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Aufgabe 1 20 Punkte

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Academic year: 2022

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(1)

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Jahresabschluss, neue SB-Reihe

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REW-P12-041127

Datum 27.11.04

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich die- se bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner

Aufgaben: 6 - HGB

Höchstpunktzahl: - 100 - Bewertungsschlüssel

Alle Aufgaben sind zu lösen ∑ Note

1 2 3 4 5 6

max. Punktzahl 20 10 20 15 20 15 100

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

(2)

Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe BW-REW-P12-041127

Aufgabe 1 20 Punkte

Erläutern Sie das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Gehen Sie insbe- sondere ein auf:

a) Zweck und Adressaten 4 Pkte.

b) Begriff der Einheitsbilanz 4 Pkte.

c) Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz 4 Pkte.

d) Abweichungen aufgrund von Bilanzierungswahlrechten 4 Pkte.

e) Umgekehrte Maßgeblichkeit 4 Pkte.

Aufgabe 2 10 Punkte

Ein Unternehmer erwirbt im Autohaus einen Neuwagen für 38.000,- € zzgl. 16 % Umsatzsteuer. Er erhält einen Sofortrabatt von 12 %. Daneben werden 2 % Skonto gewährt, da er den Betrag fristge- mäß innerhalb von acht Tagen per Banküberweisung bezahlt. Nach einer weiteren Woche lässt er den PKW in einer Autowerkstatt mit einem Werbeschriftzug versehen. Hierfür bezahlt er 348,- € incl.

16 % Umsatzsteuer bar.

Berechnen Sie unter Angabe eines aussagefähigen Rechenschemas:

a) den Anschaffungspreis 3 Pkte.

b) die Anschaffungskosten 4 Pkte.

c) den per Bank getätigten Überweisungsbetrag an das Autohaus 3 Pkte.

Aufgabe 3 20 Punkte

Eine Elektrofirma fertigt eine selbst erstellte maschinelle Anlage. Zur Bewertung liegen Ihnen folgende Daten vor:

Fertigungsmaterial lt. Materialentnahmeschein 60.000,- €

Fertigungslöhne lt. Lohnzettel 200.000,- €

Sondereinzelkosten der Fertigung 15.000,- €

Materialgemeinkosten 10.000,- €

Fertigungsgemeinkosten 80.000,- €

Verwaltungsgemeinkosten 40.000,- €

Vertriebsgemeinkosten 25.000,- €

Berechnen Sie (analog) nach § 255 HGB:

a) die Wertuntergrenze der handelsrechtlichen Herstellungskosten. 5 Pkte.

b) die Wertobergrenze der handelsrechtlichen Herstellungskosten. 5 Pkte.

c) die Wertuntergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten. 5 Pkte.

d) die Wertobergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten. 5 Pkte.

Hinweis: Stellen Sie die Berechnung der Herstellungskosten jeweils in den Einzel- schritten nachvollziehbar dar!

(3)

Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe BW-REW-P12-041127

Aufgabe 4 15 Punkte

Anfang Januar 2004 wird eine Maschine für 320.000,- € im Unternehmen angeschafft, die 8 Jahre genutzt werden soll. Die Leistung wird wie folgt geschätzt:

Jahr Maschinenlaufstunden

1 25.000

2 45.000

3 65.000

4 80.000

5 22.000

6 25.000

7 90.000

8 48.000

Gesamt 400.000

Berechnen Sie für die ersten fünf Jahre die:

a) lineare Abschreibung 5 Pkte.

b) degressive Abschreibung 5 Pkte.

c) Leistungsabschreibung 5 Pkte.

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!

