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Archiv "Erinnerung an Siegfried Häußler" (21.09.1989)

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Dt. Ärztebl. 86, Heft 38, 21. September 1989 (43) A-2631 c. Problem der Medizintechnik

Der weiteren Klärung bedürfen fol- gende Fragen:

I> Welche Rolle nehmen die Kas- senärztlichen Vereinigungen künftig im Großgeräteausschuß ein?

D Können Verfahrensregelungen in die Großgeräte-Richtlinien des Bun- desausschusses der Ärzte und Kranken- kassen eingeführt werden, die die Eigen- ständigkeit der Großgeräteplanung für den ambulanten Versorgungsbereich so weit wie möglich gewährleisten?

I> Wie kann die Großgerätenut- zung für die ambulante Praxis auf Dauer gesichert werden (Zentralisierung? Zen- tralisierung mit Nutzungsoptionen für andere?)?

I> Förderung von Apparatege- meinschaften unter Einbeziehung von Laborärzten und Radiologen?

D Auflagen zur Gestattung einer Mitbenutzung durch andere Ärzte bei ei- ner Standortgenehmigung?

I> Bildung KV-eigener Einrichtun- gen für besonders aufwendige Großge- räte?

Im übrigen siehe 111.5

5. Förderung des

Abrechnungswesens mit EDV Zur Abrechnungserleichterung und zur Verhütung von Mißbrauch sollten die Anstrengungen zur Weiterentwicklung der Abrechnungs-Software intensiviert werden.

Im übrigen siehe 111.5 6. Folgerungen

aus der Einführung der Krankenversichertenkarte Mit der Einführung der Kranken- versichertenkarte verbindet sich insbe- sondere das Problem der unkontrollierten Mehrfach-Inanspruchnahme von Ärzten durch die Versicherten. Deshalb sind technische Möglichkeiten der Einschrän- kung von Mehrfachinanspruchnahmen zu prüfen. Ferner ist die Uberweisungs- problematik zu klären. Zu prüfen ist fer- ner die Einschränkung der Inanspruch- nahme von Radiologen, Laborärzten, Nuklearmedizinern, Pathologen, An- ästhesisten auf Überweisung durch an- dere Ärzte.

Aus dem Risiko der Mehrfach- Inanspruchnahme resultieren auch ver- gütungsmäßige Konsequenzen. Auch von daher muß das Fallzahlrisiko von den Krankenkassen übernommen werden.

Mit der Einführung der Versicher- tenkarte sind finanzielle Auwirkungen auch für die Ärzte zu erwarten (Zusatz- investitionen). Der mit der Einführung

verbundene Umstrukturierungsaufwand muß von den Krankenkassen übernom- men werden (zum Beispiel Kosten für Imprinter und erforderliche EDV-Um- rüstung).

7. Verhältnis zum Krankenhaus

a. Problemkreis: vor- und nach- stationäre Versorgung

Bei diesem Problemkreis stehen vor allem folgende Aspekte zur Diskussion:

I> Die Verpflichtung zur Aus- schöpfung aller diagnostischen Möglich- keiten in der ambulanten Versorgung

I> die Begrenzung der vorstationä- ren Diagnostik auf bestimmte operative Leistungen

I> die Entscheidung über die Durchführung einer vorstationären und nachstationären Versorgung durch Krankenhausfachärzte

I> die Frage der Vergütung vor- und nachstationärer Versorgung (pau- schaliert?)

I> die individuelle Berechtigung zur Durchführung der vor- und nachsta- tionären Versorgung durch Bedürfnis- prüfung der Krankenkassen, KVen und Krankenhausträgerorganisationen.

b. Institutionelle Ermächtigungen Eine institutionelle Ermächtigung sollte in der Regel nur dann ausgespro- chen werden, wenn Bedarf besteht und keine persönliche Ermächtigung eines Krankenhausarztes möglich ist.

8. Qualitätssicherung

Das SGB V schreibt Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch die Kas- senärztlichen Vereinigungen verbindlich vor. Vor diesem Hintergrund und gemäß dem Grundsatz „Selbstkontrolle ist bes- ser als Fremdkontrolle" sollten folgende Maßnahmen diskutiert werden:

I> Einführung von Fachkunde- nachweisen, insbesondere für Leistun- gen, die nicht typischerweise in die haus- ärztliche Versorgung gerechnet werden können und die nicht zum zwingenden Inhalt der Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten nach Maßgabe der Weiter- bildungsordnung gehören (Notwendig- keit der Vereinbarung mit den Kranken- kassen).

I> Ausbau von Maßnahmen der Qualitätssicherung, soweit Qualitäts- standards eindeutig festgelegt werden können.

I> Vereinbarungen von Apparate- anforderungen mit den Krankenkassen, wobei gleichzeitig die Kostentragung zu

klären ist. ❑

Erinnerung an Siegfried Häußler

Zu Beginn der Kölner Sitzung der KBV-Vertreterversammlung vom 9. September hatte der Vor- sitzende der 'VV, Dr. med. Horst Kohne, des am 16. August 1989 verstorbenen Professors Dr. Sieg- fried Häußler gedacht. Dr. Kohne würdigte den „Mann der ersten Stunde in der Berufspolitik, der von Anfang an an herausragender Stelle gestanden hat". Bei seinem Antritt zum Ersten Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesver- einigung sei eine seiner vornehm- sten Eigenschaften zum Tragen gekommen: seine Bereitschaft zum Dienen. Dr. Kohne: „In einer schwierigen Situation der deut- schen Kassenärzte folgte Profes- sor Häußler dem Drängen der Vorsitzenden der Länder-KVen, diese Amtsperiode für vier Jahre zu übernehmen — ohne wenn und aber." Dies nötige Respekt und Ehrerbietung ab.

Neuer Anfang mit Mut und Energie

Neben dem unter den Ehren- gästen anwesenden Vorsitzenden des „Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen", Dr. Heinz Matzke; dem BMAuS-Regie- rungsdirektor Dr. Wanner; dem Geschäftsführer des Bundesver- bandes der Innungskrankenkas- sen, Udo Schulte-Mimberg, und dem Mitglied des Sachverständi- genrates für die Konzertierte Ak- tion im Gesundheitswesen, Pro- fessor Dr. Ernst-Eberhard Wein- hold, galt ein Gruß des Vorsitzen- den der Vertreterversammlung dem Ehrenvorsitzenden der KBV, Dr. Hans Wolf Muschallik. Dr.

Kohne stellte dieser Sitzung der VV in Köln ein Zitat Muschalliks

„als Grundtenor" voran:

„Ein neuer Anfang im System der medizinischen Versorgung wird unvermeidlich sein. Hoffen und wünschen kann ich nur, daß sich dann, wie 1945, Persönlich- keiten finden, die Mut, Energie und Vision haben, um dieser Neu- ordnung jene menschliche Grund- lage zu bewahren, ohne die ärzt- liche Tätigkeit für mich nicht denkbar ist." KR

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