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R A T S I N F O R M A T I O N S S Y S T E M D E R S T A D T T R I E R

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R A T S I N F O R M A T I O N S S Y S T E M D E R S T A D T T R I E R

Vorlage - 379/2018

Betreff: Soziale Stadt Trier-West - Wohnumfeldverbesserung Trierweilerweg - Baubeschluss

- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) im Finanzhaushalt 2018

- Außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gemäß § 102 Gemeindeordnung (GemO) im Finanzhaushalt 2018

Status: öffentlich Vorlage-

Art:

Vorlage öffentlich

Berichterstatter: 1. Herr Beigeordneter Ludwig 2. Frau Bürgermeisterin Garbes

Federführend: Tiefbauamt Beteiligt: Amt für Soziales und Wohnen Bearbeiter/-in: van Bellen, Wolfgang Stadtplanungsamt

Beratungsfolge:

Stadtvorstand Vorberatung

Dezernatsausschuss IV Vorberatung

21.08.2018 Sitzung des Dezernatsausschusses IV

Dezernatsausschuss II Vorberatung

22.08.2018 Sitzung des Dezernatsausschusses II

Ortsbeirat Trier-West/Pallien Anhörung

28.08.2018 öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Trier-West/Pallien

Steuerungsausschuss Vorberatung

23.08.2018 Sitzung des Steuerungsausschusses

Stadtrat Entscheidung

30.08.2018 Sitzung des Stadtrates

Sachverhalt Beschlussvorschlag Finanzielle Auswirkungen Anlage/n

Anlagen:

Lageplan_2018-02-28- Bauvorlage

1. Beschreibung der Baumaßnahme:

Das Gesamtkonzept für den Gneisenaubering Trier-West wurde am 29.09.2016 vom Stadtrat als räumliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Drucksache 359/2016).

Ziel dieses Konzeptes ist die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Wohnsituation der Bewohnerinnen und Bewohner, die Auflösung einer sozialen Benachteiligung im Quartier und die Anknüpfung an die im Quartier vorhandenen Ressourcen unter Mitwirkung der vor Ort angesiedelten Gemeinwesenarbeit.

Ein Baustein des Gesamtkonzeptes stellt die Aufwertung des Umfeldes an den Wohngebäuden Trierweilerweg dar, welche nun durch Herrichtung der dortigen Straßen, Wege, Stellplätze, Gebäudeeingänge und Grünflächen umgesetzt werden soll.

Ziel ist, die wohnungsnahen Freiräume für die Bewohner attraktiver zu gestalten und somit die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

(2)

Die hier von der Maßnahme betroffenen Flächen und auch die Gebäude unterliegen einem 1996 mit der gbt Wohnungsbau- und Treuhand AG geschlossenen Erbbaurechtsvertrag.

Die Gebäude selbst sind seitens der Stadt Trier in Gänze von der gbt angemietet, so dass die Belegung der Wohnungen – analog des gesamten städtischen Wohnungsbestandes – ausschließlich durch die Stadt Trier erfolgt.

Damit die nun anstehenden Wohnumfeldmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden können, ist es notwendig, die Freiflächen aus der Erbpacht herauszulösen. Für den hier zu fassenden Baubeschluss ist die rechtliche Flächenverfügbarkeit nicht zwingend erforderlich, so dass die entsprechende Beschlussvorlage zur Auslösung der Freiflächen aus dem Erbbaurechtsvertrag in einer separaten Vorlage in der kommenden Ratssitzung am 26.09.2018 eingebracht wird.

Mit der Umsetzung der Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind

Vor Beginn der Detailplanungen fanden im Jahre 2017 zwei Veranstaltungen statt, bei denen sich die Bewohner im Rahmen von Workshops einbringen konnten. Beim ersten Termin im Rahmen des Tages der Städtebauförderung am 13.05.2017 wurden Ideen und Wünsche der Bewohner aufgenommen und diskutiert, um diese in die Planungen einfließen zu lassen. Beim zweiten Workshop am 28.06.2017 erfolgte die Vorstellung der Vorentwurfsskizzen mit Diskussion. Die Planung wurde von den Teilnehmern als Basis für das weitere Vorgehen empfohlen.

