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Archiv "Fondsgebundene Lebensversicherungen: Vorsorge mit Risiko" (07.06.1990)

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Das finanzielle Plus im Alter

Ausgezahlte

Leistungen der Lebens- versicherungen in Mrd. DM

Das waren so viel Prozent der Renten- ausgaben'

1989

1984

Im Jahre 1980 zahlten die Le- bensversiche- rungs-Unter- nehmen 11,3 Milliarden DM an ihre Kun- den aus; vier Jahre später waren gut 20 Milliarden DM erreicht. 1989 beliefen sich die Zahlungen der Versiche- rungen an die Kundschaft be- reits auf über 30 Milliarden DM, also auf fast ein Fünftel dessen, was Arbeiter und Angestellte an Renten erhiel- ten.

LESERDIENST

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Fondsgebundene Lebensversicherungen:

Vorsorge mit Risiko

A

nlagevermittler sehen in ihnen die einzig sinnvolle Alternative zur herkömmlichen Lebens- versicherung, Rentenexper- ten warnen vor den Unwäg- barkeiten zum Zeitpunkt der Fälligkeit: Die Fondsgebun- dene Lebensversicherung ist in der Branche heftig umstrit- ten. Interessant ist sie freilich allemal — insbesondere seit der endgültigen steuerlichen Klärung.

Über 15 Prozent Ertrag erwirtschafteten die Manager der WWK-Lebensversiche- rung mit Fondsgebundenen Lebensversicherungen, die heute fällig werden, die Kop- pelung an den Aktienfonds

„Fondak" brachte sogar mehr als 20 Prozent. Mit gerade eben 5,4 Prozent Rendite schneidet die herkömmliche Kapital-Lebensversicherung derselben Gesellschaft indes eher mäßig ab. Freilich: Nicht alle Versicherungen sind so erfolgreich wie die Münchner WWK: Die Nürnberger Le- bensversicherung brachte mit ihrer noch vor drei Jahren als besonders prestigeträchtig herausgestellten „Nürnber- ger-Fondspolice" weniger als zehn Prozent Ertrag, hatten die Fondsmanager doch aus Sorge um die Renditen zum Börsen-Crash im Oktober 1987 bei ihren Fonds Kasse gemacht und die meisten Wertpapiere verkauft — was sich bald schon als fataler Irr- tum herausstellen sollte.

Dies zeigt jedoch: Die Renditen einer Fondspolice hängen ganz entscheidend vom Geschick des Fondsma- nagements einerseits und der aktuellen Börsenlage ande- rerseits ab. Aus einer monat- lichen Einzahlung von 200 DM können in zwölf Jahren — so hat die Stiftung Warentest ermittelt — 33 536 DM, aber auch 75 736 DM werden. Tat- sache ist aber auch, daß bis- her nahezu alle Fondspolicen

— angeboten wird diese Ver- tragsart derzeit nur von sie- ben Gesellschaften — besser abgeschnitten haben als her- kömmliche Lebensversiche- rungs-Verträge bei der glei- chen Gesellschaft.

Besonders die Transpa- renz wissen die Kunden dabei zu schätzen: So wird der Ver- sicherungsbeitrag — der im Gegensatz zur Kapital-Le- bensversicherung nicht im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich abzugsfähig ist — in drei Teile aufgesplittet: Der Risikoanteil sichert die im Todesfall fällige Versiche- rungssumme ab, der Kosten- anteil deckt die laufenden Verwaltungskosten und Pro- visionen (etwa 3,5 Prozent der Versicherungssumme) ab, und der Sparanteil wird dem Investmentkonto gutge- schrieben. Auch dabei beste- hen wiederum Wahlmöglich- keiten. Angeboten werden heute drei Fondsarten:

• Aktienfonds können — dies haben die letzten Jahre bewiesen — besonders attrak- tive Renditen abwerfen, ber- gen aber auch das höchste Ri- siko;

• Rentenfonds gelten als relativ sichere Geldanlage, wenn auch in Phasen steigen- der Zinsen Kursverluste an der Tagesordnung sind;

• Immobilienfonds sind von einer kontinuierlichen

Wertsteigerung analog zum Ertragswert der vom Fonds erworbenen Immobilien ge- kennzeichnet.

Entscheidend für den Er- folg einer Fondspolice sind stets die letzten Jahre vor Vertragsende: Wenn etwa die deutsche Börse im letzten Vertragsjahr wie zuletzt um 30 bis 40 Prozent klettert, er- höht sich auch der Wert der Fondspolice entsprechend.

Kommt es jedoch wenige Ta- ge vor Fälligkeit zu einem Börsenkrach, dann schmilzt auch der Wert der Fondspoli- ce wie Schnee in der Sonne.

Fondsgebundene Lebensver- sicherungen eignen sich mit- hin keinesfalls als alleinige Altersvorsorge, wohl aber als sinnvolle und renditeträchti- ge Beimischung zu einem be- stehenden Vorsorge-Porte- feuille.

Nicht zuletzt bieten immer mehr Gesellschaften mittler- weile auch eine Wechsel- Möglichkeit: Erscheint der bisherige Fonds als zu risiko- reich, kann innerhalb des be- stehenden Vertrags in einen anderen Fonds gewechselt werden und umgekehrt. Be-

sonders aggressiv geht dabei die Deutschland-Tochter der englischen Equity & Law-Le- bensversicherung mit ihren drei 1988 neu gegründeten Fonds „Elfozins" (Renten- fonds), „Elfoflex" (Misch- fonds) und „Elfoaktiv" (Ak- tienfonds) vor: Als bisher ein- zige Gesellschaft bietet sie im Rahmen der „V.I.P.-Police"

(Variablen-Investment-Poli- ce) Flexibilität bei der Auf- splittung von Versicherungs- und Sparanteilen an. Der Kunde kann — ausgehend von einem Monats-Beitrag von mindestens 150 DM — inner- halb bestimmter Mindest- und Höchstgrenzen selbst wählen, wie hoch sein Versi- cherungsschutz sein soll. Die Palette reicht dabei bei einem 30jährigen mit 200 DM Mo- natsbeitrag von 24 000 DM bis 456 000 DM, möglich ist jede Zwischenstufe. Hatte die neidische Versicherungsbran- che die E & L-Police bis vor kurzem noch als zu riskant eingestuft, da die steuerli- chen Konsequenzen nicht überschaubar seien, so herrscht mittlerweile Klar- heit: Die Einkommensteuer- referenten des Bundes und der Länder entschieden sich unlängst pro Steuerfreiheit der V.I.P.-Police.

Dies bedeutet, daß Erträ- ge aus einem solchen Versi- cherungsvertrag ebenso wie die Erträge aus einer nicht derart flexiblen Fondsgebun- denen Lebensversicherung oder die Erträge aus einer herkömmlichen Kapital-Le- bensversicherung steuerfrei eingenommen werden können

— zwölf Jahre Mindestlaufzeit vorausgesetzt. Gerecht ist die- se Methode zwar nicht — schließlich sind etwa „Invest- ment-Ansparpläne mit Versi- cherungsschutz" nahezu iden- tisch konzipiert und dennoch steuerpflichtig —, die Branche lebt jedoch gut damit.

Nicht zuletzt aus diesem Grund denkt man auch bei zahlreichen anderen Gesell- schaften über die Einführung einer Fondspolice nach, die etwa in Großbritannien oder in den USA bereits den Markt dominiert. pj Dt. Ärztebl. 87, Heft 23, 7. Juni 1990 (83) A-1901

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