Freitag 08.00 – 12.00 Uhr im Bauamt der Gemeinde Schorfheide in 16244 Schorfheide, Ortsteil Finowfurt, Erzbergerplatz 1 im Zimmer 2.11 von jedermann eingesehen werden.

Vom 30.01.2006 bis einschließlich 01.03.2006 können von den betroffenen Bürgern Hinweise und Anregungen, die Aufhebung der Satzung betreffend, schr iftlich oder während der Sprechzeiten Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr sowie Freitag 09.00 - 12.00 Uhr zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Schorfheide, 04.01.2006

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Aufhebung der Gestaltungssatzung für das Ortszentrum von Finowfurt

Die Gemeinde Schorfheide beabsichtigt, die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Finowfurt am 15.02.1995 beschlossene und am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.01.1996 rechtswirksam gewordene Gestaltungssatzung für das Ortszentrum von Finowfurt aufzuheben.

Die Gestaltungssatzung wurde mit dem Ziel beschlossen, das historisch gewachsene Ortsbild zu wahren und weiter zu entwickeln. In den letzten Jahren wurden viele Gebäude im Satzungsbereich saniert, einige neu errichtet. Jedoch wurden auch fast alle Anträge auf Abweichung vom Bauausschuss befürwortet. Unter Berücksichtigung dieser Situation und im

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SONSTIGE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2006 vom 19. Januar Seite 3

Amtliche Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des

Landkreises Barnim

An alle Geflügelhalter

Auf der Grundlage der Vierten Änderungsverordnung vom 07.12.2005 zur Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest sowie zum Schutz vor Verschleppung der Klassischen Geflügelpest „Geflügelpestschutzverordnung“

vom 01.09.2005 werden folgende Anordnungen bekannt gegeben:

1. Die Stallpflicht für Geflügel wird ab 16.12.2005 aufgehoben.

2. Hausgeflügel ist nur an Stellen zu füttern, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind.

3. Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden.

4. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren.

5. Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art

Bekanntmachung der Beschlüsse der 15. Sitzung des Hauptausschusses

vom 16.11.2005

Öffentlicher Teil Beschlussvorlage: BA/0211/05

Auftragsvergabe Bauvorhaben: Radwanderweg Lichterfelder Wassertorbrücke bis zum OT Lichterfelde in der Gemeinde Schorfheide (Bestätigung Eilentscheidung)

Beschluss: Die getroffene Eilentscheidung Nr. 04/05 zur Auftragserteilung für die Maßnahme „Radwanderweg Lichterfelder Wassertorbrücke bis zum OT Lichterfelde in der Gemeinde Schorf- heide“ an die Firma:STRABAG AG, Zum Erlenbruch 2-6, 15366 Neuenhagen wird bestätigt.Der Beschluss Nr. BA/0211/05 wurde einstimmig gefasst.

Nichtöffentlicher Teil Beschlussvorlage: BA/0210/05

Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Die Gemeinde verkauft eine Teilfläche von ca. 800 m² aus dem Flurstück 141/1 in der Flur 9 der Gemarkung Finowfurt.

Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sind von den Erwerbern zu tragen, ebenso die Kosten der Vermessung und katasteramtlichen Fortführung. In den Kaufvertrag ist eine Wertabschöpfungsklausel einzuarbeiten; eine eventuelle Flächen- differenz ist auszugleichen. Der Beschluss Nummer BA/0140/04 des Hauptausschusses vom 18.11.2004 wird aufgehoben. Der Beschluss Nr. BA/0210/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0215/05 Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide verkauft eine Teilfläche von ca. 1.850 m² aus dem Flurstück 92 in der Flur 10 der Gemarkung Finowfurt. In den Vertrag werden eine Bauver- pflichtung, eine Mehrerlösklausel und eine Festlegung zum Wertausgleich eingearbeitet. Die Erwerber können das Grund- stück vor Eigentumsübertragung mit Grundschulden belasten.

Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sowie die Vermessungskosten sind von den Erwerbern zu tragen. Der Beschluss Nr. BA/0215/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0216/05 Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide verkauft die Flurstücke 245/2 und 382 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 246/1 mit insgesamt ca. 695 m². Im Kaufvertrag wird eine unentgeltliche Nutzung durch die KITA „Spatzennest“ bis zum Umzug vereinbart.

