• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilungsblatt. Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr. der Gemeinde Berngau. Nr. 450 Dezember

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mitteilungsblatt. Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr. der Gemeinde Berngau. Nr. 450 Dezember"

Copied!
24
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr

Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt Telefon 09181/29 12-0 Fax 09181/29 12-150 E-Mail info@vg-neumarkt.de Internet www.vg-neumarkt.de ÖFFNUNGSZEITEN

Mo., Di. 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr Nachmittag geschlossen Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt zusätzlich geöffnet

Mo., Di., Do. von 12.00 bis 13.00 Uhr Freitag von 12.00 bis 15.30 Uhr Gemeinde Berngau

www.berngau.de

Rathaus Berngau 09181/2912-0 Amtsstunden des Bürgermeisters Dienstag 17.00 – 19.00 Uhr und täglich nach Vereinbarung Bürgermeister Thomas Meier 09181/2912-300

bgm.meier@vg-neumarkt.de Bauhof Berngau

Bereitschaft 0160/7070336 Wasserwart für Berngau,

Allershofen und Tyrolsberg Peter Pröll 0170/8341455

Zweckverband Sondersfelder Gruppe 09179/949080 Wasserhaus 09179/949881 Deponie- und Klärwärter Röckersbühl Helmut März 09179/1533 Waldwart Berngau

Georg Kotzbauer 0170/2807030 Generationennetzwerk Berngau Christine Häring 0170/6751975 Sprechzeiten in der Alten Knabenschule Donnerstag 16.00 – 18.30 Uhr Quartiersmanagement Berngau Wolfgang Wild 0170/7141400 qm@berngau.de

Nachbarschaftshilfe Berngau Gisela Rauscher 09181/254494 Karin Deß 09181/905860

Grund- und Mittelschule Berngau 09181/2971-0

schuleberngau@t-online.de

Kindertagesstätte St. Peter und Paul 09181/6197

kita.berngau@bistum-eichstaett.de Pfarr- und Gemeindebücherei Berngau 09181/2651510

Wichtige Rufnummern

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Feuerwehr Notarzt Rettungsdienst: 112 Krankentransport: 0941/19-222 Polizei: 110

Giftnotrufzentrale Bayern: 089/19-240

Mitteilungsblatt

der Gemeinde Berngau Nr. 450

Dezember 2021

38. Jahrgang

(2)

Mitteilungsblatt der Gemeinde Berngau - Dezember 2021

Grußwort des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Weihnachten steht vor der Tür. Die Vorgärten und Fenster sind mit Lichterketten geschmückt. Menschen suchen hektisch nach Geschenken für ihre Liebsten. Glühwein und Plätzchenduft liegt in der Luft, einfach alles wie immer.

Halt, nein. Nicht alles wie immer!

2021 ist ein Kalenderjahr mit Höhepunkten und Tiefpunkten.

2021 ist ein Jahr mit schönen Momenten und Katastrophen.

2021 ist ein Jahr mit viel Leid auf dieser Welt, mit Krieg und Konflikten.

2021 ist ein Jahr mit zahlreichen Schicksalsschlägen.

2021 ist auch ein Jahr mit Wundern, Solidarität und einzigartigen Augenblicken, mit schönen Erinnerungen.

2021 war jedoch kein Kalenderjahr, wie viele zuvor.

Wir tragen nach wie vor Masken in der Öffentlichkeit. Weihnachtsfeiern und Weihnachtsmärkte fallen aus. Viele Menschen sind unzufrieden.

Ich habe dabei große Sorgen vor einer tiefen Spaltung der Gesellschaft. Impfen oder nicht Impfen, Biontech oder Moderna, 2G, 3G, Plus oder nicht, …

Nicht die Diskussion an sich, sondern die Art und Weise lassen mich nachdenklich werden.

Was bleibt übrig vom Jahr 2021?

Ist es die Erkenntnis von immer größer werdendem Egoismus oder der großen Hilfsbereitschaft nach Flutkatastrophen?

Die Erinnerung an Fehler der Verwaltung und Politik, oder die Erinnerung an die vielen Dinge, die gut organisiert wurden und die gut geklappt haben?

Die Feststellung von aggressiven politischen Auseinandersetzungen oder einem guten Miteinander beim Suchen von Lösungen?

Ist das Glas halb leer oder halb voll? Die Meinungsbildung überlasse selbstverständlich ich Ihnen.

Wir haben dieses Jahr wieder viel geschafft oder auf den Weg gebracht.

• Fertigstellung der Erkläranlage

• Digitalisierung der Schule

• Fertigstellung der Erweiterung am Kindergarten

• Sanierung von Brücken

• Aufstiegshilfen am Grüngutcontainer

• Verkehrsdisplays

• Erschließung des Baugebiets in Röckersbühl

• Sanierung der Quellen am Buchberg

• Beginn der Arbeiten am „Lukas-Anwesen“

• Optimierung des ÖPNV mit Hinzunahme des Anrufsammeltaxis

• Quartiersmanagement

Auch wenn sich das ein oder andere verzögert oder anders kommt als geplant. Mein Fokus liegt auf dem Erreichten, auf den Dingen die uns gut gelungen sind. Mein Glas ist halb voll.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei allen bedanken, die sich auch dieses Jahr wieder in der Gemeinde ehrenamtlich engagiert ha- ben. Dieses Engagement hat in unserer Gemeinde einen so hohen Stellenwert, ohne den wir gar nicht mehr auskommen könnten. Um diesen hohen Standard zu halten, brauchen wir auch künftig vielfältige bürgerschaftliche Aktivitäten – in der Nachbarschaft, in den Verbänden und im Verein, in Kulturangelegenheiten, im sozialen Bereich sowie natürlich auch durch unsere Gemeinderäte in der regionalen Politik.

