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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Jg.14, Heft 01

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Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Postvertriebsstück Entgelt bezahlt • A 7857 Brandenburgische Universitäts- druckerei- und Verlags- gesellschaft Potsdam mbH Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Golm

Tel./Fax 0331/56 89-0/-16

Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Informationsteil

Jahrgang 14 Belzig,25. Januar 2007 Nummer 01

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Potsdam-Mittelmark 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Tel. 033841/9 12 27, Fax 033841/9 12 18 Internet: www. potsdam-mittelmark.de

Redaktion:

Brigitte Kunze, Büro des Landrates

Bezug:

kostenlos erhältlich in allen Amts-, Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Landkreis sowie beim Landkreis, 14806 Belzig, Niemöllerstraße 1 Jahresabonnement bei Postbezug 15,34

Gesamtherstellung und Vertrieb:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Karl-Liebknecht-Straße 24/25, 14476 Golm

Anzeigenverwaltung:

Brandenburgische Universitätsdruckerei- und Verlagsgesellschaft Potsdam mbH, Telefon 0331/56 89-0, Fax 0331/5689-16

Inhalt amtlich

Öffentliche Bekanntmachungen Kreiswahlleiterin

• Berufung von Ersatzpersonen für den

3. Kreistag Potsdam-Mittelmark S. 1

Beschlüsse des Kreistages Potsdam-Mittelmark

am 07. Dezember 2006 S. 1

Jahresrechnung 2005 des Landkreises Potsdam- Mittelmark S. 4 Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark als

allgemeine untere Landesbehörde, Kommunalaufsichtsbehörde

• Bekanntmachungsanordnung und Zweite Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung des Wasserversorgungsverbandes

Hoher Fläming S. 4

Wasserversorgungsverband Hoher Fläming

Beschlüsse der Verbandsversammlung am 21.12.2006

• Beschluss Nr. 01-11/06, siebte Änderungssatzung der

Beitrags- und Gebührensatzung, mit Änderungssatzung S. 5

• Beschluss Nr. 02-11/06 zweite Änderungssatzung zur

Neufassung der Satzung des Wasserversorgungsverbandes S. 6

• Beschluss- Nr. 04-11/2006 Wirtschaftsplan 2007 S. 6

• Beschluss Nr. 08-11/06 Vorschlag zur Bestellung

eines Wirtschaftsprüfers S. 6

Ende des amtlichen Teils

Inhalt

Informationen aus dem Landratsamt

• Ländliche Entwicklung wird auch 2007

gefördert S. 7

Sonstige Informationen, Tipps, Termine

• Beratungstermine der Koordinatorin für

Freiwilligenarbeit S. 8

• Termine der allgemeinen sozialen Beratung der freien Träger im Landkreis S. 8

• Deutsche Rentenver- sicherung - Informations- veranstaltungen S. 10

• Blutspendetermine S. 16

Öffentliche Bekanntmachung

nimmt. Deshalb habe ich Frau Annette Nitschke mit Wirkung zum 01.01.2007 in den Kreistag Potsdam-Mittelmark berufen.

Vogel

Kreiswahlleiterin

Beschlüsse des Kreistages Potsdam- Mittelmark am 07. Dezember 2006

Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Bildung Beschluss Nummer: 2006/772

Beschluss

Der Kreistag beruft Frau Helga Meister als sachkundige Einwohnerin aus dem Ausschuss für Soziales und Bildung ab und beruft Herrn Dr. Detlef Fan- ter als sachkundigen Einwohner in den Ausschuss für Soziales und Bildung.

Neugestaltung der Unternehmensstrukturen bei den Verkehrs- unternehmen der vier Gebietskörperschaften Landeshauptstadt Potsdam, Stadt Brandenburg a. d. Havel, Landkreis Havelland und Landkreis Potsdam-Mittelmark

Beschluss Nummer: 2006/734

Öffentliche Wahlbekanntmachung vom 07.12.2006

Berufung von Ersatzpersonen für den 3. Kreistag Potsdam-Mittelmark

Gemäß § 60 Abs. 6 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.11.2001(GVBl Teil I S. 215) mache ich bekannt:

Das Mitglied des Kreistages Potsdam-Mittelmark, Herr Arne Raue, erklärte am 18.11.2006 zur Niederschrift, dass er zum 01.01.2007 seinen Wohnsitz aus dem Wahlgebiet von Potsdam Mittelmark verlegt. Damit verliert er nach § 59 Abs.1 Nr. 2 des BbgKWahlG seinen Sitz in der Vertretung.

Auf der Grundlage von § 60 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs.1 und 2 des o.g. Gesetzes habe ich festgestellt, dass Frau Annette Nitschke auf dem Wahlvorschlag der CDU im Wahlkreis 3 die nächste noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson ist, auf die der Sitz von Herrn Arne Raue übergeht.

Sie erklärte frist- und formgerecht am 25.11.2006, dass sie die Wahl an-

(2)

Beschluss

Der Landrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Gebietskörperschaften Stadt Brandenburg an der Havel, Landkreis Havelland und der Landes- hauptstadt Potsdam zu prüfen, unter welchen Bedingungen und mit wel- chen Effekten eine Neugestaltung der Unternehmensstruktur bei den Ver- kehrsunternehmen der vier Gebietskörperschaften sinnvoll ist.

