Das Gesetz zur Modernisierung der Ge- setzlichen Krankenversicherung (GMG) räumt Krankenhäusern – entsprechende Verträge vorausgesetzt – die Möglichkeit ein, im Rahmen von Disease-Manage- ment-Programmen ambulante ärztliche Leistungen zu erbringen. Das Gleiche gilt ab 1. Januar 2004 für die ambulante Be- handlung hoch spezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankun- gen mit besonderen Krankheitsverläufen, die im § 116 Abs. 3 SGB V aufgeführt sind.
Dem Gemeinsamen Bundesausschuss wurde die Aufgabe übertragen, den Kata- log der ambulant im Krankenhaus er- bringbaren Leistungen nach § 116 Abs. 3 SGB V zu ergänzen. Diese Ergänzung hatte entsprechend den gesetzlichen Be- stimmungen erstmals bis zum 31. 3. 2004 zu erfolgen. Zusätzlich sollen in den Richtlinien nach § 116 Abs. 4 SGB V auch die sächlichen und personellen Anforde- rungen und ein etwaiges Überweisungs- erfordernis festgelegt werden.
Bei den Beratungen im zuständigen Unterausschuss des Gemeinsamen Bun- desausschusses wurde die Auffassung
vertreten, dass diese Aufgabe nur mithil- fe objektivierbarer Kriterien rechtssicher bewältigt werden kann. Weil die Verstän- digung auf diese Kriterien schwierige Verhandlungen voraussetzt, die inner- halb der gesetzlichen Frist nicht abge- schlossen werden können, haben sich die Mitglieder zunächst auf Ergänzungen verständigt, die die Anforderungen an die Aufnahme in den Katalog unzweifelhaft erfüllen. Der Beschluss des Bundesaus- schusses ist nachstehend aufgeführt.
Weiterhin hat der Gemeinsame Bun- desausschuss Kriterien festgelegt, die für die Bearbeitung der Regelungsinhalte nach § 116 b Abs. 4 SGB V maßgebend sein sollen. Eine weitere Ergänzung des Kataloges soll erst dann erfolgen, wenn in der Richtlinie nach § 116 b Abs. 4 SGB V objektivierbare Kriterien festgelegt wur- den und darin auch die inhaltlichen Vor- aussetzungen für die Aufnahme in den Katalog, die Voraussetzungen eines Überweisungserfordernisses und die säch- lichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung näher be- stimmt sind.
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2121. Mai 2004 AA1533
Mitteilungen
Richtlinien über ambulante Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116 b SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. März 2004 be- schlossen, den Katalog nach § 116 b Abs. 3 SGB V vom 20. Dezember 1988 (BGBI. I S. 2477, 2482), der durch den Artikel 1 Nr.
85 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBI. I S. 2190) eingeführt worden ist, wie folgt zu ergänzen:
a) seltene Erkrankungen:
– Diagnostik und Versorgung von Patien- ten mit Swyer-James-/McLeod-Syndrom (spezielle Form des Lungenemphy- sems)
– Diagnostik und Versorgung von Patien- ten mit biliärer Zirrhose
– Diagnostik und Versorgung von Patien- ten mit primär sklerosierender Cholan- gitis
– Diagnostik und Versorgung von Patien- ten mit Morbus Wilson
– Diagnostik und Versorgung von Patien- ten mit Transsexualismus
– Diagnostik und Versorgung von Kin- dern mit folgenden angeborenen Stoff- wechselstörungen:
>Adrenogenitales Syndrom
>Hypothyreose
>Phenylketonurie
>Medium-chain-Acyl-CoA-Dehydro- genase-Mangel (MCAD-Mangel)
>Galactosämie
b) Erkrankungen mit besonderem Krank- heitsverlauf:
– Diagnostik und Versorgung von Patien- ten mit Querschnittslähmung bei Kom- plikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen c) hoch spezialisierte Leistungen (keine)
Bonn, den 16. März 2004
Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende
Dr. Hess
Erläuterung der KBV: Der vorstehende Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus- schusses wurde am 11. 5. 2004 im Bundes- anzeiger Nr. 88 veröffentlicht. )
Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Ergänzung des
Katalogs nach § 116 b Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
vom 16. März 2004
Ärztliche Fortbildungstage Spitzingsee/Bayern
10. bis 12. Juni 2004
Kongressveranstalter: Deutsche Akade- mie für Medizinische Fortbildung und Umweltmedizin, Bad Nauheim, in Zu- sammenarbeit mit der Bayerischen Lan- desärztekammer – Akademie für ärztli- che Fortbildung, München.
Themen: Volkskrankheit Sodbrennen;
20 Jahre Helicobacter-pylori-Forschung;
ASS/NSAR-Schäden am oberen GI- Trakt: Therapie und Prävention; Die akute gastrointestinale Blutung; Diverti- kulose; Divertikulitis; Fortschritte bei der akuten und chronischen Pankreati- tis; Hightech-Sonographie am Pankreas;
Rehabilitationsmaßnahmen bei gastro- enterologischen Erkrankungen; Leber- erkrankungen.
Kurse; Seminare: Lungenfunktion, Blut- druckmessung, Physikalische Therapie;
Phlebologie; Orthomolekulare Thera- pie; Individuelle Gesundheitsleistungen in der Arztpraxis; Bioenergetische Dia- gnostik; EKG-Aufbaukurs und Notfall- medizin.
Der Fortbildungskongress ist zertifiziert, wird mit Teilnehmerbescheinigungen te- stiert zur Vorlage bei den Akademien der Landesärztekammer und dient dem Erwerb von Zertifizierungspunkten.
Information und Anmeldung: Deutsche Akademie für Medizinische Fortbildung und Umweltmedizin, Carl-Oelemann- Weg 7, 61231 Bad Nauheim; Telefon:
0 60 32/22 14; Fax: 0 60 32/22 16. )