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Archiv "Wenn Patienten nach „Ukrain“ fragen" (27.07.1989)

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Bekanntgabe der Bundesärztekammer

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Informiert:

Wenn Patienten nach „Ukrain" fragen

Ein angeblich gegen Malignome wirksames Medika- ment mit dem Namen „Ukrain Ampullen" Hersteller:

Jaroslav Nowicky, Laimgrubengasse 19/5, Wien, enthält Schöllkrautalkaloide (Chelidonium majus L.-Alkaloid- Thiophosphorsäure-Derivate). Die Firma „SKB-Ukrain- Pharmavertrieb" versandte eine Produktinformation an alle Apotheken, und eine Partei empfahl in Werbesen- dungen zur Europawahl dieses Medikament zur Krebs- therapie.

Von der Kommission E beim Bundesgesundheitsamt wurden in der Aufbereitungsmonographie zu Chelidoni- um herba als gesicherte Anwendungsgebiete lediglich krampfartige Beschwerden im Bereich der Gallenwege und des Magen-Darm-Traktes angegeben.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apothe- ker nahm zu „Ukrain" kürzlich wie folgt Stellung*):

„Nach hier vorliegenden Informationen ist das Produkt zumindest in der Bundesrepublik... nicht verkehrsfä- hig, da es vom BGA nicht zugelassen ist. Allenfalls käme ein Kleinimport über Apotheken gemäß § 73 Abs. 3 AMG auf ärztliche Verordnung in Betracht**). Falls ei- ne solche Verschreibung (nicht vom Heilpraktiker!) vor- gelegt werden sollte, wird empfohlen, den Arzt auf die Rechtslage aufmerksam zu machen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daß das Deutsche Krebsforschungs- institut, Heidelberg, Ukrain als Mittel mit nicht nachge- wiesener Wirksamkeit beurteilt."

*) Pharmaz. Ztg 1989; 134: 1499

**) S. hierzu auch Information der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft im „DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT", Heft 16/1989

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

Abrechnungen auf Datenträgern an die KVen

KÖLN. Kassenärztliche Bundesvereinigung und AOK-Bundesverband er- leichtern die Arztabrech- nung: Mit EDV abrechnende Ärzte können künftig ihre Abrechnung auf Datenträger an die Kassenärztliche Verei- nigung geben. Die Vertrags- partner haben damit eine praxisfreundliche und kosten- senkende Regelung getrof- fen: Für den mit EDV ab- rechnenden Arzt entfällt das umständliche Bedrucken und Bekleben der Kranken- scheine.

Dies haben jetzt die Kas- senärztliche Bundesvereini- gung und der AOK-Bundes- verband vereinbart. Die Ab- rechnung der Ärzte auf Da- tenträger ist zulässig, wenn die Praxis-EDV die gemein- sam festgelegten Anforderun- gen an das Programm und an die Datenqualität und Daten- sicherheit erfüllt.

Die Vertragspartner er- warten von der Abrechnung auf Datenträger, daß die Ab- rechnungen verkürzt und die Qualität der Abrechnungen verbessert werden, weil fehlerhafte Abrechnungen von vornherein ausgeschlos- sen werden. Auch die Ab- rechnung der Kassenärzt- lichen Vereinigungen mit den Krankenkassen soll künftig, wo vertretbar, auf Datenträ- ger erfolgen. Über eine ent- sprechende Vereinbarung soll alsbald verhandelt wer- den. WZ/PdÄ

Audi lehnt

BKK-Moratorium ab

BONN. Der Vorstand der Audi AG in Ingolstadt hat sich entschieden, Anfang des kommenden Jahres eine ei- genständige Betriebskranken- kasse zu gründen. Ein vom Bundesarbeitsministerium gefordertes „Moratorium",

Neugründungen von Be- triebskrankenkassen bis zum Herbst 1991 einzustellen, wurde abgelehnt. Der Parla- mentarische Staatssekretär des Bundesarbeitsministeri- ums, Horst Seehofer, hat die Entscheidung von Audi be- dauert. Die angeblichen Ko- stenvorteile von Audi bei niedrigeren Beitragssätzen

„werden auch dadurch frag- lich, weil sie möglicherweise durch Finanzausgleich im Zu- ge der Kassenorganisations- reform wieder kompensiert werden".

Seehofer hat die Auf- sichtsbehörden aufgefordert, im Rahmen der Genehmi- gungsverfahren für Neugrün- dungen „eingehend" zu prü- fen, ob der Bestand und die Leistungsfähigkeit vorhande- ner Ortskrankenkassen nicht gefährdet würden. EB

Studiengang

„Public Health"

beschlossen

DÜSSELDORF. Die Me- dizinische Fakultät der Hein- rich-Heine-Universität Düs- seldorf will beim Ministe- rium für Wissenschaft und Kunst beantragen, einen Postgraduierten-Studiengang

„Gesundheitswissenschaften und Sozialmedizin (Public Health)" an der Düsseldorfer Uni einzurichten. Bisher exi- stiert diese Studienrichtung an keiner Medizinischen Fa- kultät in der Bundesrepublik.

Beabsichtigt ist, innerhalb von vier Semestern jungen Medizinhochschulabsolven- ten nach dem Medizinstudi- um Kenntnisse und Fähig- keiten auf folgenden Gebie- ten zu vermitteln: Struktur

und Funktion des Gesund- heitswesens, Gesundheits- ökonomie, Gesundheitspoli- tik, Epidemiologie, Umwelt- und Arbeitsmedizin, Verhal- tensmedizin und Gesund- heitserziehung, Ernährungs- wissenschaften, Gerontolo- gie, Suchtkrankheiten und psychische Krankheiten, Ge- sundheit von Mutter und Kind sowie Familienplanung und Humangenetik. EB

Sitzverteilung für den Arztetag

KÖLN. Die Bundesärzte- kammer hat die Zahl der Sit- ze errechnet, die jeder Lan- desärztekammer für die Ent- sendung von Delegierten zum 93. Deutschen Arztetag in Würzburg zur Verfügung ste- hen. Die Anzahl der Dele- gierten ist bekanntlich auf 250 begrenzt. Jede Kammer erhält zwei Sitze als Basisver- tretung und eine entspre- chende Anzahl an Sitzen, die sich aus der Ärztestatistik er- geben. Die Berechnung hat folgendes Ergebnis:

Baden-Württeinberg: 38 Bayern: 44

Berlin: 14 Bremen: 5 Hamburg: 10 Hessen: 23 Niedersachsen: 24 Nordrhein: 36 Rheinland-Pfalz: 13 Saarland: 5

Schleswig-Holstein: 11 Westfalen-Lippe: 27 DÄ

Kündigungsfrist für Arzthelferinnen

KÖLN. Das Arbeitsver- hältnis einer Arzthelferin kann auch in Zukunft mit der üblichen Frist von sechs Wo- chen zum Quartalsende ge- kündigt werden. In der Ver- öffentlichung des neuen Manteltarifvertrages (Heft 28-29/1989, Bekanntgaben) war in § 16 Abs. 1 fälsch- licherweise vom „Schluß ei- nes Kalenderjahres" die Rede. DÄ A-2136 (20) Dt. Ärztebl. 86, Heft 30, 27. Juli 1989

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