Weiterhin wird der Käufer verpflichtet, den in das Gemeindegrundstück ragenden Teil des Gebäudes auf seine Kosten abzureißen. In den Vertrag wird eine Mehrerlösklausel eingearbeitet. Der Käufer kann das Grundstück vor Eigen- tumsübergang mit Grundschulden belasten. Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sowie die Vermessungs- und Fortführungskosten sind vom Erwerber zu tragen. Der Beschluss Nr. BA/0216/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0217/05 Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide verkauft eine Teilfläche von ca. 1.550 m² aus dem Flurstück 105 in der Flur 10 der Gemarkung Finowfurt. Im Vertrag werden eine Bauverpflichtung, eine Mehrerlösklausel und eine Festlegung zum Wertausgleich eingearbeitet. Die Erwerber können das Grundstück vor Eigen- tumsübertragung mit Grundschulden belasten. Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sowie die Vermessungskosten sind von den Erwerbern zu tragen. Der Beschluss Nr. BA/0217/05 wurde einstimmig gefasst.

Uwe Schoknecht Bürgermeister

Bekanntmachung der Beschlüsse der 16. Sitzung - Sondersitzung - des

Hauptausschusses vom 30.11.2005

In der Sondersitzung am 30.11.2005 wurden keine Beschlüsse gefasst.

Uwe Schoknecht Bürgermeister

ist verboten. Ausnahmegenehmigungen kann die zuständige Behörde auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen erteilen.

6. Die o.g. Anordnungen gelten in Zoologischen Gärten oder Einrichtungen ähnlicher Art für alle sonstigen für Influenza- A-Virus der Subtypen H5 und H7 empfänglichen Vogelarten.

7. Alle im Landkreis Barnim ansässigen Jäger werden aufgefordert, sich weiterhin an dem Geflügelpestmonitoring bei Wildvögeln zu beteiligen. Bei der erlegten Strecke ist jeweils der Kopf mit Halsanteil abzusetzen und dem Veterinäramt zur Untersuchung zu überlassen. Lockvögel dürfen zur Jagd auf Wildgeflügel nicht benutzt werden.

Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig diesen Anordnungen zuwiderhandelt.

Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Eberswalde, 13.12.2005 Dr. Mielke

Amtstierarzt

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Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Schorfheide - Nr. 01/2006 vom 19. Januar Bekanntmachung der Beschlüsse

der 15. Sitzung der Gemeindevertretung Schorfheide vom 14.12.2005

Öffentlicher Teil Beschlussvorlage: BA/0220/05

Errichtung eines Wohnhauses in dritter Reihe in Finowfurt, Flur 11, Flurstück 369

Beschluss: Der Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses gemäß beigefügter Anlagen in dritter Reihe in Finowfurt, Flur 11, Flurstück 369 wird befürwortet. Der Beschluss Nr. BA/0220/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0221/05

Straßenumbenennung im Ortsteil Finowfurt - Straße „Am Sportplatz“

Beschluss: Der Beschluss GV-45/8/94 vom 31.11.1994 wird aufgehoben. Die Gemeindevertretung beschließt, den in der Anlage gekennzeichneten Teil in „Schöpfurter Ring“ umzu- benennen. Der Beschluss Nr. BA/0221/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: HA/0225/05 Sitzungsplan für das Jahr 2006

Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schorfheide bestätigt den Sitzungsplan für das Jahr 2006. Im Jahr 2006 sind 2 Arbeitsberatungen durchzuführen. Die GV-Sitzung im Dezember findet im OT Groß Schönebeck statt. Der Beschluss Nr. HA/0225/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: KA/0222/05

Jahresrechnung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2004

Beschluss: Nach Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim wird die Jahresrechnung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen und der Bürgermeister entlastet.Der Beschluss Nr. KA/0222/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: HA/0226/05

Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schorfheide

Beschluss: Nach Erhalt der Verordnung über die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdgebrauchshunden in Brandenburg (Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung – Jagd HBV vom 14.

September 2005) schlagen die GV Albrecht Gläsel und Jürgen Nicodem vor, Jagdgebrauchshundehalter, deren Jagdhunde die Brauchbarkeitsprüfung A + B, A + C, A + D, A + B + C+ D, A + B + C, A + C + D oder A + B + D abgelegt haben und damit jagdlich voll einsetzbar sind, von der Hundesteuer zu befreien. Die Befreiung wird auf Antrag gewähr t.Der Beschluss Nr.