Weiterhin gilt mein Dank auch unseren Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft, der Gemeinde, des Bauhofs und des Schulverbands, die auch dieses Jahr, „wie immer“, wertvolle Arbeit geleistet haben.

Was möchte ich Ihnen für Weihnachten mitgeben? Nutzen wir die Zeit der ruhigeren Tage und gehen wir in uns. Fragen wir uns dabei vielleicht, wie wir miteinander umgehen? Wie führen wir Diskussionen? Wie reflektieren wir unsere eigenen Ansprüche an uns und unsere Mitmenschen.

Besinnen wir uns auf das zurück, was Weihnachten ursprünglich war. Ein Fest der Erinnerung, der Geburt eines kleinen Kindes, welches Frieden und Hoffnung in die Welt bringen soll.

Ich wünsche Ihnen hierzu die notwendige Zuversicht und uns allen eine frohe Weihnachtszeit. Für das anstehende Jahr 2022 wünsche ich Ihnen, dass alle Erwartungen in Erfüllung gehen, vor allem aber, dass Sie gesund bleiben.

Thomas Meier Erster Bürgermeister

(3)

Hinweis der Redaktion

Die nächste Ausgabe erscheint ab 15. Januar 2022 Redaktionsschluss: 4. Januar 2022

Beiträge bitte per E-Mail an mtb.berngau@vg-neumarkt.de

Neues vom Einwohnermelde- und Standesamt

Einwohner am 01.11.2021 ...2593

Zuzüge...11

Wegzüge ...5

Geburten...2

Sterbefälle ...3

Einwohner am 30.11.2021 ...2598

Nebenwohnsitze ...94 Geburten

Leon Klaus Luckhardt, Berngau, Birkenstraße Mia Hertwich, Röckersbühl, Möninger Straße Sterbefälle

Herbert Josef Hirschmann, Berngau, Lindenstraße Klaus Erich Gräfensteiner, Berngau, Schulstraße Franziska Pröll, Berngau, Tyrolsberger Straße

Die Gemeinde gratuliert den Jubilaren

bis zum 15. Januar 2022 zum 89. Geburtstag

Karl Ochsenkühn, Berngau, Weiherstraße zum 87. Geburtstag

Berta Lang, Tyrolsberg, Riegelgasse zum 85. Geburtstag

Konrad Heinloth, Röckersbühl, Hauptstraße zum 82. Geburtstag

Hannelore Brandl, Berngau, Freystädter Straße Hildegard Pongratz, Röckersbühl, Am Brückl Alois Möges, Berngau, Buchbergstraße Franz Ochsenkühn, Mittelricht

zum 80. Geburtstag

Johann Köferler, Röckersbühl, Hauptstraße zum 75. Geburtstag

Ludwig Köferler, Berngau, Buchbergstraße zum 70. Geburtstag

Walter Prochatschek, Berngau, Schulstraße zum 65. Geburtstag

Joseph Blomenhofer, Berngau, Mühlweg zum 60. Geburtstag

Anette Bundschuh, Tyrolsberg, Ahntweg zum 50. Hochzeitstag

Franziska und Peter Schmid, Tyrolsberg, Riegelgasse Hildegard und Johann Schmid, Wolfsricht

zum 25. Hochzeitstag

Renate und Rudolf Urban, Berngau, Rosenweg Anja und Roland Gieler, Röckersbühl, Am Brückl Viktoria und Alexander Foos, Berngau, Lärchenstraße

Hinweis der Redaktion

Soweit eine namentliche Veröffentlichung von Jubi- laren, Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Mitteilungsblatt nicht erwünscht ist, bitte rechtzeitig

bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

(09181/2912-100) melden.

Aus dem Gemeinderat

18. GR-Sitzung am 17.11.2021

Sitzungsniederschrift - Öffentlicher Teil

Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 17. Sitzung vom 27.10.2021

Beschluss

„Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 17. Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 27.10.2021, die den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt worden ist, wird vollinhaltlich genehmigt.“

Bekanntgabe von Entscheidungen aus der nichtöffent- lichen Sitzung vom 27.10.2021

Zu diesem TOP lagen keine weiteren Informationen vor.

Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Antrag auf isolierte Befreiung - Neubau einer Einzelgarage auf Fl.Nr. 302/32, Gemarkung Berngau

Dieser TOP war versehentlich auf der Tagesordnung und wurde nicht behandelt.

Aufstellungsbeschluss

zum Bebauungsplan „Am Dümpfel“

1. BGM Thomas Meier stellte den Entwurf des Bebauungsplanes vor. Im Vorfeld wurde dieser bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt besprochen. Nördlich ist eine Barriere vorgesehen, von der das Oberflächenwasser abgeleitet werden soll.

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau stellt für folgende Grundstücke der Ge- markung Berngau einen Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) mit der Bezeichnung „Am Dümp- fel“ auf.

Er umfasst die Ausweisung der bisher als größtenteils landwirt- schaftliche Fläche genutzten Grundstücke von Fl.Nr. 2678, 2679, 2680, 2680/1, 2681, 2681/1 (Teilfläche), 2682, 2682/2, 2683/1, 2856 (Teilfläche), 2857, 2857/1, 2866 (Teilfläche), 3629 (Teilflä-

Herzlichen Dank an alle Inserenten!

