Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
NORDRHEIN-WESTFALEN
Notwendigkeit der Krankenhausbehand- lung sorgfältig prüfen
In einem Sonderrundschreiben an ihre knapp 6000 Mitglieder hat die Kassenärztliche Vereinigung West- falen-Lippe an die Kassenärzte ap- pelliert, in jedem Einzelfall sorgfäl- tig zu prüfen, ob eine Kranken- hausbehandlung aus medizini- schen Gründen oder wegen beson- derer sozialer Gegebenheiten tat- sächlich erforderlich ist. Damit will die KV einen Beitrag leisten zur Senkung der Krankenhauskosten und außerdem Vorwürfe entkräften, die in der Öffentlichkeit erhoben werden, daß Krankenhauseinwei- sungen zur stationären Behandlung auch in solchen Fällen vorgenom- men werden, in denen eine ambu- lante Behandlung ausreichen wür- de.
Gleichzeitig werden die Kassenärz- te aufgefordert, vor einer Kranken- hauseinweisung alle Untersuchun- gen zur Abklärung der Diagnose ambulant vorzunehmen, solange der Zustand des Patienten dies ge- stattet, und die Unterlagen über die erhobenen Befunde den Patienten mit der Krankenhauseinweisung mitzugeben. Damit sollen sowohl unnötige Doppeluntersuchungen im Krankenhaus wie auch Verweil- tage im Krankenhaus vor der ei- gentlichen stationären Behandlung eingespart werden.
In einem weiteren Rundschreiben hat die KV gemeinsam mit der Ärz- tekammer Westfalen-Lippe die Krankenhausärzte gebeten, ihrer- seits die von den niedergelassenen Kassenärzten mitgegebenen Be- richte entsprechend zu berücksich- tigen und bei terminlich vorgeplan- ten Operationen die einweisenden Ärzte rechtzeitig zu unterrichten, damit diese gegebenenfalls noch notwendige Voruntersuchungen ambulant vornehmen können. Au- ßerdem wurden die Krankenhaus- ärzte gebeten, den Patienten bei der Entlassung die Behandlungs-
unterlagen und -befunde als Vor- schläge für die weitere Behandlung mitzugeben, damit die im Kranken- haus begonnene Behandlung in der ambulanten Praxis nahtlos fort- gesetzt werden kann. Für die Über- mittlung der Patientenunterlagen vom Kassenarzt zum Krankenhaus- arzt und zurück hat die KV Westfa- len-Lippe ebenfalls die bei anderen Kassenärztlichen Vereinigungen schon verwendeten Spezialum- schläge in leuchtendgrüner Farbe erstellen lassen. ÄP-WL
HAMBURG
Mehr als fünfzig
Gemeinschaftspraxen
Von den 1842 niedergelassenen Ärzten in Hamburg folgen immer mehr dem Trend zu Zusammen- schlüssen in Gemeinschaftspraxen.
1966 war die erste Gemeinschafts- praxis entstanden; inzwischen sind 56 weitere Praxisgründungen ge- folgt, und die nächsten 15 stehen unmittelbar vor der Eröffnung.
Die meisten praktizierenden Ärzte schlossen sich in den letzten Jah- ren in den Fachgebieten Innere Medizin und Orthopädie zusam- men. Von den insgesamt 57 in Hamburg arbeitenden Gemein- schaftspraxen entfallen 2 auf Au- genheilkunde, 1 auf Chirurgie, 6 auf Frauenärzte, 3 auf HNO-Heil- kunde, 1 auf Haut- und Ge- schlechtskrankheiten, 15 auf Innere Medizin, 5 auf Kinderheilkunde, 1 auf Nervenkrankheiten, 7 auf Or- thopädie, 5 auf Röntgen und 1 auf Urologie. Im Bereich der Allge- meinpraktiker gibt es 10 Gemein- schaftspraxen in Hamburg.
