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Academic year: 2022

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Ladung erfolgte ordnungsgemäß nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat

05. Sitzung – 10. März

Anwesend

Zweite Bürgermeisterin Huber, Dr. Sandra Dritter Bürgermeister Schmidt, Thomas

Stadträtin Bauer, Susanne

Stadträtin Birnmeyer, Simone

Stadtrat Dettenhöfer, Helmut

Stadtrat Kurz, Walter

Stadtrat Lappat, Werner

Stadträtin Lindner-Fiedler, Heike

Stadträtin Looshorn, Elvira

Stadtrat Lothes, Karl

Stadträtin Luppa, Daniela

Stadtrat Moik, Alexander

Stadtrat Rasch, Daniel

Stadtrat Schorner, Jürgen

Stadtrat Spieler, Claus

Stadtrat Vetterl, Manfred

Stadtrat Vogel, Werner

Stadträtin Wellhöfer, Christina

Stadtrat Winkelmaier, Oliver

Ortssprecher Schieder, Philipp

Geschäftsleitung Pöhlmann, Daniela (Protokollführerin)

Abteilungsleiter 3 Kohl, Manfred

Nordbayerischer Kurier Burger, Martin (öffentlicher Teil) 12 Zuhörerinnen und Zuhörer

Entschuldigt

Erster Bürgermeister Nierhoff, Wolfgang

Stadtrat Dippe, Dr. Rainer

Stadtrat Förster, Michael

Stadtrat Hümmer, Hans

Stadtrat Kotzbauer, Peter

Stadträtin Schrembs, Regina

Unentschuldigt

-/-

(2)

Ö f f e n t l i c h e r T e i l

Schlossberg Pegnitz - Konzept für eine nachhaltige Weiterentwicklung als Grundlage für die Auslobung eines Ideenwettbewerbs;

Vorstellung der Zwischenergebnisse

Zweite Bürgermeisterin Huber erläutert kurz den Sachverhalt und ergänzt, dass Frau Obrusnik mit der Erarbeitung beauftragt wurde. Weiter führt sie aus, dass nun der erste Schritt getan ist und jetzt ein Arbeitskreis eingerichtet wird, der sich punktuelle Expertise mit einholen kann, um verschiedene Varianten auszuarbeiten. Diese sollen dann mit der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerbeteiligung abgestimmt werden. Sie ergänzt weiterhin, dass in der heutigen Sitzung deshalb auch keine Abstimmung notwendig ist. Im Anschluss bittet Zweite Bürgermeisterin Huber um Wortmeldungen.

StR Schorner findet es schade, dass das Konzept heute nicht vorgestellt wird, woraufhin Zweite Bürgermeisterin Huber anmerkt, dass es noch kein Konzept gibt, sondern nur eine Bestandsaufnahme als erster Schritt erfolgt ist. Sie bietet an, das Konzept mit dem Protokoll online zu stellen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt Zweite Bürgermeisterin Huber die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Bauanträge;

Neubau eines Abwasser-Pumpwerkes - Fl. Nr. 1026/16, Gemarkung Penzenreuth (Neuhof)

AbtL. Kohl stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass das Pumpwerk ein Satteldach erhalten soll. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich und ist daher genehmigungsfähig. Das gemeindliche Einvernehmen kann somit erteilt werden. Weiter erläutert AbtL. Kohl, dass der Bau des Pumpwerks unabhängig vom zukünftigen System in Neuhof ist und man zur weiteren Realisierung nun diese Baugenehmigung benötigt. Im Anschluss bittet Zweite Bürgermeisterin Huber um Wortmeldungen.

StR Lappat erkundigt sich, ob noch ein Gespräch mit den Bürgern in Neuhof vor Ort geplant ist. Dies kann Zweite Bürgermeisterin Huber bestätigen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, bittet Zweite Bürgermeisterin Huber um Abstimmung:

Beschluss Nr. 41

Anwesend: 19 Abstimmung: Ja 19 Nein 0 Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

 Für die Abwasserbeseitigung gelten die technischen Baubestimmungen DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke inkl.

der erforderlichen Rückstausicherungsmaßnahmen) sowie die Entwässerungssatzung der Stadt Pegnitz in der aktuellen Fassung.

 Die Befestigung von Garageneinfahrten, Hofflächen und Gartenwegen ist wasserdurchlässig auszubilden. Die Versickerungsfähigkeit des Ober- flächenmaterials ist auf den Durchlässigkeitswert des Untergrundes abzustimmen. Eine wasserundurchlässige Versiegelung von Garagenein- fahrten, Hofflächen und sonstigen Flächen ist untersagt. Dem öffentlichen Straßengrund darf keinerlei Oberflächenwasser aus dem Baugrund- stück zugeführt werden.