Mit Ihrer Werbung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Berngau ermöglichen Sie uns eine kostengünstige Information unserer Bürgerinnen und Bürger. Für die Schaltung der Werbeanzeigen möchte ich mich bei allen Inserenten herzlich bedanken.

Thomas Meier 1. Bürgermeister

(4)

Mitteilungsblatt der Gemeinde Berngau - Dezember 2021

che) jeweils Gemarkung Berngau als „Allgemeines Wohngebiet (WA-Fläche)“ nach § 4 BauNVO.

Die zur Festsetzung des „Allgemeinen Wohngebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 61.500 m² schließt im Süden an die Ortschaft Berngau. Im Osten wird die Planungsfläche durch den gemeind- lichen Weg Fl.Nr. 2667, Gemarkung Berngau und im Westen durch die Gemeindeverbindungsstraße Berngau – Tyrolsberg bzw. das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 3630 (Dimpfelgraben) begrenzt. Im Norden schließt das zukünftige Wohnbaugebiet an die Grundstücke Fl.Nr. 2677, 2858, 2858/1 und 3629 (Teilfläche), Gemarkung Berngau.

Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird im Parallelver- fahren gemeinsam mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Berngau – Deckblatt Nr. 15 durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungsplans- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 15.

Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Die Änderung umfasst die bisher als größtenteils landwirtschaft- liche Fläche dargestellten Grundstücke von Fl.Nr. 2678, 2679, 2680, 2680/1, 2681, 2681/1 (Teilfläche), 2682, 2682/2, 2683/1, 2856 (Teilfläche), 2857, 2857/1, 2866 (Teilfläche), 3629 (Teilflä- che) jeweils Gemarkung Berngau als „Allgemeines Wohngebiet (WA-Fläche)“ nach § 4 BauNVO.

Die zur Festsetzung des „Allgemeinen Wohngebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 61.500 m² schließt im Süden an die Ortschaft Berngau. Im Osten wird die Planungsfläche durch den gemeind- lichen Weg Fl.Nr. 2667, Gemarkung Berngau und im Westen durch die Gemeindeverbindungsstraße Berngau – Tyrolsberg bzw. das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 3630 (Dimpfelgraben) begrenzt. Im Norden schließt das zukünftige Wohnbaugebiet an die Grundstücke Fl.Nr. 2677, 2858, 2858/1 und 3629 (Teilfläche), Gemarkung Berngau.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Lärmschutzwall „Allershofener Brunnen“

1. BGM Thomas Meier führte aus, dass die Grundstücksverhand- lungen für die geplante Ortsumgehung wie bekannt gescheitert sind. Der Wall zwischen dem Wohngebiet „Allershofener Brunnen“

und der geplanten Umgehungsstraße wird daher nicht benötigt. Er zeigte Fotos, vor Ort angefertigt wurden. Problematisch sei laut 1.

BGM Thomas Meier das dort wuchernde Unkraut. Es stelle sich die Frage, wie mit der Situation umgangen werden sollte. Er stellte das Abtragen des Walls oder den Erhalt bzw. Ausbau des bestehenden Walls zur Diskussion. Beim Erhalt wäre eine gemeinschaftliche Pflege durch die Anlieger wünschenswert, da dies einen großen Aufwand für den Bauhof bedeuten würde.

Ein Gremiumsmitglied zeigte sich offen für Optionen und ergänzte, dass der Wall weder von der Ortsseite noch von Allershofen her ein schöner Anblick sei. Aus Gesprächen mit Anliegern berichtete er, dass es keine deutliche Präferenz für das Abtragen oder das Be- lassen gebe. Bei Abtragung des Walls befürchteten die Anwohner die möglicherweise entstehenden Kosten sowie den dann stärkeren Wind. Laut 1. BGM Thomas Meier sei nicht mehr nachvollziehbar von wem welches Material angeliefert wurde und somit in die Zuständigkeit der Gemeinde falle. Zu den Kosten antwortete 1.

BGM Thomas Meier, dass eine Entsorgung des Materials auf der eigenen Deponie kostenmäßig überschaubar wäre, wenn dies zulässig ist. Er ergänzte, dass nur eine einheitliche Regelung für den gesamten Wall denkbar sei.

Nachgefragt wurde ob es sinnvoll sei den Wall abzutragen, wenn dann in einigen Jahren die Umgehung doch gebaut werden sollte.

Man sollte langfristig denken, daher sei es eventuell besser, den Wall zu belassen und zu pflegen. Eine Bepflanzung sollte wenig

Pflegeaufwand erfordern, ähnlich zu dem Wall an der Staatsstraße.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass man den Aushub des neu- en Baugebietes „Am Dümpfel“ nutzen könnte, falls man sich zur Fortführung des bestehenden Walls entscheiden würde.

Derzeit bietet sich jetzt noch die Möglichkeit, den Wall zu ebnen und das Material zu entsorgen, da es noch wenig Material sei. Dies sei eine „saubere“ Lösung für ein schönes Ortsbild.

Angemerkt wurde, dass der vordere Bereich durch die Anwohner- familien als Schlittenhügel genutzt werde. Nachdem der vordere Teil von dem dortigen Anwohner gepflegt werde, könnte dieser Teil doch bleiben.

