Schutzkonzept
Bechterew-Therapien
Ausgangslage
Unter Einhaltung der Hygieneverordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) können Gruppentherapien der Schweizerischen Vereinigung Morbus Bechterew durchgeführt werden.
Übergeordnete Schutzmassnahmen
• Die Hygieneregeln des BAG müssen eingehalten werden: regelmässiges und gründliches Händewaschen, Händeschütteln vermeiden, in Taschentuch oder Armbeuge husten oder niessen.
• Körperkontakt ist verboten.
• Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung der Infektionsketten.
• Vorbehalten bleiben zusätzliche Vorgaben der Kantone und Lokalitäten.
Abhängig von den Massnahmen der Lokalität gelten unterschiedliche Massnahmen in der Bechterew-Therapie.
Ergänzende Schutzmassnahmen
Variante 1: ZertifikatspflichtWenn im Therapielokal eine Zertifikatspflicht (2G oder 3G) besteht, müssen sämtliche Teilnehmende wie auch leitende Personen ein gültiges Covid-Zertifikat besitzen.
Bei einer Zertifikatspflicht kann auf die Maske während der Therapie verzichtet werden, wenn:
• Das Lokal genügend Platz bietet (mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen)
• Sich alle Personen ausreichend wohl fühlen, ohne Maske zu trainieren
• Die Kontaktdaten von sämtlichen Personen erhoben werden (abgedeckt mit Schweizerische Vereinigung
Morbus Bechterew Leutschenbachstrasse 45 8050 Zürich
Telefon 044 272 78 66 www.bechterew.ch
gruppentherapie@bechterew.ch
Wer kontrolliert die Zertifikate
Die Verantwortung für die Kontrolle der Zertifikate liegt grundsätzlich in der Verantwortung der leitenden Person (Physiotherapeut/-in, Kontaktperson) Zur Kontrolle der Zertifikate wird empfohlen die COVID Certificate Check App zu verwenden:
• Google Play Store
• Apple Store
Die Zertifikatskontrolle durch die leitende Person entfällt, wenn die Lokalität die Zertifikate bei Einlass überprüft (beispielsweise am Empfang)
Variante 2: Keine Zertifikatsplicht
Wenn keine Zertifikatspflicht in der Lokalität besteht, muss während der gesamten Therapie von sämtlichen Personen eine Maske getragen werden.
Krankheitssymptome
Diese treten häufig auf (in alphabetischer Reihenfolge): Fieber, Fiebergefühl,
Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Selten sind: Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Schnupfen.
So wird das Coronavirus (SARS CoV 2) hauptsächlich übertragen
Bei engem und längerem Kontakt: Wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält.
Durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen.
Über die Hände: Ansteckende Tröpfchen gelangen beim Husten und Niesen auf die Hände. Oder man berührt eine Oberfläche, auf denen sich Viren befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt.
Schweizerische Vereinigung Morbus Bechterew und das Krankheitsbild Morbus Bechterew
Die Schweizerische Vereinigung Morbus Bechterew ist eine Patientenvereinigung mit Sitz in Zürich und organisiert in der ganzen Schweiz Therapien für Menschen mit Morbus Bechterew. Morbus Bechterew ist eine chronische, schmerzhafte, entzündlich- rheumatische Rückenkrankheit, welche zu einer Versteifung der Wirbelsäule führen kann.
Gezielte, durch Physiotherapeuten kontrollierte, Bewegungstherapie kann mithelfen, die Schmerzen zu reduzieren und die Beweglichkeit zu fördern.
Eine Umfrage Ende Mai 2020 bei den Kursteilnehmenden hat gezeigt, dass sich der Gesundheitszustand bei einigen Bechterew-Betroffenen während dem Lockdown
verschlechtert hat. Es ist daher wichtig, dass die Therapien unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes wieder durchgeführt werden können.
Bechterew-Therapien werden von speziell geschulten PhysiotherapeutInnnen geleitet
Die Bechterew-Therapien der Schweizerischen Vereinigung Morbus Bechterew sind ärztlich verordnete Gruppentherapien, die entweder an Land oder im Wasser durchgeführt werden. Die Therapien werden von speziell auf dieses Krankheitsbild geschulten PhysiotherapeutInnen geleitet.
Verantwortung vor Ort
Die PhysiotherapeutInnen sind von ihrer Tätigkeit bereits gewohnt mit einem
Schutzkonzept zu arbeiten und sind vor Ort verantwortlich, dass dieses Schutzkonzept umgesetzt und von den Teilnehmenden eingehalten wird. Zusätzlich ist vor Ort eine zuständige Kontaktperson, welche die leitende Physiotherapeutin, den leitenden Physiotherapeuten bei der Einhaltung des Schutzkonzeptes unterstützt.
Nachverfolgung durch vorliegende Verordnung und Präsenzliste gewährleistet
Alle teilnehmenden Personen verfügen über eine ärztliche Verordnung. Es wird eine Präsenzliste geführt. Es handelt sich um eine grundsätzlich in sich geschlossene Gruppe, die in der Regel unverändert bleibt. Eine Teilnahme ohne Verordnung und Anmeldung über die Schweizerische Vereinigung Morbus Bechterew ist nicht möglich.
