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Archiv "Großunternehmen: Versorgung vor Ort" (02.03.2001)

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A514 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 9½½2. März 2001

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in Rundschreiben der Firma Daim- lerChrysler im Werk Sindelfingen (32 000 Mitarbeiter) bei Stuttgart im September 2000 sorgte bei Apothe- kern und niedergelassenen Ärzten in der Region für Ärger. Darin empfahl die Firma ihren Mitarbeitern, sich bei einem grippalen Infekt an den Be- triebsarzt zur Untersuchung zu wen- den. Als Vorzüge dieses Verfahrens wurden den Firmenangehörigen ge- nannt: unmittelbare und schnelle ärztli- che Versorgung vor Ort im Werk; mög- licherweise milderer Verlauf des In- fekts infolge des frühen Behandlungs- beginns; Geldersparnis durch kosten- freie Abgabe handelsüblicher Medika- mente (Originalpackung). Zudem soll- te der Mitarbeiter auf entsprechende Empfehlung des Betriebsarztes bis zu maximal drei Tagen der Arbeit fern- bleiben können. Diese Regelung habe bereits seit einem Jahr bei den Mitar- beitern einer Abteilung breite Zustim- mung gefunden.

Rechtliche Bedenken

Das Rundschreiben von DaimlerChrys- ler warf gleich in zweierlei Hinsicht rechtliche Bedenken auf: Zum einen ist gemäß Arzneimittelgesetz Abgabe und Verkauf von verschreibungs- und apo- thekenpflichtigen Arzneimitteln den Apothekern vorbehalten. Deshalb schaltete der Landesapothekerverband Baden-Württemberg die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbe- werbs ein; diese erreichte eine Unter- lassungserklärung des Autokonzerns, worin dieser sich verpflichtete, künftig kein Informationsschreiben der be- schriebenen Art unter den Mitarbeitern zu verbreiten.

Andererseits entspricht die ambu- lante medizinische Versorgung der Fir-

menangehörigen, außer in „Erste Hil- fe“-Fällen, nicht den Vorgaben des Ar- beitssicherheitsgesetzes, wo in § 3 die Aufgaben und Pflichten eines Betriebs- arztes genannt werden.

Verständnis für Firmenbelange

Das Vorgehen von DaimlerChrysler ha- be bei den Allgemeinarztpraxen in der Umgebung des Autowerks zu einem merklichen Rückgang der Fallzahlen ge- führt, berichtet Dr. med Norbert Metke, stellvertretender Vorsitzender der Kas- senärztlichen Vereinigung (KV) Nord- Württemberg. Er geht davon aus, dass mit dem Rundschreiben eine Tendenz – nämlich die hin zu betriebsinterner Ver- sorgung von Niedrigrisikopatienten – of- fenkundig geworden sei, die auch bei an- deren Großkonzernen in der Region im- mer deutlicher wird. Dies könne in die- ser Form nicht hingenommen werden, da in der Folge den Praxen der niederge- lassenen Ärzte bei gedeckelten Budgets hauptsächlich die Patienten mit schwe- ren Erkrankungen verblieben.

Allerdings zeigt der Vorstand der KV Nord-Württemberg Verständnis für das Interesse von größeren Betrieben an einer arbeitsplatznahen medizini- schen Versorgung der Betriebsan- gehörigen. Es seien Gespräche verein- bart, bei denen man zu einer einver- nehmlichen Lösung gelangen möchte, teilte Metke mit. Die vom KV-Vorstand angestrebte Regelung sehe vor, das in Nord-Württemberg seit mehr als vier Jahren an den stationär-ambulanten Schnittstellen erfolgreich bestehende System der Notfallpraxen – alternie- rend besetzt durch niedergelassene Ärzte – auszuweiten und den Großun- ternehmen als neue Versorgungsform während der Betriebszeiten vor Ort an-

zubieten. Thomas Gerst

Großunternehmen

Versorgung vor Ort

Dem Interesse an einer arbeitsplatznahen ärztlichen Versorgung

will die KV Nord-Württemberg Rechnung tragen.

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