1. BGM Thomas Meier regte an, dass das Gremium zunächst mit den Anwohnern sprechen und sich Gedanken machen sollte. In einer der nächsten Sitzungen sollte über das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Überörtliche Prüfung

der Jahresrechnungen 2017-2019

hier: Bekanntgabe und Behandlung des Prüfungsberichts des öffentlichen Teils

1. BGM Thomas Meier informierte über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen durch die Rechnungsprüfung und den Entwurf der Stellungnahme des Kämmerers. Er fragte, ob die einzelnen Textziffern durchgangen werden sollten. Dies wurde aus dem Gremium bejaht. Es wurden daher sowohl die Fragen der Rechnungsprüfung als auch die vorgeschlagenen Antworten des Kämmerers verlesen.

• TZ 1: Die Erhebung der Verbesserungsbeiträge erfolgt voraus- sichtlich im 1. Quartal 2022. Die Neukalkulation der Wasserge- bühren erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022.

• TZ 2: Die Gemeinde Berngau passt die Wasserabgabesatzung entsprechend dem Regelungsinhalt des § 12 Abs. 4 AVBWasserV an.

TZ 3: Die Gemeinde Berngau passt die Beitrags- und Ge- bührensatzung zur Wasserabgabesatzung insoweit an, als die Erhebung der Grundgebühr nach Nenndurchfluss der Zähler und durch Dauerdurchfluss Q3 ergänzt wird. Zudem wird § 5 Abs. 7 BGS-WAS (Verzinsungsverpflichtung) entsprechend dem Inhalt der Mustersatzung angepasst.

• TZ 4: Zudem wird § 3 Abs. 1 Nr. 1 der BGS-WAS hinsichtlich des Entstehens der Beitragspflicht für den Fall einer Anschlussmöglich- keit einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Weiterhin wird § 10 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung dahingehend ergänzt, als der Wasserverbrauch durch „geeichte“

Wasserzähler dokumentiert wird.

• TZ 5: Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe- satzung wird dahingehend geändert, als dass Verbrauchsgebüh- renschuld mit „der Wasserentnahme“ entsteht.

• TZ 6: Die Verwaltungskostenbeiträge werden regelmäßig über- prüft und angepasst.

• TZ 7: Das Anlagevermögen wird künftig über eine Schnittstelle erfasst und fortgeschrieben.

TZ 8: Künftig werden die mindestens einmal jährlich stattfin- denden unvermuteten Kassenprüfungen, die nach Art. 103 Abs. 5 GO, § 3 Abs. 1 KommPV durchzuführen sind, vom Ersten Bürger- meister und der Leitung der Finanzverwaltung vorgenommen.

Unerledigte Textziffern aus dem Prüfbericht für die Jahre 2014 bis 2016:

• TZ 1: Kalkulation von Deponieentgelten: Bearbeitungsstand: ent- fällt derzeit. Die Deponie „Barstar“ Berngau und eine Erddeponie bei Röckersbühl wurden Anfang 2020 geschlossen.

• TZ 11: Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemein- deverfassungsrechts: Bearbeitungsstand ist noch abzuklären!

Der Neuerlass am 28.05.2020 für die laufende Wahlperiode enthält hierzu im Gegensatz zur Beantwortung der TZ 11 keine

(5)

Beschluss

„Für die entfallene gemeindliche Weihnachtsfeier soll eine Spen- de an eine gemeinnützige Vereinigung/Organisation gegeben werden.“

Anträge und Anfragen

der Mitglieder des Gemeinderates

Aus dem Gremium wurde folgendes Thema angesprochen:

Nachgefragt wurde, ob es Neuigkeiten zu der Schließung der De- ponien gebe. Die Deponie „Barstar“ Berngau und eine Erddeponie bei Röckersbühl waren Anfang 2020 geschlossen worden.

1. BGM Thomas Meier sagte dazu, dass der Aufwand für den Deponiebetrieb durch den Bauhof zu hoch wäre. Für den Depo- niebetrieb Personal einzustellen, würde sich nicht rechnen.

Zudem stehen die weiteren Planungen aufgrund der Ergebnisse der Bodenproben noch nicht fest. Sobald diese vorliegen und es eine Aussage des Landratsamtes dazu gebe, könne über einen möglichen weiteren Betrieb der Deponien abgestimmt werden.

Von der Gemeinde

Bürgerversammlung Röckersbühl

03.11.21 - 19.00 Uhr, Schützenhaus Röckersbühl

Anwesend: ca. 25 Besucher

Zu den von 1. Bürgermeister Thomas Meier vorgestellten Vorha- ben der Gemeinde gab es folgende Fragen und Anregungen der anwesenden Bürger:

Neues Gewerbegebiet Röckersbühl – Langenbüchel

Zur Frage, wie die Eingrünung in Richtung Mittelricht geplant sei, antwortete der Bürgermeister, dass ein ca. 5m breiter Wall mit Eingrünung vorgesehen sei. Die Entwässerung werde über einen Kanal in Richtung Kläranlage in den Frauenbach erfolgen.

Der Bolzplatz beim Festplatz könnte evtl. um 80 cm abgesenkt und somit multifunktional als Regenauffangbecken und Sportplatz genutzt werden. Falls es hierzu bessere Ideen oder Anregungen gibt, könnten diese gerne dem Bürgermeister mitgeteilt werden.

Brecheranlage bei der Trocknungsanlage

Ein Bürger fragte nach ob die „Brechertage“ ausgeschöpft und kontrolliert werden. Dazu sagte der Bürgermeister, es müssten noch einige Tage zur Verfügung stehen. Von den 40 erlaubten Tagen waren bis Ende Juli nur ca. die Hälfte verbraucht.

Zudem wurde angesprochen, dass der Schuttberg derzeit wieder an Höhe zunimmt und daher interveniert werden sollte. Die Ver- schmutzung der Straßen wird vor allem bei den zu erwartenden Witterungsverhältnissen im Herbst sehr problematisch und kritisch gesehen. Die schweren Lkw und Hänger sollten nicht durch die Ortschaft Röckersbühl fahren.

