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EXTRABLATT. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr. Sonderausgabe des Pfarrbriefs

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EXTRABLATT

Sonderausgabe des Pfarrbriefs

PASTORALER RAUM / NAHE – KIRCHE

PFARREIENGEMEINSCHAFT IDAR – RHAUNEN – BUNDENBACH PFARREIENGEMEINSCHAFT KIRN

PFARREIENGEMEINSCHAFT NAHE-HEIDE-WESTRICH PFARREIENGEMEINSCHAFT OBERSTEIN

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest

und ein gesegnetes neues Jahr

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2 I GEISTLICHES WORT

Liebe Mitchristen, liebe Lesende,

„Haben Sie schon Ideen für Ihre Rede beim Neujahrsempfang?“ fragt die Sekre- tärin die Bürgermeisterin. „Noch nicht,“

antwortet diese, „aber ich gehe schon seit Tagen damit schwanger!“

Die Sekretärin weiß: Sie braucht ihre Che- fin jetzt nicht mehr daran erinnern, es wird nicht mehr lange dauern und die Rede wird fertig sein, sie ist sozusagen schon unterwegs.

Eine kurze Frage an Sie:

„Haben Sie Ihre Vorsätze für das neue Jahr 2022 schon gefasst“? Wissen Sie schon, was Sie ändern wollen?

Schwanger gehen mit einer Idee, mit ei- nem Vorsatz, oder auch mit einer Ent- scheidung – das bedeutet: „Dran bleiben, es immer mit sich herumtragen, es nie- mals vergessen.“

Es bedeutet aber auch:

Eine Sache geduldig reifen lassen, nicht hetzen, keinen Stress erzeugen, einer Sa- che die Zeit geben, die sie braucht.

Das sind schöne Tugenden, die in unse- rer Zeit oft nicht genug Wert - Schätzung erfahren. Alles soll immer effizient und möglichst zeitnah erledigt sein, alles soll immer auf dem neuesten Stand sein.

Schwanger sein dagegen geht anders, dies wissen zumindest alle werdenden und seienden Mütter.

Und doch kommt am Ende ein großes Wunder heraus, das unfassbar ist! Das können alle jungen Eltern bestätigen.

Diese Zeit gibt uns allen unser Bischof Dr. Steffan Ackermann mit den neuen

„Pastoralen“ Raum Idar-Oberstein // Nahe Kirche.

GEISTLICHES WORT

Walter Fuß, Pfarrer

Bild: Annemarie Barthel · In: Pfarrbriefservice.de

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GEISTLICHES WORT I 3

Wenn wir heute Neujahr und das Hochfest der Gottesmutter Maria und damit besonders ihre Mutterschaft feiern, denken wir natürlich auch darüber nach, was uns die Bibel über diese Frau sagt. Besonders die Zeit ihrer Schwangerschaft wird dort sehr ausführlich betrachtet.

Das beginnt schon mit der äußerst wundersamen Empfängnis, führt uns dann zur ebenfalls werdenden Mutter Elisabet bis hin zur Reise nach Betlehem mit der allseits bekannten Her- bergssuche.

Maria ist in der Bibel sehr stark in der Rolle der Frau, die mit einem Wunder schwanger geht.

Als das Kind geboren ist, bleibt sie in dieser Rolle: Sie bewahrt die Worte über den neugebore- nen Jesus in ihrem Herzen. So wird uns die Gottesmutter Maria zu einem Sinnbild eines Men- schen, der es schafft, in großer Ruhe und in tiefem Vertrauen etwas auszutragen, mitzutragen und durchzutragen. Dazu gehörten sehr viel Mut und Selbstbewusstsein, Charakterstärke und Authentizität.

Wie wir alle wissen, waren die Umstände der Schwangerschaft Mariens eher ungünstig. Die jun- ge Frau war in Gefahr, ihre Ehre zu verlieren, durch diese unerwartete „IN HOFFNUNG SEIN“.

Mutig muss sie also schon gewesen sein, mutig vielleicht auch durch ihre Fähigkeit, tief in ihr Herz hineinzuhören. Von dort empfängt sie ihre Impulse, die ihr dabei helfen, in Ruhe mit Jesus voller Hoffnung zu sein.

Was wäre, wenn die Gottesmutter gesagt hätte: „Oh nein, es muss alles so bleiben wie es ist“.

Gott hätte einen anderen Weg gesucht, die Welt zu erlösen. Da dies Frau aber stark war, konnte sie in ihr Herz hineinschauen. Darin ist sie Vorbild für uns Christenmenschen: Stark sein, um Neuem Raum zu geben, Neues wagen und sich einlassen. Sie lässt Jesus in sich heranreifen, sie schenkt ihm Raum und sie lässt sich von ihm ausfüllen.

Jede schwangere Frau kennt das Gefühl, dass sich alles verändert – der Körper, die Beweglich- keit, die Gewohnheiten. Ein werdendes Leben – das nimmt sich den Raum und die Aufmerk- samkeit ganz von selbst.

Lassen wir uns heute von der Mutterschaft Mariens dazu anregen, unser Verhältnis zu Christus und seiner sich verändernden Kirche zu überprüfen. Wieviel Raum im neuen Jahr sind wir be- reit, ihm und zugleich ihr zu schenken?

Wie sehr können andere uns ansehen, womit wir unser Leben lang in anderen Umständen, voller Hoffnung, schwanger gehen?

Je mehr wir uns auf diese besondere Einstellung zum Glauben einlassen, umso mehr werden wir auch spüren, wie unwichtig manche äußeren Zwänge werden. Wir werden lernen, wie schön es ist, in Ruhe und mit Gottvertrauen mutig und behutsam zugleich unsere Wege in die Zukunft zu gehen.

Das drückt schon der Titel unserer Diözesan - Synode aus: HERAUSGERUFEN // Schritte in die Zukunft wagen.

In diesem Sinne wünschen wir, die Seelsorgenden, Ihnen allen ein gutes neues Jahr 2022 und den Segen unseres Gottes.

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4 I PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE

PASTORALER RAUM

IDAR OBERSTEIN - NAHE KIRCHE

PFARREI

KIRNER LAND

ST. HILDEGARD

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PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE I 5

Zum 01.01.2022 wird der Pastorale Raum Idar-Oberstein - NAHE Kirche mit den Pfarreienge- meinschaften Birkenfeld-Langweiler, Idar-Rhaunen-Bundenbach, Nahe-Heide-Westrich, Ober- stein und der dann neu gegründete Pfarrei Kirner Land St. Hildegard errichtet.

Bischof benennt Teams für Pastorale Räume

Neue Leitungen sollen für Umsetzung der Synodenergebnisse sorgen

Trier/Koblenz/Saarbrücken – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Leitungsteams für die 15 Pastoralen Räume benannt, die zum 1. Januar 2022 im Bistum Trier errichtet werden.

Am 1. Januar 2023 sollen 20 weitere folgen. Den Teams steht jeweils ein Priester als Dekan vor, mit dem ein oder zwei Frauen und Männer in der Leitung zusammenarbeiten. Dabei nehmen sie je eigene, vom Bischof delegierte Aufgaben wahr.

Zuvor hatte Bischof Ackermann im Anschluss an die Sondierungsphase, die von Januar bis Juli lief, die Dekanate und Kirchengemeinden zu den anstehenden Veränderungen formell ange- hört.

Der Pastorale Raum Sinzig, der ursprünglich ebenfalls 2022 errichtet werden sollte, wird man- gels einer vollständigen Personalisierung des Leitungsteams im Jahr 2023 errichtet.

Die Zuständigkeitsbereiche für die Frauen und Männer, die künftig die Pastoralen Räume lei- ten, sind vielfältig: Sie werden die Pfarreien zusammen mit den pastoral Mitarbeitenden und Angestellten unterstützen und dafür sorgen, dass die Synodenergebnisse im Sinne einer missi- onarischen, diakonischen und lokalen Kirchenentwicklung umgesetzt werden. Zudem sollen sie Schwerpunkte im Sinne des Rahmenleitbilds setzen, die Perspektive von Seelsorge, Caritas und anderen Kooperationspartner zusammenbringen und die Orte von Kirche fördern.

PASTORALER RAUM

IDAR-OBERSTEIN - NAHE KIRCHE

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6 I PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE

In der Leitung arbeiten künftig im Pastoralen Raum

Adenau-Gerolstein: Pfarrer Dr. Rainer Justen; weiterhin ist geplant, dass Philipp Hein und Carmen Perling in diesem Team arbeiten

Bernkastel-Kues: Pfarrer Peter Klauer und Martin Schmitz; weiterhin ist geplant, dass Roland Hinzmann in diesem Team arbeitet

Betzdorf: Pfarrer Dr. Augustinus Jünemann, Regine Wald und Thomas Düber Hermeskeil: Pfarrer Christian Heinz, Jörg Mang und Philipp Herrlinger

Idar-Oberstein: Pfarrer Walter Fuß, Peter Munkes und Felix Esper

Koblenz: Pfarrer Thomas Darscheid, Gabriele Kloep-Weber und Guido Goliasch Maifeld-Untermosel: Pfarrer Carsten Scher, Angela Kläs und Marco Sauerborn

Mayen: Pfarrer Jörg Schuh, Margit Ebbecke und Marek Jost

Neuwied: Pfarrer Peter Dörrenbächer, Susanne Schneider und Michael Jäger Saarbrücken: Pfarrer Clemens Grünebach, Klaus Becker und Monika Urbatsch

Schweich: Pfarrer Ralf-Matthias Willmes, Susanne Münch-Kutscheid und Janin Kanitz Trier: Pfarrer Dr. Markus Nicolay, Edith Ries

Völklingen: Pfarrer Franz-Josef Werle, Francesco Caglioti und Sarah Engels Wadern: Pfarrer Axel Feldmann, Tanja Buchheit-Thewes und Hans-Albert Dörr Wittlich: Pfarrer Matthias Veit, Nicole Claire Heckmann und Marco Brixius

Weitere Informationen zu allen Leitungsteams sind unter www.bistum-trier.de/pfarreien-einrich- tungen/pastorale-raeume/ zu finden. Die Errichtung der Pastoralen Räume ist Teil der Umset- zung der Ergebnisse der Trierer Diözesansynode. Alle Informationen dazu finden Sie unter www.

herausgerufen.bistum-trier.de. (JR)

Das Leitungsteam stellt sich vor

Synodenumsetzung, Perspektivwechsel Kurze Vorstellung:

Mein Name ist Felix Esper, ich bin 62 Jahre alt, verheiratet, wir haben einen erwachsenen Sohn. Geboren und aufgewachsen bin ich in der Filialgemeinde St. Wendelinus, Kliding (Pfarrei St.

