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Bekanntmachung nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 01.11.2013

34 / 2013

Bekanntmachung

nach § 3 a des Gesetzes über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Der Gewässerunterhaltungsverband Schwentinegebiet im Kreis Plön hat am 24.09.2013 eine Genehmigung zur Umgestaltung des Gewässers Nr. 1.32 des GUV Schwentinegebiet in Ascheberg beantragt. Betroffen sind im Wesentlichen die Flurstücke 43/1 und 36/1 der Flur 8, Gemarkung Langenrade. Gegenstand der Planung ist der Bau einer Sohlrampe zum Einstau des Gewässers 1.32 von Station 1+900 bis 2+026.

Der geplante Ausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Planfeststellung. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau an Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

Das Vorhaben ist nach Nummer 13.18.1 Spalte 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) als sonstige Ausbaumaßnahme einzustufen, für das unter Berücksichtigung der in Anlage 2 aufgeführten Kriterien eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorzunehmen ist.

Die allgemeine Vorprüfung hat am 28.10.2013 ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, weil der Ausbau nach Einschätzung der unteren Wasserbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Diese Feststellung ist nach § 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes beim Kreis Plön, Amt für Umwelt - untere Wasserbehörde -, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, während der Dienststunden eingesehen werden.

Plön, 31.10.2013 Az. 3113-47-1-77

Kreis Plön Die Landrätin Amt für Umwelt - untere Wasserbehörde -

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