Aufgabe 5 20 Punkte

Eine Bilanz zeigt zum Bilanzstichtag folgende Werte (in Tausend €):

Maschinen 680 Eigenkapital 700

Warenbestand 580 Langfristiges Fremdkapital 750

Forderungen 350 Kurzfristiges Fremdkapital 550

Liquide Mittel 390

Summe 2.000 Summe 2.000

Berechnen Sie bitte auf zwei Nachkommastellen genau:

a) Anlagenintensität 2 Pkte.

b) Umlaufvermögensintensität 2 Pkte.

c) Warenbestandsintensität 2 Pkte.

d) Liquidität I 2 Pkte.

e) Liquidität II 2 Pkte.

f) Liquidität III 2 Pkte.

g) Anlagendeckungsgrad I 2 Pkte.

h) Anlagendeckungsgrad II 2 Pkte.

i) Eigenkapitalanteil 2 Pkte.

j) Fremdkapitalanteil 2 Pkte.

(4)

Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe BW-REW-P12-041127

Aufgabe 6 15 Punkte

Bitte kreuzen Sie an! Welche der folgenden Aussagen über die Gliederung des Jahresabschlusses (Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung) treffen zu?

Nr. Aussage Richtig Falsch

A Die Gliederung der Bilanz ist für alle Buchführungspflichtigen vorgeschrie- ben.

B Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es nur für Personengesellschaften.

C Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für Einzelunterneh- men.

D Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für Kapitalgesell- schaften

E In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Kosten den Leistungen gegenübergestellt.

F Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben.

G Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Unternehmen gleich.

H Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält alle Aufwendungen und Erträge, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

I Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung von Einzelunterneh- men gibt es keine Gliederungsvorschriften.

J In der Gewinn- und Verlustrechnung werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt.

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!

Viel Erfolg!

(5)

Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe BW-REW-P12-041127

Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!

Name, Vorname

Matrikelnummer

Lösung Aufgabe 4 15 Punkte

a) Lineare Abschreibung:

Jahr Buchwert 01.01. Abschreibung Buchwert 31.12.

1 320.000,00 € 2

3 4 5

b) Degressive Abschreibung:

Jahr Buchwert 01.01. Abschreibung Buchwert 31.12.

1 320.000,00 € 2

3 4 5

c) Leistungsabschreibung:

Jahr Buchwert 01.01. Abschreibung Buchwert 31.12.

1 320.000,00 € 2

3 4 5

(6)

Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe BW-REW-P12-041127

Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!

Name, Vorname

Matrikelnummer

Lösung Aufgabe 6 15 Punkte

Nr. Aussage Richtig Falsch

A Die Gliederung der Bilanz ist für alle Buchführungspflichtigen vorgeschrie- ben.

B Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es nur für Personengesellschaften.

C Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für Einzelunterneh- men.

D Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für Kapitalgesell- schaften

E In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Kosten den Leistungen gegenübergestellt.

F Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben.

G Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Unternehmen gleich.

H Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält alle Aufwendungen und Erträge, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

I Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung von Einzelunterneh- men gibt es keine Gliederungsvorschriften.

J In der Gewinn- und Verlustrechnung werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt.

(7)

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Jahresabschluss, neue SB-Reihe

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REW-P12-041127

Datum 27.11.04

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vor- geschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Auf- schlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Be- wertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

15. Dezember 2004

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

NOTENSPIEGEL

Alle Aufgaben sind zu lösen ∑ Note

1 2 3 4 5 6

max. Punktzahl 20 10 20 15 20 15 100

(8)

Korrekturrichtlinie zur Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe BW-REW-P12-041127

Lösung Aufgabe 1: 20 Punkte

Vgl. Studienbrief 4, S. 13 f.

a) Zweck und Adressaten: Nach § 242 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, einen Jah- resabschluss zu erstellen. Dieser richtet sich an diverse externe Adressaten wie z.

B. Anteilseigner oder Kreditgeber. Dieser handelsrechtliche Abschluss wird verkür- zend Handelsbilanz (HB) genannt. Die Steuerbilanz (Jahresabschluss nach Steuer- recht; STB) richtet sich ausschließlich an den Fiskus und wird für Zwecke der Be- steuerung erstellt.