850 Jahre Mark Brandenburg Beschluss Nummer: 2006/737 Beschluss

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark unterstützt die Aktivitäten zu den 850- Jahr-Feierlichkeiten der Mark Brandenburg. Alle geeigneten im Jahr 2007 stattfindenden Veranstaltungen werden unter das Motto „850 Jahre Mark Brandenburg“ gestellt und mit dem entsprechenden Logo versehen.

Bestätigung der Jahresrechnung 2005 und Entlastung des Landrates Beschluss-Nummer: 2006/755

Beschluss:

Der Kreistag beschließt gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 15 Landkreisordnung und

§ 93 Abs. 3 Gemeindeordnung

1. Die Jahresrechnung 2005 wird bestätigt.

2. Der Landrat wird für das Haushaltsjahr 2005 entlastet.

Kontrolle der Zahlungsmoral des Landkreises Potsdam-Mittelmark Beschluss Nummer: 2006/765

Beschluss

Der Kreistag beschließt, sämtliche Beschwerden über verspätete Zahlun- gen des Landkreises für erbrachte Leistungen dem Petitionsausschuss in seiner Zuständigkeit zuzuleiten.

Fraktionszuwendungen 2007 Beschluss Nummer: 2006/767 Beschluss

Der Kreistag beschließt, die Fraktionszuwendungen für das Jahr 2007 wie folgt festzusetzen:

1. Der Sockelbetrag für die Fraktionen im Kreistag Potsdam-Mittelmark beträgt monatlich 730 €.

2. Es wird weiterhin ein monatlicher Betrag pro Fraktionsmitglied von 25 €gezahlt.

Aufgabenwahrnehmung der Havelbus-Verkehrsgesellschaft Beschluss Nummer: 2006/770

Beschluss

Der Landrat wird beauftragt, gegenüber dem Linienbetreiber Havelbus durchzusetzen, dass die seit Jahrzehnten im öffentlichen Nahverkehr fah- renden Busse der Linie 629 auch künftig die Haltestellen im Kleinmachno- wer Weinbergviertel bedienen.

Änderungsantrag zur Haushaltssatzung Beschlussvorschlags-Nummer: 2006/771 Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Erhöhung des Kreiszuschusses im Einzelplan 3 – Unterabschnitt 3330 Gruppe 715000 Zuschuss Musikschule – auf min- destens 40% der Gesamtausgaben der Kreismusikschule um 223.820,- Euro.

Der Antrag wurde zur Beratung in den Ausschuss für Innere Verwal- tung und den Ausschuss für Soziales und Bildung verwiesen.

Antrag auf Änderung der Drucksachen 2006/743 und 2006/744 zum Haushalt 2007

Beschluss Nummer: 2006/766 Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Drucksachen

2006/743 Haushaltssatzung 2007 des Landkreises Potsdam-Mittel- mark mit Haushaltsplan und Anlagen

2006/744 Investitionsprogramm des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Haushaltsjahr 2006 bis 2010

mit folgenden Änderungen:

Vermögenshaushalt

1. Die Investitionsausgaben für Kreisstraßen werden um 1.554.600 €er- höht.

2. Für Kreisstraßen werden Mehreinnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 1.077.500 €

eingestellt.

3. Des Weiteren werden die Ausgaben in den Haushaltsstellen

– 1131 935100 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermö- gens/Verkehrsüberwachung um 85.000 €,

– 8000 988000 Zuweisungen/Zuschüsse GZG um 300.000 €und – 8800 932000 Erwerb von Grundstücken um 92.100 € reduziert.

Verwaltungshaushalt

4. Die Mittel für den Ausländerbeauftragten (Hhst. 0201 658100) werden um 1.900 €erhöht.

5. Für den ÖPNV werden die Mittel entsprechend dem HSK 2005 im Fi- nanzplan 2008 beibehalten (Minderausgabe 1.000.000 €).

Haushaltssatzung 2007 des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit Haushaltsplan und Anlagen

Beschluss Nummer: 2006/743 Beschluss

Der Kreistag beschließt gemäß §§ 76 ff. der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in Verbindung mit § 63 Landkreisordnung die vorlie- gende Haushaltssatzung 2007 mit Haushaltsplan und Anlagen.

Die Beschlussfassung erfolgte mit dem Beschluss 2006/766.

Investitionsprogramm des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Haushaltsjahre 2006 bis 2010

Beschluss Nummer: 2006/744 Beschluss

Der Kreistag beschließt gemäß § 83 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg das vorliegende Investitionsprogramm als Richtlinie für die Haushaltsjahre 2006 bis 2010.

Haushaltssicherungskonzept 2007 des Landkreises Potsdam-Mittel- mark für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010

Beschluss Nummer: 2006/745 Beschluss

Der Kreistag beschließt gemäß § 74 Abs. 4 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg das vorliegende Haushaltssicherungskonzept für die Haus- haltsjahre 2008 bis 2010.