Quirinus, Urschmitt) wo ich auch heute noch wohne.

Aufgewachsen in einem landwirtschaftlich strukturierten Umfeld erlernte ich zunächst ein Handwerk und später durfte ich dies unter anderem mit einer Ausbildung zum Industriekaufmann er- gänzen.

Meinen Aufgaben beim Bistum trat ich im Sommer 1985 an der Rendantur Koblenz (St. Josef) an. 1988 wechselte ich dann heimatnah an die Rendantur im Klostergebäude in Maria Mar- tental. Dem folgte im Jahre 1998 ein weiterer Wechsel an die Rendantur in Ellenz-Poltersdorf

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PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE I 7

und später im Jahre 2007, eine Neuorientierung im Zuge von Fusionen als Rendant an der Rendantur in Kaisersesch. Auf das Geschenk, all dieser Stationen, die vielen Begegnungen und Begleitungen blicke und erinnere ich mich mit Freude und großer Dankbarkeit zurück.

Nun erwarten mich ab dem 1. Jan. 2022 neue Aufgaben im dann gründeten „Pastoralen Raum Idar-Oberstein“. Im Team und in der Leitung mit Pfarrer Walter Fuß und Diakon Peter Munkes und weiteren Mitarbeitenden nehme ich diese Herausforderungen zur Umsetzung der Synode- nergebnisse gerne an. Ich freue mich bereits heute auf die vielen persönlichen Begegnungen, ein Kennenlernen aller Ehren- und Hauptamtlichen und allen Mitarbeitenden. Auf gute Zusam- menarbeit und ein gelingendes Miteinander.

Ich grüße Sie alle recht herzlich und wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes und be- sinnliches Weihnachtsfest. Möge die Geburt Christi uns täglich erinnern und erfreuen,

Ihr Felix Esper

Hallo liebe Gemeinde,

mein Name ist Peter Munkes und ich werde ab Januar Mitglied vom Leitungsteam des Pastoralen Raumes Idar-Oberstein / Nahe Kirche sein.

Ich wurde am 29.11.1966 in St.Wendel geboren.

Verheiratet bin ich seit 1988 mit meiner Frau Tanja und wir ha- ben drei erwachsene Kinder.

Ich lernte zunächst den Beruf des Orthopädieschuhmachers, in dem ich unter anderem auch den kaufmännischen Teil des Meisterkurses absolvierte.

Seit 1973 bin ich im Roten Kreuz und nach meinem Zivildienst konnte ich als Rettungsassistent 1993 mein Hobby zum Beruf machen.

Seit 2001 arbeite ich ehrenamtlich in der Notfallseelsorge im Landkreis St.Wendel. Außerdem habe ich eine Ausbildung zur „Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen - SbE“.

2001 begann ich mit dem Würzburger Fernkurs in Theologie meinen Weg zum Diakon. Nach Grundkurs, Aufbaukurs und Weihekurs wurde ich im Juni 2006 im Hohen Dom zu Trier geweiht.

Von Oktober 2006 bis März 2007 absolvierte ich einen Kurs „Klinische Seelsorgeausbildung – KSA“ in Heidelberg.

Meine erste Stelle – nach der pastoralen Zusatzausbildung – trat ich 2011 in der Pfarreienge- meinschaft Ottweiler (Maria Geburt) / Fürth (St.Michael) an, wo ich bis heute arbeite.

In dieser Pfarreiengemeinschaft arbeite ich vorwiegend im Bereich der Seniorenseelsorge, der Behindertenpastoral und in der Klinikseelsorge.

Von September 2017 bis Januar 2019 war ich Mitglied der Teilprozessgruppe „Diakonische Kir- chenentwicklung“ zur Synodenumsetzung unseres Bistums. Seit 2019 bin ich mit einem Anteil

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8 I PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE

meiner Stellenbeschreibung dem Synodenbüro zugeordnet und arbeite zurzeit mit dem ande- ren Teil als Diakon in der Pfarreiengemeinschaft Oberstein, was auch in Zukunft so bleiben wird.

Ich freue mich sehr auf meine neue Aufgabe, auf viele Begegnungen und Gespräche und dar- auf, dass wir in unserer Kirche gemeinsam einen neuen Weg zusammen gehen.

Mitbestimmung im „Pastoralen Raum“:

Sehr geehrte, liebe Mitchristen,

es ist soweit, mit dem neuen Jahr 2022 wird unser Dekanat Birkenfeld durch den Pastoralen Raum Idar-Oberstein // Nahe Kirche abgelöst werden. Dieser Raum ist kein fertiges Gebilde, sondern wird sich in den nächsten Jahren entwickeln und auch immer wieder evaluiert (über- prüft) werden. Es ist die Chance, als Glaubende der Gemeinschaft der Kirche in veränderter Zeit zu begegnen und somit Christus „auch unser Gesicht“ zu geben. An Weihnachten feiern wir: „Und das Wort ist Fleisch geworden“ Christus wird Mensch, in allem uns gleich außer der Sünde.

Der pastorale Raum ist nicht fertig, sondern fängt an, auf Augenhöhe und Charismen – orien- tiert. So schreibt Dr. Thomas P. Fößel, Referent für die kirchlichen Räte im Bistum Trier:

Mit diesem Entwurf knüpfen wir an viele Überlegungen der Di- özesansynode an. Wir stellen hier aber die Zielperspektive der Gremien für den Pastoralen Raum vor. Für die Entwicklung des Pastoralen Raums und seiner Gremien sollen die Verantwortli- chen Zeit haben. So ist angedacht, zunächst den Rat des Pasto- ralen Raums mit den Delegierten aus den pfarrlichen Gremien bzw. aus den Pfarreienräten zu bilden, die sich ja Ende 2021 oder Anfang 2022 (bei Wahlen nach Fusionen) konstituieren. Die Synodalversammlung kann zunächst ein offenes Treffen sein. In einem weiteren Schritt kann die hier skizzierte Struktur aufgebaut werden. Der Aufbau und die Aufgaben der Gremien auf der Ebe- ne des Pastoralen Raums sollen sich durch die Erfahrungen der nächsten Jahre weiterentwickeln und angepasst werden.“

Foto: Benjamin Davies · Unsplash

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PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE I 9

Gremien im Pastoralen Raum

Mitbestimmung im Pastoralen Raum ist einerseits durch den Rat des Pastoralen Raums, ande- rerseits durch die Synodalversammlung möglich und gewährleistet.

Der Rat des Pastoralen Raums soll ein Gremium sein, in dem sich die Delegierten der fusionierten Pfarreien (und – bis 2025 – der Pfarreienräte) zusammen mit von der Synodalversammlung gewählten Personen über die Schwerpunkte der Pastoral, vor allem im Sinne einer diakoni- schen und missionarischen Ausrichtung, verständigen. Die Beratungen zum Haushalt erfolgen in gemeinsamer Abstimmung zwischen dem pastoralen Gremium und der Verbandsvertretung.

Die Synodalversammlung setzt sich vor allem aus den Delegierten der Orte von Kirche sowie Ver- treterinnen und Vertretern der pfarrlichen Gremien und der Verwaltungsgremien zusammen. In ihr wirken auch die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit.

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10 I PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE

Pfarreien und Pastoraler Raum: Aufgaben, Rollen, Gremien

Die Pfarreien sollen in Zukunft wie bisher den Gläubigen im alltäglichen Leben Unterstützung und Hilfe für christliches Leben geben. Zu den großen christlichen Festen im Jahreskreis wie Weihnachten und Ostern, aber auch zu Feiern von Lebenswenden wie Geburt, Hochzeit und Tod und in der Begleitung Heranwachsender und ihrer Familien etwa bei der Erstkommunion, der Firmung und in Kinder-, Jugend- und Familiengruppen ergeben sich Berührungspunkte zu einer Vielzahl von Gläubigen. Bei diesen Aufgaben sowie bei der liturgischen Gestaltung wirken Ehren- und Hauptamtliche zusammen und gestalten Kirche vor Ort. Viele Menschen erfahren so durch verschiedene Formen der Begegnung und Unterstützung Aufmerksamkeit in den Pfarreien.

Papst Franziskus hat über die große Formbarkeit der Pfarrei und ihre missionarische Kreativi- tät gesprochen. (Evangelii Gaudium Nr. 28, vgl. auch Schreiben des Bischofs zur Reform der Pfarreien Nr. 11) Daran knüpft die Umsetzung der Synode an: Die heutigen Pfarreien verändern sich durch Fusionen auf Ebene der Pfarreiengemeinschaften und durch eine stärkere Einbin- dung in den Pastoralen Raum.

Möglicher Aufbau des Pastoralen Raumes

In den Beratungen der Diözesansynode war von weiten pastoralen Räumen die Rede; die Syn- odenteilnehmerinnen und -teilnehmer haben dies als einen der Perspektivwechsel verabschie- det. So gilt für Bischof Stephan, „dass es für eine Zukunftsfähigkeit unserer Pfarreien eine deutlich verbindlichere und damit wirksamere Vernetzung und Zusammenarbeit geben muss“

(Schreiben des Bischofs Nr. 19).

