• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Die Rentenpolitik steckt in der Sackgasse: Über den Beitragssatz wird erst kurz vor Weihnachten entschieden Mehrwertsteuer als Rettungsanker - Höchstbetrag trifft auch die Ärzte" (12.12.1997)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Die Rentenpolitik steckt in der Sackgasse: Über den Beitragssatz wird erst kurz vor Weihnachten entschieden Mehrwertsteuer als Rettungsanker - Höchstbetrag trifft auch die Ärzte" (12.12.1997)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

N

ach dem von der Bundesre- gierung vorgelegten Verord- nungsentwurf soll der Bei- tragssatz in der Rentenversi- cherung um 0,7 Prozentpunkte auf 21 Prozent angehoben werden. Die- ser Satz ist aus den Daten über die wirtschaftliche Entwicklung im kommenden Jahr abzuleiten. Aber die Bundesregierung will selbst nicht, was sie vorgeschlagen hat. Sie sucht noch immer nach Wegen, die Erhöhung des Beitragssatzes zu ver- meiden. Das setzt freilich voraus, daß der Bundeszuschuß um annähernd 15 Milliarden Mark an- gehoben wird, was aber nur mit Steuererhöhungen zu finanzieren wäre, die der Zustimmung des Bun- desrates und damit der SPD-regier- ten Länder bedürfen. Darüber wird nun schon seit Monaten vor und hin- ter den Kulissen gestritten. Die Ren- tenpolitik ist in die Sackgasse gera- ten, aus der es kurzfristig keinen be- freienden Ausweg mehr gibt.

Drei Lösungen sind noch mög- lich:

¿ Der Bundesrat stimmt der aus der noch geltenden Rentenfor- mel abzuleitenden Beitragser- höhung für 1998 auf 21 Prozent zu;

diese würde damit rechtswirksam.

À Der Bundesrat stimmt dieser Verordnung nicht zu; sie könnte da- mit nicht in Kraft treten. Es bliebe dann beim geltenden Beitragssatz von 20,3 Prozent. Um den finanziel- len Zusammenbruch des Rentensy- stems abzuwenden, müßte der Bund der Rentenversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen Liqui- ditätshilfe in der Form von zinslosen Darlehen gewähren. Diese wären spätestens im übernächsten Jahr zurückzuzahlen.

Á Koalition und Bundesrats- Mehrheit der SPD einigen sich doch noch auf eine Mehrwertsteuerer- höhung zugunsten der Rentenversi- cherung. Die Steuererhöhung ist jetzt aber nur noch zum 1. April 1998 möglich. Die Mehreinnahmen reich- ten damit gerade aus, um den gelten- den Beitragssatz von 20,3 Prozent beizubehalten. Die Steuererhöhung würde damit nicht mehr, wie ur- sprünglich geplant, zu einer Sen- kung des Beitragssatzes und der Lohnnebenkosten führen.

Die Ärzte sind nicht nur Zuschauer bei diesem „Spielchen“

Die in den berufsständischen Versorgungswerken versicherten Freiberufler, also auch die Ärzte, wissen damit wohl erst unmittelbar vor Beginn des neuen Jahres, welche Beiträge sie an die Versorgungswer- ke und als Arbeitgeber für ihre An- gestellten an die Rentenversiche- rung von Januar an zu entrichten ha- ben. Das bringt zusätzlichen büro- kratischen Aufwand, was die Politik nicht zu stören scheint. Käme es zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so könnten die Ärzte kaum damit rech- nen, die zusätzliche Belastung über die Honorare auf die Patienten und deren Versicherungen abzuwälzen.

Müßte der Beitragssatz auf 21 Pro- zent angehoben werden, so erhöh- ten sich die Lohnnebenkosten und auch die Beiträge, die an die Versor- gungswerke abzuführen sind, da sich diese in der Regel am Höchstbeitrag der Rentenversicherung orientie- ren. Auch die Ärzte sind also nicht nur Zuschauer bei diesen wahltakti- schen „Spielchen“ der Politiker.