Jugend- und Jugendsozialarbeit/Jugendförderplan – Aufwendun- gen 2007

Beschluss Nummer: 2006/718 Beschluss

Der Kreistag beschließt den Jugendförderplan – Aufwendungen 2007. Die Zuwendungen des Landkreises für die Jugend- und Jugendsozialarbeit ge- mäß der Leistungsbereiche der §§ 11 - 13 SGB VIII sowie für den erzieheri- schen Kinder- und Jugendschutz gemäß dem Leistungsbereich des § 14 SGB VIII werden als Budget definiert. Minderausgaben in den Einzelposi- tionen dürfen innerhalb des Jugendförderplanes flexibel umverteilt wer- den.

Anlage: Jugendförderplan – Aufwendungen 2007

Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten im Landkreis Potsdam-Mittelmark ab dem Jahr 2007

Beschluss-Nummer: 2006/728

(3)

Beschluss:

1. Für Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft wird bei der Be- rechnung der Zuschüsse nach § 16 Abs. 2 KitaG ein Durchschnittssatz von 3201,68 Euro monatlich festgestellt, der für das Jahr 2007 gilt.

Dieser Durchschnittssatz wird in den Folgejahren jeweils vom Fach- dienst 53 nach Befassung im Jugendhilfeausschuss bestätigt oder ge- ändert, wenn die tarifvertragliche Entwicklung oder geänderte gesetz- liche Bestimmungen im Sozialversicherungsrecht dies erfordern.

2. Für die freien Träger werden die Durchschnittssätze im Einzelfall durch den Fachdienst 53 festgesetzt. Dabei sind die jeweils für den Träger geltenden Tarifverträge maßgeblich.

3. Soweit kommunale Träger mit dem Landkreis einen öffentlich-recht- lichen Vertrag nach § 12 Abs. 1 KitaG über die Durchführung von Auf- gaben abschließen, gilt abweichend von Ziff. 1 folgende Regelung:

a) Die Zuschüsse für das nach § 16 Abs. 2 KitaG zu finanzierende pä- dagogische Personal ohne die gemäß § 5 Kita-Personalverordnung zuzumessenden Leitungsstellen werden auf der Grundlage eines für jede Gemeinde/jedes Amt gesondert zu ermittelnden Durch- schnittssatzes berechnet. Hierzu teilen die Gemeinden/Ämter dem Landkreis die Anzahl der in ihren Kindertagesstätten beschäftigten Erzieher/innen (ohne Leitungsstellen) nebst wöchentlicher Arbeits- zeit sowie die sich für sie hieraus ergebenden finanziellen Belas- tungen bei tarifgerechter Eingruppierung mit.

Der Durchschnittssatz ergibt sich dann aus jährlicher Belastung : Stellenanzahl : 12 Monate.

Maßgeblich sind dabei die Stellenzahl und die jährliche Belastung des Vorjahres. (Die Durchschnittssätze für 2007 berechnen sich beispielsweise anhand der Zahlen des Jahres 2006.)

b) Die Leitungsstellen nach § 5 Kita-Personalverordnung werden für jede einzelne Kita getrennt bezuschusst. Maßgeblich für die Be- rechnung des Durchschnittssatzes ist die finanzielle Belastung durch die Leitungsstelle bei tarifgerechter Eingruppierung im Vor- jahr.

c) Neben der Bezuschussung nach § 16 Abs. 2 KitaG besteht kein An- spruch der Gemeinden/Ämter auf Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufgaben.

d) Der Fachdienst 53 stellt die Durchschnittssätze jährlich im Beneh- men mit den Gemeinden/Ämtern fest.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrneh- mung von Aufgaben nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) Beschluss Nummer: 2006/726

Beschluss

Der Landrat wird ermächtigt, für den Landkreis Potsdam-Mittelmark als mandatierenden Landkreis mit dem Landkreis Spree-Neiße als Mandats- träger die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) abzuschließen.

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 18.12.2003 Beschluss Nummer: 2006/722)

Beschluss

Der Kreistag beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 18.12.2003.

Standortoptimierung der Rettungswachen im Landkreis Potsdam- Mittelmark

Beschluss Nummer: 2006/725 Beschluss

Der Kreistag beschließt, im Bereich der Gemeinde Görzke (Amt Ziesar) eine Rettungswache einzurichten und ab 01.01.2007 zu betreiben. Der Rettungs- dienstbereichsplan ist entsprechend fortzuschreiben und zu beschließen.

Siebente Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Beschluss Nummer: 2006/730 Beschluss

Der Kreistag beschließt die beiliegende Siebente Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark Beschluss Nummer: 2006/731

Beschluss

Der Kreistag beschließt die beiliegende Abfallgebührensatzung des Land- kreises Potsdam-Mittelmark

Aufhebung naturschutzrechtlicher Schutzvorschriften im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Beschluss Nummer: 2006/741 Beschluss

Der Kreistag erlässt die Verordnung zur Aufhebung naturschutzrechtlicher Schutzvorschriften vom 07.12.2006

Änderung der Verordnung über Naturdenkmale im Landkreis Pots- dam-Mittelmark

Beschluss-Nummer: 2006/742 Beschluss:

Der Kreistag erlässt die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Naturdenkmale im Landkreis Potsdam-Mittelmark (1. ND Änd VO PM) KSB: Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Kreisstraßenbetrieb Beschluss-Nummer: 2006/749

Beschluss:

Der Kreistag beschließt den anliegenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 des Eigenbetriebes Kreisstraßenbetrieb des Landkreises Potsdam-Mittel- mark.