4 Pkte.

b) Begriff der Einheitsbilanz: Es ist durchaus möglich (und bei kleineren Unternehmen üblich), dass der Kaufmann eine Bilanz erstellt, die sowohl handels- als auch steuer- rechtlichen Vorschriften genügt. In dieser sog. Einheitsbilanz stimmen Handels- und Steuerbilanz überein.

4 Pkte.

c) Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz: Das Prinzip der Maßgeblichkeit besagt, dass zur Erstellung des steuerrechtlichen Abschlusses auf die nach han- delsrechtlichen Grundsätzen erstellte Handelsbilanz zurückgegriffen werden muss.

Damit wird die Steuerbilanz grundsätzlich aus der Handelsbilanz abgeleitet.

4 Pkte.

d) Abweichungen aufgrund von Bilanzierungswahlrechten: § 6 EStG enthält eigene Vorschriften für die Steuerbilanz, so dass es hier zu Abweichungen (zwischen Han- dels- und Steuerbilanz) kommen kann. Diese beziehen sich zumeist auf Bilanzie- rungswahlrechte, wobei meist gilt, dass für Vermögensgegenstände mit handels- rechtlichem Aktivierungswahlrecht ein steuerrechtliches Aktivierungsgebot (z. B. Di- sagio) besteht. Für Schulden mit handelsrechtlichem Passivierungswahlrecht be- steht diesbezüglich ein steuerrechtliches Passivierungsverbot (z. B. Aufwandsrück- stellungen).

4 Pkte.

e) Umgekehrte Maßgeblichkeit: Sieht das Steuerrecht Wahlrechte vor, so sind diese nur dann anzusetzen, wenn sie auch in der Handelsbilanz verwendet wurden. Die- ses Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit besagt also, dass in der Steuerbilanz Wertansätze nur dann zugrunde gelegt werden dürfen, wenn sie in dieser Höhe auch in der Handelsbilanz angesetzt wurden. Beispiele dafür sind Sonderabschrei- bungen

oder steuerfreie Rücklagen.

4 Pkte.

Lösung Aufgabe 2: 10 Punkte

Vgl. Studienbrief 5, S. 17

Listenpreis 38.000,00 €

- Sofortrabatt 4.560,00 €

= Anschaffungspreis 33.440,00 € (Lösung a) 3 Pkte.

+ Anschaffungsnebenkosten (

* 100 ) 116 348

300,00 € - Anschaffungspreisminderungen (2%) 668,80 €

= Anschaffungskosten 33.071,20 € (Lösung b) 4 Pkte.

Anschaffungspreis 33.440,00 €

- Anschaffungspreisminderungen 668,80 €

Nettopreis 32.771,20 €

+ 16 % Umsatzsteuer 5.243,39 €

(9)

Korrekturrichtlinie zur Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe BW-REW-P12-041127

Lösung Aufgabe 3: 20 Punkte

Vgl. Studienbrief 5, S. 19

Handelsrechtliche Herstellungskosten:

Fertigungsmaterial 60.000,-

+ Fertigungslöhne 200.000,-

+ Sondereinzelkosten der Fertigung 15.000,-

= Mindest-Herstellungskosten 275.000,-

+ Materialgemeinkosten 10.000,-

+ Fertigungsgemeinkosten 80.000,-

+ Verwaltungsgemeinkosten 40.000,-

= Höchste Herstellungskosten 405.000,- Steuerrechtliche Herstellungskosten:

Fertigungsmaterial 60.000,-

+ Fertigungslöhne 200.000,-

+ Sondereinzelkosten der Fertigung 15.000,-

+ Materialgemeinkosten 10.000,-

+ Fertigungsgemeinkosten 80.000,-

= Mindest-Herstellungskosten 365.000,-

+ Verwaltungsgemeinkosten 40.000,-

= Höchste Herstellungskosten 405.000,- Vertriebsgemeinkosten dürfen nicht mit einbezogen werden!

a) 275.000,- € 5 Pkte.

b) 405.000,- € 5 Pkte.

c) 365.000,- € 5 Pkte.

d) 405.000,- € 5 Pkte.

