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Archiv "KREBSPATIENTEN: Nicht bei Schwerstkranken" (02.10.1985)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

GKV

Ein Vorschlag zur Strukturre- form der Krankenversiche- rung:

Rückkehr zur Eigenverantwort- lichkeit

... Das Ziel unserer Ge- sundheitspolitik sollte der selbstverantwortliche weil selbst mitentscheidende Patient sein als Partner des Arztes, Zahnarztes und Apothekers. Vorausset- zung ist, daß die bisheri- gen Vorzüge der Gesetzli- chen Krankenversicherung (GKV) erhalten bleiben und keiner der Partner, GKV und KV, Arzt und vor allem der Patient nennens- werte Einbußen erleidet, aber auch das jetzige Sy- stem nur in kleinen Schrit- ten verändert wird, so daß es jeweils den Realitäten des Alltags angepaßt wer- den kann . .

Vorschlag: Die GKV führt für jeden Versicherten ein Individualkonto ein, auf das nicht der gesamte Krankenversicherungsan- teil, sondern nur seine Ar- beitnehmerhälfte geht, über die er für seine ambu- lante Behandlung und ge- gebenfalls für die seines mitversicherten Ehepart- ners allein verfügt. Das be- deutet, daß die Kasse alle Kosten für die ambulante Behandlung bei Ärzten und Zahnärzten von die- sem Konto abbucht und ihm die Rezeptkosten, die der Versicherte zunächst auslegt, rückvergütet und

— solange das Konto kein Minus aufweist — nur auf richtige Anwendung der Gebührenordnung prüft.

Die Arbeitgeberhälfte geht in den großen Topf der Kasse, aus dem die Be- handlung der Kinder und die Krankenhausbehand- lung sowie die Verwal- tungskosten zu zahlen sind. Da dies bisher weni- ger als die Hälfte der Aus-

Das Foto der jungen Frau, die gerade dabei ist, ihren Ant- wortbogen aus- zufüllen, wurde vom Institut für medizinische Prüfungsfragen (IMPP), Mainz, zur Verfügung gestellt. Vom Beschauer aus gesehen rechts auf dem Tisch das „Aufgaben- heft", links der computer- lesbare Ant- wortbogen

Foto: R. Koepp

gaben ausmacht, bleibt ei- ne Restsumme für die Be- zahlung der Heil- und Hilfs- mittel und für Versicherte, die zum Beispiel wegen chronischer Krankheiten ihr Konto für die ambulan- te Behandlung überziehen müssen. Erscheint der Kasse das Überziehen des Individualkontos nicht ge- rechtfertigt, so kann sie die Rückvergütung bei den Rezepten entsprechend kürzen.

In der Praxis bedeutet dies zunächst, daß jeder Versi- cherte je Quartal einen Kontoauszug und Kopien der für ihn und gegeben- falls für seinen mitversi- cherten Ehepartner abge- rechneten Krankenschei- ne erhält. Dafür entfallen für die Kasse die soge- nannte Wirtschaftlichkeits- prüfung und Regresse.

Bald werden aber die EDV- Geräte in der Arztpraxis den Krankenschein über- flüssig machen; ohne gro- ßen zusätzlichen Aufwand für den Arzt erhält der Pa- tient die Rechnung direkt und gibt sie der Kasse wei- ter, die nur auf Einhalten der Gebührenordnung prüft — solange das Konto nicht überzogen ist ...

Dr. med. Gerd Schleef August-Exter-Straße 7 8000 München 60

PHYSIKUM

Zu dem Artikel von Prof. Dr.

med. Otto Harth: „Die politi- sierten Prüfungen", Heft 36/1985, Seite 2531 ff.:

Bärendienst

... Die Politiker haben mit ihrer unüberlegten Kon- zessionsentscheidung der Nachbesserung des soge- nannten „Skandal-Physi- kums" dem gesamten Prü- fungswesen in der Bun- desrepublik Deutschland einen Bärendienst erwie- sen.

Ab sofort kann jeder Prüf- ling, gleich welcher Prü- fung er sich unterzogen hat — ob in der Schule, an der Universität, vor einer Handwerkskammer, an ei- ner Fahrschule und so weiter — und sie nicht be- standen hat, auf Nachbes- serung klagen und sich da- bei auf diese politische

Nachbesserungsentschei- dung und das Grundgesetz unseres Staates berufen.

Ich jedenfalls werde es so- fort tun, sollte eines mei- ner Kinder in diese Situa- tion kommen.

Prof. Dr. med. R. Achatzy Spezial-Lungenklinik- Hemer

Postfach 360 und 380 5870 Hemer

KREBSPATIENTEN Zu dem Seite-eins-Artikel

„Gnade geht hier vor Recht"

über den Streit um die Krebs- behandlungen des Böblinger Radiologen Dr. Kisseler, in Heft 34/1985, Seite 2373:

Nicht bei

Schwerstkranken

Nicht: Gnade geht vor Recht, sondern: Leben geht vor Formalrecht. Ich bin einer von den vielen Patienten, die Ihnen bitter leid tun. Krebs, nicht ope- rabel und nicht therapiefä- hig, von Herrn Priv.-Doz.

Dr. Kisseler geheilt, ohne Nebenwirkungen und oh- ne Einbuße an Lebensqua- lität...

Mich kümmert wirklich nicht, ob das BGA die Wirk- samkeit der Mittel nachge- wiesen hat; über 300 Pa- tienten haben die Wirk- samkeit erfreulicherweise gespürt, das ist doch Nach- weis genug. Mich kümmert auch nicht, ob der behan- delnde Facharzt „fach- fremd" ist, wenn er mich (und die vielen anderen) heilt. Und was heißt hier

„unwirtschaftlich"? Wie- viel ist mein Leben, wieviel ein Leben wert? Haben Sie hierfür eine Obergrenze?

Rund 100 Patienten sind vielleicht RVO-versichert:

5000 DM für ein Menschen- leben, ist das zuviel? Oder rechnen Sie das anders?

Die „konventionelle" Che- motherapie an einer Uni- versitäts- oder Spezialkli- nik kostet (stationär) min- destens 10 000 DM, die scheußlichen Nebenwir- kungen inklusive. Und der Heilerfolg ist dabei, wie so viele Beispiele zeigen, un- gewiß. Die notwendige Ko- stendämpfung im Gesund- heitswesen sollte nicht bei Schwerstkranken begin- nen...

Claus R. Manning Nettetalstraße 15 4000 Düsseldorf 22

2858 (6) Heft 40 vom 2. Oktober 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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