Bericht über die überörtliche Prüfung des Kreisstraßenbetriebes Beschluss-Nummer: 2006/753

Der Kreistag nimmt den Prüfungsbericht des kommunalen Prüfungs- amtes, Ministerium des Innern, vom 29. Juni 2006 zur Kenntnis.

Fortschreibung Beteiligungsbericht 05/06 Beschluss-Nummer: 2006/751

Der Kreistag nimmt die Fortschreibung des Berichtes über die Be- teiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zur Kenntnis.

Genehmigung Eilentscheidung Beschluss Nummer: 2006/757 Beschluss

Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung vom 07. 11. 2006 zur über- planmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 0350 655000 in Höhe von 150.000 Euro.

Genehmigung der Eilentscheidung vom 07.11.2006 Beschluss Nummer: 2006/759

Beschluss

Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung vom 07.11.2006 zur über- planmäßigen Ausgabe zur Finanzierung von einmaligen Leistungen für Ar- beitsuchende in Höhe von 55.000 €.

Genehmigung der Eilentscheidung vom 07. November 2006 - Um- schuldung des Kommunalkredites Darlehens-Nr. 7 320 554 04 1 in

(4)

Höhe von 1.207.929,91 Euro Beschluss Nummer: 2006/761 Beschluss

Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung vom 07. November 2006 – Umschuldung des Kommunalkredites Darlehens-Nr. 7 320 554 04 1in Hö- he von 1.207.929,91 €.

Genehmigung der Eilentscheidung vom 07. November 2006 – Zins- anpassung (Prolongation) des Kommunalkredites Darlehens-Nr.

160 008 050 (neu 160 013 802) in Höhe von 846.699,37 Euro Beschluss Nummer: 2006/764

Beschluss

Der Kreistag genehmigt die Eilentscheidung vom 07. November 2006 – Zinsanpassung (Prolongation) des Kommunalkredites Darlehens – Nr. 160 008 050 in Höhe von 846.699,37€.

Vergleich zwischen der Gemeinde Lehnin und dem Landkreis Pots- dam-Mittelmark

Beschluss Nummer: 2006/768 Beschluss

Der Kreistag nimmt den Vergleich zwischen der Gemeinde Lehnin und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 28.11.2006 zustimmend zur Kenntnis.

Der Vergleich wird nicht widerrufen.

Überplanmäßige Ausgabe Beschluss Nummer: 2006/769) Beschluss

Der Kreistag genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 73.500 € in der Haushaltsstelle 0350 655000 (Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten).

Jahresrechnung 2005 des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Gemäß § 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg i.V.m.

§ 63 Landkreisordnung des Landes Brandenburg hat der Kreistag Potsdam- Mittelmark am 07.12.2006, Beschluss-Nr. 2006/755, die geprüften und fest- gestellten Ergebnisse der Jahresrechnung des Landkreises Potsdam-Mittel- mark für das Haushaltsjahr 2005 bestätigt und Entlastung erteilt.

Koch Landrat

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Potsdam-Mittelmark als allgemeine untere Landesbehörde,

Kommunalaufsichtsbehörde

Betrifft: Wasserversorgungsverband „Hoher Fläming“

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit ordne ich an, dass nachstehende „Zweite Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssatzung des Wasserversorgungsverbandes „Ho- her Fläming“ (nachfolgend WAV genannt) in der Fassung vom 03. Juni 2003, bekannt gemacht am 25. Juli 2003 im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr. 7 Seite 8“ gemäß § 20 Abs. 6 i. V. m. § 11 Abs. 1

des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBl. I/99, [Nr. 11], S 194) im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Aus- gabe Januar 2007, öffentlich bekannt gemacht wird.

Belzig, den 10.01.2007 Koch

Landrat

Zweite Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssatzung des Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ (nachfolgend WAV genannt) in der Neufassung vom 03.Juni 2003, bekannt gemacht am 25.Juli 2003 im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittel- mark Nr. 7 Seite 8

§ 1 Änderung des Sitzes des Zweckverbandes Der § 1 (4) erhält folgende Fassung:

Sitz des Zweckverbandes ist 14822 Brück, Gregor-von-Brück-Ring 20, Landkreis Potsdam-Mittelmark.

§ 2 Änderung Stimmenanteile Der § 3 (2) erhält folgende Fassung:

(2) Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgege- ben werden. Das Stimmenverhältnis der Verbandsmitglieder untereinander ermittelt sich jährlich zum 30.Juni des laufenden Jahres aus der Anzahl der Einwohner, wobei auf jedes Verbandsmitglied bis einschließlich 1000 Ein- wohner eine Stimme und je weitere angefangene 1000 Einwohner eine weitere Stimme entfällt. Ist eine Gemeinde lediglich für einzelne Ortsteile Mitglied im Zweckverband, so ist die Anzahl der Einwohner der jeweiligen Ortsteile für die Berechnung der Stimmen maßgeblich. Maßgeblich ist da- bei die von den Einwohnermeldeämtern der Ämter bzw. amtsfreien Ge- meinden fortgeschriebene Einwohnerzahl zum 30. Juni des jeweiligen Vor- jahres. Ergibt sich in Auswertung der jeweiligen Einwohnerzahl eine Ände- rung der Stimmenanteile, ist hierzu bis zum 30.Juni des Folgejahres die Veränderung der Stimmenanteile durch Änderung der Verbandssatzung aufzunehmen.