Sondersfelder Straße

Vor allem Fahrzeuge der Trocknungsanlage werden als zu schnell, zu viel und zu schwer für diese Ortsstraße erachtet. Daher könnte dort im nächsten Jahr zu Beginn der Erntezeit das Geschwindig- keitsdisplay eingesetzt werden. Über die Geschäftsleitung der Trocknung sollte Einfluss genommen werden, dass die Trock- nungsfahrzeuge über die nördliche Ausfahrt und die Umgehung fa- hren und somit die Ortsdurchfahrt meiden. Die Zufahrt im Norden, bei der Firma Natursteine Stiegler, sollte ausgebaut werden, damit sie attraktiver für die Nutzung der schweren Fahrzeuge wird.

Abbiegespur an der Staatsstraße

Seit langem besteht seitens der Bürger der Wunsch, dass an Einfahrt der Staatsstraße/Umgehung auf Höhe der Firma Feier- ler eine Abbiegespur entsteht. Bürgermeister Meier sagte dazu, dass es sich laut Auskunft der Straßenbaubehörde hier um kei- nen Unfallschwerpunkt handelt. Eine Sanierung der Straße ist derzeit nicht geplant, womit auch die Abbiegespur derzeit leider kein Thema ist.

gesonderte Regelung. Wird im Rahmen der nächsten Änderung berücksichtigt.

• TZ 14: Einführung betriebliches System zur Einführung des Leistungsentgelts: Bearbeitungsstand: nicht erledigt. Die Einfüh- rung erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022.

• TZ 15: Der entsprechende Grundsatzbeschluss zur Anwendung einer Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 TVöD wird nachgeholt.

Zudem erfolgt künftig eine Prüfung und Dokumentation der Ent- scheidung mit Einzelfallbegründung.

TZ 9: Die noch fehlenden Eingruppierungen erfolgen voraus- sichtlich im Jahr 2022.

• TZ 10: Die Zusatzvereinbarung mit den zusätzlich zu beauftra- genden Leistungsphasen wurde mittlerweile beauftragt und von beiden Vertragspartnern unterschrieben.

• TZ 11: Die Gemeinde Berngau erlässt die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung entsprechend der Vorgaben des aktuellen Musters (Stand: Zeitung des BayGT 10/2017) neu.

Beschluss

„Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 vom 22.07.2021 wurde be- kanntgegeben. Die vom 1. Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Stellungnahme zu den Anmerkungen des Landratsamtes wird wie vorgestellt abgegeben.“

Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

1. BGM Thomas Meier informierte das Gremium zu den folgenden Themen:

• Wie bereits bekannt, muss die geplante Weihnachtsfeier der Gemeinde aufgrund der Corona-Situation leider entfallen, da eine Feier in geschlossenen Räumen derzeit nicht möglich ist. Er stellte die Frage, ob die Gemeinde als Ersatz für die Feier Geschenke, z.B. in Form von Gutscheinen für die lokale Gastronomie, oder einer Spende, z.B. an einen örtlichen Verein, erfolgen sollte.

Im Gremium war man der Meinung, dass die Weihnachtsfeier immer eine sehr schöne Veranstaltung gewesen sei. Wenn diese pandemiebedingt nicht stattfinden könnte, so würde jeder Gemein- derat gerne auf ein kleines Geschenk als Ersatz verzichten. Eine Spende sieht man als sinnvoller an. Jedoch wird die Gastronomie durch die fehlenden Einnahmen bei abgesagten Weihnachtsfeiern benachteiligt.

Vorgeschlagen wurde, ob man stattdessen ein Sommerfest machen könnte um den ehrenamtlichen Helfern zu danken. 1. BGM Thomas Meier antwortete, dass es für ehrenamtliche Helfer ohnehin jeweilige Dankesessen etc. gäbe. Bei der Weihnachtsfeier seien zusätzlich Gemeinderäte bzw. die Beschäftigten der Gemeinde eingeladen.

Man gab zu bedenken, dass bei einer Spende an einen örtlichen Verein Neid provoziert werden könnte. Daher sollte die Spende an eine gemeinnützige Vereinigung/Organisation, z.B. eine Kinder- krebsstation oder ein Hospiz, erfolgen. 1. BGM Thomas Meier sagte zu, sich hier Gedanken zu machen und ermunterte das Gremium, ihm Vorschläge zuzusenden.

• Der für den 12.12.2021 angedachte Weihnachtsmarkt kann auf- grund der hohen Corona-Zahlen leider nicht stattfinden. 1. BGM Thomas Meier erklärte dazu, dass man eine Vorbildfunktion habe und die Gemeinde hier mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Man dürfe nicht auf Clubs oder Bars verweisen die in geschlossenen Räumen entsprechende Partys feiern. Weiterhin begründete 1.

BGM Thomas Meier diesen Schritt mit den hohen Auflagen. Eine Realisierung mit einem Zaun und einem Sicherheitsdienst stellten einen immensen Aufwand dar, zumal es sich nur um einen Nach- mittag handle und der Weihnachtsmarkt ehrenamtlich organisiert werde. Die Gemeinde werde hier mit gutem Beispiel vorangehen und daher leider dieses Jahr aufgrund der Corona-Situation auf den gemeindlichen Weihnachtsmarkt verzichten. Möglicherweise lässt sich 2022 ein Markt realisieren.