 Die öffentlichen Straßen und Einrichtungen, Gehwege und Pflasterflächen sind vom Bauherrn und/oder den bauausführenden Firmen vor Be- schädigung jeglicher Art zu schützen. Insbesondere beim Über- und Befahren der Gehwege mit Baumaschinen und LKW sind Schutzvorkehrun- gen in Form von lastverteilenden Belägen zu treffen. Für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen inkl. der Schutzmaßnahmen ist der Bauherr verantwortlich. Schäden, die an den genannten öffentlichen Flächen durch Nichterfüllung der Schutzvorkehrungen verursacht werden, sind auf Kosten des Bauherrn zu beseitigen.

Bauanträge

Neubau eines Abwasser-Pumpwerkes - Fl. Nr. 1199/1, Gemarkung Buchau (Kaltenthal)

AbtL. Kohl stellt den Sachverhalt vor und erläutert, dass auch hier die Privilegierung gegeben ist und das Einvernehmen erteilt werden kann. Im Anschluss bittet Zweite Bürgermeisterin Huber um Wortmeldungen.

StR Spieler fragt nach, ob der Bau des Pumpwerks auf dem aktuellen Anwesen geplant ist. Dies kann AbtL. Kohl bestätigen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, bittet Zweite Bürgermeisterin Huber um Abstimmung:

(3)

Beschluss Nr. 42

Anwesend: 19 Abstimmung: Ja 19 Nein 0 Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

 Für die Abwasserbeseitigung gelten die technischen Baubestimmungen DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke inkl.

der erforderlichen Rückstausicherungsmaßnahmen) sowie die Entwässerungssatzung der Stadt Pegnitz in der aktuellen Fassung.

 Die Befestigung von Garageneinfahrten, Hofflächen und Gartenwegen ist wasserdurchlässig auszubilden. Die Versickerungsfähigkeit des Ober- flächenmaterials ist auf den Durchlässigkeitswert des Untergrundes abzustimmen. Eine wasserundurchlässige Versiegelung von Garagenein- fahrten, Hofflächen und sonstigen Flächen ist untersagt. Dem öffentlichen Straßengrund darf keinerlei Oberflächenwasser aus dem Baugrund- stück zugeführt werden.

 Die öffentlichen Straßen und Einrichtungen, Gehwege und Pflasterflächen sind vom Bauherrn und/oder den bauausführenden Firmen vor Be- schädigung jeglicher Art zu schützen. Insbesondere beim Über- und Befahren der Gehwege mit Baumaschinen und LKW sind Schutzvorkehrun- gen in Form von lastverteilenden Belägen zu treffen. Für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen inkl. der Schutzmaßnahmen ist der Bauherr verantwortlich. Schäden, die an den genannten öffentlichen Flächen durch Nichterfüllung der Schutzvorkehrungen verursacht werden, sind auf Kosten des Bauherrn zu beseitigen.

Bauanträge;

Errichtung Werbeanlage - 2 Fahnenmasten - Fl. Nr. 1053, Gemarkung Pegnitz (Nürnberger Str.)

AbtL. Kohl stellt den Sachverhalt vor und erläutert, dass dieses Vorhaben die vorhandene Linie mit Masten verlängert. Sie passen sich also an und das gemeindliche Einvernehmen kann hergestellt werden.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, bittet Zweite Bürgermeisterin Huber um Abstimmung:

Beschluss Nr. 43

Anwesend: 19 Abstimmung: Ja 15 Nein 4 Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.

Folgende Auflage ist zu beachten:

 Die öffentlichen Straßen und Einrichtungen, Gehwege und Pflasterflächen sind vom Bauherrn und/oder den bauausführenden Firmen vor Be- schädigung jeglicher Art zu schützen. Insbesondere beim Über- und Befahren der Gehwege mit Baumaschinen und LKW sind Schutzvorkehrun- gen in Form von lastverteilenden Belägen zu treffen. Für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen inkl. der Schutzmaßnahmen ist der Bauherr verantwortlich. Schäden, die an den genannten öffentlichen Flächen durch Nichterfüllung der Schutzvorkehrungen verursacht werden, sind auf Kosten des Bauherrn zu beseitigen.