Sicher ist derzeit nur, daß der Höchstbeitrag zur Rentenversiche- rung steigen wird, und zwar auch dann, wenn es beim Beitragssatz von 20,3 Prozent bleiben sollte. In der Rentenversicherung West gilt von Januar an eine Beitragsbemessungs- grenze von 8 400 (bisher 8 200) Mark Monatseinkommen. Der Höchstbeitrag wird damit bei einem Beitragssatz von 21 Prozent 1 764 Mark und bei einem Beitragssatz von 20,3 Prozent 1 705 Mark betra- gen; im laufenden Jahr lag der Höchstbeitrag bei 1 665 Mark. In der Rentenversicherung Ost gilt ei- ne Beitragsbemessungsgrenze von 7 000 Mark; daraus sind je nach Bei- tragssatz Höchstbeiträge von 1 470 oder von 1 421 Mark abzuleiten.

Beitragserhöhungen führen in der Rentenversicherung nicht zu einem Anstieg der Anwartschaften. Bei den berufsständischen Versorgungs- werken stehen dagegen jeder höhe- ren Beitragszahlung steigende An- wartschaften gegenüber.

In der Sozialversicherung West werden im nächsten Jahr Brutto- Einkommen von 8 400 Mark mit ei- nem Gesamtbeitrag (für Rentenver- sicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslo- senversicherung) bis zu 3 270 Mark und in der Sozialversicherung Ost Brutto-Arbeitsverdienste von 7 000 A-3387

P O L I T I K LEITARTIKEL

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 50, 12. Dezember 1997 (15)

Die Rentenpolitik

steckt in der Sackgasse

Über den Beitragssatz wird erst kurz vor Weihnachten entschieden Mehrwertsteuer als Rettungsanker – Höchstbetrag trifft auch die Ärzte

Die Bürger können damit rechnen, daß ihnen die Politik noch ein Weih- nachtsgeschenk beschert. Am 19.

Dezember entscheidet der Bundes-

rat über den Beitragssatz in der Ge-

setzlichen Rentenversicherung, der

vom 1. Januar 1998 an gelten soll.

(2)

Mark je nach Höhe der Beitragssätze in der Krankenversicherung mit ei- nem Gesamtbeitrag bis zu 2 750 Mark belastet. Arbeitnehmer und Arbeit- geber tragen davon jeweils die Hälfte.

Die Rentenversicherung hat im laufenden Jahr wiederum auf ihre Re- serven zur Finanzierung der Renten zurückgreifen müssen, weil die Bei- tragseinnahmen, vor allem wegen des weiteren Anstiegs der Arbeitslosen- zahl, hinter den Erwartungen zurück- geblieben sind. Dagegen steigen die Ausgaben unverändert stark an. Die Ausgaben werden vor allem durch die steigende Zahl der Renten, vor allem der vorgezogenen Renten wegen Ar- beitslosigkeit und Erwerbsunfähig- keit, in die Höhe getrieben, weniger durch die Kosten der Rentenanpas- sung. Auch hat sich der West-Ost- Transfer 1997 weiter um knapp 3 Mil- liarden Mark auf fast 19 Milliarden Mark erhöht.

Am Jahresende fehlen in der Schwankungsreserve 6,7 Milliarden Mark; dieser Fehlbetrag ist nur mit ei- ner zusätzlichen Beitragsbelastung von 0,37 Beitragspunkten auszugleichen.

Die Rentenerhöhung zur Jahresmitte beträgt aus heutiger Sicht 0,82 Prozent und nicht nur 0,42 Prozent, womit bis- lang gerechnet wurde. Dies ergibt sich aus einer Revision der volkswirtschaft- lichen Gesamtrechnung, die von der EU-Kommission angeregt worden war. Der Bundesregierung erleichtert es diese Korrektur der Statistik, die Maastricht-Kriterien zu erreichen.

Die Zahl der

Beitragszahler sinkt auch 1998

Auch dürfte 1998 die Zahl der Beitragszahler noch einmal sinken.