Demnach haben die Mitgliedsgemeinden folgende Stimmenanteile:

lfd. Nr. Gemeinde Stimmen

1 Belzig 4

2 Borkheide 2

3 Borkwalde 2

4 Brück 4

5 Linthe 1

6 Mühlenfließ 1

7 Niemegk 3

8 Planebruch 2

9 Planetal 2

10 Rabenstein/Fläming 1

11 Wiesenburg/Mark 6

Summe satzungsgemäße Stimmen 28

§ 3 Inkrafttreten

Die vorstehende zweite Änderungssatzung zur Neufassung der Verbands- satzung des Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ tritt mit dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Brück, den 22.12.2006 Rockel

Verbandsvorsteher

(5)

Beschluss

Titel: Beschluss zur siebten Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung Verbandsversammlung, Ort: Brück

Datum: 21.12.2006

Beschlussnummer: 01-11/06

Betreff: Beschluss über die siebte Änderungssatzung zur Satzung des Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ über die Erhe- bung von Beiträgen, Gebühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse nachstehend Beitrags- und Gebührensat- zung genannt

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des WAV beschließt die nachfolgende siebte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung des Wasserversor- gungsverbandes „Hoher Fläming“ in der Fassung der 6. Änderungssat- zung (beschlossen am 29.Juli 2004 bekannt gemacht am 27. September 2004 im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam- Mittelmark Nr. 9) als sechs- te Änderungssatzung.

Erläuterung:

Auf Grund der Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 % ab Januar 2007 müssen die Paragraphen 4 und 18 geändert werden.

Als Anlage erhalten Sie die Kostenaufwendungsüberprüfung für 2005, in welcher überprüft wurde, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer abgefan- gen werden kann. Hierbei hat sich allerdings in dem Fall eine Unterde- ckung ergeben.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder lt. Satzung: 11 Anzahl der satzungsgemäßen Stimmen: 29

davon anwesende Stimmen: 26

Ja-Stimmen 26

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Dr. Best Borgmann

Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Siebte Änderungssatzung zur Satzung des Wasserversorgungs- verbandes „Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse

nachstehend Beitrags- und Gebührensatzung genannt in der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 16.August 2004, bekannt gemacht am 27. September 2004 im Amtsblatt für den

Landkreis Potsdam-Mittelmark Nr.: 9/2004 Seite 17

§ 1 Der § 4 Beitragssatz erhält folgende Fassung:

(1) Der Beitragssatz für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage (An- schlussbeitrag) beträgt

netto 4,53 Euro/m2

zuzüglich Umsatzsteuer von 19 %, gleich 0, 86 Euro, brutto 5,39 Euro/m2

§ 2

Der § 18 Kostensätze für den Kostenersatz erhält folgende Fassung:

(1) Der WAV verlangt folgenden Ersatz für seine mit der Herstellung, Er- neuerung (Auswechslung), Veränderung und Beseitigung sowie der Unter- haltung von Grundstücks- und Hausanschlüssen verbundenen Aufwen- dungen:

a) für die Herstellung und Erneuerung (Auswechslung) eines Hausan- schlusses bis DN 40 und bis 15 m im öffentlichen Bereich lang gelten folgende Einheitssätze für den pauschalen Kostenersatz unter Beach- tung der zugleich erhobenen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %:

netto Ust brutto ME

Euro

HA im öffentlichen Bereich: 945,89 179,71 1.125,60 Euro/HA HA auf dem Grundstück:

einschl. Schacht- und Erdarbeiten 19,17 3,64 22,81 Euro/m ohne Schacht- und Erdarbeiten 6,34 1,20 7,54 Euro/m unterirdischer Rohrvortrieb 31,44 5,97 37,41 Euro/m b) Soweit die Versorgungsleitungen nicht in der Straßenmitte verlaufen gelten diese als in der Straßenmitte verlaufend. Oberflächenaufbruch und -aufnahme sowie -befestigung auf dem Grundstück wird ge- sondert entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.

c) Hausanschlüsse, die nicht unter Pkt. a) fallen, werden zum Nachweis des tatsächlich erforderlichen Aufwandes nach den entstandenen Kos- ten berechnet.

d) Kostenersatz bei Veränderung, und Beseitigung (Stilllegung) des Haus- und Grundstücksanschlusses wird nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

2) Für den Ersatz von aufgefrorenen oder sonst durch äußere Einwirkung unbrauchbar gewordene Wasserzählern sind folgende Gebühren zu- züglich 19 % Umsatzsteuer zu zahlen:

Zählergröße netto Ust. brutto

Euro/Zähler Euro Euro/Zähler

Qn 2,5 85,00 16,15 101,15

Qn 6 100,00 19,00 119,00

Qn 10 160,00 30,40 190,40

Zähler gleich oder größer DN 50 werden zum Nachweis des tatsächlich er- forderlichen Aufwandes nach den entstandenen Kosten berechnet

§ 3 Der § 28 erhält folgende Fassung:

Die vorstehend siebte Änderungssatzung der Satzung des Wasserversor- gungsverbandes „Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen, Ge- bühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse tritt am 1.1.2007 in Kraft.