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PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE I 11

Die Instruktion der Kleruskongregation zur Pfarrei betont die Herausforderungen durch die ak- tuellen Veränderungen in der Kultur und im Leben der Menschen und folgert, dass „die Pastoral über die territorialen Grenzen der Pfarrei hinausgehen“ soll und „die kirchliche Gemeinschaft durch die synergetische Wirkung zwischen verschiedenen Diensten und Charismen klarer sichtbar werden“ lasse. So kann sich „ein ‚pastorales Miteinander‘ im Dienste der Diözese und ihrer Sendung strukturieren“ (Nr. 123, vgl. auch Nr. 122).

Der Bischof gibt den Verantwortlichen in der Pastoral unter anderem folgende Aufgaben für den Pastoralen Raum:

• die Pfarreien zu unterstützen,

• für die Umsetzung der Synodenergebnisse im Sinne einer missionarischen, diakonischen und lokalen Kirchenentwicklung zu sorgen,

• die Perspektive von Seelsorge und Caritas und anderen Kooperationspartner zusammenzu- bringen,

• die Orte von Kirche zu fördern

Folgende Instrumente sollen dafür eingesetzt werden:

• Es wird für jeden Pastoralen Raum ein Leitungsteams beauftragt (siehe Schaubild).

• Das Rahmenleitbild bietet inhaltliche Orientierung und beschreibt, wie in einem Pastoralen Raum pastorale Schwerpunkte festgelegt werden können.

• Pfarrer, weitere Priester, Diakone, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Pastoral- referentinnen und Pastoralreferenten arbeiten verbindlich zusammen und tragen gemeinsam Verantwortung für die Umsetzung der Schwerpunkte.

• Dem Leitungsteam werden in einem weiteren Schritt Aufgaben der Dienstvorgesetztenschaft übertragen, damit der Personaleinsatz möglichst lokal geplant und gesteuert werden kann.

• Aus den Gremien und Organen der Pfarreien/Kirchengemeinden (im Übergang auch aus den Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbänden) bilden sich Gremien und Organe auf Ebene des Pastoralen Raums, um den Auftrag des Bischofs einer diakonisch, missiona- rischen und lokalen Kirchenentwicklung umzusetzen.

Auf der Ebene des Pastoralen Raums wird auch ein neuer Kirchengemeindeverband gebildet. Er sorgt für die rechtliche Handlungsfähigkeit, für die wirtschaftliche Umsetzung der Schwerpunk- te und durch die Arbeitergeberfunktion für die Angestellten für eine Bündelung der Personal- prozesse und bessere Koordination.

Die Jahre 2022 bis 2025 werden davon geprägt sein, dass die Räume in zwei Phasen errichtet werden und sich dann innerhalb eines Raumes die Struktur nach und nach aufbaut und For- men der Zusammenarbeit entwickelt werden. Auch wird nach den Fusionen die heute noch bestehende Zwischenebene der Pfarreiengemeinschaften und alten Kirchengemeindeverbände wegfallen.

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12 I PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE

Strukturen sollen der Seelsorge dienen

Bistumsleitung kommt mit Dechanten zu Austausch zusammen

Montag, 6. Dezember 2021

Strukturen sollen der Seelsorge dienen Bistumsleitung kommt mit Dechanten zu Austausch zusammen

untere Reihe von links nach rechts: Johannes Jaax, Dr. Ralph Hildesheim, Ralf-Matthias Will- mes, Georg Moritz, Bischof Dr. Stephan Ackermann und Hans-Jürgen Bier; obere Reihe von links nach rechts: Peter Dörrenbächer, Weihbischof Jörg Michael Peters, Weihbischof Robert Brahm, Jörg Schuh, Ernst-Walter Fuß, Weihbischof Franz Josef Gebert, Thomas Darscheid, Be- nedikt Welter und Ralf Schmitz. (Es fehlt Franz-Josef Werle) (Fotos: Judith Rupp/Bistum Trier) Trier – Die Veränderung durch die Pfarreienreform im Bistum Trier wird spürbar, die Errichtung von Pastoralen Räumen steht bevor – und damit auch der Abschied von einem Teil der Deka- nate (siehe https://www.bistum-trier.de/pfarreien-einrichtungen/pastorale-raeume/). Deren bis- herigen Leitern hat Bischof Dr. Stephan Ackermann am 2. Dezember für ihren Dienst gedankt.

Ein Teil der Priester soll künftig in der Leitung der Pastoralen Räume tätig sein.

Ackermann verabschiedete bei ihrer halbjährlichen Konferenz mit der Bistumsleitung die Dechan- ten Hans-Jürgen Bier (Dekanat Losheim-Wadern), Thomas Darscheid (Koblenz), Peter Dörren- bächer (Rhein-Wied), Ernst-Walter Fuß (Birkenfeld), Dr. Ralph Hildesheim (Schweich-Welsch- billig), Johannes Jaax (Wittlich), Georg Moritz (Bernkastel), Ralf Schmitz (Trier), Jörg Schuh (Mayen), Benedikt Welter (Saarbrücken), Franz-Josef Werle (Völklingen) und Ralf-Matthias Will- mes (Hermeskeil). Er wies darauf hin, dass es im Jahr 2022 eine Doppelstruktur mit Pastoralen

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PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE I 13

Räumen und den Dekanaten gebe, die dann 2023 ende, da dann die weiteren 20 Pastoralen Räume errichtet werden sollen. Ackermann würdigte auch die Konferenz der Dechanten als Beratungs- und Resonanzgremium. Hier würden sich sukzessive neue Formate bilden.

Neu ausrichten als missionarische, diakonische, lokale Kirche

Der Bischof nutzte die Gelegenheit, daran zu erinnern, was die Pastoralen Räume von den Dekanaten unterscheiden werde: Noch stärker gehe es bei dieser „mittleren Ebene“ um Subsi- diarität und Unterstützung. Es sei wichtig, starke Pfarreien zu haben; gleichzeitig sei aber auch klar, dass die Pfarrei nicht den gesamten Bedarf des kirchlichen Lebens abdecke. Hier sollen Pastorale Räume andere Orte von Kirche fördern und gestalten. Dabei liege der Fokus auf den Themen der Diözesansynode. Unstrittig sei auch nach den Diskussionen der letzten Jahre, dass es eine mittlere Ebene brauche, deren Wirksamkeit durch die Konzeption der Pastoralen Räume noch verstärkt werde. Dies hatte zuvor Christian Heckmann, Leiter der Stabsstelle zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode, erläutert. Mit der neuen Struktur soll es neben territorialen Veränderungen vor allem um die inhaltliche Neuausrichtung als diakonische, mis- sionarische und lokale Kirche gehen. Die Kirchengemeinden eines Pastoralen Raums bilden einen Kirchengemeindeverband.

Dazu würden im Laufe des Dezembers das Statut für den Pastoralen Raum erlassen ebenso wie die entsprechenden Dekrete zur Errichtung der Pastoralen Räume und mit ihnen verbun- denen Kirchengemeindeverbänden - hierzu stehen noch die Rückmeldungen der beiden Lan- desregierungen aus. Zunehmend werde in

das Thema „Führen und Leiten“ investiert, sagte Heckmann. Entscheidend sei: „Die neuen Strukturen sollen der Seelsorge und dem kirchlichen Leben dienen!“

Der neue Leitende Priesterreferent Msgr.

Ottmar Dillenburg gab einen Überblick über den Stand der Zusammenschlüs- se von Pfarreien auf der Ebene der Pfar- reiengemeinschaft (www.bistum-trier.de/

pfarreien-einrichtungen/pastorale-raeume/

pfarreifusion/). Die Vorbereitungen liefen planmäßig, so dass die Fusionen zum 1.

Januar 2022 rechtssicher durchgeführt werden können. Im Rahmen der Sondie- rungsphase hätten die aktuellen Pfarreien- gemeinschaft transparent gemacht, wann sie einen Zusammenschluss anstreben.

Mit Blick auf die von Papst Franziskus aus- gerufene Bischofssynode „Für eine syno- dale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung“ lud der Bischof dazu ein, sich zu den Thesen zur synodalen Erfahrung des

Christian Heckmann informiert über den Stand der Synodenumsetzung

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14 I PASTORALER RAUM IDAR-OBERSTEIN NAHE-KIRCHE

Bistums zurückzumelden, die er als Beitrag des Bistums zur Vorbereitung formuliert hat, und diese auch in Gremien und Gruppen zu bringen (siehe https://www.bistum-trier.de/glaube-spi- ritualitaet/glauben-leben/bischofssynode-synodale-kirche).

Regelmäßiges Thema ist der Stand der institutionellen Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum (www.bistum-trier.de/aufarbeitung). Hier informierte Bischof Ackermann, dass die Un- abhängige Aufarbeitungskommission ihre Arbeit aufgenommen habe ebenso wie der Betroffe- nenbeirat. Zudem arbeiteten nun auch im Beraterstab des Bischofs Betroffene mit, was eine neue „Sensitivität und Qualität“ der Arbeit bedeute.

Haushaltssicherung im Sinne der Synode

Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg informierte über den Prozess der Haushaltssiche- rung (www.bistum-trier.de/haushaltssicherung), den das Bistum begonnen hat. Er stellte die Ausgangssituation dar mit unter anderem einem prognostizierten Rückgang der Kirchensteuer- mittel und betonte, jetzt sei die Chance, den durchaus schmerzlichen Prozess einer Haushalts- sicherung zu verbinden „mit einer inhaltlichen Schwerpunktsetzung im Sinne unserer Synode“.

Mit Blick auf die Gremienwahlen im November (www.bistum-trier.de/wahlen) wies Dr. Tho- mas Fößel vom Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung im Bischöflichen Generalvikariat darauf hin, dass das „Bild noch nicht ganz rund“ sei, weil im Januar in weiteren Pfarreien gewählt wird. Dazu gehören etwa Pfarreien, die zum 1.1.2022 fusionieren, oder Pfarreien, die von der Flutkatastrophe im Juli betroffen waren. Fößel betonte das hohe Engagement von ehren- wie hauptamtlich tätigen Frauen und Männern, das er bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen erleben dürfe. Natürlich habe es mancherorts auch Probleme gegeben, etwa bei der Kandidatensuche. Aus Fößels Sicht zeigen die Wahlen, wie „not-notwendig“ die Pfarreienreform tatsächlich sei. Und er betonte: „Gremienwahlen sind kein Selbstzweck. Auch sie dienen der Entwicklung hin zu einer diakonischeren, missionarischeren und synodalen Kirche.“ Aktuell seien die Zuwahlen, Berufungen und Konstituierungen der Gremien im Gange ebenso wie die Vorbereitungen auf die Wahlen im Januar. In diesem Zusammenhang wies Fößel auf die Hand- reichung „Lokale Teams“ hin, die als hilfreiche Ergänzung zu den gewählten Gremien eine weitere Möglichkeit des ehrenamtlichen Engagements darstellen.

