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Archiv "Bayerische Hausärzte: Schlappe für Hoppenthaller" (26.12.2005)

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A3552 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 51–52⏐⏐26. Dezember 2005

Ärzteprotest

Die Wut an der Basis nimmt zu

Hoppe unterstützt Aktion der Niedergelassenen.

R

und 4 000 Ärzte nahmen am 14. Dezember in Stuttgart an einer Demonstrationsver- anstaltung teil, zu der die ba- den-württembergischen Lan- desverbände von MEDI, Hart- mannbund, NAV-Virchow- Bund, das Gesundheitsnetz Süd und zahlreiche Berufsver- bände aufgerufen hatten. In ei- ner Urabstimmung sprachen sich die niedergelassenen Ärz- te und Psychotherapeuten für Praxisschließungen in der drit- ten Januarwoche aus. Sie pro- testieren damit unter ande- rem gegen die unzureichende Honorierung durch die Kran- kenkassen, die Bürokratisie- rung der ärztlichen Berufs- ausübung und die Haftung bei Überschreitung des Arz- neimittel-Budgets. Folge der

mangelhaften Vergütung sei- en Praxisaufgaben und Perso- nalabbau. In vielen Regionen Deutschlands würden Ärzte keine Nachfolger mehr für ih- re Praxen finden.

In einer engagierten An- sprache sicherte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof.

Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, den demonstrierenden Ärzten seine Unterstützung zu. Die geplante Bonus-Malus-Rege- lung bei der Verordnung von Arzneimitteln sei „nichts an-

deres als die Einführung des Provisionsgedankens, wie man ihn sonst nur bei Versiche- rungsvertretern kennt“. Der Politik warf Hoppe vor, von Strukturverbesserungen zu re- den, aber insgeheim den Ab- bau der ambulanten Facharzt- versorgung zu planen. Wenn Argumente nichts mehr aus- richten würden, sei es legitim, auch mit anderen Mitteln für verlässliche Rahmenbedingun- gen ärztlicher Berufsausübung

zu streiten. TG

Bayerische Hausärzte

Schlappe für Hoppenthaller

Krankenkassen reden von Erpressungsversuchen.

D

er Bayerische Hausärzte- verband ist auf dem Rück- zug. Dr. med. Wolfgang Hop- penthaller hat eine Unterlas- sungserklärung unterzeichnet, wonach der Verband seine Mitglieder nicht länger zum

Boykott der Disease-Manage- ment-Programme (DMP) der Techniker Krankenkasse (TK) und der Betriebskrankenkas- sen aufruft. Die Kassen hat- ten rechtliche Schritte ge- gen Hoppenthaller und seine Vorstandskollegen eingelei- tet, nachdem der Hausärzte- verband per Rundfax seine Mitglieder aufgefordert hatte, ab sofort keine Patienten der betroffenen Krankenkassen in DMP einzuschreiben und für bereits eingeschriebene Versi- cherte keine Folgedokumen- tationen mehr zu erstellen.

Hintergrund der Aktion: Der Bayerische Hausärzteverband wollte die Betriebskranken- kassen und die Techniker Krankenkasse offenbar zwin- gen, einen Hausarztvertrag nach Paragraph 140 (Integrati- onsversorgung) zu schließen.

Solange die Kassen dazu nicht bereit wären, sollten die Hausärzte die DMP boykot- tieren. Die gleiche Strategie hatte zuvor bei der AOK Bay- erns zum Erfolg geführt. Die Krankenkassen erhalten hohe Beträge aus dem Risikostruk- turausgleich für die DMP.

Die TK und die Betriebs- krankenkassen ließen sich in- dessen nicht beeindrucken.

„Wir lassen uns nicht erpres- sen“, erklärten die Vorstände der Krankenkassen unisono.

Sie drohten ihrerseits an, ne- ben zivilrechtlichen Schritten ein Verfahren auf Zulassungs- entzug gegen Hoppenthaller und seine Vorstandskollegen

zu betreiben. JM

Protest in Stuttgart: Niedergelassene Ärzte und Psy- chotherapeuten wollen bessere Arbeitsbedingungen.

Rechtsgutachten

Verstoß gegen das Grundgesetz

Juristen zweifeln Rechts- lage zur ambulanten Versorgung in Kliniken an.

D

ie durch das GKV-Moder- nisierungsgesetz eröffnete Regelung zur ambulanten Be- handlung im Krankenhaus ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechts- gutachten, das der Berufsver- band der Niedergelassenen Hämatologen und Internisti- schen Onkologen (BNHO) in Auftrag gegeben hat.

Danach widerspricht Para- graph 116 b des SGB V den grundgesetzlichen Regelun- gen der Berufsfreiheit. Nach Meinung der Gutachter Prof.

Dr. jur. Andreas Hänlein und Rechtsanwalt Holger Barth ist es nicht akzeptabel, dass eine Ermächtigung des Kranken- hauses zur Erbringung hoch spezialisierter Leistungen und zur Behandlung seltener Er- krankungen möglich ist, ohne dass im ambulanten Bereich eine Versorgungslücke be- steht. Zudem sei es allein den Krankenkassen überlassen, ob sie die Marktöffnung hin zu den Krankenhausambulanzen betreibe oder nicht. Die Ver- tragsärzteschaft bleibe auf die- se Weise außen vor.

Der BNHO-Vorsitzende Dr. med. Stephan Schmitz kri- tisierte die mit der Neurege- lung einhergehenden schlech- teren Wettbewerbsbedingun- gen für Vertragsärzte. Durch einen „politischen Willkürakt“

werde die Berufsfreiheit ei- ner niedergelassenen Facharzt- gruppe zugunsten der Kran- kenhäuser verändert.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung, Dr. med. An- dreas Köhler, sagte, Verfas- sungskonformität könne nur erreicht werden, wenn die am- bulante Leistungserbringung im Krankenhaus zwingend an die Überweisung eines Fach- arztes gebunden sei. SR

Foto:dpa

Hoppenthaller unterschrieb eine Unterlas- sungserklärung:

Kein Boykott- aufruf gegen die DMP der Be- triebskranken- kassen und der Techniker Kran- kenkasse

Foto:Georg Lopata

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