Die Information:
Bericht und Meinung AUS ALLER WELT
nicht-dienstliche Inanspruchnah- me von Einrichtungen, Personal und Material des Landes Berlin durch in Einrichtungen des Ge- sundheitswesens tätiges beamte- tes Fachpersonal." Danach müs- sen bei ambulanter Behandlung 25 Prozent, bei stationärer Be- handlung 2,75 DM pro Tag und Bett abgeführt werden; in den Uni- versitätsklinika beträgt der Satz 12,50 DM pro Tag und Bett und bei ambulanter medizinischer Neben- tätigkeit fünf Prozent der Vergü- tung. -zel
Röntgenprüffrist wird verkürzt
Der Senat will ab Mitte nächsten Jahres eine weitere sachverständi- ge Stelle für die Überprüfung von Röntgengeräten im medizinischen Bereich einschalten.
Während die Überprüfung der Röntgengeräte im Dentalbereich nach der Röntgenverordnung, die von der Bundesanstalt für Mate- rialprüfung durchgeführt wird, voraussichtlich Mitte 1978 been- det sein wird, würde die Physika- lisch-Technische Bundesanstalt bei ihrer jetzigen Frequenz von 200 Geräten im Jahr noch vierein- halb Jahre benötigen.
Zu einer entsprechenden Anfrage im Abgeordnetenhaus erklärte der Senator für Arbeit und Soziales je- doch, der derzeitige Sachstand gebe keinen Anlaß zur Beunruhi- gung. Die Meldungen über den Bestand an Röntgenstrahlern seien sehr zögernd eingegangen, und die mit der Prüfung beauftrag- ten Stellen hätten eine Anlaufzeit von mindestens einem Jahr benö- tigt. Dies sei der Grund dafür, daß bisher erst etwa ein Drittel der Röntgenstrahler geprüft werden konnte.
Die zahlreichen Beanstandungen seien häufig formaler und organi- satorischer Art und hätten dann nichts mit einer akuten Gesund- heitsgefährdung zu tun. LPD
USA
Beschränkungen
für ausländische Ärzte
Der Kongreß hat durch die Annah- me von zwei Gesetzen die Tätig- keit ausländischer Ärzte in den Vereinigten Staaten von Amerika neu geregelt und erheblich einge- schränkt. Während bisher auslän- dische Ärzte, die in ihrem Heimat- land die Approbation erworben und das ECFMG-Examen erfolg- reich absolviert hatten, die ärztli- che Tätigkeit an einem US-Kran- kenhaus aufnehmen konnten, müssen ab 10. Januar 1978 Ärzte, die mit einem Austauschbesucher- Visum in die USA einreisen wollen:
0 sich verpflichten, nach Beendi- gung des ärztlichen Weiterbil- dungsprogramms in ihr Heimat- land oder das ihres letzten Wohn- sitzes zurückzukehren. Der Zeit- raum der Tätigkeit in den USA und damit der Weiterbildung wird auf zwei Jahre beschränkt. Eine Ver- längerung um ein Jahr ist nur un- ter bestimmten Voraussetzungen möglich;
0 eine schriftliche Bestätigung der Regierung ihres Heimatlandes beibringen, in welcher zum Bei- spiel für die Bundesrepublik die Obersten Landesgesundheitsbe- hörden versichern müßten, daß in der Bundesrepublik ein Bedarf für Ärzte des Gebietes besteht, in dem sich der betreffende Kollege in den USA weiterbilden will.
Bevor zukünftig ein Aufenthalts- visum für die Ausübung einer ärzt- lichen Tätigkeit in den USA erteilt wird, muß ferner neben dem ECFMG-Examen eine dem ameri- kanischen Approbationsexamen ähnliche Prüfung abgelegt wer- den. Diese Prüfung, als VQE (Visa Qualifying Exam) bezeichnet, um- faßt rund 950 schriftliche Fragen aus verschiedenen Bereichen der Medizin und dauert zwei Tage. Das nächste VQE wird im September 1978 in Frankfurt abgelegt werden können.
Aufgrund dieser neuen Gesetze dürfen amerikanische Kranken- häuser mit ausländischen Ärzten keine Arbeitsverträge mehr schlie- ßen, sofern nicht neben dem ECFMG auch das VQE erfolgreich abgeschlossen wurde. Die US- Konsulate dürfen nach dem 10. Ja- nuar 1978 Austauschbesucher- oder Einwanderungsvisen nur noch dann ausstellen, wenn die eingangs aufgeführten Vorausset- zungen erfüllt sind.
Diese Bestimmungen gelten je- doch nicht für die ausländischen Ärzte, deren Fehlen die medizini- sche Versorgung in irgendeinem Bereich der USA erheblich beein- trächtigen würde. Eine Entschei- dung hierüber wurde dem ameri- kanischen Gesundheitsminister übertragen.
Alle deutschen Ärzte, denen es ge- lungen ist, einen Arbeitsvertrag mit einem amerikanischen Kran- kenhaus zu schließen, werden dringend gebeten, sich umgehend direkt mit der Visumabteilung des ihrem Wohnort nächstgelegenen amerikanischen Generalkonsula- tes ins Benehmen zu setzen.
Kollegen, welche sich näher über das ECFMG und das VQE unter- richten wollen, können. ein Infor- mationsblatt beim Auslandsdienst der Bundesärztekammer, Haeden- kampstraße 1, 5000 Köln 41, anfor- dern. uer
7330mal Fortbildung
Die American Medical Association hat ihre neueste jährliche Liste der Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte veröffentlicht. Sie enthält nicht weniger als 7330 Veranstal- tungen (im Vorjahr 5800), die von etwa 1500 Organisationen und Einrichtungen ausgerichtet wer- den. Bei den einzelnen Fachgebie- ten liegt die innere Medizin mit 1492 Veranstaltungen an der Spit- ze. Es folgen die Psychiatrie (1194), Allgemeinmedizin (621), Radiologie (453) und Chirurgie (418). AMA
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 24. November 1977 2787