Am Ende des Treffens ermutigte Generalvikar von Plettenberg dazu, unter den geltenden Re- geln für die Corona-Pandemie die Seelsorge, die Katechese und die Arbeit mit Gruppen und Gremien aktiv zu gestalten.

Das Treffen wurde moderiert von Christian Heckmann und Frank Kilian, stellvertretender Leiter des Strategiebereichs „Ziele und Entwicklung“ im Bischöflichen Generalvikariat Trier. (JR)

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16 I NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD

NEUE

PFARREI KIRNER LAND

ST. HILDEGARD

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NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD I 17

Fusionen - die Suche nach der geeigneten Struktur

Die Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode braucht eine passende Struktur im Bistum.

Nach der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes haben viele Diskussionen zu dem Schritt ge- führt, dass der Bischof die Ebene der heutigen Pfarreiengemeinschaften – 172 Einheiten gibt es aktuell im Bistum – als zukünftige Pfarreigröße anstrebt und den Auftrag gegeben hat, bis zum Jahr 2025 entsprechende Fusionen von Pfarreien und Kirchengemeinden durchzuführen.

Wie im Bericht zur Sondierung zu sehen, findet diese Maßnahme insgesamt Zustimmung. Die Gestaltung einer diakonischen und missionarischen Kirche, die Vernetzung von Gruppen und Initiativen in weiten pastoralen Räumen, die Stärkung von Orten von Kirche sowie die Förderung der Zusammenarbeit in administrativer Hinsicht – wichtige Synodenziele, die mit dem Konzept der Pfarreien der Zukunft verbunden waren, sollen durch die verbindliche Zusammenarbeit der Pfarreien und Kirchengemeinden im Pastoralen Raum erreicht werden.

Zum 01.01.2022 werden die bisherigen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Kirn, Maria Him- melfahrt Becherbach, St. Franz Xaver Bruschied, St. Pankratius Kirn und Maria Himmelfahrt Oberhausen zu der neuen Pfarrei Kirner Land St. Hildegard fusionieren. Pfarrkirche ist dann die Kirche St. Pankratius in Kirn.

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18 I NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD

Neue Pfarrei St Hildegard

Diese Pfarreiengemeinschaften planen die Fusion am 1. Januar 2022:

(weitere sind in Vorbereitung) im Visitationsbezirk Koblenz

• Andernach St. Marien

• Bad Kreuznach Heilig Kreuz

• Bad Sobernheim (Nahe-Glan-Soon St. Willigis)

• Boppard (Mittelrhein St. Josef)

• Brohltal

• Großmaischeid-Isenburg St. Maria Magdalena

Kirner Land St. Hildegard

• Koblenz St. Petrus und St. Martinus

• Langenfeld St. Jodokus

• Linz am Rhein und Höhe St. Marien

• Neuwied St. Matthias

• Sponheimer Land

im Visitationsbezirk Saarbrücken

• Losheim am See Heilig Geist

• Merzig-Hilbringen St. Maria

• Nalbach Heilig Geist

• Saarbrücken (St. Johann)

• Saarbrücken (Scheidter Tal St. Remigius)

• Schiffweiler St. Martin

• Sulzbach Allerheiligen

• Völklingen St. Eligius

• Wadgassen St. Wolfram

• Weiskirchen Don Bosco im Visitationsbezirk Trier

• Alftal Maria vom Berge Karmel

• Gerolsteiner Land

• Gillenfeld

• Konz St. Johann - St. Nikolaus - St. Marien

• Mittlere Mosel

• Monzelfeld (Am Haardtkopf St. Christophorus)

• Morbach Vierzehnheiligen

• Rechts und links der Mosel St. Matthias

• Rittersdorf (Südliche Eifel St. Matthias)

• Saar-Mosel St. Jakobus

• Trier St. Paulin

• Welschbillig (Trierer Land St. Hildegard)

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NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD I 19

Parallel zur Fusion der Pfarreien entsteht durch Fusion der Kirchengemeinden auch eine neue Kirchengemeinde als juristische Person öffentlichen Rechts und Vermögensträgerin der neuen Pfarrei. Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Kirchengemeinde geht mit allen Rechten und Pflichten von den bisherigen Kirchengemeinden auf die neue Kirchenge- meinde über und wird vom Verwaltungsrat der neuen Kirchengemeinde verwaltet (Gesamt- rechtsnachfolge).

Dabei bleiben die kirchenrechtlich begründeten Zweckbindungen der auf die neue Kirchengemein- de übertragenen Vermögensarten unverändert:

Fabrikvermögen dient zur Erhaltung und Ausstattung der Kirchen, zur Feier von Gottesdiensten sowie zur Erfüllung der Aufgaben der Pfarrei und Kirchengemeinde. Allgemeine Rücklagen gehören zum Fabrikvermögen. Nach der Übertragung bleiben die bisherigen Fabrikvermögen weiterhin an das Territorium der bisherigen Pfarrei gebunden. Die neue Kirchengemeinde bildet ein eigenes Fabrikvermögen.

Stellenvermögen war für den Unterhalt des Pfarrers bestimmt. Diese Zweckbindung besteht weiter, auch wenn Pfarrer heute aus Kirchensteuermitteln vom Bistum bezahlt werden. Die bisherigen Stellenvermögen müssen deshalb unvermindert erhalten werden.

Stiftungsvermögen sind unverändert ihrem Stiftungszweck verpflichtet.

Das Kirchenrecht verlangt auch, Zweckbindungen von Spenden jederzeit uneingeschränkt zu be- achten. Diese Zweckbindungen haben also auch nach Fusionen unverändert Bestand.

Das Rechnungswesen der neuen Kirchengemeinden wird so ausgestaltet sein, dass die Ver- mögen der bisherigen Kirchengemeinden und ihre weitere Entwicklung transparent abgebildet werden können. Damit wird sichergestellt, dass keiner der bisherigen Kirchengemeinden etwas von ihrem Recht verloren geht.

Für die Gremien in den neu entstehenden Pfarreien gelten dann Strukturen und Aufgaben entsprechend der bisherigen. Es wird Pfarrgemeinderäte und Verwaltungsräte oder Kirchenge- meinderäte geben. Für die Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinden gilt das Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier (Kirchenvermö- gensverwaltungsgesetz – KVVG), wonach der Verwaltungsrat das Vermögen in der Kirchenge- meinde verwaltet

Zunehmend fällt es schwerer, alle Gremien der Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften, Kirchen- gemeinden und Kirchengemeindeverbände zu besetzen (vgl. den Beitrag über die Ergebnisse der Sondierungsphase). Flexiblere Formen des Engagements werden gewünscht: Wenn sich Christinnen und Christen nach einer Fusion schwerpunktmäßig im Bereich ihrer ehemaligen Pfarrei engagieren möchten, soll das durch die Bildung von lokalen Teams ermöglicht und un- terstützt werden.

In lokalen Teams kann vielfältiges Engagement verlässlich koordiniert werden, und Charismen für die christliche Gemeinschaft können sich im eigenen Lebensraum entfalten. Solche Teams sind schon heute in bereits zusammengeschlossenen Pfarreien aktiv und unter dem Namen

„Gemeindeteams“ bekannt. Sie arbeiten in Abstimmung mit den Gremien und werden für das zukünftige christliche und kirchliche Leben im Sozialraum sehr wichtig sein.

Örtliches Engagement kann durch Teams wahrgenommen werden, die sich in Zusammenset- zung und Laufzeit flexibler gestalten lassen als gewählte Gremien

Auch für Aufgaben in der Vermögensverwaltung kann es solche lokalen Teams geben. Aktu- ell sorgen die Verwaltungsräte nicht nur für die notwendigen Entscheidungen bezüglich der

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20 I NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD

Vermögensverwaltung, sondern sie kümmern sich auch ganz praktisch um die Gebäude und Liegenschaften, von der Betreuung von Baumaßnahmen bis zum Schließdienst. Falls zukünftig in den neuen Kirchengemeinden der Verwaltungsrat diese Aufgaben nicht mehr im Einzel- nen wahrnehmen kann, ist es außerordentlich wichtig, dass es Verantwortliche vor Ort gibt.

Im Rahmen der bestehenden Regeln und Möglichkeiten (z. B. Gattungsvollmacht) kann der Verwaltungsrat der neu fusionierten Kirchengemeinde ein Mandat an bestimmte Personen für diese Aufgaben übertragen und ein Budget festsetzen. So kann ein lokales Team in einem guten Gleichgewicht von Eigenständigkeit und Rückbindung etwa für Unterhalt, Pflege und Nutzung eines Gebäudes Sorge tragen.

Örtliches Engagement kann also durch Teams wahrgenommen werden, die sich in Zusammen- setzung und Laufzeit flexibler gestalten lassen als gewählte Gremien.

Neben fusionierten Pfarreien wird es in den kommenden Jahren (bis 2025) auch Pfarreienge- meinschaften und Kirchengemeindeverbände geben, die sich entsprechend dem Auftrag des Bischofs auf den Zusammenschluss vorbereiten.

Nach den Fusionen wird es im Bistum Trier weiterhin eine hohe Anzahl an eigenständigen Kirchengemeinden geben. Für diese Kirchengemeinden wird es eine Begleitung durch das Bistum brauchen. Die Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte treffen Beschlüsse, die ver- waltungsunterstützende Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Liegenschaften und Personalwesen erfordern.