Anschließend fand die Abstimmung mit den betreffenden Fachämtern und sonstigen Institutionen (Zweckverband ART, usw.) statt.

Entsprechend der bisherigen Planungen (siehe Anhang) des Büros Ernst & Partner soll die Umfeldgestaltung Trierweilerweg ab 2019 umgesetzt werden.

2. Kosten:

Auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung von Büro Ernst & Partner sind Gesamtkosten in Höhe von 1.118.000 € zu veranschlagen, die sich wie folgt aufteilen:

Wohnumfeld: 636.138,48 € Sitzdecks: 88.361,52 € Straße: 300.615,92 € Stützmauer: 92.884,08 €

Die Gesamtfinanzierung stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten lt. vorliegender Kostenberechnung 1.118.000 €

Davon förderfähige Gesamtkosten 735.520 €

Max. Zuwendung Soziale Stadt (90% der förderfähigen Kosten)

661.968 €

Eigenanteil Stadt Trier 456.032 €

(3)

Aufgrund der Bewertung der Anlagenbuchhaltung teilen sich die Kosten auf in 893.000 € investive Kosten (~80 %) und 225.000 € konsumtive Kosten (~20 %).

In den Jahren 2018 bis 2020 werden im Finanz- und Ergebnishaushalt die Mittel wie folgt kassenwirksam benötigt:

Haushalt Gesamt davon investiv davon konsumtiv

2018 70.000 € 70.000 € 0 €

2019 825.000 € 630.000 € 195.000 €

2020 223.000 € 193.000 € 30.000 €

Summe 1.118.000 € 893.000 € 225.000 €

Förderung:

Das Projekt wird gefördert über das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Trier-West mit einer maximalen Quote von 90 Prozent der förderungsfähigen Kosten.

Sowohl für die Umfeldmaßnahmen als auch für den Ausbau der Straße wurden seitens der ADD Förderobergrenzen gemäß VV-STBauE festgelegt. Für die Umfeldgestaltung Trierweilerweg ist eine Förderobergrenze in Höhe von 275 € pro qm und für den Straßenausbau in Höhe von 200 € pro qm vereinbart.

Zusätzlich werden die Kosten für die Sanierung der Kasernenmauer als städtebaulicher Mehraufwand anerkannt und entsprechend gefördert. Die Sitzdecks unter der Platanenreihe werden als besonderes gestalterisches und gemeinschaftsförderndes Element eingestuft und daher ebenfalls als städtebaulicher Mehraufwand anerkannt und entsprechend gefördert.

3. Beiträge:

Es handelt sich hierbei um eine nicht beitragsfähige Maßnahme.

Der Stadtrat wolle beschließen:

Im Rahmen des Projektes Soziale Stadt Trier-West erfolgt die Umsetzung der vorliegenden Planungen für das Wohnumfeld Trierweilerweg im Bereich vor und hinter den Häusern sowie die Veränderungen an der Straße und die Sanierung der Stützmauer.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 1.118.000,00 €.

Die benötigten investiven Mittel im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 70.000,00 € werden gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) im Finanzhaushalt 2018, Teilfinanzhaushalt 2.1 – Soziales – bei dem Projekt 7.522313 - Wohnumfeldgestaltung Trierweilerweg – außerplanmäßig bereitgestellt.

Zur Durchführung der erforderlichen Vergaben wird eine Verpflichtungsermächtigung außerplanmäßig gemäß § 102 Gemeindeordnung (GemO) in Höhe von 823.000 €, mit Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 630.000,00 € und Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 193.000,00 € im Finanzhaushalt 2018, Teilfinanzhaushalt 2.1 – Soziales – bei dem Projekt

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7.522313 – Wohnumfeldgestaltung Trierweilerweg – bereitgestellt.

