Die Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung hat in ihrer Sitzung am 8. Mai 2000 die nachste- hende Änderung der Satzung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung hin- sichtlich des Sitzes der Körperschaft be- schlossen. Das Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung hat diesen Beschluss der Vertreterversamm- lung am 24. Juli 2003 genehmigt. Die Än- derung tritt am 8.Tage nach dem maßgeb- lichen Ausgabedatum des Deutschen Ärzteblattes, in dem diese Satzungsände- rung veröffentlicht ist, in Kraft.
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3315. August 2003 AA2183
Mitteilungen
Änderung der Satzung
Die Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung hat in ihrer Sitzung am 8. 05. 2000 folgende Änderungen und Ergänzungen der Sat- zung beschlossen:
I.
1. Verlegung des Sitzes der KBV nach Berlin
a) In Absatz 3 wird das Wort „Köln“
durch das Wort „Berlin“ ersetzt.
Bekanntmachungen
Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 8. Mai 2000
zur
Änderung der Satzung der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
b) Folgender Absatz 4 wird hinzugefügt:
„(4) Die Sitzbestimmung nach Absatz 3 wird wirksam, wenn der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen am Sitz Berlin festgestellt und den Zeit- punkt dieser Feststellung im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht hat. Bis dahin hat die Kassenärztliche Bundesvereini- gung ihren Sitz in Köln.“
2. ff.
(Hinweis: Die übrigen Änderungen im Rahmen des Satzungsbeschlusses vom 8. Mai 2000 zu den §§ 3 und 10 a bis d wa- ren durch das Bundesministerium für Ge- sundheit am 19. Dezember 2000 geneh- migt und sind anschließend im Deutschen Ärzteblatt, Heft 8, 23. Februar 2001, ver- öffentlicht worden.)
II.
Die Änderungen treten gemäß § 11 Satz 1, 2. Halbsatz der Satzung am 8.Tage nach dem maßgeblichen Ausgabedatum der Veröffentlichung im Deutschen Ärzte- blatt in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit ausgefertigt.
Köln, den 8. Mai 2000
Dr. med. Helmut Klemm – Vorsitzender der Vertreterversammlung –
Für (jetzt) Kurzentschlossene! Zum
36. Internationalen Seminarkongress in Grado/Italien
24. bis 29. August 2003
Collegium Medicinae Italo-Germanicum
unter Mitwirkung der Bundesärztekammer können Sie sich noch anmelden:
bis einschließlich 18. August bei der unten genannten Anschrift oder
Sie kommen direkt nach Grado (liegt zwischen Venedig und Triest) und melden sich dort im örtlichen Tagungsbüro an!
(Hotel Astoria, Largo S. Grisogono, 2)
Auf Anforderung übersenden wir Ihnen gern „noch schnell“ das vollständige Programmheft:
Collegium Medicinae Italo-Germanicum, c/o Bundesärztekammer, z. Hd. Frau Schindler Herbert-Lewin-Straße 1, D-50931 Köln
Telefon: 02 21/40 04-4 17, Telefax: 02 21/40 04-3 88, E-Mail: cme@baek.de Wir bieten folgende Seminare an:
Arzneimitteltherapie, Augenheilkunde, Gynäkologie, Interdisziplinäre Gespräche, Kinderheilkunde, Notfallmedizin, Palliativmedizin, Sportmedizinische Diagnostik und Beratung Zusätzlich:
Berufspolitik: Steuert die Gesundheitspolitik zur Staatsmedizin?
Theologie und Medizin: Hoffnung auf das ewige Leben – Christliche Eschatologie und Wissenschaftliches Weltbild
Gemeinsame abendliche Zusammenkunft
Wir bieten folgende Kurse und Praktika (mit Zusatzgebühren) an:
Chinesische Diätetik – Gesunde Ernährung in der TCM (Traditionellen Chinesischen Medizin): Grundkurs Chinesische Kurativdiätetik: Aufbaukurs
EKG-Refresher- und Langzeit-EKG-Kurs
Notfallmedizin: Kurs 1 (richtet sich an Fortgeschrittene, die die Methoden des „Basic life supports“ bereits beherrschen) Notfallmedizin: Kurs 2 (richtet sich an Kongressteilnehmer/innen mit Grundkenntnissen in der Notfallmedizin)
Sonographie-Intensivkurs Abdomen, Tapekurs, Theorie und Praxis des Sports
– Noch gibt es in allen Kursen freie Plätze –