Brück, den 22. 12. 2006 Rockel

Verbandsvorsteher

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende siebte Änderungssatzung der Satzung des Wasserversor- gungsverbandes „Hoher Fläming“ über die Erhebung von Beiträgen, Ge-

Wasserversorgungsverband »Hoher Fläming«

(6)

bühren und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse des Was- serversorgungsverbandes „Hoher Fläming“ wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht.

Brück, den 22.12.2006 Rockel

Verbandsvorsteher

Beschluss

Titel: Zweite Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung des WAV „Hoher Fläming“

Datum der Vorlage: 13.9.2006 Verbandsversammlung, Ort: Brück

Datum: 21.12.2006

Beschlussnummer: 02-11/06

Betreff: Zweite Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung des WAV „Hoher Fläming“

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des WAV beschließt die anliegende zweite Än- derungssatzung zur Neufassung der Verbandssatzung.

Erläuterung:

Der Sitz des Verbandes hat sich geändert.

Die Stimmenverteilung (§ 3) wird den neuen Gemeindestrukturen und der Einwohnerzahl entsprechend unserer Satzung angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder lt. Satzung: 11 Anzahl der satzungsgemäßen Stimmen: 29

davon anwesende Stimmen: 26

Ja-Stimmen 26

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Dr. Best Borgmann

Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Beschluss

Titel: Wirtschaftsplan 2007

Datum der Vorlage: 19.10. 2006 Verbandsversammlung, Ort: Brück

Datum: 21.12.2006

Beschlussnummer: 04-11/2006 Betreff: Wirtschaftsplan 2007

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des WAV beschließt den Wirtschaftsplan für das Jahr 2007 mit folgenden Eckdaten:

Im Erfolgsplan T€

Erträge 2.623

Aufwendungen 2.623

Jahresgewinn 0

Jahresverlust 0

Im Vermögensplan

Einnahmen 2.743

Ausgaben 2.743

Es werden festgesetzt:

Gesamtbetrag d. Kredite 0

Gesamtbetrag d. Verpflichtungsermächt. 0 Höchstbetrag d. Kassenkredite 75

die Verbandsumlage 0

Der Wirtschaftsplan 2007 liegt diesem Beschluss als Anlage bei.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder lt. Satzung: 11 Anzahl der satzungsgemäßen Stimmen: 29

davon anwesende Stimmen: 28

Ja-Stimmen 28

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Dr. Best Borgmann

Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Beschluss

Titel: Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschafts- prüfers

Verbandsversammlung, Ort: Brück

Datum: 21.12.2006

Beschlussnummer: 08-11/06

Betreff: Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers Beschluss:

Die Verbandsversammlung schlägt dem Rechnungsprüfungsamt vor, Herrn Dipl.-Kaufmann Chales de Beaulieu Wirtschaftsprüfer, Berlin zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2006 zu bestellen.

Begründung:

Nach GO § 117 Abs. 3 Satz 1 obliegt die Prüfung von Eigenbetrieben und Einrichtungen, die entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswe- sen der Eigenbetriebe geführt werden (GO § 118), dem Landrat. Die Prü- fung wird vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises im Auftrag des Landesrechnungshofes wahrgenommen. Nach GO § 117 Abs. 3 Satz 2 kann sich die Prüfungsbehörde eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirt- schaftsprüfergesellschaft bedienen.

Bei der Auswahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfergesell- schaft hat die zu prüfende Einrichtung (GO § 112 Abs. 3 Satz 3 sowie Jah- resabschlussprüfungsordnung [Jap V] § 3 Abs. 1 Satz 1) ein Vorschlagsrecht.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder lt. Satzung: 11 Anzahl der satzungsgemäßen Stimmen: 29

davon anwesende Stimmen: 26

Ja-Stimmen 26

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Unterschriften:

Dr. Best Borgmann

Vorsitzender der Mitglied der

Verbandsversammlung Verbandsversammlung

Ende des amtlichen Teils

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Ländliche Entwicklung wird auch 2007 gefördert

Seit einem Jahr unterstützt ein Regionalmanagement die ländliche Ent- wicklung im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark, der Landes- hauptstadt Potsdam und der Stadt Brandenburg. Im vergangenen Jahr konnten mehr als 15 Projekte mit insgesamt fast 2 Millionen Euro Förder- geld unterstützt werden. Auch im beginnenden Jahr stehen die Ansprech- partner in den Büros in Potsdam, Lehnin und Wiesenburg zur Verfügung.

Unternehmen, Vereine und Kommunen finden dort Unterstützung bei der Projektentwicklung und bei der Antragstellung von Fördermitteln. Ziel des Förderprogramms ist es vor allem solche Projekte zu fördern, die einen po- sitiven Effekt auf die regionale Wirtschaft haben.

