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ie Deutschen setzen sich nach den Beobach- tungen von Werner Steuber immer früher zur Ru- he und können bei Anpas- sung an südliche Lebensge- wohnheiten den Wert ihrer Rente fast verdoppeln. Als Vorstand der Deutschen und Schweizerischen Schutzge- meinschaft für Auslands- grundbesitz in Waldshut- Tiengen warnt Steuber zwar vor einigen Nachteilen und Risiken. „Insgesamt aber“, so sein Fazit, „kann der Umzug in den Süden eine gute Sache sein.“In seinem Buch „(Vor-) Ruhestand im Süden – billig, warm und steuerfrei“ gibt Steuber eine Vielzahl prakti- scher Tips. So sei es beispiels- weise im Süden dem jeweili- gen ausländischen Fiskus mehr oder weniger egal, wel- che Bezüge der ausländische Ruheständler von sonstwo habe, obwohl förmlich nach dem Wohnsitzprinzip zum Beispiel Zinsen aus dem Aus- land im jeweiligen Staat ver- steuert werden müßten.
Als Nachteile eines südli- chen Domizils nennt Werner Steuber die Tatsache, daß deutsche Rentner zwar den Beitrag zur Pflegeversiche- rung von ihrer Rente abgezo- gen bekommen, gleichwohl aber im Ausland keinerlei Leistungen in Anspruch neh- men können, auch wenn die- se dort billiger angeboten werden als hierzulande. Mög- licherweise bestehe jedoch die Chance auf einen Muster- prozeß bis zum Europäischen Gerichtshof.
Nachteilig sei auch, daß deutsche Rentner im EU-
Ausland zwar Anspruch auf kostenlose ärztliche Versor- gung haben. Diese umfasse aber immer nur Leistungen nach dem Niveau des jeweili- gen Landes.
In Österreich sei der Dau- eraufenthalt für Rentner problemlos möglich, aber zunächst einmal nur in gemie- teten Räumen. In der Schweiz würde ein Daueraufenthalt legal nur gestattet für Rent- ner ab 60 Jahre, die genügend Einkünfte nachweisen. In Ita- lien sei der Immobilienkauf problemlos, aber in der Tos- kana und an den norditalieni- schen Seen teuer. In Spanien, Portugal und Frankreich sei- en Immobilienkauf und Dau- eraufenthalt für EU-Rentner problemlos möglich. In Grie- chenland würde ein Immobi- lienkauf auf vielen Inseln und
in Grenzgebieten nur mit Ge- nehmigung gestattet.
Nach den Worten von Dr.
Hartwig Hamm, LBS-Ver- bandsdirektor, übernehmen die Landesbausparkassen bei Auslandsimmobilien die voll- ständige Abwicklung der Ver- trags- und Finanzierungsmo- dalitäten. Ein wesentlicher Fi- nanzierungsvorteil für den
Erwerber liege in der Absi- cherung des Kredits. Die Landesbausparkassen wür- den mit Ausnahme Italiens in allen Ländern die ihnen durch das Bausparkassengesetz ein- geräumte Möglichkeit einer grundpfandrechtlichen Absi- cherung des Kredites nutzen.
Das bedeute, daß der Kunde nicht auf die teuren Bürg- schaftsverfahren im Ausland angewiesen sei, sondern die günstigere Absicherung di- rekt am Objekt vornehmen lassen könnte.
Auch die Makler wollen am Wachstumsmarkt der Auslandsimmobilien teilha- ben. So beginnt im Herbst an der Europäischen Immobili- en Akademie des Verbandes Deutscher Makler (VDM) in Saarbrücken ein neuer Stu- diengang Auslandsimmobi- lien. Oskar H. Metzger
A-1826 (66) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 26, 27. Juni 1997
V A R I A IMMOBILIEN
Auslandsimmobilien
Lockruf des Südens
Rund 1 800 Wohnungsbaufinanzierungen im eu- ropäischen Ausland mit einem Volumen von über 200 Millionen DM haben die Landesbausparkas- sen (LBS), wie sie 1996 meldeten, seit Beginn ihrer Europaaktivitäten im Jahre 1992 abge-
wickelt. Der überwiegende Teil der finanzierten Objekte wird als Ferienimmobilie genutzt. Nach Einschätzung der LBS bilden generell Ferien- beziehungsweise Altersdomizile im Ausland ein wachsendes Marktsegment.
Nicht selten scheitert der Traum vom eigenen Heim an den hohen Kosten. Wer aller- dings die Chance hat, das Haus oder die Wohnung zu kaufen, in der er bislang zur Miete wohnt, sollte noch ein- mal nachrechnen. Denn sol- chen Haushalten bietet der Fiskus ein besonderes Bon-
bon: sie dürfen nicht nur im Jahr des sogenannten Eigen- tumsübergangs, sondern auch im Jahr darauf bis zu 22 500 DM an Renovierungskosten als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Auf diese neue Regelung des Woh- nungsbauförderungsgesetzes weist die Allgemeine Deut- sche Direktbank hin.
Die Finanzspritze vom Amt kann die Haushaltskasse dabei kräftig aufbessern, wie eine einfache Beispielrech- nung zeigt: bei einem Steuer- satz von 35 Prozent zahlt das Finanzamt bis zu 7 875 DM zurück, umgerechnet auf den Monat fast 660 DM. Norma- lerweise gilt dies nur für Re- novierungen im Jahr vor dem Einzug.
Wer dagegen seine ehe- malige Mietwohnung aufpo- liert, wird zwei Jahre lang be- günstigt. Die übrigen Steuer- erleichterungen für Eigen- heim-Käufer werden dadurch nicht geschmälert. Auch wer Renovierungskosten absetzt, kann die gesetzlichen Ei- genheimzuschüsse sowie ge- gebenenfalls Baukindergeld und Ökozulagen beanspru-
chen. PER
Der Genehmi- gungsstatistik 1996 zufolge wer- den im Jahr 1997 in den neuen Län- dern die meisten Wohnungen ge- baut, und zwar be- zogen auf die Be- völkerungszahl. Je 10 000 Einwohner gerechnet, wurden im vergangenen Jahr in Branden- burg 152 Wohnun- gen zum Bau ge- nehmigt. Am ge- ringsten wird der Wohnungsbaueifer in diesem Jahr in Bremen sein.
Angaben:
Stat. Bundesamt, ifs