(10)

Korrekturrichtlinie zur Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe BW-REW-P12-041127

Lösung Aufgabe 4: 15 Punkte

Vgl. Studienbrief 5, S 22 ff.

a) Lineare Abschreibung

Jahr Buchwert 01.01. Abschreibung Buchwert 31.12.

1 320.000,00 € 40.000,00 € 280.000,00 € 1 Pkt.

2 280.000,00 € 40.000,00 € 240.000,00 € 1 Pkt.

3 240.000,00 € 40.000,00 € 200.000,00 € 1 Pkt.

4 200.000,00 € 40.000,00 € 160.000,00 € 1 Pkt.

5 160.000,00 € 40.000,00 € 120.000,00 € 1 Pkt.

b) Degressive Abschreibung:

Jahr Buchwert 01.01. Abschreibung Buchwert 31.12.

1 320.000,00 € 64.000,00 € 256.000,00 € 1 Pkt.

2 256.000,00 € 51.200,00 € 204.800,00 € 1 Pkt.

3 204.800,00 € 40.960,00 € 163.840,00 € 1 Pkt.

4 163.840,00 € 32.768,00 € 131.072,00 € 1 Pkt.

5 131.072,00 € 26.214,40 € 104.857,60 € 1 Pkt.

c) Leistungsabschreibung:

Jahr Buchwert 01.01. Abschreibung Buchwert 31.12.

1 320.000,00 € 20.000,00 € 300.000,00 € 1 Pkt.

2 300.000,00 € 36.000,00 € 264.000,00 € 1 Pkt.

3 264.000,00 € 52.000,00 € 212.000,00 € 1 Pkt.

4 212.000,00 € 64.000,00 € 148.000,00 € 1 Pkt.

5 148.000,00 € 17.600,00 € 130.400,00 € 1 Pkt.

Lösung Aufgabe 5: 20 Punkte

Vgl. Studienbrief 7, S. 13 ff.

a) Anlagenintensität 34,00% 2 Pkte.

b) Umlaufvermögensintensität 66,00% 2 Pkte.

c) Warenbestandsintensität 29,00% 2 Pkte.

d) Liquidität I 70,91% 2 Pkte.

e) Liquidität II 134,55% 2 Pkte.

f) Liquidität III 240,00% 2 Pkte.

g) Anlagendeckungsgrad I 102,94% 2 Pkte.

h) Anlagendeckungsgrad II 213,24% 2 Pkte.

i) Eigenkapitalanteil 35,00% 2 Pkte.

j) Fremdkapitalanteil 65,00% 2 Pkte.

(11)

Korrekturrichtlinie zur Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe BW-REW-P12-041127

Lösung Aufgabe 6: 15 Punkte

Vgl. SB 4, S 17 ff. & SB 6, S. 6 ff.

Nr. Aussage Richtig Falsch

a) Die Gliederung der Bilanz ist für alle Buchführungspflichtigen

vorgeschrieben. X 1,5 Pkte.

b) Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es nur für Personenge-

sellschaften. X 1,5 Pkte.

c) Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für

Einzelunternehmen. X 1,5 Pkte.

d) Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für Kapitalgesellschaften

X 1,5 Pkte.

e) In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Kosten den

Leistungen gegenübergestellt. X 1,5 Pkte.

f) Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Kapi-

talgesellschaften vorgeschrieben. X 1,5 Pkte.

g) Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Unter- nehmen gleich.

X 1,5 Pkte.

h) Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält alle Aufwendungen und Erträge, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

X 1,5 Pkte.

i) Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung von

Einzelunternehmen gibt es keine Gliederungsvorschriften. X 1,5 Pkte.

j) In der Gewinn- und Verlustrechnung werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt.

X 1,5 Pkte.

(12)

Studiengang

Betriebswirtschaftslehre

Fach

Rechnungswesen I,

Jahresabschluss, ALTE SB-REIHE

Art der Leistung

Prüfungsleistung

Klausur-Knz.