Inhalt der Therapie
Bei der speziellen Bechterew-Therapie werden Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Ausdauer trainiert. Es sind sanftere Übungen mit geringer Unfallgefahr. Es werden keine Partnerübungen durchgeführt und die Einhaltung der notwendigen Abstände ist gewährleistet.
Keine Teilnahme bei Covid-19-Symptomen
Teilnehmende, die Covid-19-Symptome haben oder sich krank fühlen, bleiben zuhause und wenden sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung und fragen nach, ob sie sich testen lassen sollen. Personen mit Covid-19-Symptomen dürfen nicht an der Therapie teilnehmen – sie befolgen die (Selbst-)Isolation gemäss BAG.
Wer angesteckt wurde, meldet es sofort dem Kursleiter und der Kontaktperson. Die Kontaktperson informiert die Schweizerische Vereinigung Morbus Bechterew, welche alle Teilnehmenden der Gruppe informiert.
Hilfsmittel / Desinfektionsmittel
Bei Übungen auf dem Boden wird eine Gymnastikmatte benötigt. Die Teilnehmenden werden ihre eigene Gymnastikmatte mitbringen oder eine Decke, um die vor Ort
vorhandene Gymnastikmatte abzudecken. Wird eine Gymnastikmatte vor Ort verwendet, ist sie vom Teilnehmenden vor und nach Gebrauch zu desinfizieren. Der leitende
über entsprechendes Desinfektionsmaterial. Werden weitere Hilfsmittel verwendet, werden diese vor und nach Gebrauch von der Person, welche sie benützt, desinfiziert.
Die Schweizerische Vereinigung Morbus Bechterew ist dafür besorgt, dass der leitende Physiotherapeut, die leitende Physiotherapeutin bzw. die Kontaktperson über das notwendige Material verfügt, damit die Hilfsmittel desinfiziert werden können.
Den Teilnehmenden wird empfohlen, zusätzlich ein eigenes Desinfektionsmittel für ihre Hände mitzunehmen.
Garderoben
Können die Hygiene- und Abstandsvorschriften in der Garderobe vor Ort nicht eingehalten werden, werden die Teilnehmenden die Garderoben vor Ort nicht benützen und bereits im Trainingsanzug zur Therapie erscheinen.
Keine Durchmischung mit anderen Gruppen
Der Physiotherapeut bzw. die Kontaktperson sind dafür besorgt, dass die Gruppe der Bechterew-Patienten sich nicht mit anderen Gruppen vor Ort vermischt. Allenfalls ist der Beginn der Lektion 5 Minuten später einzuplanen und das Ende 5 Minuten früher als üblich einzuplanen, damit dies eingehalten werden kann. Die Teilnehmenden sind angehalten pünktlich und am vereinbarten Ort bereit zu sein.
Alternativprogramm
Ist es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich, die gewohnte Lokalität vor Ort zu benützen, kann der leitende Physiotherapeut, die leitende Physiotherapeutin in Absprache mit der Gruppe die Therapie draussen durchführen (z.B. Nordic Walking, Bewegungsübungen). In diesem Fall bringen die Teilnehmenden allenfalls notwendige Hilfsmittel (z.B. Nordic Walking-Stöcke) selbst mit.
Anreise zur Lokalität
Wir empfehlen eine Anreise zu Fuss oder im eigenen Auto. Wird der öffentliche Verkehr benützt, empfehlen wir den Teilnehmenden eine Maske zu tragen.
Sich selbst und andere schützen
Aufgrund der Tatsache, dass schweizweit etwa 60% der Teilnehmenden einer sogenannten Risikogruppe angehören, ist besondere Vorsicht geboten. Die
teilnehmenden Personen handeln auf eigene Verantwortung und sind sich bewusst, dass sie bei der Wiederaufnahme der Therapie sich selbst und die anderen Teilnehmenden schützen müssen und agieren sehr vorsichtig, pflichtbewusst und halten dieses
Schutzkonzept ein. Mit der Teilnahme an der Therapie akzeptieren die Teilnehmenden die Bedingungen.
Einhaltung des lokalen Schutzkonzeptes, Anpassung an örtliche Gegebenheiten
Zusätzlich zu diesem Schutzkonzept der Schweizerischen Vereinigung Morbus
Bechterew ist das Schutzkonzept der Lokalität und Infrastruktur vor Ort (Praxis, Turnhalle, Schwimmbad, Garderobe, Duschen, WC, Hilfsmittel etc.) einzuhalten, welches die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt. Beide Schutzkonzepte sind verbindlich.
Kommunikation
Das Schutzkonzept der Schweizerischen Vereinigung Morbus Bechterew wird allen Teilnehmenden der Gruppe in geeigneter Form zugänglich gemacht.
Das Schutzkonzepte ist auf der Website der Bechterew-Vereinigung unter www.bechterew.ch/therapiegruppen und wird aktuell gehalten.
Grundlage
Grundlage für dieses Schutzkonzept bildet die COVID-19-Verordnung 3 (818.101.24), Stand 4.12. 2021
Schweizerische Vereinigung Morbus Bechterew
R. Bräm J. Niggli
Geschäftsleiter Leiter Dienstleistungen
Zürich, 6. Dezember 2021