Bauanträge;

Schaffung von Fahrzeugabstellplätzen u. Grünflächen - Fl. Nrn. 563/1, 563/2, 561/1, 564/1, Gemarkung Bronn (Bronn)

AbtL. Kohl stellt den Sachverhalt vor und erklärt die Lage des bestehenden Gebäudes und beschreibt die nähere Umgebung. Er berichtet, dass das Gelände 1993 bereits als Parkplatz für eine Spedition genutzt wurde und sich daraus bis heute ein Abstellplatz für ausrangierte LKWs entwickelt hat.

Das Landratsamt wurde bereits auf diesen städtebaulichen Missstand hingewiesen und auch der Eigentümer ist informiert, dass die aktuelle Nutzung nicht genehmigt ist. Nun liegt der Bauantrag vor, der auch eine Eingrünung vorsieht. Er ergänzt weiter, dass das Grundstück bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist und für das Vorhaben keine Privilegierung vorliegt. Aus diesem Grund kann auch kein gemeindliches Einvernehmen hergestellt werden. Der Eigentümer müsste zunächst einen Antrag auf ein Bebauungsplanverfahren stellen. Im Anschluss bittet Zweite Bürgermeiste- rin Huber um Wortmeldungen.

StR Vetterl fragt nach, weshalb es sich hier um Außenbereich handelt. AbtL. Kohl erklärt, dass der Außenbereich rechtlich nach dem letzten Gebäude beginnt. Zusätzlich ist der Bereich im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Zweite Bürgermeisterin Huber ergänzt, dass südlich des Grundstücks ein Bebauungsplanverfahren angestrengt wurde – es handelt sich dabei um das Verfahren Bronn/Ziegelhütte.

StRin Lindner-Fiedler erkundigt sich, ob die LKWs, die aktuell auf dem Grundstück stehen nun weggeräumt werden müssen. Dies kann AbtL. Kohl bestätigen.

(4)

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, bittet Zweite Bürgermeisterin Huber um Abstimmung:

Beschluss Nr. 44

Anwesend: 19 Abstimmung: Ja 19 Nein 0 Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht hergestellt.

Bauanträge;

Antrag auf Vorbescheid: Dachgeschoßausbau eines Zweifamilienhauses mit Errichtung von Dachgauben - Fl. Nr. 540, Gemarkung Penzenreuth (Lobensteig)

AbtL. Kohl stellt den Sachverhalt vor und erklärt, dass dieser Antrag hier vorgestellt wird, da sich dieser erstmals auf die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) bezieht. Der Bauantrag könnte demnach direkt von der Verwaltung als laufende Angelegenheit entschieden werden, da dieser zur Innenentwicklung und Verdichtung beiträgt. AbtL. Kohl führt weiter aus, dass wenn ein Antrag bisher (bis 31.01.2021) mit den Vorgaben des Bebauungsplans übereinstimmte, eine Freistellung ohne Einbindung des Landratsamtes möglich war. Die Novelle sieht nun vor, dass eine Freistellung auch für eine Änderung und Nutzungsänderung in Dachgeschossen inkl. Dachgauben möglich ist. Der Bauwerber hat eine solche Freistellung bean- tragt. Das Objekt befindet sich in einem heterogenen Umfeld und die Abstandsflächen sind durch die Dachgauben eingehalten. Mit Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens könnte der Bauwerber innerhalb von zwei Wochen beginnen, ohne dass das Landratsamt involviert werden muss.

Zweite Bürgermeisterin Huber ergänzt, dass dies im Sinne der Nachverdichtung nun möglich ist. AbtL. Kohl schließt damit, dass die Verwaltung der Ansicht ist, dass hier in kein Verfahren nötig ist. Wenn der Stadtrat dies anders sieht, so muss der Bauwerber in das Genehmigungsverfahren eintreten.

Im Anschluss bittet Zweite Bürgermeisterin Huber um Wortmeldungen.

StR Schorner hält die Neuerung grundsätzlich für prima und fragt nach, ob solche Anträge dann künftig in der Bauverwaltung abgearbeitet werden.

Dies bestätigt AbtL. Kohl und ergänzt, dass man den Sachverhalt hier nur vorstellen wollte, um den Stadtrat exemplarisch über die Novelle zu infor- mieren.

StR Lappat fragt nach, wie der Stadtrat nun mitbekommt, dass solche Verfahren genehmigt werden oder jemand etwas einzuwenden hat. AbtL. Kohl erklärt, dass Grenzfälle immer ins Gremium gebracht werden, klare Fälle künftig aber durch die Bauabteilung bearbeitet werden. Hierzu merkt Zweite Bürgermeisterin Huber an, dass dies im fachlichen Ermessen der Bauabteilung liegt.