BW-REW-P12-041127

Datum

27.11.2004

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier so- wie die vorbereiteten Vorlagen und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich die- se bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel:

Aufgaben: 4 • HFH-Taschenrechner

Höchstpunktzahl: -100- • HGB

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4 Σ

max. Punktzahl 30 30 20 20 100

NOTENSPIEGEL

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 - 0

(13)

ALTE SB-REIHE BW-REW-P12-041127

Aufgabe 1: 30 Punkte

a) Was bedeuten die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung („GoB“)? 20 Pkte.

1. Grundsatz der Vollständigkeit 4 Pkte

2. Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität 4 Pkte.

3. Grundsatz der Bilanzidentität 4 Pkte.

4. Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit 4 Pkte.

5. Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität (Bewertungsstetigkeit) 4 Pkte.

b) Welche Jahresabschlussunterlagen werden nach dem Handelsgesetzbuch prinzipiell

unterschieden und wie sind diese grundlegend gekennzeichnet? 6 Pkte.

c) Welche Differenzierungen gibt es bezüglich der Jahresabschluss- unterlagen für unterschiedliche Gesellschaftsformen?

4 Pkte.

Aufgabe 2: 30 Punkte

a) Nennen und erläutern Sie Gliederungskriterien für Bilanzen und geben Sie an, auf

welcher Bilanzseite diese zur Anwendung gelangen! 8 Pkte.

b) Für die verbindliche Zusicherung seines schärfsten Konkurrenten, auf einen rui- nösen Wettbewerb zu verzichten, hat sich die Alsterhandel AG bereiterklärt, eine Zahlung in Höhe von 100.000,- € zu leisten. Wie ist zu bilanzieren?

5 Pkte.

c) Erläutern Sie, was mit der Entscheidung über

• den „Bilanzansatz dem Grunde nach“,

• den „Bilanzansatz der Stelle nach“ und

• den „Bilanzansatz der Höhe nach“

gemeint ist!

7 Pkte.

3 Pkte.

2 Pkte.

2 Pkte.

d) Nennen Sie zwei handelsrechtliche Bilanzierungsverbote und nennen Sie Gründe,

die ein Bilanzierungsverbot bedingt haben! 10 Pkte.

Aufgabe 3: 20 Punkte

a) Erläutern Sie die enge Beziehung zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrech- nung!

10 Pkte.

b) Was beinhaltet das Bruttoprinzip für die Gewinn- und Verlustrechnung und welche Ausnahmen gibt es hiervon?

10 Pkte.

(14)

ALTE SB-REIHE BW-REW-P12-041127

Aufgabe 4: 20 Punkte

a) Die Elektro-GmbH, Hersteller von Elektrogeräten, hat zum Bilanzstichtag einen Be-

stand von 200 Gefrierschränken des Typs GS 300 im Rahmen der Inventur ermittelt. 14 Pkte.

Um die in der Handelsbilanz zu aktivierenden Herstellungskosten zu ermitteln, wird auf die folgende, von der Betriebsbuchhaltung erstellte Nachkalkulation zurückge- griffen:

Kostenarten €

Fertigungsmaterial - bezogene Teile - Roh- und Hilfsstoffe - Verpackungsmaterial

80 60 10

Materialgemeinkosten 20

Fertigungslohn Kostenstelle A 30

Fertigungsgemeinkosten Kostenstelle A 60

Fertigungslohn Kostenstelle B 50

Fertigungsgemeinkosten Kostenstelle B 80

Sondereinzelkosten der Fertigung (Lizenzgebühr) 5 Anteilige Kosten für Forschung und Entwicklung 5

Verwaltungsgemeinkosten 50

Vertriebsgemeinkosten 80

Sondereinzelkosten des Vertriebs (Verkaufsprovision) 10

Ermitteln Sie den Mindestwert und den Höchstwert der handelsrechtlichen Herstel- lungskosten!

b) Am 30.12.08 erhalten Sie von Ihrem Lieferanten eine Rechnung über 20.000,- € zu

folgenden Zahlungsbedingungen: 6 Pkte.