(6)

Mitteilungsblatt der Gemeinde Berngau - Dezember 2021

Sanierung Flurweg

Bürger mahnten an, dass der Flurweg von Mittelricht nach Rei- chertshofen – ca. 50m nach der Sulzüberquerung – zwischen Flurnummer 261 und 266 - dringend saniert werden müsste. Dies wurde bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft bereits angesprochen.

Bürgerversammlung Tyrolsberg

19.11.2021 - 19.00 Uhr, Schulturnhalle Berngau

Anwesend: ca. 20 Besucher

Einzelne Detailfragen zum Lukas-Anwesen, zur Juraleitung P53, zu den Freiflächen PV-Anlagen und zum Rufbus konnten während der Präsentation des 1. Bürgermeisters Thomas Meier beantwortet werden. Im Nachgang zu den Ausführungen wurden folgende Punkte angesprochen:

Mögliche Errichtung einer Windkraftanlage

Obwohl es noch keine konkreten Pläne und nur sehr vage Über- legungen gibt, teilte Horst Kratzer, 1. Bürgermeister des Marktes Postbauer-Heng, mit, dass es einen Interessenten gäbe, der seine Flächen an der Gemeindegrenze für eine Windkraftanlage zur Verfügung stellen würde.

Bürgermeister Thomas Meier wollte in der Versammlung wissen, wie die Anwesenden zu solchen Überlegungen stehen. Probleme mit möglichem Lärm und Schattenwurf wurden bereits in der Vergangenheit sehr emotional diskutiert. Daher wurde damals ein Windrad von den Tyrolsberger Bürgern mehrheitlich kritisch gesehen und abgelehnt.

Folgende Fragen stellten sich in dem Zusammenhang:

• Würde es bei einer Anlage eine Bürgerbeteiligung (Genossen- schaft) geben?

• Wo soll der genaue Standort sein?

• Wie sieht es mit der Rentabilität aus?

• Wird das Landschaftsschutzgebiet „Appel“ ausreichend ge- schützt?

• Welche Auswirkungen ergeben sich für die Stromtrasse?

Da sich die Überlegungen zu der Windkraftanlage in einer sehr frühen Phase befinden, konnten diese Fragen nicht beantwortet werden. Bürgermeister Thomas Meier sicherte den Bürgern eine frühzeitige Information und Beteiligung zu, falls die Pläne konkreter werden sollten.

Ergänzung (08.12.2021):

Bei einem ersten Gespräch zwischen 1. BGM Horst Kratzer, 1.

BGM Thomas Meier und einem potenziellen Projektanten wurden die Flächen zwischen Tyrolsberg und Pavelsbach zunächst für nicht geeignet erachtet. Grundsätzlich wären über den Windatlas Bayern nur sehr wenige Flächen in beiden Gemeinden geeignet.

Man werde interne Überlegungen anstellen und mögliche Flächen an die beiden Gemeinden melden.

Verkehrssituation in Tyrolsberg

Bürger mahnten an, dass vor allem auf der Kreisstraße NM24 zu schnell gefahren werde. Die Verkehrsdisplays sollten ausgewertet werden. Zudem sollte über eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den ganzen Ortsteil (einschließlich der Kreisstraße) nachgedacht werden.

Des Weiteren wurden folgende Verkehrsthemen angesprochen:

• Warum ist die Kreisstraße in Woffenbach auf 30 km/h begrenzt und in Tyrolsberg nicht?

Eine entsprechende Anfrage wird an das Landratsamt Neumarkt gestellt.

• In Woffenbach wird „ständig“ geblitzt, in Tyrolsberg nicht.

Problematisch sei insbesondere die Situation an der Bushaltestelle Tyrolsberg.

• Wann könne ein Radweg von Tyrolsberg nach Neumarkt reali- siert werden?

Der Radweg in Richtung Neumarkt kommt frühestens bei der Sanierung der Kreisstraße, nicht vor 2025.

• Wann werde die Sanierung des Kernwegs von Tyrolsberg nach Pavelsbach realisiert?

Der Kernweg in Richtung Pavelsbach ist im Programm zur Sa- nierung vorgesehen.

Die Vermessungsmaßnahmen finden derzeit statt.

Mit der Durchführung wird frühestens 2024 - 2026 gerechnet. Bei den aktuellen Diskussionen

um Flächenverbrauch könne es aber auch sein, dass sich bis zur Umsetzung noch Änderungen ergeben.

Übergangsweise wären Ausbesserungen sinnvoll. Diese werden mit Bauhof besprochen.

„Badeweiher“ in Tyrolsberg

Wie ist der Stand bzgl. des ursprünglich geplanten Dorfweihers der mittlerweile zugewachsen ist.

• Vorhandenes Schilf solle Schritt für Schritt vom Bauhof reduziert werden.

• 1.BGM Meier könnte sich an dieser Stelle einen Spielplatz vorstel- len. Die Maßnahme wurde ursprünglich über Fördergelder realisiert.

Daher waren Änderungen mit dem Fördergeldgeber abzustimmen.

Die mündliche Genehmigung zur Umgestaltung liegt vor.

Teichkläranlage

Wie ist der Stand bzgl. der Teichkläranlage in Tyrolsberg?

Die Genehmigung läuft aus. Ein Antrag auf Verlängerung wurde gestellt. Aktuelle Überlegungen gehen dahin, Abwasser zukünftige über Berngau ans Kanalnetz der Stadt Neumarkt anzuschließen.

Zur Nachnutzung des Geländes gibt es noch keine Pläne oder Ideen. Eine Anfrage wurde gestellt ob diese Flächen ggf. zur Erweiterung der Dorfhalle genutzt werden könnten.

