• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Bekanntmachungen - Beschluss zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 179. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. April 2009" (04.09.2009)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Bekanntmachungen - Beschluss zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 179. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. April 2009" (04.09.2009)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 106

|

Heft 36

|

4. September 2009 A 1745 In seiner 179. Sitzung hat der Bewertungsausschuss nach § 87

Abs. 1 Satz 1 SGB V entsprechend der Beschlussfassung des Ge- meinsamen Bundesausschusses zur Aufnahme der Apherese bei isolierter Lipoprotein(a)-Erhöhung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung die Aufnahme einer neuen Gebührenordnungsposition analog der Gebührenordnungsposition 13620 beschlossen. Die Vergütung erfolgt zunächst bis zum 31. Dezember 2011 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamt- vergütung. Der Beschluss und die dazugehörige Durchführungs- empfehlung wurden zum 1. April 2009 beschlossen.

Bekanntmachungen

Beschluss

zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach

§ 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 179. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

mit Wirkung zum 1. April 2009

1. Änderung in der Leistungslegende der Gebühren - ordnungsposition 13620

13620 Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL- Apherese gemäß Nr. 1 Anlage I „Anerkannte Un- tersuchungs- und Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses und gemäß der Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren und/oder zur ambulanten LDL-Elimination als ex- trakorporales Hämotherapieverfahren gemäß § 135 Abs. 2 SGB V, ausgenommen bei isolierter Lp(a)- Erhöhung,

je Apherese 420 Punkte

2. Aufnahme einer neuen Gebührenordnungsposition 13622 im Abschnitt 13.3.6

13622 Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL- Apherese gemäß Nr. 1 Anlage I „Anerkannte Un- tersuchungs- und Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses und gemäß der Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren und/oder zur ambulanten LDL-Elimination als ex- trakorporales Hämotherapieverfahren gemäß § 135 Abs. 2 SGB V, bei isolierter Lp(a)-Erhöhung,

je Apherese 420 Punkte

Die Gebührenordnungsposition 13622 ist einmal pro Behandlungswoche berechnungsfähig.

Die Leistungen entsprechend der Gebührenord- nungspositionen der Abschnitte 2.1 und 2.3 sind, soweit es sich um Maßnahmen zum Anlegen, zur Steuerung und zur Beendigung der Dialyse bzw.

der Apherese handelt, nicht neben der Gebühren- ordnungsposition 13622 berechnungsfähig.

Die Gebührenordnungsposition 13622 ist nicht ne- ben den Gebührenordnungspositionen 01102, 01510 bis 01512, 01520, 01521, 01530 und 01531 berechnungsfähig.

Die Gebührenordnungsposition 13622 ist im Be- handlungsfall nicht neben den Gebührenordnungs- positionen 13210 bis 13212, 13250, 13252, 13253, 13255 bis 13258, 13260 und 32247 und nicht ne- ben den Gebührenordnungspositionen der Ab- schnitte 13.3.1, 13.3.2, 13.3.3, 13.3.4, 13.3.5, 13.3.7, 13.3.8 und 36.6.3 berechnungsfähig.

3. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 13622 in die Bestimmungen Nr. 2, 3 und 4 zu Abschnitt 13.3.6

2. Der Leistungsumfang der Gebührenordnungspo- sition 13610 bei Durchführung einer Zentrums- bzw. Praxisdialyse oder bei Apheresen entspre- chend der Gebührenordnungsposition 13620, 13621 oder 13622 schließt die ständige Anwe- senheit des Arztes ein. Der Leistungsumfang der Gebührenordnungsposition 13610 bei Heimdia- lyse oder zentralisierter Heimdialyse sowie der Gebührenordnungspositionen 13611 und 13612 schließt die ständige Bereitschaft des Arztes ein.

3. Neben den Gebührenordnungspositionen 13610 bis 13612 und 13620 bis 13622 sind aus den Abschnitten 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 nur die Gebührenordnungspositionen 01100, 01101, 01220, 01221, 01222, 01320, 01321, 01411, 01412 und 01415 berechnungsfähig.

4. Die Gebührenordnungspositionen nach den Ab- schnitten 2.1 und 2.3 sind, soweit es sich um Maßnahmen zum Anlegen, zur Steuerung und zur Beendigung der Dialyse bzw. von Apheresen handelt, nicht neben den Gebührenordnungs- positionen 13610 bis 13612 und 13620 bis 13622 berechnungsfähig.

4. Aufnahme der analogen Ausschluss-Regeln in den An- merkungen hinter den Gebührenordnungspositionen 01102, 01510 bis 01512, 01520, 01521, 01530, 01531, 13210 bis 13212, 13250, 13252, 13253, 13255 bis 13258, 13260 und 32247 und den Gebührenordnungspositio- nen der Abschnitte 13.3.1, 13.3.2, 13.3.3, 13.3.4, 13.3.5, 13.3.7, 13.3.8 und 36.6.3

5. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 13622 in den Anhang 3 zum EBM

Mitteilungen

GOP

13622

Kurzlegende

Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apherese bei isolierter Lp(a)-Erhöhung

Kalkulationszeit in Minuten KA

Prüfzeit in Minuten 10

Eignung der Prüfzeit Tages- und Quartalsprofil

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Ände- rungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ge- mäß § 87 Abs. Änderung der zweiten Anmerkung hinter der Leistung nach der Nr.

31734 ist im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Ab- schnitts 31.2 nicht neben den Leistungen nach den Nrn. Aufnahme der Leistung nach

01602 wird die Berechnungs- fähigkeit für Leistungen des Kapitels 11 durch Aufnahme in die Präambel klargestellt.. – Die Aufzeichnungsdauer des im Fachinternistischen Basis-

– Zwischen- und Abschlussuntersuchungen, – Dauer mindestens 30 Minuten 450 Punkte Die Leistung nach der Nr. 05361 ist nicht neben den Leis- tungen nach den Nrn. Aufnahme der

9. Die Erbringung von Narkosen gemäß Abschnitt 5.3 im Zu- sammenhang mit endoskopischen Untersuchungen der Verdauungswege ist nur berechnungsfähig bei Kindern bis zum vollendeten

Januar 2007 in Kraft tritt (Anlage 1 des Be- schlusses des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. Sitzung), wird auf CD-ROM in dieser Aus- gabe des Ärzteblattes bekannt gegeben..

14313 Kontinuierliche Mitbetreuung eines Patienten mit einer psychiatrischen Erkrankung in der häuslichen und/oder familiären Umgebung..

– Auch in mehrstündigen Sitzungen bei entsprechen- dem zweifachen, dreifachen oder vierfachen Ansatz der Leistung nach der Nr..