Finanziert werden die privaten und öffentlichen Maßnahmen aus einem Förderprogramm des Landes. Grundlage dafür ist ein im Jahre 2005 erar- beitetes Entwicklungskonzept, welches aktuell fortgeschrieben wird. Es for- muliert für den ländlichen Raum des Landkreises und der beiden Städte räumliche und inhaltliche Entwicklungsschwerpunkte. Diese wurden mit ei- ner großen Zahl von konkreten Maßnahmen und weiteren Vorschlägen untersetzt. Einige davon wurden in der Vergangenheit bereits umgesetzt, weitere sollen in den nächsten Monaten und Jahren folgen. Betriebe, Verei- ne oder Personen können sich jedoch jederzeit mit neuen Ideen an das Re- gionalmanagement wenden. Besonderes Interesse besteht an Vorhaben, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen zielen oder vorhandene Beschäfti- gung sichert. Unterstützung ist für Investitionen im ländlichen Gewerbe, für angepasste Infrastrukturmaßnahmen oder auch die Umnutzung histori- scher Bausubstanz möglich. Projekte, die die im Konzept für Region erar- beiteten Hauptthemen aufgreifen und gut mit anderen Partnern oder Vor- haben vernetzt sind, haben gute Chancen auf eine finanzielle Förderung.

So wurden in der Vergangenheit Vorhaben wie die Errichtung eines Hofla- dens in Körzin oder ein schwimmender Fischereiimbiss in Brandenburg an der Havel unterstützt, um die Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte zu verbessern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des ländlichen Tourismus. Hier konnten sowohl öffentliche Vorhaben wie der neue Uferwanderweg am Schwielowsee, als auch private Projekte wie die Qualitätsverbesserung auf dem Campingplatz am Seddiner See gefördert werden.

Interessenten können sich an das Regionalmanagement der Lokalen Ak- tionsgruppe LAG) Fläming-Havel wenden. Die Betreuung wird von zwei Standorten aus abgedeckt:

Regionalbüro Wiesenburg, Ronald Schüler Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark, Telefon 033849 / 79851, Fax 033849/ 79852, E-Mail lag@flaeming.net

zuständig für die Ämter, Städte und Gemeinden Belzig, Niemegk, Treuen- brietzen, Wiesenburg, Ziesar

Sprechzeit ab Januar 2007: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 10 bis 16 Uhr, weitere Beratungen sind nach telefonischer Absprache möglich Büro Lehnin, Heiko Bansen

Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin

Telefon 03382/ 730760, Fax 03382/ 730762, Mobil 0151 / 101 49 267 E-Mail lehnin.lag @flaeming.net

zuständig für die Ämter, Städte und Gemeinden Beelitz, Beetzsee, Brück, Groß Kreutz, Kloster Lehnin, Michendorf, Nutheal, Schwielowsee, Seddiner See, Werder, Wusterwitz

Sprechzeit ab Januar 2007: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 10 bis 16 Uhr, weitere Beratungen sind nach telefonischer Absprache möglich Die Betreuung der ländlichen Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam und von Brandenburg an der Havel wird durch die GfL Planungs- und Inge- nieurgesellschaft GmbH übernommen.

Zweigniederlassung Potsdam, Martin Crull Berliner Straße 124, 14467 Potsdam

Telefon 0331 / 2 33 69-0, Telefax 0331 / 2 33 69 20 E-Mail m.crull@gfl-gmbh.de

Lokale Aktionsgruppe (LAG) Fläming-Havel e.V.

Regionalbüro Schlossstraße 1

14827 Wiesenburg/ Mark Tel ++49-33849-798-51 Mobil ++49-151-10149267 Fax ++49-33849-798-52 E-Mail lag@flaeming.net www.potsdam-mittelmark.de/lag/

Informationen aus dem Landratsamt

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Informationen, Tipps, Termine

Beratungstermine der Koordinatorin für Freiwilligenarbeit im sozialen

Bereich im Landkreis Potsdam Mittelmark

Steffi Wiesner

Koordinatorin für Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich im Landkreis Potsdam Mittelmark (Aafv e.V.)

Magdeburger Str. 12 14806 Belzig Tel.: 033841 / 45 116 Fax: 033841 / 380 390 E Mail: swiesner@aafv.de Internetseite:

www.potsdam mittelmark.de/sozialatlas/freiwilligenarbeit/indexf.html

Allgemeine Soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Erstberatung)

1. in den Regionalstellen des Amtes für Soziales und Wohnen

Die Allgemeine Soziale Beratung der freien Träger im Landkreis Potsdam-Mittelmark findet jeden Dienstag und Donnerstag in den jeweiligen Re- gionalstellen des Amtes für Soziales und Wohnen statt.

Zeiten: Di 9.00-12.00 Uhr u. 13.00-17.00 Uhr, Do 9.00-12.00 Uhr

Ort Sozialarbeiter/-betreuer Träger

Regionalstelle Teltow Frau Dzialas AWO PM gGmbH

Lankeweg 4 August Bebel Platz 2

14513 Teltow 14532 Kleinmachnow

Tel.: 03328-318163

Frau Grube AWO PM gGmbH

Potsdamerstraße 57 14552 Michendorf

Regionalstelle Werder Frau Multani DRK Pflegeteam „An der Havel“

Am Gutshof 1-7 B.-Kellermann-Str. 17

14542 Werder 14542 Werder

Tel.: 03327-739313

Frau Wittkowsky JUH e.V., Regionalverband PM

Trebbiner Str. 94 14547 Beelitz

Regionalstelle Brandenburg Frau Brieske Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin

Klosterstr. 28-31 Lichterfelder Allee 45

14770 Brandenburg 14513 Teltow

Tel: 03381-533315

Mobil: 0175-2769326 Frau Weidner Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin

Lichterfelder Allee 45 14513 Teltow

Regionalstelle Belzig Frau Bohnet DRK Sozialstation

Papendorfer Weg 1 Gliener Str. 1

14806 Belzig 14806 Belzig

Tel.: 033841-91356

Frau Michel AWO PM gGmbH

Niemegker Str. 10 14806 Belzig

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2. Zusätzliche Beratungszeiten in den Regionen

Darüber hinaus bieten die freien Träger die Allgemeine Soziale Beratung in den Regionen an. Nach telefonischer Absprache sind auch weitere Ter- mine und Hausbesuche möglich.