Ahntweg

• Die Entwässerung funktioniert nicht richtig.

• Eventuell müssten die Gräben ausgebaggert werden.

• Es wird ein Ortstermin vereinbart.

Quellsanierung

Im Rahmen des Vortrags wurde die Beitragspflicht der Tyrolsber- ger Bürger thematisiert. 1. BGM Thomas Meier ging davon aus, dass die Einwohner aus Tyrolsberg nicht für Verbesserungsbei- träge herangezogen werden, da sie ihr Wasser aus Neumarkt beziehen.

Richtigstellung:

Der Ort Tyrolsberg ist rechtlich der Wasserversorgung Berngau zugeordnet, auch wenn die Anlagen in Berngau und Tyrolsberg - geschichtlich bedingt - technisch getrennt sind und die „Tyrolsber- ger“ Wasser aus der Stadt Neumarkt beziehen. Die Abnehmer in Tyrolsberg bezahlen daher lediglich den deutlich günstigeren Wasserpreis der Gemeinde Berngau. Sie brauchen auch keine Verbesserungsbeiträge nach Neumarkt bezahlen, sind jedoch bei der Wasserversorgung Berngau verbesserungsbeitragspflichtig.

Anders verhält es sich mit dem Wasserzweckverband Sonders- felder Gruppe, dessen Satzungsgebiet die Ortsteile der ehema- ligen Gemeinde Röckersbühl umfasst und diese versorgt. Dort werden die Preise des Wasserzweckverbands entrichtet und ggf.

auch eigene Verbesserungsbeiträge erhoben.

Bürgerversammlung Berngau, 24.11.2021 19.00 Uhr - Schulturnhalle Berngau

Anwesend: ca. 30 Besucher

Zur Präsentation und den Ausführungen von 1. Bürgermeister Thomas Meier gab es aus dem Publikum folgende Fragen und Anregungen:

Lukas-Anwesen –

Parksituation, Auftragsvergaben, Nutzerkreis

Es wurde nachgefragt, ob im Rahmen der Baumaßnahme am Lukas-Anwesen zusätzliche Parkplätze ausgewiesen werden.

Nach Meinung eines Bürgers reichen die derzeitigen Parkflächen

(7)

„Am Plan“ nicht aus, da sie häufig von Mitarbeitern der dortigen Geschäfte und Einrichtungen belegt seien. Mit weiteren Nutzern sei zu befürchten, dass der Platz für den Stadtbus zu einem „Na- delöhr“ werde.

Im Zusammenhang mit der Sanierung werden keine zusätzlichen Parkflächen erstellt. Durch die Nutzungseinheiten Bücherei, Bür- germeister und Mutter-Kind-Gruppe wird wochentags kein großer Fahrzeugverkehr erwartet. Weiterhin seien die Wohnungen für die Lebenshilfe gedacht. Die Bewohner hätten hierbei keine eigenen Fahrzeuge, die im Umfeld geparkt werden müssten.

Dennoch arbeite die Gemeinde aktuell an weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation. Ergebnisse werden für 2022 erwartet.

Bei den bisherigen Auftragsvergaben zum Lukas-Anwesen han- delte es sich nach Meinung eines weiteren Bürgers um eher ko- stengünstigere Gewerke. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen in der Baubranche sei bei den weiteren Vergaben mit spürbaren Preissteigerungen zu rechnen. Es wurde angeregt, eine neue Kostenberechnung mit den aktuellen Baupreisen durchzuführen, um frühzeitig einen Überblick über die tatsächlich zu erwartenden Kosten der Baumaßnahme zu haben.

Eine Kostenberechnung während der Durchführung der Sanierung ist nicht sinnvoll. Der Aufwand wäre unverhältnismäßig hoch, zumal man mit der Sanierung bereits begonnen hat. Mit den aktuellen Gewerken sind bereits ca. 50% der Baumaßnahmen vergeben.

Zudem fragte ein Bürger im Hinblick auf die künftige Nutzung des Lukas-Anwesens durch die Lebenshilfe, was unter „Menschen mit Handicap“ zu verstehen sei.

Eine konkrete Aussage kann hierzu nicht getroffen werden. Bishe- rige Gespräche mit Vertretern der Lebenshilfe haben ergeben, dass die Bewohner dort eigenständig leben können und keine direkte Betreuung benötigen würden. Möglicherweise können dortige Bewohner zukünftig einfache Tätigkeiten des Bauhofs (Mülleimer leeren, Grünanlagenpflege, …) übernehmen.

„Sendner-Anwesen“

Es wurde angeregt, im Sendner-Anwesen neben dem Arzt auch eine Apotheke unterzubringen. Mit der Planung habe man zwar Ärzte vor Ort, aber für eine Apotheke müsse man extra nach Neu- markt fahren.

Falls es zur Umsetzung der Planungen kommt wäre kein ausrei- chender Platz im Gebäude vorhanden. Das Erdgeschoss sei mit ca.

200m² für eine moderne, barrierefreie Praxis vorgesehen. Weiterhin müsse man dann erstmal jemanden finden, der eine Apotheke in Berngau eröffnen möchte. Ob sich hier zukünftig Möglichkeiten im Rathaus ergeben, kann noch nicht gesagt werden. Über die dortigen Möglichkeiten werde man sich zu gegebener Zeit unterhalten.