Das Durchschnittsalter der Ärzte, die sich für eine kollegiale Zusam- menarbeit und gemeinsame Praxis entschließen, liegt zwischen 45 und 50 Jahren. Die Tendenz geht dahin, daß sich mehr als 2 Ärzte zum ge- meinsamen Betrieb einer Praxis zusammentun. PHÄ
BERLIN
Planbetten
für Schwangerschafts- abbruch
Auf eine Rundfrage der Senatsver- waltung für Gesundheit und Um- weltschutz bei den städtischen und nichtstädtischen Krankenhäusern, ob bei entsprechender Gesetzesla- ge Schwangerschaftsabbrüche nach der „Fristenlösung" durchgeführt und hierfür ausreichend Ärzte und Hilfspersonal zur Verfügung stehen würden, haben alle städtischen Krankenhäuser, die Klinika der Freien Universität Berlin, zwei Krankenhäuser des DRK sowie 10 private Krankenhäuser eine positi- ve Antwort gegeben. Im Herbst 1974 und im Winter 1974/75 waren wiederholt Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Betten für die Durchführung von durch die Ärzte .- kammer Berlin genehmigten Schwangerschaftsabbrüchen auf- getreten (sie werden in Berlin zur Zeit, im Unterschied zur Gesetzes- lage in der Bundesrepublik, nur bei gegebener medizinischer Indika- tion erteilt).
Angesichts der Erhöhung der Zahl der Anträge auf Schwangerschafts- abbruch auf 5600 im Jahre 1974 (1973: 2600) können die kommuna- len Krankenhäuser nach Meinung des Senats die genehmigten Schwangerschaftsabbrüche nicht allein durchführen, werden sich aber in angemessenem Umfang daran beteiligen. Die Gesundheits- verwaltung beabsichtigt, vier bis fünf Prozent der Betten in städti- schen geburtshilflichen und gynä- kologischen Abteilungen dafür zur Verfügung zu stellen. Die hierfür erforderlichen organisatorischen Maßnahmen sollen im Einverneh- men mit der Ärztekammer Berlin getroffen werden.
In Verhandlungen hofft die Ge- sundheitsverwaltung zu erreichen, daß weitere nichtstädtische und einige private Krankenhäuser eine feste Anzahl von Planbetten für
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 45 vom 6. November 1975 3095
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Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
diesen Patientenkreis zur Verfü- gung stellen. Auf diese Weise sol- len die bei der Vermittlung von Betten für genehmigte Schwan- gerschaftsabbrüche aufgetretenen Schwierigkeiten behoben werden.
Unabhängig davon will die Ge- sundheitsverwaltung ihre Bemü- hungen, die Bevölkerung über Me- thoden der Empfängnisverhütung zu informieren, verstärken, damit die Anzahl der Schwangerschafts- abbrüche soweit wie möglich redu- ziert wird. zel
HESSEN
130 Millionen DM für Krankenhausneubauten
Das Krankenhausbauprogramm 1975 mit einem Finanzvolumen von 130 Millionen DM ist von der Lan- desregierung verabschiedet wor- den und trat damit in Kraft. Insge- samt enthält das Programm 56 Bauprojekte, darunter Erweite- rungs- und Sanierungsmaßnahmen bei 30 Krankenhäusern und 12 Ein- richtungen des Landeswohlfahrts- verbandes (vor allem psychiatri- schen Krankenhäusern). In 14 Fäl- len dienen die vorgesehenen Mittel zur Finanzierung von bereits ent- standenen Mehrkosten. Eines der größten Einzelprojekte zur Verwen- dung der für 1975 veranschlagten Mittel ist der Neubau des Strahlen- instituts bei den Städtischen Klini- ken Darmstadt, der mit 10,7 Millio- nen DM veranschlagt ist. WZ
BADEN-WÜRTTEMBERG
MTA-Modell-Akademie eröffnet
In Esslingen/Neckar ist eine „Medi- zinisch Technische Akademie e. V." eröffnet worden, auf der in vier Semestern medizinisch-techni- sche Assistentinnen für die Berei- che Laboratoriumstechnik und Ra- diologie ausgebildet werden sollen.