Mit kräftigeren Lohnanpassungen, die bei der Rentenversicherung zu Mehreinnahmen führen könnten, ist ebenfalls nicht zu rechnen. Das Zurückbleiben der Beitragseinnah- men, vor allem seit Jahresmitte, war von der Politik zunächst den Unter- nehmen wegen der Zunahme der ge- ringfügigen Beschäftigungsverhält- nisse angelastet worden. Inzwischen stellt sich heraus, daß nicht zuletzt Kürzungen bei den Urlaubsgeldern zu Beitragsausfällen geführt haben;

solche Einschränkungen waren in manchen Branchen der Preis für die Beibehaltung der vollen Lohnfort- zahlung im Krankheitsfall.

Die Tatsache, daß die Beitrags- sätze, auch wegen des Ost-West-Aus- gleichs in der Gesetzlichen Kranken- versicherung, weiter steigen dürften, hat den Druck auf die Politik, endlich Reformen einzuleiten, die zur Konso- lidierung sowohl der öffentlichen Haushalte als auch der Sozialversi- cherung beitragen, deutlich verstärkt.

Vom Sachverständigenrat, von den wirtschaftswissenschaftlichen For- schungsinstituten, von der Bundes- bank und den Wirtschaftsverbänden werden immer nachdrücklicher vor allem die Steuerreform, aber auch Reformen in der Sozialversicherung angemahnt.

Reformvorschläge der SPD . . .

Die Koalition hat der Forderung von Sachverständigen nach einer Rentenreform trotz der Auseinander- setzungen über die Erhöhung des Bundeszuschusses und der Mehrwert- steuer teilweise mit dem Gesetz zur Rentenreform Rechnung getragen, mit dem von 1999 an das Rentensy- stem weiter entlastet werden soll.

Die SPD hat sich dagegen dafür eingesetzt, das Rentensystem durch die Verlagerung versicherungsfrem- der Leistungen auf den Bund zu entla- sten und dem staatlichen Rentensy- stem durch die Einbeziehung der ge- ringfügig Beschäftigten, der soge- nannten Scheinselbständigen und der als Angestellte tätigen Freiberufler in die Versicherungspflicht neue Bei- tragszahler zu verschaffen. Auf der anderen Seite will die SPD die famili- engebundenen Leistungen vor allem zugunsten der Frauen verbessern und eine Grundsicherung in das Renten- system einbauen. Auch wird daran gedacht, Teilzeitbeschäftigten für ihre Beiträge höhere Anwartschaften als den Vollzeitbeschäftigten zu ge- währen. Längerfristig führt dieses Programm zu einer beträchtlichen Mehrbelastung des Systems, die spä- ter auch radikale Eingriffe in das Lei- stungsrecht erzwingen könnte. Auch wird von der SPD zur Finanzierung

der Sozialversicherung wiederum ei- ne Wertschöpfungsabgabe der Unter- nehmen zur Diskussion gestellt.

Aufsehen hat der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Ministerpräsi- denten Beck erregt, die Mehrwert- steuer gleich um drei Punkte zu er- höhen, um den Rentenbeitrag durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses um etwa 45 Milliarden Mark um drei Punkte senken zu können. Beck sprach sich auch für einen zusätzli- chen und höheren Umsatzsteuersatz für „Luxusgüter“ (25 Prozent) und für einen niedrigeren Steuersatz für Handwerker-Leistungen aus. Becks Vorstoß ist in der eigenen Partei auf Widerspruch gestoßen. Die Mehr- wertsteuer, deren Erhöhungen früher wegen der relativ höheren Belastung der Bezieher kleinerer Einkommen von den Sozialdemokraten abgelehnt wurden, ist inzwischen zur politischen Mehrzweckwaffe avanciert. Sparen wird im Rentenkonzept der SPD kleingeschrieben, statt dessen wird nach zusätzlichen Einnahmen und Beitragszahlern gesucht.

. . . und der Koalition Auch das von der Koalition auf den Weg gebrachte Rentenreformge- setz ’99 enthält sowohl entlastende als auch belastende Maßnahmen; die entlastenden Wirkungen überwiegen aber deutlich. Der nach dem gelten- den Recht zu erwartende Anstieg der Beiträge auf etwa 26 Prozent könnte sich bis 2030 im günstigsten Fall um bis zu 3 Beitragssatzpunkte auf annähernd 23 Prozent verringern.