HA/0226/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage: HA/0227/05

Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schorfheide

Beschluss: Befreiung der ALG II Bezieher von der Hunde- steuer.Die Befreiung wird auf Antrag gewährt. Der Beschluss Nr. HA/0227/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage: KA/0214/05

Mehrausgabe Gewerbesteuerumlage

Beschluss: Der überplanmäßigen Ausgabe an Gewerbe- steuerumlage in Höhe von 39.197 € wird zugestimmt. Der Be- schluss Nr. KA/0214/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: KA/0219/05

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2006

Beschluss: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schorfheide für das Haushaltsjahr 2006 wird beschlossen. Der Haushaltsplan

für das Haushaltsjahr 2006 mit seinen Anlagen wird bestätigt.

Der Beschluss Nr. KA/0219/05 wurde einstimmig gefasst.

Nichtöffentlicher Teil Beschlussvorlage: BA/0218/05

Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide verkauft die Grundstücke -Hauptstraße 118 (Gemarkung Finowfurt, Flur 11, Flurstück 3/1 tlw. mit einer Größe von ca. 1.456 m²), - Hauptstraße 173 (Gemarkung Finowfurt, Flur 9, Flurstücke 148 tlw. und 337 tlw.

mit einer Gesamtgröße von ca. 1.600 m²) sowie - Treidelsteg 6 (Gemarkung Finowfurt, Flur 8, Flurstück 298 mit einer Größe von 2.459 m²). Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sowie die Vermessungskosten für das Flurstück 148 sind von der Erwerberin zu tragen. Die bei den Grundstücken Hauptstraße 118 und 173 anfallenden Vermessungskosten tragen Käufer und Verkäufer je zur Hälfte. Die Erwerberin kann bereits vor Eigentums- übergang Grundschulden nebst Zinsen und Nebenkosten bestel- len. In den Kaufvertrag ist eine Wertabschöpfungsklausel über 2 Jahre einzuarbeiten. Für das Grundstück Treidelsteg 6 wird eine Sanierungsverpflichtung vereinbart, d. h., in den 2 Jahren muss mit der Sanierung begonnen werden und in 3 Jahren muss sie abgeschlossen sein. Weiterhin ist für das Objekt Treidelsteg 6 die Nutzung als Seniorentreff bis zum I. Quartal 2007 abzusichern.Der Hauptausschuss bevollmächtigt die Verwaltung, den Notartermin vor der Gemeindevertretersitzung am 14.12.2005 zu verein- baren.Die Gemeindevertreterbeschlüsse Nr. BA/0128/04 vom 15.12.2004 und BA/0173/05 vom 27.04.2005 werden aufgeho- ben.Der Beschluss Nr. BA/0218/05 wurde mehrheitlich gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0223/05 Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide verkauft eine Teilfläche von ca. 9 m² aus dem Flurstück 141/1 in der Flur 9 der Gemarkung Finowfurt. Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sind vom Erwerber zu zahlen, ebenso die Kosten für die Ver- messung und katasteramtliche Fortführung. In den Kaufvertrag ist eine Wertabschöpfungsklausel für den Zeitraum von fünfzehn Jahren einzuarbeiten; eine eventuelle Flächendifferenz ist auszugleichen. Der Beschluss Nr. BA/0223/05 wurde einstimmig gefasst.

Beschlussvorlage: BA/0224/05 Grundstücksangelegenheit

Beschluss: Die Gemeinde Schorfheide verkauft Teilflächen aus den Flurstücken 271, 398 und 402 in der Flur 1 der Gemarkung Werbellin und 38 in der Flur 2 der Gemarkung Lichterfelde mit einer Größe von insgesamt 1.558 m². Die beim Abschluss des Vertrages anfallenden Kosten sind vom Erwerber zu zahlen, ebenso die Kosten für die Vermessung und katasteramtliche Fortführung. Eventuelle Flächendifferenzen sind auszu- gleichen. Der Beschluss Nr. BA/0224/05 wurde einstimmig gefasst.

Uwe Schoknecht Bürgermeister

IMPRESSUM

Herausgeber: Gemeinde Schorfheide, Der Bürgermeister Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide Redakteurin: Antje Duklau

Telefon: 03335/45 34 18

e-mail: a.duklau.schorfheide@barnim.de Druck: Grill & Frank

Auflage: 4.750 Stück

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide liegt ab dem Erscheinungstag in der Gemeinde Schorfheide, OT Finowfurt, Erzbergerplatz 1 wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos aus. Nach Anforderung wird das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide gegen Entrichten der Portokosten zugeschickt. Kostenlose Zustel- lung erfolgt in die erreichbaren Haushalte der Gemeinde. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schorfheide erscheint monatlich oder bei Bedarf. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unaufgefordert eingesandte Bilder und Manuskripte.

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