Zahlbar bis 05.01.09: ./. 3 % Skonto = 19.400,- €

bis 25.01.09: netto Kasse = 20.000,- €

Welchen Betrag haben Sie in der Bilanz per 31.12.08 als Verbindlichkeit auszuweisen?

Die Begleichung der Rechnung erfolgt erst im neuen Geschäftsjahr!

(15)

Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Fach Jahresabschluss, ALTE SB-REIHE

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REW-P12-041127

Datum 27.11.2004

Für die Bewertung und Abgabe der Studienleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorge- schrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Auf- schlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw.

Punkte

100 - 95

94,5 - 90

89,5 – 85

84,5 - 80

79,5 - 75

74,5 - 70

69,5 - 65

64,5 - 60

59,5 - 55

54,5 - 50

49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

15.12.04

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der ange- gebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studien- zentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4 Σ

max. Punktzahl 30 30 20 20 100

(16)

KORREKTURRICHTLINIE RECHNUNGSWESEN I, JAHRESABSCHLUSS BW-REW-P12-041127

Lösung 1: 30 Punkte

a) SB 4, S. 23 ff.:

(1) Grundsatz der Vollständigkeit: In der Bilanz sind grundsätzlich alle bilanzie- rungsfähigen Wirtschaftsgüter des Unternehmens aufzunehmen, es sei denn, dass gesetzlich eingeräumte Wahlrechte in Anspruch genommen werden.

4 Pkte.

(2) Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität: Für aufeinander folgende Jahresab- schlüsse ist die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung und in- haltliche Abgrenzung der Posten beizubehalten.

4 Pkte.

(3) Grundsatz der Bilanzidentität: Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit den Wertansätzen in der Schlussbilanz des Vor- jahres übereinstimmen.

4 Pkte.

(4) Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Sachlich verschiedene Bilanzpo- sitionen dürfen nicht in einer Position ausgewiesen werden (z. B. Zusammen- fassung von Hilfsstoffen und Wertpapieren zu „sonstige Vorräte“).

4 Pkte.

(5) Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität (Bewertungsstetigkeit): Die ange- wendeten Bewertungsmethoden sollen in der Regel von Jahresabschluss zu Jahresabschluss beibehalten werden.

4 Pkte.

b) SB 4, S. 8 f. / SB 6, S. 26 u. 32

Grundsätzlich werden nach dem Handelsgesetzbuch folgende Jahresabschluss-

unterlagen unterschieden: 2 Pkte.

1. Bilanz

2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang

4. (Lagebericht)

Bilanz: Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktivseite: Mittelverwendung)

und der Kapitalarten (Passivseite: Mittelherkunft) 1 Pkt.

Gewinn- und Verlustrechnung: Erfassung aller auf Einnahmen/Ausgaben beru- henden Wertentstehungen und -verzehre der Berichtsperiode. Der Saldo ist der Gesamt- oder Unternehmenserfolg.

1 Pkt.

Anhang: Der Anhang enthält Erklärungen und Ergänzungen zu einzelnen Positio-

nen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (→ SB 6, S. 26). 1 Pkt.

Lagebericht: Der Lagebericht soll als Ergänzung zum JA (nicht Bestandteil des- selben) auch insbesondere zukunftsgerichtete Informationen enthalten, um den Jahresabschlussadressaten eine bessere wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Unternehmens zu ermöglichen (→ SB 6, S. 32).

1 Pkt.

c) SB 4, S. 8 f.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

2 Pkte.

Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern sowie grundsätzlich einen Lagebericht aufzustellen (= erweiterter Jahresab- schluss).

2 Pkte.

(17)

KORREKTURRICHTLINIE RECHNUNGSWESEN I, JAHRESABSCHLUSS BW-REW-P12-041127

Lösung 2: 30 Punkte

a) SB 5, Kap. 1

Für Bilanzen werden folgende Gliederungskriterien angewendet:

• Liquiditätsaspekt: 1 Pkt.