Die Rendanturen gewähren diese Dienstleistungen. Außerdem unterstützen sie die lokalen Auf- gaben bei den Fusionen und bieten durch ihren Außendienst eine direkte Schnittstelle zu den Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden.

Unter diesen Prämissen werden die bisherigen Pfarreien (Becherbach, Maria Himmelfahrt //

Bruschied, St. Franz Xaver // Kirn, St. Pankratius und Oberhausen, Maria Himmelfahrt) zur neuen Pfarrei Kirner Land, St. Hildegard fusionieren. Nachfolgend finden Sie das Dekret über die Errichtung der neuen Pfarrei und zur Umpfarrung von Hochstädten.

(Rechtsverbindlich sind die im Amtsblatt abgedruckten Dekrete)

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NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD I 21

Dekret

über die Aufhebung

der Pfarreiengemeinschaft Kirn im Dekanat Bad Kreuznach und des Kirchengemeindeverbandes Kirn

sowie der Pfarreien und der Katholischen Kirchengemeinden

Becherbach Maria Himmelfahrt, Bruschied St. Franz Xaver, Kirn St. Pankratius und Oberhausen Maria Himmelfahrt

und über die Errichtung

der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde Kirner Land St. Hildegard

In den zurückliegenden zwanzig Jahren ist mehr und mehr deutlich geworden, dass die histori- schen Pfarrstrukturen nicht mehr in der Lage sind, den Auftrag der Kirche in der heutigen Zeit zu verwirklichen.

Anfangs wurden Seelsorgeeinheiten gemäß can. 526 § 1 CIC (später auch bereits Pfarreien- gemein-schaften genannt) gebildet. Die eine Seelsorgeeinheit, bestehend aus den Pfarreien Kirn St. Pan-kratius, Kirn (Kirnsulzbach) St. Josef Calasanza und Becherbach Maria Himmel- fahrt, wurde 2002 mit der Nachbarseelsorgeeinheit, bestehend aus den Pfarreien Bruschied St.

Franz Xaver und Oberhau-sen Maria Himmelfahrt, zu einer neuen Seelsorgeeinheit zusammen- gefasst, ab 2006 auch Pfarrei-engemeinschaft genannt. Vier Jahre später, zum 1. Januar 2010, wurden die beiden Pfarreien Kirn St. Pankratius und Kirn (Kirnsulzbach) St. Josef Calasanza zur neuen Pfarrei Kirn St. Pankratius fusioniert. Ab dem 1. September 2011 bildet diese neue Pfarrei dann mit den Pfarreien Becherbach Maria Himmelfahrt, Bruschied St. Franz Xaver und Oberhausen Maria Himmelfahrt eine Pfarreien-gemeinschaft gemäß can. 374 § 2 CIC. So wur- den mehr und mehr die Grenzen der historisch ge-wachsenen Strukturen überschritten, um neue Möglichkeiten für ein pastorales Miteinander in einem größeren Raum zu eröffnen. Doch bei allem Positiven, das dadurch bereits möglich wurde, wurden auch die Grenzen dieser An- sätze immer wieder deutlich.

Parallel dazu ist – nicht zuletzt auch infolge gesellschaftlicher Veränderungen – in den letzten beiden Jahrzehnten ein deutlicher Rückgang des kirchlichen Lebens zu verzeichnen. Ein paar Kennzahlen für die Pfarreiengemeinschaft Kirn, bestehend aus den vier Pfarreien Becherbach, Ma-ria Himmelfahrt, Bruschied St. Franz Xaver, Kirn St. Pankratius und Oberhausen Maria Himmelfahrt machen dies deutlich: Betrug die Zahl der Katholiken in dieser Pfarreiengemein- schaft im Jahr 2000 noch 4.982, so sind 2020 nur noch 3.649 Katholiken erfasst. Nahmen im Jahr 2000 noch 670 Gläubige an den Sonntagsgottesdiensten teil, so 2019 nur noch 206. Die Zahl der Taufen ging in den letzten zwanzig Jahren von 38 auf 5 zurück.

Das alles macht deutlich, dass das Festhalten am Bisherigen weder sinnvoll noch möglich ist.

Auch die geringer werdenden personellen wie auch finanziellen Ressourcen verlangen ein Um- denken.

Die zurückliegende Diözesansynode von 2013 bis 2016 hat in ihrer Analyse der gegenwärtigen Situation aufgezeigt, dass es unbedingt eines neuen Aufbruchs bedarf. Es gilt, „uns grund- legend neu auszurichten und in allen kirchlichen Vollzügen missionarisch-diakonisch in die Welt hinein zu wirken“ (Abschlussdokument heraus gerufen, Nr. 1). Die jüngste Instruktion der

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22 I NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD

Kleruskongregation spricht in diesem Zusammenhang von einer notwendigen pastoralen Um- kehr, „damit die christlichen Gemeinschaften immer mehr pulsierende Zentren der Begegnung mit Christus sind“ (Instr. Die pastorale Umkehr, Nr. 3; vgl. Nr. 41).

Daher sind die seelsorglichen Strukturen so anzupassen, dass zum einen nicht die Verwaltung des Bestehenden die für einen Aufbruch erforderlichen Kräfte und Mittel aufzehrt und zum anderen Seelsorge sich nicht auf die Sakramentenspendung beschränkt, sondern auch andere Formen der Evangelisierung möglich werden (vgl. Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium, n. 63).

Der in diesem Sinne daher nun vorzunehmende Zusammenschluss (Fusion) der vier oben genann-ten Pfarreien und Kirchengemeinden zur neuen Pfarrei bzw. Kirchengemeinde Kirner Land St. Hildegard erfolgt auf der Ebene der bisherigen Pfarreiengemeinschaft Kirn. Damit kann auf das in den zurückliegenden zehn Jahren bereits eingeübte Miteinander aufgebaut werden (vgl. Schrei-ben des Bischofs zur Reform der Pfarreien, Nr. 16). Trotz der größeren räumlichen Ausdehnung der einen neuen Pfarrei ist hier doch auch ein bereits gewachsenes Vertrautsein miteinander gege-ben, was für die Gläubigen auch Nähe bedeutet.

Durch diese Fusion soll die Gemeinschaft der Gläubigen in der neuen Pfarrei gestärkt werden (vgl. can. 515 § 1 CIC), damit sich in ihr die Vielfalt der Charismen entwickeln kann, die den missionari-schen und diakonischen Aufbruch tragen und gestalten sollen. Die Fusion konzen- triert die Gremi-enarbeit, sichert zugleich aber auch die rechtlichen Vertretungsaufgaben der Kirchengemeinde. Vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung am pfarrlichen Leben bleiben erhal- ten oder werden neu eröffnet. Lokale Teams stärken die örtlichen Gemeinschaften.

Schließlich ermöglicht die Fusion der oben genannten Pfarreien und Kirchengemeinden zur Pfar-rei bzw. Kirchengemeinde Kirner Land St. Hildegard, dass der zuständige Pfarrer nur noch Sorge trägt für eine Pfarrei (vgl. can. 526 § 1 CIC). Die dauerhafte gleichzeitige Zuständigkeit des Pfarrers für mehrere Pfarreien, die im Hinblick auf die einzelne Pfarrei nur unter Einschrän- kungen des Ge-samtauftrages möglich und daher im Letzten oft genug auch mit diesem unver- einbar ist (vgl. Instr. Die pastorale Umkehr, n. 70; vgl. auch can. 152 CIC), wird so vermieden.

In dieser einen Pfarrei kann er seine Hirtensorge für die Gläubigen in der Ausübung der Dienste des Heiligens, Lehrens und Leitens (vgl. can. 528 und can. 529 CIC) verantwortlich wahrneh- men, unterstützt – soweit möglich und vorhanden – von anderen Priestern und Diakonen sowie von engagierten und beauftragten Laien (vgl. can. 519 CIC).

Nach Anhörung der Räte der Pfarreien und Kirchengemeinden in Becherbach, Maria Himmel- fahrt, Bruschied St. Franz Xaver, Kirn St. Pankratius und Oberhausen Maria Himmelfahrt, des Pfarreienra-tes der Pfarreiengemeinschaft Kirn, der Verbandsvertretung des Kirchengemein- deverbandes Kirn, des jeweiligen Pfarrers bzw. Pfarrverwalters sowie des geschäftsführenden Leiters des Dekanates Bad Kreuznach und des Priesterrates des Bistums wird gemäß can. 515

§ 2 CIC, § 4 Diözesanbe-stimmungen über die Gliederung des Bistums vom 15. Januar 2000 (KA 2000 Nr. 32) i. d. Fassung vom 29. Juni 2011 (KA 2011 Nr. 122), § 2 der Diözesanbestim- mungen über die Kirchengemeinden und die Verwaltung ihres Vermögens vom 15. September 2000 (KA 2000 Nr. 209) i. d. Fassung vom 19. September 2001 (KA 2001 Nr. 186) und § 1 Absatz 3 der Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 gebildeten Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier vom 29. Juni 2011 (KA 2011 Nr.124) i. d. Fassung vom 27. November 2019 (KA 2019 Nr. 210) i. V. m. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über die Ver-waltung und Vertretung des

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NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD I 23

Kirchenvermögens im Bistum Trier vom 1. Dezember 1978 (KA 1978 Nr. 271) i. d. Fassung vom 27. November 2019 (KA 2019 Nr. 210) hiermit wie folgt verordnet:

I.

Die gemäß § 3 der Diözesanbestimmungen über die Gliederung des Bistums gebildete Pfar- reiengemeinschaft Kirn im Dekanat Bad Kreuznach wird mit Wirkung zum 1. Januar 2022 aufgehoben.

II.

Der nach der Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 gebildeten Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier (KGV-O) errichtete Kirchengemeindeverband Kirn wird mit Wirkung zum 1. Januar 2022 aufgehoben.w

Im Einzelnen gilt:

1. Mit Aufhebung des Kirchengemeindeverbandes Kirn gehen das zum Zeitpunkt der Aufhe- bung des Kirchengemeindeverbandes vorhandene bewegliche und unbewegliche Vermö- gen, die Rechte, Pflichten, Verbindlichkeiten und Forderungen auf die dem Kirchengemein- dever-band angeschlossenen Kirchengemeinden zur Gesamthand über.

