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Archiv "Nach welchen Kriterien eine analoge Bewertung erstellt wird" (30.09.2011)

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A 2056 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 39

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30. September 2011 den Konflikt nicht offensiv an, wird

sich dieser irgendwann entladen. Er sollte aber nicht unvorbereitet in das Gespräch mit den Teammitglie- dern gehen, sondern die Beziehun- gen der Mitarbeiter untereinander analysieren, um Ansatzpunkte zu erhalten, mit welchen der Mitarbei- ter er langsam, aber sicher ein Ver- trauensverhältnis aufbauen kann.

Das Team analysieren

Denn auch wenn die Gruppe insge- samt Ablehnung signalisiert, sind in dem Team sehr wahrscheinlich dif- ferenzierte Einstellungen vertreten.

Zum einen gibt es die „extremen Ablehner“: Sie stehen mit Überzeu- gung auf der Seite der übergange- nen Kollegin und lassen dies den Neuen auch deutlich spüren. Hinzu kommt die meist größte Gruppe der Mitläufer. Sie haben keine festge- fügte eigene Ansicht und solidari- sieren sich mit der Kollegin nicht aus Überzeugung, sondern weil die Gruppe insgesamt die Haltung ein- nimmt. Schließlich ist es möglich,

dass einzelne Teammitglieder dem Neuen sogar wohlwollend gegen- überstehen – etwa weil sie der Mei- nung sind, die übergangene Kolle- gin habe es nicht verdient, den Teamleiterposten zu übernehmen.

„Oft ist es der Gruppenzwang, der es ihnen aber verbietet, ihre Loyali- tät frei zu äußern“, merkt Peters an.

Aus der Sicht des neuen Arztes heißt das: Das „eingeschworene Team“ gibt es als solches nicht. Sei- ne Analyse bietet ihm Ansatzpunk- te, um die Gruppe doch noch für sich zu gewinnen. Dazu sollte er bei der Praxisleitung Informationen einholen, um die Interdependenzen zwischen den Mitarbeitern besser verstehen zu können.

Einzelgespräche führen Dann beginnt ein langwieriger Pro- zess. Der Arzt versucht zunächst, die „Mitläufer“ zu überzeugen und in Einzelgesprächen ein Vertrauens- verhältnis zu ihnen aufzubauen. Pe- ters: „Er zeigt ihnen Schritt für Schritt auf, welche Ziele er verfolgt,

und dass es ihm darum geht, die Teamaufgaben möglichst gut zu er- füllen – zum Vorteil aller Teammit- glieder.“ Gelingt dies, werden auch die „wohlwollenden“ und loyalen Teammitglieder bereit sein, ihre Zu- stimmung zum Neuen zu artikulie- ren. Jetzt kann sich der Teamleiter auf die schwierigste Aufgabe kon- zentrieren: die übergangene Kolle- gin und deren Fürsprecher davon zu überzeugen, dass es ihm einzig da- rum geht, ein schlagkräftiges Team zu bilden, in dem sich jeder wohl- fühlt. Nach und nach sollte es ihm so gelingen, dass auch diese Kolle- gen die Teaminteressen über ihre Einzelinteressen stellen und ihm ei- ne Chance geben, sich als Teamlei- ter zu bewähren. Gerade beim letz- ten Schritt ist es sinnvoll, wenn sich der Arzt einen Verbündeten auf der Führungsebene sucht, der ihm hilft, die ausgebootete Kollegin und de- ren Verbündete doch noch ins Team

zu holen.

Dr. Anna Martini, Institut für StimmRhetorik

& Personal Development, Köln

In der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt es eine Regelung, die – anders als im vertragsärztlichen Bereich – dem Arzt die Möglichkeit eröffnet, eine selbstständige ärztli- che Leistung, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt wird, „analog“ zu bewerten (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Woran man eine „selbstständige“

ärztliche Leistung erkennt, die analog bewertet werden kann, ist im Ratgeber „Zielleistung kontra Analogbewertung“ (Heft 6/2002) be- schrieben.

Für die analoge Bewertung einer selbst- ständigen ärztlichen Leistung ist gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ eine Gebührennummer aus dem Gebührenverzeichnis auszuwählen, bei der Art (zum Beispiel die technische Durchführung, der durchschnittliche Schwierigkeitsgrad), Zeit- aufwand und Kosten mit der „neuen“ Leistung möglichst vergleichbar sind. Dies wird in der Regel eine Gebührennummer aus dem fachlich gleichen Abschnitt der GOÄ sein. Beispielswei- se sollte nach Möglichkeit für die analoge Be- wertung eines neuen invasiven Diagnostik- oder Therapieverfahrens auch eine gleichwerti- ge invasive Leistung herangezogen werden.

Ein bildgebendes Verfahren sollte mit einem gleichwertigen bildgebenden Verfahren bewer- tet werden und so weiter (siehe auch „Proble- matische Analogbewertungen“ Heft 11/2003).

Gemäß dem Wortlaut von § 6 Abs. 2 GOÄ entsteht bei der Analogbewertung keine neue, eigenständige Gebührennummer. Vielmehr wird zur Berechnung einer Leistung, die im Gebührenverzeichnis nicht vorkommt, eine be- reits bestehende Gebührennummer angewen- det. Dies bedeutet, dass insbesondere die Rahmenbedingungen der abgegriffenen Ge- bührennummer bei der analogen Abrechnung erhalten bleiben. Dies beginnt schon beim Ge- bührenrahmen, der mitübernommen werden muss. Auch die Mindestzeiten der analog ab- gegriffenen Leistung und andere Vorgaben wie Gruppentherapie versus Einzeltherapie müssen berücksichtigt werden. Sowohl „Allgemeine Bestimmungen“ als auch ergänzende Bestim- mungen, die beispielsweise die Anzahl der ma- ximal berechnungsfähigen Leistungen (Höchst- werte) je Sitzung, aber auch die Häufigkeit der Berechnung im Behandlungsfall, im Kalen- der(halb)jahr, sowie Ausschlüsse der Berech-

nung neben anderen Gebührenpositionen ent- halten, müssen berücksichtigt werden. Zu- schlagsleistungen, die analog verwendet wer- den, bedingen, dass grundsätzlich die „Grund- leistung“, die diesen Zuschlag auslöst, eben- falls berechnet worden ist. Dieser schwierige Umstand ist besonders bei ambulanten Opera- tionen zu berücksichtigen, denn der Katalog C VIII „Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen“ GOÄ ist abschlie- ßend.

Die genannten Vorgaben können eine gleichwertige Auswahl einer analogen Bewer- tung erschweren. Es ist daher sinnvoll, soweit möglich, die Verwendung von analogen Bewer- tungen aus dem „Verzeichnis der analogen Bewertungen der Bundesärztekammer“ bezie- hungsweise des Zentralen Konsultationsaus- schusses zu übernehmen (siehe www.baek.de unter Ärzte > Gebührenordnung > Abrech- nung). Weitere Hinweise dazu findet man im Ratgeber „Analoge Bewertung(en): Vornehmen – wer darf das?“ (Heft 18/2008).

Die „Korrekte Darstellung einer Analogen Bewertung“ wurde in Heft 36/2007 und 12/2008 ausführlich dargestellt.

Dr. med. Anja Pieritz

GOÄ-RATGEBER

Nach welchen Kriterien eine analoge Bewertung erstellt wird

S T A T U S

Referenzen

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