Ort Zeit Sozialarbeiter/-betreuer

Kleinmachnow Mi 10.00-12.00 Uhr Frau Dzialas

AWO Seniorentreff Tel.: 033203-24012

Förster-Funke-Allee 108 14532 Kleinmachnow

Teltow Do 15.00-17.00 Uhr Frau Dzialas

AWO Sozialagentur Teltow Tel.: 033203-24012

Potsdamer Str. 62 14513 Teltow

Michendorf Mo 13.00-14.30 Uhr Frau Grube

AWO Sozialstation Tel.: 033205-46591

Potsdamerstraße 57 14552 Michendorf

Werder Mo 8.00-11.00 Uhr Frau Multani

DRK Pflegeteam „An der Havel“ Tel.: 03327-45504

B.-Kellermann-Str. 17 Handy: 0151-16214651

14542 Werder

Beelitz Jeden 1. und 3. Mi des Monats Frau Wittkowsky

Begegnungshaus im alten E-Werk 13.30-15.30 Uhr Tel.: 033204-42254

Nürnbergstr. 37 E-Werk: 033204-61719

14547 Beelitz

Kloster Lehnin Jeden 1. und 3. Mi des Monats Frau Brieske

Diakonie Beratungshaus 9.00-12.00 Uhr Tel.: 03382-701010

Friedensstr. 4 Handy: 0175-1232371

14797 Kloster Lehnin

Belzig Fr 10.00-12.00 Uhr Frau Bohnet

DRK Sozialstation Tel.: 033841-56218

Gliener Str. 1 Handy: 0151-16214623

14806 Belzig

Treuenbrietzen Jeden 1. Do des Monats

DRK Bürgertreff 14.00-16.00 Uhr

Großstraße 96-97 14929 Treuenbrietzen

Wiesenburg Jeden 4. Do des Monats

DRK Bürgertreff 14.00-16.00 Uhr

Schlamauer Straße 24 14827 Wiesenburg

Belzig Mo 13.00-15.00 Uhr Frau Michel

AWO Sozialstation Tel.: 033841-380215

Niemegker Str. 10 14806 Belzig

Brück Jeden 1. Di des Monats

AWO Wohnanlage „Brücker Herz“ 14.00-16.00 Uhr Buchenweg 1

14822 Brück

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Blutspendetermine im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam

Monat Januar 2007

Freitag, 02.02.2007 08.00-11.00 Uhr POTSDAM, Finanzministerium, Steinstraße 104, Großer Saal Dienstag, 06.02.2007 15.00-19.00 Uhr WERDER, Schule, Unter den Linden 11

Mittwoch, 07.02.2007 14.30-18.30 Uhr BEELITZ, Robert-Tiedemann-Haus, Clara-Zetkin-Straße 16 Donnerstag, 08.02.2007 15.00-18.30 Uhr TREUENBRIETZEN, Bürgerhaus, Alte Feuerwehr, Breite Straße 71 Montag, 12.02.2007 15.00-19.00 Uhr BELZIG, Grundschule, Karl-Liebknecht-Straße 19

Dienstag, 13.02.2007 15.30-18.30 Uhr GOLZOW, Schule, Straße der Freundschaft 17 Mittwoch, 14.02.2007 16.00-18.30 Uhr WUSTERWITZ, Schule, Ernst-Thälmann-Straße 58 Freitag, 16.02.2007 16.00-19.00 Uhr GOLM, Gemeindeamt, Reiherberg 31

Sonnabend, 17.02.2007 09.00-12.00 Uhr NIEMEGK, Praxis Dr. Buhler, Bahnhofstraße 45 Montag, 19.02.2007 15.00-19.00 Uhr TELTOW, AOK, Potsdamer Straße 20

Donnerstag, 22.02.2007 08.30-11.30 Uhr POTSDAM, Landwirtschaftsministerium, Heinrich-Mann-Allee 103

Montag, 26.02.2007 16.00-19.30 Uhr NEUSEDDIN, Gesamtschule, Hans-Beimler-Straße 17 Montag, 26.02.2007 17.00-19.30 Uhr GROSS GLIENICKE, Grundschule, Hechtsprung 14/16 Dienstag, 27.02.2007 16.00-19.00 Uhr REHBRÜCKE, Gesamtschule, Andersenweg 43

Öffnungszeiten

im DRK- Blutspendedienst Potsdam, Behlertstraße 3 A, Haus K 2

Montag

von 7.00 – 13.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 12.30 – 18.30 Uhr

Freitag

von 10.00 – 14.00 Uhr Telefonnummer: 0331 2846-0

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Referenzen

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