2. In diesem Sinne gehen auch die Beschäftigungsverhältnisse des Kirchengemeindeverban- des Kirn auf die ihm angeschlossenen Kirchengemeinden über. Die Gemeinschaft der dem Kirchengemeindeverband angeschlossenen Kirchengemeinden tritt somit in die Rechte und Pflichten der auf sie übergehenden Beschäftigungsverhältnisse ein. Die weiteren Einzelheiten zum Übergang der Beschäftigungsverhältnisse bestimmen sich nach Abschnitt III Ziffer 9.

III.

Die Pfarreien und Kirchengemeinden Becherbach, Maria Himmelfahrt, Bruschied St. Franz Xaver, Kirn St. Pankratius und Oberhausen Maria Himmelfahrt werden hiermit mit Wirkung zum 1. Januar 2022, nachgängig zur Aufhebung des Kirchengemeindeverbandes Kirn gemäß Abschnitt II, aufgehoben und zusammengefasst als eine neue Pfarrei und gleichzeitig als eine neue Kirchengemeinde errichtet.

Im Einzelnen gilt:

1. Der Name der neuen Pfarrei lautet: Pfarrei Kirner Land St. Hildegard.

2. Der Name der neuen Kirchengemeinde lautet: Katholische Kirchengemeinde Kirner Land St. Hildegard.

3. Der Pfarrort der Pfarrei ist Kirn. Er ist zugleich Sitz der Kirchengemeinde.

4. Das Gebiet der nach diesem Abschnitt errichteten Pfarrei und Kirchengemeinde ist de-

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24 I NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD

ckungsgleich mit dem Gebiet der unter diesem Abschnitt aufgehobenen Pfarreien und Kirchengemeinden, deren Mitglieder von nun an Mitglieder der neu errichteten Pfarrei und Kirchengemeinde sind.

5. Die Pfarrkirchen der bisherigen Pfarreien verlieren mit der Errichtung der Pfarrei Kirner Land St. Hildegard ihren Rang als Pfarrkirche. Sie werden unter Beibehaltung ihres Kir- chentitels (can. 1218 CIC) Kirchen in der Pfarrei Kirner Land St. Hildegard. Die Kirchen der errichteten Pfarrei behalten ihren Patronatsnamen und ihr Kircheninventar.

6. Nach Beratung mit den pfarrlichen Gremien und unter Beifügung von deren Voten unter- breitet der Pfarrer dem Bischof einen Vorschlag, welche der Kirchen in der Pfarrei zukünftig als Pfarrkirche gelten soll. Es ist dann Sache des Bischofs, unter Berücksichtigung des Vorschlags eine Kirche in der Pfarrei als Pfarrkirche auszuweisen.

7. Der Pfarrer der neuen Pfarrei Kirner Land St. Hildegard legt nach Beratung mit den pfarrli- chen Gremien für die Gemeinschaft ihrer Gläubigen fest, an welchen Orten und zu welchen Zeiten die Sakramente gefeiert werden. Dabei legt er fest, in welchen Kirchen besondere Amtshandlungen (vgl. can. 530 CIC) vorgenommen werden.

8. Mit Aufhebung der bisherigen Kirchengemeinden gehen deren gesamtes unbewegliches und bewegliches Vermögen, die Rechte, Pflichten, Verbindlichkeiten und Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Kir-chengemeinde über (can. 121 CIC). Sie tritt damit ebenso in die Rechtsnachfolge der nach Ab-schnitt II Ziffern 1 und 2 jeweils erworbenen Rechte und Pflichten ein und wird somit auch zur Gesamtrechtsnachfolgerin des gemäß Abschnitt II aufgehobenen Kirchen- gemeindeverban-des.

9. Der Übergang der Beschäftigungsverhältnisse erfolgt nach folgenden Maßgaben: Erwor- bene Besitzstände dürfen wegen des Übergangs der Beschäftigungsverhältnisse nicht eingeschränkt werden. Die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses einer Mitarbeite- rin oder eines Mitarbeiters durch den bisherigen Kirchengemeindeverband, durch die Ge- meinschaft der Kirchengemeinden oder die neue Kirchengemeinde wegen des Übergangs ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt. Bei der Berechnung von Beschäftigungszeiten werden die vor dem Übergang der Beschäftigungsver-hältnisse nach Maßgabe der Bestimmungen der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung für das Bistum Trier (KAVO) erreichten Be- schäftigungszeiten als Beschäftigungszeiten nach § 40 Absatz 3 KAVO berücksichtigt. Der Kirchengemeindeverband hat als bisheriger Arbeitge-ber die von dem Übergang betroffe- nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig vor dem Übergang in Textform zu unter- richten über:

• den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,

• den Grund für den Übergang,

• die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Beschäftigten,

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NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD I 25

• die hinsichtlich der Beschäftigten in Aussicht genommenen Maßnahmen,

• die Zuordnung zur neuen Kirchengemeinde.

Die Rechte der Mitarbeitervertretungen nach den Bestimmungen der Ordnung für Mitarbeiter- vertretung im Bistum Trier (Mitarbeitervertretungsordnung – MAVO) sind zu wahren. Der Vorgang der Aufhebung und Neuerrichtung gemäß dieses Dekretes ist in mitarbeitervertre-tungsrechtli- cher Hinsicht als Zusammenlegung im Sinne des § 13d MAVO zu verstehen. Auf Beschluss aller von einer Zusammenlegung betroffenen Mitarbeitervertretungen kann das Übergangsmandat gemäß § 13d MAVO gemeinsam ausgeübt werden.

10. Die in den bisherigen Kirchengemeinden vorhandenen Fabrikvermögen und Stellenvermö- gen bleiben unabhängig von einer eigenen Rechtsfähigkeit in ihrer bisherigen Bestimmung unberührt. Gleiches gilt für das Stiftungsvermögen. Die in den Sätzen 1 und 2 genannten Vermögen sind unterscheidbar von den Vermögen der neu errichteten Kirchengemeinde auszuweisen.

11. Das in den bisherigen Kirchengemeinden den Vermögensarten nach § 1a Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier (Kirchenvermögensver- waltungsgesetz – KVVG) nicht ausdrücklich zugeordnete Vermögen ist diesen Vermögens- arten nachträglich zuzuordnen. Ist eine Zuordnung nicht ermittelbar, gilt es als bisheriges Fabrikvermögen. § 4 Absatz 3 der Diözesanbestimmungen über die Kirchengemeinden und die Verwaltung ihres Vermögens bleibt unberührt.

12. Stifterwillen und Zweckbindungen Dritter sind weiterhin zu beachten (cann. 1300 f. CIC).

13. Die Rechte sonstiger kirchlicher Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, insbeson- dere der rechtsfähigen Fabrikvermögen und Stellenvermögen bleiben gewahrt.

IV.

Die Räte der aufgehobenen Pfarreien, Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaft und des Kir- chengemeindeverbandes werden aufgelöst.

Im Einzelnen gilt:

1. Bis zur Konstituierung des neuen Verwaltungsrates bzw. Kirchengemeinderates wird der Pfarrer der neu errichteten Pfarrei und Kirchengemeinde gemäß § 22 Absatz 1 Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier (KVVG) zum Verwalter bestellt (Bestellung durch den Bischöflichen Generalvikar). Das Amt des Verwal- ters endet, sobald ein neuer Verwaltungsrat bzw. Kirchengemeinderat gewählt ist und seine Tätigkeit aufgenommen hat.

2. Die Neuwahl zum Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat soll am 29. und 30. Januar 2022 bzw. diejenige zum Verwaltungsrat anschließend in der nach den einschlägigen Ord- nungen vorgesehenen Zeit durchgeführt werden.

(26)

26 I NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD

V.

Die öffentlichen Register sind berichtigen zu lassen.

VI.

Die Kirchenbücher und Registraturen der bisher bestehenden Pfarreien und Kirchengemeinden werden geschlossen (vgl. Diözesanbestimmungen über kirchliches Schriftgut in Pfarreien und sonstigen Seelsorgestellen vom 15. Oktober 2000 in der jeweils geltenden Fassung). Die Amts- siegel der ehemals selbständigen Pfarreien, Kirchengemeinden, der Pfarreiengemeinschaft und des Kirchengemeindeverbandes sind außer Gebrauch zu nehmen und dem Bistumsarchiv zu überge-ben. Die neu errichtete Pfarrei und Kirchengemeinde führt das jeweilige Amtssiegel ge- mäß der Ordnung für das kirchliche Siegelwesen im Bistum Trier vom 2. April 2013 (KA 2013 Nr. 85).

VII.

Dieses Dekret tritt nach Maßgabe der obigen Bestimmungen am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Informationspflichten sowie die Bestimmungen zum Bestandsschutz und zum Kündigungs- schutz nach Abschnitt III Ziffer 9 gelten mit sofortiger Wirkung.

Trier, den 8. Oktober 2021

Dr. Stephan Ackermann Bischof von Trier

Dr. Monica Sinderhauf

Kanzlerin der Bischöflichen Kurie

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NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD I 27

U r k u n d e

über die Umpfarrung des Ortsteils Hochstädten der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun,

Teil der Pfarrei und Kirchengemeinde Merxheim St. Karl Borromäus, in die Pfarrei und Kirchengemeinde Kirn St. Pankratius

Auf Ersuchen der Gremien und im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013 - 2016 und

• nach Anhörung der Pfarrer der genannten Pfarreien,

• nach Anhörung des Pfarrgemeinderates, des Pfarreienrats Direkt und der Verwal- tungsräte der genannten Pfarreien und Kirchengemeinden,

• nach Anhörung der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden der Kirchengemeinde- verbände Bad Sobernheim und Kirn,

• nach Anhörung des Priesterrates im Bistum Trier wird hierdurch gemäß

• can. 515 § 2 CIC,

• § 2 der Diözesanbestimmungen über die Kirchengemeinden und die Verwaltung ih- res Vermögens,

• § 4 der Diözesanbestimmungen über die Gliederung des Bistums und

• § 24 des Gesetzes über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier i. V. m. § 1 Absatz 3 der Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 ge- bildeten Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier

der Ortsteil Hochstädten der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun, Teil der Pfarrei und Kirchengemeinde Merxheim St. Karl Borromäus, von der Pfarrei und Kirchengemeinde Merxheim St. Karl Borromäus getrennt und in die Pfarrei und Kirchengemeinde Kirn St.