Das weist jedoch darauf hin, daß auch diese Reform früher oder später nachgebessert werden muß, wenn der Beitragssatz bei etwa 20 Prozent sta- bilisiert werden soll, was den Politi- kern als Ziel vorschwebt.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzes lassen sich wie folgt zusam- menfassen:

Demographischer Faktor: Der durchschnittliche Anstieg der Lebens- erwartung und damit auch der Ren- tenlaufzeiten soll, recht willkürlich bezogen auf das Basisjahr 1992, künf- tig stärker als bisher in der Rentenfor- mel berücksichtigt werden, und zwar mit der Hälfte der sich daraus erge- A-3388

P O L I T I K LEITARTIKEL

(16) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 50, 12. Dezember 1997

(3)

benden Belastungen. Zwischen Män- nern und Frauen werden keine Unter- schiede gemacht, obwohl Frauen die wesentlich höhere Lebenserwartung haben. Da unterstellt wird, daß die Menschen immer länger leben, so er- gibt sich aus dem demographischen Faktor eine Absenkung des heutigen Rentenniveaus. Der Anstieg der Ren- ten bleibt nach diesem Konzept hinter dem Anstieg der Netto-Arbeitsver- dienste der Arbeitnehmer zurück.

Das Rentenniveau liegt heute nach 45 Versicherungsjahren bei knapp 70 Prozent des durchschnittlichen Netto-Lebenseinkommens; nach dem Gesetz soll es sinken,

aber nicht unter 64 Pro- zent. Auch wird für den Fall einer allgemein ungünstigen Einkom- mensentwicklung eine Minus-Anpassung der Renten ausgeschlos- sen. Es geht also nicht um eine Rentenkür- zung, sondern um ein langsameres Anwach- sen der Renten.

Invaliditätsrente:

Für die Absicherung des Invaliditätsrisikos gibt es neue Regeln.

Bislang wurde zwi- schen Renten wegen Berufsunfähigkeit und

Renten wegen Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Künftig gibt es nur noch eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Künftig wird für die Bemessung dieser Rente nur noch die Minderung der Erwerbsfähigkeit ausschlaggebend sein. Bislang erhiel- ten Versicherte, die wegen der Beein- trächtigung ihrer Berufsfähigkeit ar- beitslos waren, die höhere Erwerbs- unfähigkeitsrente. Künftig soll es, wie bis 1976, nur noch auf den Gesund- heitszustand des Versicherten ankom- men. Findet ein in seiner Leistungs- fähigkeit beeinträchtigter Versicher- ter keinen zumutbaren Teilzeitar- beitsplatz, so wird künftig für ihn nicht mehr die Rentenversicherung, sondern die Arbeitslosenversiche- rung oder das Sozialamt zuständig sein. Ein Teil der bisherigen Kosten wird damit auf die Arbeitslosenversi- cherung, auf den Bund und auf die So- zialhilfe verlagert.

Versicherte, die weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, erhalten die volle Erwerbs- minderungsrente. Versicherte, die noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente. Ver- sicherte, die noch sechs Stunden und mehr täglich erwerbstätig sein kön- nen, haben keinen Anspruch auf In- validitätsrente mehr, auch wenn sie keinen geeigneten Arbeitsplatz fin- den. Die Neuregelung soll vom Jahr 2000 an gelten.

Altersgrenzen: Die Altersgrenze für Schwerbehinderte wird vom Jahr

2000 an, also zeitgleich mit der bereits beschlossenen Anhebung der Alters- grenzen für Frauen und langjährig Versicherte, stufenweise auf das voll- endete 63. Lebensjahr angehoben.