- Die Aktiva werden nach ihrer Geldnähe sortiert. 1 Pkt.

- Die Passiva nach der Fristigkeit der Kapitalüberlassung. 1 Pkt.

• Rechtsverhältnisse: 1 Pkt.

- Die Aktiva werden nach Sachen/Rechten bzw. Mobilien/Immobilien bzw.

Beteiligungen/Nichtbeteiligungen unterschieden. 1 Pkt.

- Die Passiva werden nach Eigen- und Fremdkapital gegliedert. 1 Pkt.

• Prozess-/Aufbaugliederungsprinzip 2 Pkte.

b) SB 5, Übungsaufgabe 2:

Durch die Zahlung von 100.000,-- € und den damit gesicherten Wettbewerbsvorteil hat die Alsterhandel AG

- einen immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens (Aktiva)

erworben, 3 Pkte.

- der aktivierungspflichtig ist. 2 Pkte.

c) SB 5, Kap. 2 / SB 5, Kap. 3-4 / SB 7, Kap. 1-3:

Bei der Entscheidung der Bilanzierung dem Grunde nach geht es darum, ob ein Bilanzansatz erfolgen

- darf (Bilanzierungsfähigkeit/Bilanzierungsverbot?), 1 Pkt.

- kann (Bilanzierungswahlrecht?) oder 1 Pkt.

- muss (Bilanzierungsgebot?). 1 Pkt.

Ist die Entscheidung dem Grunde nach gefallen, ist im nächsten Schritt die Frage der Zuordnung zu bestimmten Bilanzpositionen oder -unterpositionen (Bilanzan- satz der Stelle nach) (Nennung in SB 7, S. 6 bzw. SB 5, S. 14) zu treffen und die Höhe des Bilanzansatzes (Bilanzansatz der Höhe nach) (SB 7, Kap. 1-3) zu bestimmen.

2 Pkte.

2 Pkte.

d) SB 5, S. 12 f.: 10 Pkte.

- Fehlendes rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum: Fehlende Bilanzie- rungsfähigkeit

- Selbstgeschaffene immaterielle Werte: Mangelnde Objektivierbarkeit und Überprüfbarkeit der Bilanzansätze

- Selbstgeschaffener Geschäfts- oder Firmenwert: Mangelnde Objektivierbarkeit und Überprüfbarkeit der Bilanzansätze

- Rückstellungen zu anderen als im Gesetz genannten Zwecken: Mangelnde Objektivierbarkeit und Überprüfbarkeit der Bilanzansätze

- Aufwendungen für die Gründung und Kapitalbeschaffung: Mangelnde Objekti- vierbarkeit und Überprüfbarkeit der Bilanzansätze

- Antizipative Abgrenzungsposten: Mangelnde Objektivierbarkeit und Überprüf- barkeit der Bilanzansätze

(Jeweils 3 Punkte für Nennung des Bilanzierungs- verbots, max.

6 Punkte)

(Jeweils 2 P. für richtigen Grund, max.

4 Punkte)

(18)

KORREKTURRICHTLINIE RECHNUNGSWESEN I, JAHRESABSCHLUSS BW-REW-P12-041127

Lösung 3: 20 Punkte

a) Aktivierung: SB 6, Kap. 1:

— Bilanz und GuV basieren beide auf Wertgrößen, die jedoch unterschiedliche

zeitliche Bezüge aufweisen. 1 Pkt.

— Gewinn- und Verlustrechnungen sind zeitraumbezogene Rechnungen, die Werteverzehre (Aufwendungen) sowie Wertentstehungen (Erträge) und da- mit gleichzeitig Veränderungen von Vermögens- und Kapitalgrößen erfassen.

Das Ergebnis dieser Veränderungsrechnungen zeigt sich in Gewinn (Jahres- überschuss) bzw. Verlust (Jahresfehlbetrag), zwei Größen, die in die Bilanz als Veränderungen der Eigenkapitalposition eingehen.