Pankratius umgepfarrt.

S T E P H A N

BISCHOF VON TRIER

U r k u n d e

über die Umpfarrung des Ortsteils Hochstädten der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun,

Teil der Pfarrei und Kirchengemeinde Merxheim St. Karl Borromäus, in die Pfarrei und Kirchengemeinde Kirn St. Pankratius

Auf Ersuchen der Gremien und im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013 - 2016 und

nach Anhörung der Pfarrer der genannten Pfarreien,

nach Anhörung des Pfarrgemeinderates, des Pfarreienrats Direkt und der Verwaltungsräte der genann- ten Pfarreien und Kirchengemeinden,

nach Anhörung der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden der Kirchengemeindeverbände Bad Sobernheim und Kirn,

nach Anhörung des Priesterrates im Bistum Trier wird hierdurch gemäß

can. 515 § 2 CIC,

§ 2 der Diözesanbestimmungen über die Kirchengemeinden und die Verwaltung ihres Vermögens,

§ 4 der Diözesanbestimmungen über die Gliederung des Bistums und

§ 24 des Gesetzes über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier i. V. m. § 1 Absatz 3 der Ordnung für die gemäß Strukturplan 2020 gebildeten Kirchengemeindeverbände im Bistum Trier

der Ortsteil Hochstädten der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun, Teil der Pfarrei und Kirchengemeinde Merxheim St. Karl Borromäus, von der Pfarrei und Kirchengemeinde Merxheim St. Karl Borromäus getrennt und in die Pfarrei und Kirchengemeinde Kirn St. Pankratius umgepfarrt.

Das für den angegebenen Gebietsteil zweckgebundene Vermögen geht von der Kirchengemeinde Merxheim St. Karl Borromäus unter Beibehaltung der Zweckbindung auf die Kirchengemeinde Kirn St. Pankratius über.

Alle Rechte und Pflichten des Verwaltungsrates und des Pfarrgemeinderates sowie die Rechte und Pflichten des bisherigen Pfarrers der Pfarrei und Kirchengemeinde Merxheim St. Karl Borromäus in Hinsicht auf den Ortsteil Hochstädten und die Gläubigen dieses Gebietsteils gehen auf den Pfarreienrat Direkt der Pfarreiengemein- schaft Kirn und den Verwaltungsrat bzw. den Pfarrer der Pfarrei und Kirchengemeinde Kirn St. Pankratius über.

Möge die neue Zuordnung für alle betroffenen Gläubigen zum Segen sein!

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2021 in Kraft.

Trier, den 15. Dezember 2021 (LS)

Dr. Stephan Ackermann Bischof von Trier

(LS)

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28 I NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD

Das für den angegebenen Gebietsteil zweckgebundene Vermögen geht von der Kirchen- gemeinde Merxheim St. Karl Borromäus unter Beibehaltung der Zweckbindung auf die Kirchengemeinde Kirn St. Pankratius über.

Alle Rechte und Pflichten des Verwaltungsrates und des Pfarrgemeinderates sowie die Rechte und Pflichten des bisherigen Pfarrers der Pfarrei und Kirchengemeinde Merxheim St. Karl Borromäus in Hinsicht auf den Ortsteil Hochstädten und die Gläubigen dieses Ge- bietsteils gehen auf den Pfarreienrat Direkt der Pfarreiengemeinschaft Kirn und den Ver- waltungsrat bzw. den Pfarrer der Pfarrei und Kirchengemeinde Kirn St. Pankratius über.

Möge die neue Zuordnung für alle betroffenen Gläubigen zum Segen sein!

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2021 in Kraft.

Trier, den 15. Dezember 2021

(LS)

Dr. Stephan Ackermann Bischof von Trier

(LS)

Dr. Monica Sinderhauf Kanzlerin der Kurie

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NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD I 29

Wahlen in der neu errichteten Pfarrei am 29. und 30.01.2022

„Mitreden!“ in den pastoralen Gremien im Bistum Trier

Bischof Stephan Ackermann ruft zur Beteiligung an Wahl der Räte im Bistum Trier auf

Trier/Saarbrücken/Koblenz – Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Ka- tholikinnen und Katholiken im Bistum aufge- rufen, ihr Mitbestimmungsrecht wahrzuneh- men und am 6. und 7. November 2021 an der Wahl der pastoralen Gremien teilzuneh- men. In Pfarreien, die sich zum 1. Januar 2022 zusammenschließen wollen, finden die ersten gemeinsamen Wahlen am 29. und 30.

Januar 2022 statt. Wahlberechtigt sind insgesamt rund 1,1 Million Menschen im Bistum Trier.

„Bitte würdigen und unterstützen Sie das Engagement in den Räten, das für die weitere Ent- wicklung unserer Kirche unverzichtbar ist: Machen Sie – schon ab 16 Jahren – von Ihrem verbrieften Wahlrecht Gebrauch“, sagte Ackermann in einem am Sonntag, 17. Oktober, ver- öffentlichten Wahlaufruf, der in den Gottesdiensten verlesen wurde. Eine Kirche, die sich der Synodalität verpflichte, brauche Menschen, die in demokratisch gewählten Räten vor Ort die pastoralen und finanziellen Entscheidungen mitbestimmten, sagte der Bischof weiter.

Im Motto der Wahl „Mitreden! Der Zukunft eine Stimme geben“ spiegele sich ein Leitgedanke der Trierer Bistumssynode wider, die auf die Würde und Verantwortung aller Getauften setzt.

Ackermann dankte den hunderten von ehrenamtlichen Christinnen und Christen, die in den letzten Wochen mit einem großen zeitlichen Einsatz die Wahlen vorbereitet hätten. Sie und ein noch größerer Kreis von Kandidatinnen und Kandidaten hätten auch in diesem Jahr ihre Bereitschaft erklärt, Verantwortung für die weitere Entwicklung des christlichen Lebens in ihren Gemeinden und Pfarreiengemeinschaften zu übernehmen. „Jede und jeder einzelne von ihnen gibt bereits mit dieser Kandidatur ein individuelles und keineswegs selbstverständliches Glau- benszeugnis in die Mitte einer pluralen Gesellschaft hinein“, dankte Ackermann den Frauen und Männern.

In vielen von der Flutkatastrophe betroffenen Pfarreien können zunächst keine Wahlen stattfin- den. Den betroffenen Menschen „gilt heute und für eine gewiss lange Zeit unsere besondere Aufmerksamkeit in geschwisterlicher Solidarität“, sagte der Bischof abschließend.

Weitere Informationen zu den Wahlen gibt es unter www.bistum-trier.de/wahlen

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30 I NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD

WIR BRAUCHEN DICH!

Informationen zu den Pfarrgemeinderatswahlen in unserer neuen Gemeinde

„Kirner Land - St. Hildegard“ am 29./30.01.2021

Verbunden mit der Gründung der neuen Pfarrei „Kirner Land – St. Hildegard“, zu Beginn des Jahres 2022, ist die Wahl eines neuen Pfarrgemeinderates. Im letzten Pfarrbrief hat der Wahlausschuss um Kandidatenvorschläge gebeten, die bis zum 17. Dezember 21 im zentralen Pfarrbüro in Kirn eingereicht werden sollen.

5 GUTE GRÜNDE,

FÜR DEN PFARRGEMEINDERAT ZU KANDIDIEREN:

• Weil Sie mit Ihren Erfahrungen die Zukunft der neuen Pfarrei und die Gemeinschaft aus den bisherigen vier Pfarreien mitgestalten wollen!

• Weil Sie mit anderen zusammen in der Kirche etwas bewegen wollen!

• Weil Sie sich für ein gelingendes Miteinander der Menschen vor Ort engagieren wollen!

• Weil Sie der Kirche ein Gesicht und ihrem Glauben eine Stimme geben wollen!

• Weil Sie mit der Rätearbeit ein selbstbewusstes Glaubenszeugnis im Geist der Synode geben wollen!

Wie gewählt wird:

• Gemäß dem Beschluss des bisherigen Pfarreienrates der Pfarreiengemeinschaft Kirn, wird die Wahl am 29./30. 01. 2021 insgesamt als Briefwahl durchgeführt.

• Jede der bisherigen vier Pfarreien unserer Pfarreiengemeinschaft bildet einen Wahlbezirk, aus dem jeweils zwei Personen zu wählen sind, wobei Kandidat(inn)en nicht in der Pfarrei wohnen müssen.

• Die entsprechende Wahlunterlagen erhalten Sie zu Beginn des neuen Jahres. Sollten Sie die Unterlagen bis zum 20. Januar 2022 nicht bekommen haben, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro Kirn, unter der Tel.: 06752 2278, damit der Wahlvorstand sich darum kümmern kann.

Ihre Stimmabgabe kann erfolgen:

• per Post an das Pfarrbüro Kirn (Kolpingweg 1 – 55606 Kirn)

• Per Einwurf in den Briefkasten des Pfarrbüros Kirn.

• Durch Abgabe in den Gottesdiensten am Wahlsonntag, in den jeweiligen Kirchen unserer neuen Pfarrei.

Im Blick auf die zukünftige Ausgestaltung der neuen Pfarrei „Kirner Land – St. Hildegard“, wer- den die Mitglieder der Gremien wichtige Aufgaben bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeindelebens haben. In dieser Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt unsere Pfarrei engagierte Menschen, die Verantwortung überneh- men. Deshalb machen sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und überlegen Sie, ob Sie vielleicht auch selbst kandidieren wollen!

