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Archiv "Gesetzliche Änderungen: Kürzere Meldefristen" (12.04.2013)

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A 700 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 15

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12. April 2013

GESETZLICHE ÄNDERUNGEN

Kürzere Meldefristen

Die ärztlichen Meldepflichten haben sich verändert.

Sie greifen künftig auch bei Röteln, Mumps und Varizellen. Und Ärzte müssen schneller reagieren.

E

nde März wurde die ärztli- che Meldepflicht auf weitere Krankheiten ausgeweitet. Sie er- streckt sich künftig auch auf Mumps, Pertussis, Röteln und Vari- zellen, wie mit dem „Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze“ be- schlossen wurde, das am 29. März in Kraft getreten ist. Laut Infekti- onsschutzgesetz ist im ambulanten Bereich der feststellende Arzt zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet, im Krankenhaus neben dem feststellenden auch der leiten- de Arzt.

Meldung in 24 Stunden

Zudem wurden die Melde- und Übermittlungsfristen für Infekti- onskrankheiten verkürzt, damit die Gesundheitsämter und das Robert- Koch-Institut schneller tätig wer- den können. „Der Ausbruch von le- bensmittelbedingten EHEC-Infek- tionen in Norddeutschland 2011 hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass der öffentlichen Gesundheitsdienst in einer Ausbruchssituation schnell über die notwendigen Daten zur epidemischen Lage verfügt“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Künftig muss eine Meldung spätes- tens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis beim zuständi- gen Gesundheitsamt erfolgen. Von der Arztpraxis über das Gesund- heitsamt und die zuständigen Lan- desstellen muss die Meldung inner- halb von maximal fünf Tagen das Robert-Koch-Institut erreicht haben – früher konnte dies dem Bundes- gesundheitsministerium zufolge bis zu 16 Tage dauern.

Im Fall eines Versorgungsman- gels der Bevölkerung mit Arznei- mitteln, die zur Behandlung lebens- bedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, können die zuständigen

Behörden künftig im Einzelfall zu- dem gestatten, dass in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel be- fristet in Verkehr gebracht werden können, wenn sie in dem Land, aus dem sie stammen, in Verkehr ge- bracht werden dürfen. Das Gleiche gilt bei einer bedrohlichen übertrag- baren Krankheit, deren Ausbreitung eine sofortige und das übliche Maß erheblich überschreitende Bereit- stellung von spezifischen Arznei- mitteln erforderlich macht.

Die Umsetzung der Internationa- len Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht beinhaltet dar - über hinaus die Benennung von nationalen IGV-Anlaufstellen, die sich bei gesundheitlichen Notlagen von internationaler Tragweite mit den entsprechenden Kontaktstel- len der Weltgesundheitsorganisation verständigen. In Deutschland über- nimmt diese Aufgabe künftig das Gemeinsame Melde- und Lagezen- trum von Bund und Ländern im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Einrichtungen zur Quarantäne Die Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München müssen zudem Kapazi - täten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vorhalten. Dazu gehört die Schaffung von Einrichtungen, die eine sofortige Untersuchung und Versorgung erkrankter Reisen- der ermöglichen oder in denen ver- dächtige Reisende unter Quaran - täne gestellt werden können. Die gleiche Kapazitäten sollen auch die Häfen Bremen, Hamburg, Kiel, Rostock und Wilhelmshaven vor- halten. Das Gesetz war bereits im Februar 2012 vom Bundestag be- schlossen worden; der Bundesrat hatte im Anschluss jedoch den Ver- mittlungsausschuss angerufen.

Falk Osterloh entlasten, findet man so im Text

nicht. Im Gegenteil: Die Einbezie- hung weiterer Beitragszahler senke zunächst den Beitragssatz, aber nur so lange, bis die Neuversicherten beginnen würden, Leistungen zu be- ziehen, heißt es dort. Denn da über einen verringerten Beitragssatz die Einkommen und über diese das Rentenniveau stiegen, müsse der Beitragssatz anschließend höher steigen, als dies ohne eine Einbezie- hung der Fall gewesen wäre. Wer- ding bilanziert: Allenfalls kurz- bis mittelfristig könne durch die Einbe- ziehung von Selbstständigen und Beamten eine günstig erscheinende Entwicklung der Rentenfinanzen er- reicht werden. Die Lasten des de- mografischen Wandels würden da- mit weiter in die Zukunft gewälzt.

Darum steige nach 2060 der Bei- tragssatz „ungebrochen weiter an“.

Diese problematischen Langfristef- fekte einer Erweiterung, so schreibt der Bochumer Professor, könnten insbesondere dann gemildert wer- den, wenn man die zusätzlichen Beiträge nicht zu einer Senkung des Beitragssatzes und Anhebung des Rentenniveaus verwende, sondern sie eine Kapitalreserve anspare.

Werding unterstellt für Beamte und Selbstständige eine durch- schnittliche Lebenserwartung. Be- amte leben bereits heute jedoch zwei Jahre länger als der Durch- schnitt, bei Ärzten, Zahnärzten und Apothekern sind es sogar vier Jah- re. Damit wäre die in die Zukunft verschobene Last noch größer, als von Werding errechnet. Auch seine Vorbedingung – das Ansparen der zusätzlichen Beiträge – löst hin- sichtlich ihrer tatsächlichen Wir- kung Zweifel aus. Sie würden wie oftmals in der Vergangenheit Be- gehrlichkeiten bei der Politik we- cken. Der anzusparende Kapital- stock wäre um einiges größer als die Milliardenreserven, auf denen die Kranken- und Rentenversiche- rung zurzeit sitzen. Und was pas- siert gerade? Die Politik kürzt un- verzüglich ihre Zuschüsse an die Sozialkassen, mit denen sie eigent- lich deren Aufwendungen für ver- sicherungsfremde Leistungen ab-

gelten soll.

Dr. rer. pol. Harald Clade

P O L I T I K

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