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Die Beschwerdeführer zogen die Beschwerde nicht ans Bundesgericht weiter

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I 183/2004 BVE 12. Januar 2005 49C Interpellation

0136 Grossen, Reichenbach (EVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 11.08.2004

Umfahrung Emdtal: Wie weiter?

Zur Zeit wird der Bau der Umfahrungsstrasse Emdtal durch eine Beschwerde blockiert.

In diesem Zusammenhang stelle ich der Regierung folgende Fragen:

1. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, falls die Beschwerdeführer vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen, damit die Umfahrung Emdtal zügig realisiert wird?

2. Macht es politisch Sinn, das von den Beschwerdeführen verlangte 50-Millionenprojekt mit den drei Tunneln weiterzuverfolgen?

3. Wäre es nicht sinnvoll, ein Projekt aus Kostengründen mit nur einem Tunnel im Gebiet der Beschwerdeführer zu prüfen?

Es wird Dringlichkeit verlangt Abgelehnt: 09.09.2004

Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1:

Mit Urteil vom 8. November 2004 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde vollum- fänglich ab. Die Beschwerdeführer zogen die Beschwerde nicht ans Bundesgericht weiter.

Die nötigen finanziellen Mittel zum Bau der Umfahrung sind im Budget 2005 und im Fi- nanzplan enthalten. Deshalb wird der Regierungsrat dem Grossen Rat den Verpflich- tungskreditantrag voraussichtlich in der April-Session 2005 zum Beschluss vorlegen.

Zu Fragen 2 und 3:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts schafft Klarheit: Ein Weiterverfolgen des Projektes mit Tunneln steht nicht mehr zur Diskussion.

An den Grossen Rat

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