Träger ist ein gemeinnütziger Ver- ein, dem auch die Stadt Esslingen
angehört, so daß die Anstalt in den städtischen Krankenhausbereich integriert werden kann.
Der Vorsitzende des Vereins und gleichzeitig Leiter der Akademie, Dr. med. Herbert Würdinger, Chef- arzt des Radiologischen Zentralin- stituts der Städtischen Krankenan- stalten, bezeichnete die neue An- stalt als eine hochinteressante Ent- wicklungsmöglichkeit für alle jene, die wegen der Zulassungsbe- schränkungen kein Hochschulstu- dium absolvieren können. Die An- stalt sei ein „Vorstoß in neue Aus- legungsmöglichkeiten der ärztli- chen Berufsbilder". Der Vizeprä- sident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Peter Boeckh, sagte, man müsse sich frei machen von der absoluten Autori- tät des Arztes wie auch von der Überbewertung der Technik. Die neugeschaffene Institution biete alle Voraussetzungen für eine opti- male Zusammenarbeit. Von einem bereits erkennbaren Abbau der hierarchischen Strukturen und ei- nem Übergang in „fließende Men- talitäten" sprach auch der ge- schäftsführende Arzt der Bezirks- ärztekammer Nordwürttemberg,
Dr.
Rolf-Detlev Berensmann. In Zukunft würden die ärztlichen Dienste durch eine „mehrgleisige Schiene von Experten" differenziert sein.
Für die partnerschaftliche Zuord- nung zu autarken Dienstleistungs- betrieben müsse der Arzt deshalb rechtzeitig das Delegieren von Ver- antwortung und Aufgaben lernen.
Die Akademie hat zunächst 44 Stu- dierende, jedoch soll sich die Zahl bald auf 88 erhöhen. Vorausset- zung für die Ausbildung ist die mittlere Reife. DÄ-BW/us
In einem Satz
Gewerkschaften — Einer Prognose der SPD-nahen Friedrich-Ebert- Stiftung zufolge soll die Zahl der DGB-Mitglieder von gegenwär- tig über 7,4 Millionen Arbeitneh- mern auf rund 9 Millionen im Jahre
1985 steigen.
DÄ
AUS ZEITUNGEN
Nächste Rechnung folgt
Man hat sich schon heiser ge- redet: Zu teure Gesetze, zu hohe Ansprüche gezüchtet, alles zu schnell verabschiedet. Man hat in den Krankheitsbegriff gepackt, was eigentlich in den Selbstverantwor- tungsbereich eines Gesunden ge- hört. Während sich in Bonn die Po- litiker die Köpfe zerbrechen, wie
götnifitie PunDfili au
mit ein paar Gramm Leistungsab- bau die soziale Riesenlast etwas erleichtert werden könnte, stehen uns noch tollere Dinge bevor: Das am 1. Januar 1976 in Kraft tretende
‚flankierende' 218-Gesetz, das mit Sicherheit demnächst durch einen großzügigen Indikationenkatalog ausgelastet werden wird, bezeich- net Sterilisation und Abtreibung als
‚unverschuldetes Unglück' und wird nicht nur die Kassen weiter belasten, sondern auch die Arbeit- geber mit sechs Wochen Lohnfort- zahlung ..." Ekkhard Häussermann
Dach ohne Haus
„Nach langem Tauziehen zwischen Bundestag und Bundesrat ist kürz- lich das Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum 5. Strafrechtsre-
DER ARBEITGEBER
formgesetz verkündet worden, mit dem als flankierende sozialpoliti- sche Maßnahmen zur Reform des Abtreibungsparagraphen im Straf- gesetzbuch bestimmte Leistungen der Krankenkassen und der Betrie- be statuiert werden. Das neue Ge- setz führt mit Wirkung vom 1. 12. 1975 als neue Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung den Anspruch auf ärztliche Bera- tung über Fragen der Empfängnis-
3096 Heft 45 vom 6. November 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT