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Archiv "Bonner Pläne zwingen zur Beitragserhöhung" (07.04.1977)

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An alle Krankenversicherten

Die Krankenversicherten sollen zur Kasse gebeten werden!

Ihre Ersatzkasse ist dagegen. Sie will verhindern, daß ungerechtfertigte Beitragserhöhungen auf Sie zukommen.

Die Bundesregierung will die Krankenkassen jährlich zusätzlich mit 6 Milliarden Mark belasten,

um das Finanzloch in der Rentenversicherung zu stopfen.

Die Ersatzkassen haben aus eigener Kraft Kostendämpfung und stabile Beitragssätze erreicht.

Die Bundesregierung ist dabei, diese Stabilität zu zerstören.

Die Angestellten sollen die Zeche zahlen.

Dagegen kämpfen wir.

Wer wie die Ortskrankenkassen dem Vorhaben der Regierung zustimmt, nimmt Beitragserhöhungen in Kauf.

Werden die Bonner Pläne nicht geändert, gibt es trotz höherer Beiträge

eine verschlechterte medizinische Versorgung bürokratische Verwaltung statt individueller Betreuung noch mehr

staatliche Reglementierung und weniger Selbstverwaltung

So fängt eine verstaatlichte Einheitsversicherung an.

Die Ersatzkassen wehren sich im Namen ihrer 15 Millionen Versicherten gegen diese Pläne, die

keine Kostendämpfung

sondern eine

Kostenausweitung

bringen.

Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg

Barmer Ersatzkasse (BEK) • Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) • Techniker-Krankenkasse (TK) Kaufmännische Krankenkasse (KKH) • Hamburg-Münchener Ersatzkasse (HalVlü) Hanseatische von 1826 und Merkur-Ersatzkasse (HEK) • Handelskrankenkasse (HKK)

Mit diesem Plakat protestieren die Ersatzkassen gegen das „Ehrenberg-Paket"

Die Information:

Bericht und Meinung

Bonner Pläne zwingen zur Beitragserhöhung

Erneut haben die Ersatzkassen ge- gen die Bonner Pläne zur „Sanie- rung" der Renten- und Kranken- versicherung heftig protestiert. Die außerordentliche Delegiertenver- sammlung am 23. März in Bonn des Verbandes der Angestellten-Kran- kenkasse (VdAK) stellte fest, daß der Regierungsentwurf weder zur Ko- stendämpfung noch zu Strukturver- besserungen beitrage. Durch die ge- planten Gesetze werde die Selbst- verwaltung im Gesundheitswesen ausgehöhlt und der Weg zur Ein- heitsversicherung und medizini- schen Staatsversorgung vorpro- grammiert, erklärte VdAK-Vorsitzen- der Hans Katzbach (DAG).

Den Ersatzkassen ist es 1976 gelun- gen, den Ausgabenanstieg je Mit- glied gegenüber 1975 mehr als zu halbieren; für 1976 ergibt sich nur noch eine Zuwachsrate von 8,8 Pro- zent nach 19,1 Prozent im Vorjahr.

Die dadurch erreichte Beitragssatz- stabilität würde bereits zur Jahres- mitte in Frage gestellt. Die Ersatz- kassen befürchten, daß schon im zweiten Halbjahr 1977 die gesetzli- chen Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen die Beitragssätze durchschnittlich auf 12,5 bis 13 Pro- zent erhöhen müßten, wenn die Ge- setzentwürfe der Bundesregierung verwirklicht würden.

Nachdrücklich warnten die Ersatz- kassen vor der geplanten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von jetzt 2550 auf künftig 2890 DM. Diese Maßnahme führe zu einer Entsoli- darisierung der gesetzlichen Kran- kenversicherung und belaste die kleineren und mittleren Einkommen.

Vorstandsvorsitzender Katzbach er- klärte, die Ersatzkassen gingen da- von aus, daß schon in den nächsten Wochen zwischen dem Verband und der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung (KBV) „zumindest für 1978 und 1979" ein Vertragsabschluß zu- stande komme, ähnlich wie er im vergangenen Jahr getroffen worden war. DÄ

Auslegen von Zeitschriften im Wartezimmer

Es besteht Anlaß anzunehmen, daß sich die Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst in Kürze mit der Auffor- derung an Ärzte wenden wird, Ge- bühren dafür zu entrichten, daß Zei- tungen und Zeitschriften im Warte- zimmer ausgelegt werden.

Die Verwertungsgesellschaft leitet ihre Forderung aus § 27 des Urhe- berrechtsgesetzes her und stützt

sich bei der Auslegung dieser Vor- schrift auf die in einem Privatgut- achten geäußerte Ansicht eines Münchener Rechtsanwalts.

Da es zumindest in hohem Maß zweifelhaft ist, ob der Verwertungs- gesellschaft Bild/Kunst ein derarti- ger Anspruch zusteht, sollte kein Arzt einer Zahlungsaufforderung der Verwertungsgesellschaft nachkom- men, sondern sich sofort mit seiner Landesärztekammer oder mit der Rechtsabteilung der Bundesärzte- kammer in Verbindung setzen. RA

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 14

vom

7. April 1977 917

Referenzen

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