Im Änderungsdienst zum Doppelhaushalt 2019/2020 sind die erforderlichen investiven Mittel in Höhe von insgesamt 823.00,00 € entsprechend der zu erwartenden Kassenwirksamkeit im Finanzhaushalt, Teilfinanzhaushalt 2.1 – Soziales – bei dem Projekt 7.522313 – Wohnumfeldgestaltung Trierweilerweg – zu veranschlagen.

Die erforderlichen konsumtiven Mittel in Höhe von insgesamt 225.000,00 € sind im Änderungsdienst zum Doppelhaushalt 2019/2020 im Ergebnishaushalt, Teilergebnishaushalt 2.1 – Soziales – bei der Leistung 1.100.5.2.02.03.00.02 – Wohnungswirtschaft und Sozialplanung – im Haushaltsjahr 2019 mit 195.000,00 € und im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 30.000,00 € zu veranschlagen.

Das Tiefbauamt wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzhaushalt

Die im Haushaltsjahr 2018 benötigten investiven Mittel in Höhe von 70.000,00 € werden gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) im Finanzhaushalt 2018, Teilfinanzhaushalt 2.1 – Soziales – bei dem Projekt 7.522313 - Wohnumfeldgestaltung Trierweilerweg – außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe im Finanzhaushalt 2018, Teilfinanzhaushalt 2.1 – Soziales – über nicht benötigte Mittel bei dem Projekt 7.311092 – Projekt Soziale Stadt Trier West.

Die für 2019 ff. notwendigen investiven Mittel in Höhe von insgesamt 823.000,00 € sind im Änderungsdienst zum Doppelhaushalt 2019/2020 im Finanzhaushalt, Teilfinanzhaushalt 2.1 – Soziales – bei dem Projekt 7.522313 – Wohnumfeldgestaltung Trierweilerweg – entsprechend der erwartenden Kassenwirksamkeit für 2019 mit 630.000,00 € und für 2020 mit 193.000,00 € zu

veranschlagen.

Zur Durchführung der erforderlichen Vergaben ist in 2018 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 823.000,00 €, mit Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 630.000,00 € und Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 193.000,00 € erforderlich. Diese wird im Finanzhaushalt 2018, Teilfinanzhaushalt 2.1 – Soziales – bei dem Projekt 7.522313 – Wohnumfeldgestaltung Trierweilerweg – gem. § 102 Gemeindeordnung (GemO) außerplanmäßig bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt in jeweiliger Höhe aus der nicht benötigten Verpflichtungsermächtigung im Finanzhaushalt 2018, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen –, Projekt 7.541141 – Ausbau Mühlenstr. v. L143-Zwergf.-Str.

Ergebnishaushalt

Die in den Haushaltsjahren 2019/2020 benötigten konsumtiven Mittel sind im Änderungsdienst zum

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Doppelhaushalt 2019/2020 im Ergebnishaushalt, Teilergebnishaushalt 2.1 – Soziales – bei der Leistung 1.100.5.2.02.03.00.02 – Wohnungswirtschaft und Sozialplanung – im Haushaltsjahr 2019 mit 195.000,00 € und im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 30.000,00 € zu veranschlagen.

Zuwendungen aus dem Programm Soziale Stadt

Die zu erwartenden Zuwendungen aus dem Programm Soziale Stadt in Höhe von insgesamt 661.968,00 € sind in Höhe von 529.574 € investiv bei dem Projekt 7.522313 – Wohnumfeldgestaltung Trierweilerweg – wie folgt einzuplanen:

2018: 26.478,00 € 2019: 132.394,00 € 2020: 158.872,00 € 2021: 132.394,00 € 2022: 79.436,00 €

Der Anteil der Landeszuwendung für den konsumtiven Bereich in Höhe von 132.394,00 € ist bei der Leistung 1.100.5.2.02.03.00.02 – Wohnungswirtschaft und Sozialplanung – in den kommenden Jahren wie folgt einzuplanen:

2019: 39.718,00 € 2020: 39.718,00 € 2021: 33.099,00 € 2022: 19.859,00 €

Anlagen:

- Übersichtsplan

Anlagen:

Nr. Status Name

1 (wie Dokument) Lageplan_2018-02-28-Bauvorlage (922 KB)

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