4 Pkte.

— Die Bilanz als zeitpunktbezogene Rechung gibt den jeweiligen Stand von Vermögen und Kapital am Stichtag an.

2 Pkte.

— Die GuV kann also auch als Ergänzungsrechnung zur Bilanz aufgefasst wer- den, die die erfolgswirksamen Bilanzvorgänge durch die gesonderte Dar- stellung klarer, übersichtlicher und besser auswertbar werden lässt.

3 Pkte.

b) SB 6, Abschnitt 1.1.2:

Grundsätzlich dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Aufwendungen und Erträge vorab saldiert werden. Auf diese Weise soll der Aussagegehalt der in die Rechnung eingehenden Erfolgselemente gewährleistet bleiben.

2 Pkte.

Ausnahmen finden sich im § 277 Abs. 1 HGB.

— Danach müssen aus den ausgewiesenen Umsatzerlösen die Erlösschmäle- rungen (z.B. Preisnachlässe, Skonti) sowie die Umsatzsteuer bereits heraus- gerechnet sein.

3 Pkte.

— Eine weitere Einschränkung des Bruttoprinzips ergibt sich gemäß § 276 HGB für mittlere und kleine Kapitalgesellschaften. Diese brauchen

5 Pkte.

ƒ Die Positionen 1 bis 5 des § 275 Abs. 3 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw.

ƒ Positionen 1 bis 3 und 6 (Umsatzkostenverfahren) nicht einzeln auswei- sen. Sie dürfen mit dem Rohergebnis als dem saldierten Ergebnis dieser Einzelpositionen beginnen.

(19)

KORREKTURRICHTLINIE RECHNUNGSWESEN I, JAHRESABSCHLUSS BW-REW-P12-041127

Lösung 4: 20 Punkte

a) SB 7, S. 19 f. 14 Pkte.

Kostenarten Mindestwert Höchstwert

Fertigungsmaterial - bezogene Teile - Roh- und Hilfsstoffe - Verpackungsmaterial

80 60 10

Herstellungskosten 80 (1 Pkt.) 60 (1 Pkt.) 10 (1 Pkt.)

Materialgemeinkosten 20 20 (1 Pkt.)

Fertigungslohn Kostenstelle A 30 Fertigungslohn KST A

30 (1 Pkt.)

Fertigungsgemeinkosten Kostenstelle A 60 Fertigungsgemeink. KSt

A 60 (1 Pkt.)

Fertigungslohn Kostenstelle B 50 KST B 50 (1 Pkt.))

Fertigungsgemeinkosten Kostenstelle B 80 KST B 80 (1 Pkt.)

Sondereinzelkosten der Fertigung (Lizenzgebühr) 5 SEK der Fertig. 5 (1 Pkt.)

Anteilige Kosten für Forschung und Entwicklung 5

Verwaltungsgemeinkosten 50 50 (1 Pkt.)

Vertriebsgemeinkosten 80

Sondereinzelkosten des Vertriebs (Verkaufsprovision) 10

Summe 235 Ansatzpflicht

(2 Pkte.)

445 (Wahlbestandteile) (210+235)

(2 Pkte.)

b) SB 7, S. 9 u. 11:

— Als Verbindlichkeit ist der Rückzahlungsbetrag in Höhe von 20.000,- € zu pas- sivieren (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

3 Pkte.

— Am 31.12.08 war die Skontoabzugsmöglichkeit noch nicht genutzt, insofern

waren aufgrund des Vorsichtsprinzips 20.000,- € zu bilanzieren. 1,5 Pkte.

— Wenn allerdings der Bilanzaufstellungszeitpunkt nach dem 05.01.09 läge, wä- re aufgrund des Erhellungsprinzips (Wertaufhellungstheorie, vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) der niedrigere Betrag dann zu bilanzieren, wenn der Skontoabzug (= Minderung des Anschaffungspreises) tatsächlich realisiert wurde.

1,5 Pkte.

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