Für den Wahlausschuss: Stephan Wolff, Pfr.

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NEUE PFARREI KIRNER LAND ST. HILDEGARD I 31

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PFARREIEN-

GEMEINSCHAFTEN

IDAR-RHAUNEN-

BUNDENBACH,KIRN, NAHE-HEIDE-WESTRICH

& OBERSTEIN

MITTEILUNGEN

AUS DEN PFARREIEN- GEMEINSCHAFTEN Gottesdienstbesuche

in Corona-Zeiten

Für alle Gottesdienste in geschlossenen Räu- men gilt im Bistum Trier 3G (genesen oder geimpft oder getestet)

Was bedeutet 3G für Gottesdienste?

- Alle mitfeiernden Personen müssen nach- weisen, dass sie genesen oder geimpft sind oder sie müssen einen gültigen Corona-Test vorlegen.

- Als gültiger Corona-Test gilt:

- Schnelltest (PoC-Antigen-Test), der durch geschultes Personal vorgenommen wurde (nicht älter als 24 Stunden).

- PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden).

- Für Kinder bis 3 Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres gibt es keine Nach- weispflicht.

- Der Nachweis kann in Papierform oder elek- tronisch erbracht werden, z.B. mittels der Corona-Warn-App oder der CovPass-App mit gültigem Impfzertifikat auf dem Smart- phone. Zur Kontrolle ist ein Ausweisdoku- ment mit Lichtbild erforderlich.

- Personen, die den geforderten Nachweis nicht erbringen, können leider nicht zuge- lassen werden.

- Es gelten Maskenpflicht und Abstandsge- bot (1,5 Meter) während des gesamten Got- tesdienstes.

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MITTEILUNGEN AUS DEN PFARREIENGEMEINSCHAFTEN I 33

Messbestellung

Ort Terminwunsch

für

für

Bitte geben Sie für eventuelle Rückfragen Ihren Namen, Anschrift u. Telefonnummer an:

bitte Rückseite beachten Eine Bitte:

Diskutieren Sie die aktuell geltenden Coronamaßnahmen nicht mit dem Empfangsdienst vor Ort.

Diese sind zwar dafür verantwortlich, Dinge wie den Impfnachweis oder das Testergebnis des aktuellen Coronatests zu kontrollieren, sind aber ehrenamtlich tätig und nicht für die Regeln verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Personen, die nicht bereit sind, sich an die gültigen Regeln zu halten, der Zutritt zum Gottesdienst verweigert wird.

Anmerkung der Redaktion: diese Aussage geben den aktuellen Stand des 20. Schutzkonzeptes für die öffentliche Feier von Gottesdiensten im Bistum Trier (rheinland-pfälzischer Teil) vom 09.12.2021 wieder. Sollten in der Zeit von Redaktionsschluss bis zur Erscheinung noch neuere Konzepte zur Anwendung kommen, so gelten selbstverständ- lich immer die neuesten Anweisungen!)

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34 I MITTEILUNGEN AUS DEN PFARREIENGEMEINSCHAFTEN

Neues zu Messintentionen

Zum Bestellen von Messintentionen können Sie diesen Coupon heraustrennen und auf der Rückseite Ihren Intentionswunsch notieren. Darüber hinaus werden in allen Pfarr- &

filialkirchen Bestellzettel ausgelegt.

Den Coupon können Sie mit der Gebühr von 5,00 € je Messintention derjenigen Person abgeben, die das in Ihrer Pfarrei auch bisher angenommen hat oder Sie werfen die Mess- bestellung beim Pfarramt in den Briefkasten ein. Bestellungen per Telefon sind jederzeit zu Bürozeiten nach wie vor möglich.

Ihr Pfarramt

Taufen

Taufen sind möglich, wobei hier die Regelungen des Schutzkonzeptes (Liste der mitfeiernden Personen, Mund-Nase-Bedeckung, Abstandsregeln, kein Gesang) gelten. Das Taufgespräch im Vorfeld kann persönlich unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen.

Hauskommunion

Gerne bringen wir älteren und bedürftigen Menschen die Haus- oder Kranken- kommunion nach Hause. Bitte setzen Sie sich mit ihrem zuständigen Pfarrbüro in Verbindung, wenn Sie diese gerne erhalten möchten.

Trauungen

Auch Trauungen sind möglich, wobei auch hier die Regelungen des Schutzkon- zeptes (Liste der mitfeiernden Personen, Mund-Nase-Bedeckung, Abstandsre- geln, kein Gesang) gelten. Die Traugespräche im Vorfeld können persönlich unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen.

Krankensalbung

Das Sakrament der Krankensalbung wird den Schwerkranken und Sterbenden gespendet.

Beisetzung

Kondolenzgespräche können als persönliches Gespräch unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen. Die Beisetzung findet entsprechend der aktuellen örtlichen Vorgaben statt.

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MITTEILUNGEN AUS DEN PFARREIENGEMEINSCHAFTEN I 35

NOTFALL HANDYNUMMER

Liebe Gemeindemitglieder,

Wir haben für unseren „Pastoralen Raum“ eine NOTFALL – HANDYNUMMER eingerichtet.

0157 391 32 942

Über diese Nummer erreichen Sie in Notfällen zu jeder Zeit einen Seelsorgenden in den beiden Pfarrei- engemeinschaften IDAR – RHAUNEN – BUNDENBACH und KIRN.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie diese Nummer wählen und die Mailbox angeschaltet ist (während der Gottesdienste oder anderer Termine der Seelsorgenden) hinterlassen Sie bitte eine Nach- richt mit folgendem Inhalt:

• Name des Anrufenden

• Adresse des Anrufenden

• Telefonnummer des Anrufenden für einen Rückruf

• Grund Ihres Anrufes.

Der / die Seelsorgende, auf den / die das Telefon umgestellt ist, wird sich dann umgehend bei Ihnen melden.

GANZ WICHTIG!!!

Da die Notfallnummer auf das jeweilige Diensthandy der Seelsorgenden umgeleitet wird, zeigt deren Handy die Notfallnummer an.

Bitte geben Sie also zur Kontaktaufnahme unbedingt Ihre Kontaktdaten an.

Bitte nutzen Sie diese Nummer wirklich nur für seelsorgliche Notfälle und Akutsituationen, wenn Sie im Angesicht des Todes um das Sakrament der Krankensalbung bitten oder einen dringen- den Seelsorgebesuch wünschen.

In terminlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte zu Bürozeiten an das jeweilige Pfarramt

(36)

36 I MITTEILUNGEN AUS DEN PFARREIENGEMEINSCHAFTEN

INFOSEITE ZUM HERAUSTRENNEN

Kontoverbindungen der PG Idar-Rhaunen-Bundenbach

St. Martin, Rhaunen: KSK Birkenfeld IBAN DE09 5625 0030 0000 8015 50 St. Nikolaus, Bundenbach: KSK Birkenfeld IBAN DE48 5625 0030 0000 8039 52 St. Peter und Paul, Idar: KSK Birkenfeld IBAN DE49 5625 0030 0000 3012 80 Kirchengemeindeverband Idar-Rhaunen-Bundenbach

KSK Birkenfeld: IBAN DE66 5625 0030 0001 0893 90

Kontoverbindungen der PG Kirn

St. Pankratius Kirn: IBAN DE17 5609 0000 0001 0116 92 Maria Himmelfahrt Becherbach: IBAN DE59 5609 0000 0002 0912 25 St. Franz Xaver Bruschied: IBAN DE46 5609 0000 0001 0801 37 Maria Himmelfahrt Oberhausen: IBAN DE28 5609 0000 0001 0288 57 Spendenkonten für die Renovierung der Pfarrkirche St. Pankratius Kirn

- bei der KSK Birkenfeld: IBAN DE55 5625 0030 0001 1088 91 - bei der Spk Rhein-Nahe: IBAN DE86 5605 0180 0017 1228 54 - bei der Volksbank: IBAN DE17 5609 0000 0001 0116 92 Kirchengemeinde St. Walburga Oberstein

KSK Birkenfeld, BIC: BILADE55XXX IBAN: DE85 5625 0030 0000 0165 19 Kirchengemeinde St. Joh. Nepomuk Kirchenbollenbach

KSK Birkenfeld, BIC: BILADE55XXX IBAN: DE32 5625 0030 0000 0736 36 Kirchengemeinde St. Martin Weierbach

KSK Birkenfeld, BIC: BILADE55XXX IBAN: DE30 5625 0030 0000 0755 15 Kirchengemeinde St. Christophorus Mittelreidenbach

VOBA Hunsrück-Nahe eG IBAN: DE33 5606 1472 0004 6815 01 BIC: GENODED1KHK

Kirchengemeinde St. Laurentius Sien

Raiffeisenbank „Nahe“ eG IBAN: DE33 5626 1735 0000 8211 16 BIC: GENODED1FIN

Kirchengemeinde St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim

VOBA Lauterecken eG IBAN: DE31 5409 1700 0000 4349 22 BIC: GENODE61LEK

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MITTEILUNGEN AUS DEN PFARREIENGEMEINSCHAFTEN I 37

Hinweise zur letzten Gottesdienstordnung

Kinderkrippenfeier in der PG Kirn

Die Kinderkrippenfeier am 24.12. findet nicht wie ursprünglich angegeben in Kirnsulzbach sondern in Kirn in der Pfarrkirche St. Pankratius statt.

Kleinkindergottesdienst in der Kirche St. Pankratius in Kirn

Am 15.01. um 17.00 Uhr findet in der Pfarrkirche St. Pankratius in Kirn ein Kleinkindergottes- dienst statt. Herzliche Einladung!

Anmeldungen bitte per Email an sk.ebertz@t-online.de oder an das Pfarrbüro Kirn unter 06752-2278

Gottesdienst am 2. Weihnachtstag in Kirnsulzbach

Der Gottesdienst am 26.12. in Kirnsulzbach-St. Josef Calasanza findet um 09.30 Uhr statt

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MITTEILUNGEN AUS DEM

BISTUM TRIER

und der Weltkirche

Referenzen

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