StR Vetterl möchte wissen, ob mit der Novelle die Begrenzung für Dachgauben nun weggefallen ist. AbtL. Kohl berichtet, dass in älteren Bebauungs- plänen die Größe der Dachgauben ins Verhältnis zur Größe des Daches gesetzt werden musste. Im vorliegenden Fall liegt kein Bebauungsplan zu- grunde und die Dachgaube passt sich der Umgebung an.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, bittet Zweite Bürgermeisterin Huber um Abstimmung:

Beschluss Nr. 45

Anwesend: 19 Abstimmung: Ja 19 Nein 0 Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

 Für die Abwasserbeseitigung gelten die technischen Baubestimmungen DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke inkl.

der erforderlichen Rückstausicherungsmaßnahmen) sowie die Entwässerungssatzung der Stadt Pegnitz in der aktuellen Fassung.

 Die öffentlichen Straßen und Einrichtungen, Gehwege und Pflasterflächen sind vom Bauherrn und/oder den bauausführenden Firmen vor Be- schädigung jeglicher Art zu schützen. Insbesondere beim Über- und Befahren der Gehwege mit Baumaschinen und LKW sind Schutzvorkehrun- gen in Form von lastverteilenden Belägen zu treffen. Für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen inkl. der Schutzmaßnahmen ist der Bauherr verantwortlich. Schäden, die an den genannten öffentlichen Flächen durch Nichterfüllung der Schutzvorkehrungen verursacht werden, sind auf Kosten des Bauherrn zu beseitigen.

Sonstige Auflagen:

 Für die zusätzliche Wohnung im Dachgeschoss ist hinsichtlich der Kapazität der vorhandenen Kleinkläranlage das Gutachten eines Sachverstän- digen der Wasserwirtschaft einzuholen und einzureichen.

Bekanntgaben und Anfragen

Personal

Zweite Bürgermeisterin Huber freut sich bekanntzugeben, dass die zukünftige Pegnitzer Realschulabsolventin Lea Taller zum 01.09.2021 als neue Aus- zubildende bei der Stadt beginnen wird.

(5)

Corona

Zweite Bürgermeisterin Huber gibt bekannt, dass man sich aktuell in Verhandlungen mit dem Landratsamt bezüglich eines Testzentrums in Pegnitz befindet.

Friedhof Winterleite

StRin Bauer berichtet, dass sie sich nach der letzten Sitzung ebenfalls den Friedhof angesehen hat und dass viele Bäume und Hecken gefällt wurden.

Sie hält es für sinnvoller, solche Maßnahmen im Gremium zu besprechen, da das aktuelle Vorgehen intransparent wirkt und nicht bekannt ist, was mit den Flächen geschehen soll. Zweite Bürgermeisterin Huber erklärt, dass sie mit Herrn Reichel aus der Friedhofsverwaltung in Kontakt stand und informiert, dass die Hecken überaltert waren und ein Teil der Bäume aufgrund von Sicherungsmaßnahmen gefällt werden mussten, ein Teil war für die geplante Baumbestattung nicht geeignet. StR Vetterl ergänzt, dass die Planungen für den Friedhof eingeschlafen sind und erinnert sich an das damals noch von Frau Barth vorgestellte Konzept, das sehr schön war. Aktuell sieht es doch sehr nackig aus, vor allem rund um die Kapelle.

Kindergarten Troschenreuth

StR Lappat fragt nach, wann die Sitzung zur Kinderbetreuung stattfinden soll. GLin Pöhlmann nennt den 24.03. als anvisierten Termin.

Haushalt 2021

StR Lappat möchte wissen, wann mit dem Haushalt zu rechnen ist. GLin Pöhlmann erklärt, dass sich Frau Beck aktuell leider im Krankenstand befindet und selbst von dort aus mit Hochdruck an Haushalt und Konsolidierungsfortschreibung arbeitet. Hierbei liegt der Fokus auf der Fortschreibung, da diese bis 31.03.2021 fertiggestellt werden muss.

Frauen in Politik

Zweite Bürgermeisterin Huber weist darauf hin, dass sie heute an alle Frauen im Gremium Rosen verteilt hat. Sie möchte an Frauen appellieren, sich noch mehr politische zu engagieren und nennt beispielhaft das Helene Weber Netzwerk. Auch wenn die Anteile in Pegnitz schon recht gut sind, so kann es noch besser werden.

Zweite Bürgermeisterin Huber schließt um 17.31 Uhr die öffentliche Sitzung.

Pegnitz, 22. März 2021

Die Protokollführerin: Die Vorsitzende:

Pöhlmann Huber

Geschäftsleitung Zweite Bürgermeisterin

Referenzen

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