Schwerbehinderte können weiterhin vom 60. Lebensjahr an die Altersrente beziehen. Diese wird jedoch wie bei anderen vorzeitig gewährten Renten um einen Abschlag von 0,3 Prozent je vorgezogenen Monat gekürzt. Für Schwerbehinderte, die am 10. Okto- ber 1997 bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten, gilt das bisherige Recht weiter. Bei Erwerbsminde- rungsrenten ist der Abschlag entspre- chend der Regelung für die Schwerbe- hinderten auf höchstens 10,8 Prozent begrenzt worden; bei den übrigen Renten, für die künftig eine Alters- grenze von 65 Jahren gilt, kann sich beim Vorziehen auf das 60. Lebens- jahr eine Kürzung bis zu 18 Prozent er- geben. Das Recht der Altersgrenzen

wird von 2012 an vereinheitlicht.

Dann gibt es nur noch für jene Versi- cherte die Möglichkeit, vom 62. Le- bensjahr an die um Abschläge gekürz- te Altersrente zu beziehen, die 35 Ver- sicherungsjahre nachweisen können.

Die besonderen Altersrenten für Frauen, für Arbeitslose und nach Al- tersteilzeit gibt es dann nicht mehr.

Anrechnung der Kindererzie- hung:Das Gesetz sieht trotz der be- drohlichen Finanzlage der Renten- versicherung vor, die Leistungen bei Kindererziehung zu verbessern. Da- bei geht der Gesetzgeber über die Vorgaben des Bundesverfassungsge- richts hinaus. Die Be- wertung der Kinder- erziehungszeiten wird stufenweise von 75 Prozent auf 100 Pro- zent der Durch- schnittsverdienste an- gehoben. Dies gilt so- wohl für den Renten- zugang als auch für den Rentenbestand. Vom 1. Juli 1998 an gilt ein Satz von 85 Prozent, vom 1. Juli 1999 an ein Satz von 90 Prozent und vom 1. Juli 2000 an ein Satz von 100 Pro- zent des durchschnitt- lichen Arbeitsentgelts aller Versicherten.

Auch werden vom 1. Juli 1998 an Kin- dererziehungszeiten additiv zu Bei- tragszeiten wegen Erwerbstätigkeit oder neben freiwillig entrichteten Beiträgen bis zur Beitragsbemes- sungsgrenze berücksichtigt.

Über eine weitere Verbesserung der Anrechnung von Kindererzie- hungszeiten sowie der Stellung der Frauen im Alterssicherungssystem soll in der kommenden Wahlperiode entschieden werden. Dabei geht es dann aber auch um eine weitere Ein- schränkung der Hinterbliebenenren- ten. Das System der Alterssicherung bedarf, wenn es in seinem Kern erhal- ten werden soll, weiterer entlastender Reformen. Was jetzt beschlossen wird, kann nur der Anfang eines län- geren und schwierigen Reformpro- zesses sein, der auf das Vertrauen der Bürger angewiesen ist. Die Politik tut derzeit alles, dieses Vertrauen zu ver- spielen. Walter Kannengießer A-3389

P O L I T I K LEITARTIKEL

Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 50, 12. Dezember 1997 (17)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Davon werden USD 6 Milliarden über die Institution für arme Länder (International Development Association) und über die Institution für mittlere Einkom-

Die Kommunikation kann nicht funktionieren, wenn nicht festgelegt wurde, wer in der Schule für externe Partner (Träger der Jugendarbeit, Unternehmen, Betriebe) als

Wo jenes Vertrauen in Richterrecht und Rechtsdogmatik fehlt, sieht sich der Gesetzgeber zu umfassenden und sich in Details verlierenden Rege- lungssystemen gezwungen. Auch auf

Juli ein „Stufenmodell für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ beschlossen, das am letzten Freitag in einer Pressekonferenz

Das zeigen die ersten Ergebnisse der vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durchgeführten..

Der vom Landesamt für Umwelt empfohlene „differenzierte Winter- dienst“, bei dem in vielen Städten nur noch wichtige Straßen und beson- dere Gefahrenstellen mit Streusalz

Frau Klocke qualifi- zierte sich 2011 zur Kosmetik- fachberaterin, 2017 zur Fach- beraterin für Senioren und darf sich seit März 2019 auch Phyto-Dermazeutin nennen. »Senioren

Denn während über TTIP noch gestrit- ten wird, befinden sich die TPP-Verhandlungen auf der Zielgerade und Washington wird viele der dort gefassten Beschlüsse während