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Archiv "Psycho- Phrasen" (12.07.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

DER KOMMENTAR Steuerentlastung

Für 1986 ist auch eine Tarifentla- stung, die mit 3,5 Milliarden DM zu Buche schlägt, beschlossen wor- den. Im unteren Bereich wird die Progressionskurve deutlich abge- flacht. Das begünstigt in der Steu- erklasse I (Alleinstehende) Brutto- einkommen bis zu 1800 DM, in der Steuerklasse 11/1 (Alleinstehende mit einem Kind) bis zu 2400 DM, in der Steuerklasse 111/0 (Verheirate- te ohne Kinder) bis zu 3800 DM und in der Steuerklasse 111/2 (Ver- heiratete mit zwei Kindern) bis zu 4000 DM. Bis zu den genannten Grenzen wird die Tarifreform schon 1986 voll wirksam. Der Ent- lastungseffekt schlägt aber auch auf die höheren Einkommen durch.

Was von 1988 an gilt

In der zweiten Stufe folgt 1988 die Tarifreform. Im gesamten Pro- gressionsverlauf werden die Grenzsteuersätze, die jeweils das zusätzliche Einkommen treffen, deutlich gesenkt. Dies wird zu ei- ner nachhaltigen Entlastung über mehrere Jahre hinweg führen.

Der Entlastungseffekt hält um so länger, je mehr Preisstabilität herrscht. Die leistungshemmende GrenzbelaStung wird um bis zu 5,5 Prozentpunkte abgebaut. Je Kind kommt eine weitere Grenzsteu- erentlastung um einen halben Punkt hinzu, wassich aus der Erhö- hung der Kinderfreibeträge ergibt.

Die Entlastungswirkung der Tarif- reform ist aus der Tabelle (Seite 2096) abzulesen, die das Bundes- finanzministerium veröffentlicht hat. Dabei ist zu beachten, daß ein Vergleich der absoluten Entla- stungsbeträge bei niedrigen und höheren Einkommen, der die bis- herige und die künftig verbleiben- de Steuerbelastung außer acht läßt, zu einer verzerrten Bewer- tung der Wirkungen der Steuerre- form führen muß. Wer nur eine geringe Steuerbelastung zu tra- gen hat, kann nun einmal nicht mit hohen absoluten Beträgen entlastet werden. wst

Psycho- Phrasen

W

ieder ein neues Pro- gramm — man würde es sich zu leicht machen, wollte man das neue Psychiatrie- Papier der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesund- heitswesen (ASG) auf diese Weise abtun. Der ASG-Bundesvorstand hat das Dokument jetzt in Bonn mit Fachleuten diskutiert.

Diese „Leitlinien für die Präven- tion und Behandlung psychischer Krankheiten in psychosozialer Orientierung" sind, wie offen er- klärt wurde, noch nicht der (ASG-) Weisheit letzter Schluß, man will sie noch überarbeiten. Sie sollen auch „Leitlinien" bleiben, das heißt, sie sollen mehr die Zielrich- tungen aufzeigen als feste Pro- grammpunkte katalogisieren. Sie sind auch noch keineswegs offi- zielle SPD-Politik.

Abgesehen von ihrem eigent- lichen Zweck bot diese Fachta- gung Ärzten, Psychotherapeuten, Psychologen, Versicherungsträ- gern, Hilfs- und Selbsthilfe-Orga- nisationen Gelegenheit zum Ge- spräch miteinander. Es zeigte sich: Die durch die Psychiatrie- Enquäte der frühen siebziger Jah- re angestoßenen Reformen kom- men keineswegs nur so stockend voran, wie es die ASG darstellt.

Fachübergreifende Zusammenar- beit ist vielerorts schon weit selbstverständlicher — und zwar freiwillig —, als sie die ASG jetzt noch fordert.

Mit dem Haupt-Schlagwort „psy- chosoziale Orientierung" ist ge- meint, daß „Störungen im Verhält- nis zwischen Individuum und Ge- sellschaft" oft Krankheitsursache

seien und daher behoben oder zumindest in die Behandlung ein- bezogen werden müssen. So kä- me man auch am ehesten zur Prä- vention.

Leider sieht man nicht, oder will es nicht sehen, daß dem Patienten der notwendige personale Bezug verlorengehen muß, wenn man ihm ganze Ketten neuer Institutio- nen anbietet, in denen alles inte- griert zu sein hat und die alle mit- einander im Verbund stehen müs- sen. Die ASG will die ambulante Versorgung vor allem Sozial- psychiatrischen Diensten, Insti- tutsambulanzen, Medizinisch-So- zialen Gemeindezentren und Psy- chosozialen Kontakt- und Bera- tungsstellen übertragen. Die Ein- zelpraxis des Arztes und/oder Psy- chotherapeuten dagegen werde der Komplexität der Aufgaben nicht gerecht — jedenfalls solange nicht, bis nicht die Einzellei- stungsvergütung einmal über- wunden sei (in einer „fächerver- bindenden" Gruppenpraxis sieht natürlich alles ganz anders aus!).

So soll denn auch jede Ausbil- dung zur „psychosozialen Kom- petenz" darauf hinführen, daß die staatliche Berufserlaubnis grund- sätzlich nur für die Tätigkeit im Team gilt — leider müsse man die Ärzte hiervon noch ausnehmen.

Kein Wunder also, daß über soviel

„Gemeindenähe", „Intervention"

und „Psychosozialer Kompetenz"

der Hausarzt in diesem Dokument überhaupt nicht vorkommt. Dabei hieß es noch in der Stellungnah- me der von der SPD getragenen früheren Bundesregierung zur Psychiatrie-Enquöte (1979): „Der niedergelassene Arzt ist die ge- meindenaheste Institution für Dia- gnose und Therapie." Man kann nur hoffen, daß die Partei ihren

„Gesundheitsarbeitern" diesen Satz rechtzeitig eintrichtern wird.

Und apropos Diagnose: die scheint nicht mehr nötig zu sein, wenn einmal endlich alles „psy- chosozial orientiert" ist: Das Wort Diagnose findet man auf den gan- zen 27 Seiten der „Leitlinien"

nicht ein einziges Mal. gb Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 28/29 vom 12. Juli 1985 (33) 2097

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