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Archiv "DKG-Konzept zur ambulanten Versorgung: Neue Begehrlichkeiten" (30.07.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 30

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30. Juli 2010 A 1425

N

ur wenige Wochen ist es her, dass Bundesge- sundheitsminister Philipp Rösler seine Eckpunk- te für eine Neuordnung des deutschen Gesundheitswe- sens vorstellte. Alle müssen sparen, hieß es darin, auch die Krankenhäuser. 500 Millionen Euro sollen im sta- tionären Bereich durch Effizienzabschläge und Wachs- tumsbegrenzungen aufgebracht werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach sogar von zu erwartenden Ausfällen von zwei Milliarden Euro, von einem enttäuschenden „Rückfall in die Kürzungspolitik für Krankenhäuser“ und „einer völlig inakzeptablen Kostendämpfung auf Vorrat“, obwohl die Krankenhäu- ser ohnehin der „anerkanntermaßen höchst belastete Bereich des Gesundheitswesens“ seien.

Die DKG sieht die Krankenhäuser auf dem direkten Weg in eine existenzbedrohende Notlage, verweist auf Tarifverträge, Investitionsstau und nun noch auf die vor aussichtlichen Einnahmeausfälle durch die Gesund- heitsreform. Fazit: Die Krankenhäuser brauchen Geld – und forcieren nun ihre Bemühungen, in der ambulanten Versorgung Fuß zu fassen. In ihrem Positionspapier zur Reform der ambulanten ärztlichen Versorgung fordert die DKG unter anderem eine stärkere pekuniäre Betei- ligung an der ambulanten Grund- und Spezialversor- gung sowie am ambulanten Notdienst. Das Problem da- bei ist: Wenn die Krankenhäuser das Geld bekommen, fehlt es den Vertragsärzten. Da ist Streit programmiert.

Konkret fordert die DKG in ihrem Konzept unter an- derem, die ambulante ärztliche Versorgung in zwei Be- reiche zu gliedern: die haus- und fachärztliche Grund- versorgung auf der einen und die spezialärztliche Ver- sorgung, insbesondere nach § 116 b SGB V, auf der an- deren Seite. Für die Grundversorgung wünscht sich die DKG eine offensive Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung in unterversorgten Gebie- ten und – man höre und staune – eine Einbeziehung des Verbandes in den für die vertragsärztliche Versorgung zuständigen Bewertungsausschuss. Hochspezialisierte ambulante Leistungen sollen künftig sowohl Kranken-

häuser als auch besonders qualifizierte Vertragsärzte er- bringen können. Die Vergütung soll dabei „einheitlich und unmittelbar“ durch die Kostenträger auf der Basis einer Euro-Gebührenordnung erfolgen, die von einem

„eigenständigen Bewertungsausschuss unter Beteili- gung der DKG“ festgelegt werden soll. Wie und ob die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dabei mit ein- bezogen werden sollen, geht aus dem Konzept nicht hervor.

Auch in der ambulanten Notfallversorgung wünscht sich die DKG grundsätzliche Veränderungen. So soll die ambulante Notfallversorgung künftig sektorenüber- greifend erfolgen und von regionalen Notfallverbünden organisiert werden. Die Notfallleistungen sollen „im Wege der Direktabrechnung mit den Kostenträgern“ er- folgen und als Euro-Gebührenordnung gemeinsam mit den Kassen festgelegt werden. Auch hier ist von den KVen nicht die Rede.

Mit ihren Forderungen versucht die DKG, die Tür zur ambulanten Versorgung weiter aufzustoßen. Die Folgen wären voraussichtlich neue Streitigkeiten um die Vergütung – dann auch zwischen den Sektoren.

Den Krankenhäusern würde dies möglicherweise etwas nützen. Dem Klima im deutschen Gesundheitswesen sicher nicht.

DKG-KONZEPT ZUR AMBULANTEN VERSORGUNG

Neue Begehrlichkeiten

Falk Osterloh

Falk Osterloh Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin

S E I T E E I N S

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