Dümpfel-Graben und Dümpfel-Weiher

Nach Meinung eines Bürgers sei der Dümpfel-Graben seinerzeit zwar gut und schön angelegt worden. Die Pflege des Grabens lasse aber zu wünschen übrig. Angeschwemmtes Holz und Gras könne sich an der Brücke stauen und dann zu einem Hochwasser im Ort führen.

Bauhof-Mitarbeiter Peter Pröll erklärte dazu, dass das Ausbaggern an bestimmten Stellen bereits beauftragt sei.

Ein anderer Bürger schlug vor, zunächst den kleinen Dümpfel- Weiher (Löschweiher) in Angriff zu nehmen.

Der „Löschweiher“ wurde im Sommer 2021 bereits mit dem Landschaftspflegeverband begutachtet. Hier werden Maßnahmen überlegt und ggf. im Zusammenhang mit dem Sturzflutenkonzept realisiert. Die Pflege der umliegenden Büsche könnte durch den Landschaftspflegeverband übernommen werden.

Quellsanierung

Ein Bürger betonte die Wichtigkeit der Quellsanierung, die derzeit am Buchberg durchgeführt wird. Durch das aus dem Gebiet Laaber/

Naab zugekaufte Wasser sei das Trinkwasser doch sehr verkalkt.

Die Qualität unseres Quellwassers ist hervorragend. Daher wer- den auch die Gelder für eine Sanierung in die Hand genommen.

Quelle 1 ist bereits saniert. Die Arbeiten an der Quelle 2 sollten im November weitergehen.

Ergänzung (08.12.2021):

Verschiedene Gründe haben dazu geführt, dass die Maßnahmen an der Quelle 2 nicht wie geplant gestartet werden konnten. Witte- rungsbedingt wurden sie nun auf das Frühjahr 2022 verschoben.

Zu dieser Zeit ist eine Führung für interessierte Gemeindebürger geplant.

Partielle Neupflasterung Ortsmitte

Es wurde angefragt ob es sinnvoll sei, die geplante Neupflasterung der Ortsmitte zeitlich zu schieben. Die Maßnahme sollte erst nach Abschluss der Baumaßnahmen am Lukas-Anwesen sowie am Sendner-Anwesen in Angriff genommen werden, da die Baufahr- zeuge das neue Pflaster beschädigen könnten.

Das Risiko werde gering gesehen, da lediglich die Querung zwischen dem Kriegerdenkmal und der Raiffeisenbank/Bäcker betroffen wären. Aktuell gäbe es 60% Fördergelder für diese Maßnahme. Ob diese Förderung in 2 Jahren noch zur Verfügung stehen würde ist fraglich. Weiterhin sind Teilbereiche des Pflasters vor der Bäckerei in sanierungsbedürftigem Zustand. Einzelne Pflastersteine sind dort bereits locker und dadurch uneben. Daher werde die Pflasterung wie geplant Anfang 2022 umgesetzt. Die entsprechende Ausschreibung laufe über den Jahreswechsel.

Verkehrssituation/Geschwindigkeit

Nach Meinung von Anwohnern wird am Ortsausgang Richtung Neumarkt/Stauf zu schnell gefahren.

Ein anderer Bürger war der Ansicht, dass nicht nur die Geschwin- digkeit ein Problem sei, sondern auch die Anzahl der Durchfahrten, insbesondere von LKWs. Es sei bereits mehrmals zu Unfällen ge- kommen. Es wurde angeregt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.

Man hatte gehofft den Verkehr durch eine Westumgehung aus der Ortsmitte nach Außen zu verlagern. Leider sind die Verhandlungen zum Grunderwerb gescheitert. Daher wird bzgl. der Verkehrsmen- ge keine Verbesserung zu erwarten sein.

Eine durchgängige Reduzierung der Geschwindigkeit in der Neumarkter Straße auf 30km/h sei unrealistisch. 1. BGM Thomas Meier werde sich um eine Reduzierung im Bereich der Dorfmitte bemühen. Ggf. könne ab der Kindergartenstraße bis zur Pavels- bacher Straße eine Reduzierung erreicht werden.

Lagerflächen für Vereine

Der Kirwa-Verein musste seinen bisherigen „Lagerstodl“ heuer kurzfristig räumen. Zwar habe man eine Übergangslösung gefun- den, die aber nicht dauerhaft genutzt werden kann. Der Verein sei daher auf der Suche nach einer Unterstellmöglichkeit für sein Equipment. Benötigt werden ca. 60 m². Eigene Anstrengungen, Aufrufe und Nachfragen seien bisher leider ohne Erfolg geblie- ben. Der Bau einer neuen Halle für mehrere Vereine, die darüber hinaus auch für Veranstaltungen genutzt werden könnte, wurde ins Gespräch gebracht. Die Bitte, ob sich nicht Quartiersmanager Wolfgang Wild des Themas annehmen könnte, wurde geäußert.

In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass auch die Blas- kapelle Bedarf nach einer Unterstellmöglichkeit für ihre Bühne habe. Als Lösungsmöglichkeit wurde ein Anbau an die bestehende Jagdhalle angesprochen.

BGM Thomas Meier seien momentan keine geeigneten Flächen für einen Neubau bekannt. Es wird gehofft, dass sich durch die wiederholten Aufrufe ein Gemeindebürger meldet, der geeignete Flächen zur Verfügung stellt. Ggf. können direkte Gespräche mit dem einen oder anderen Eigentümer geführt werden.

Heckenschnitt

Ein Bürger wünschte, dass die Gemeinde Grundstückseigentümer auf ihre Verpflichtungen zum Rückschnitt von Hecken hinweisen sollte. In einigen Bereichen (z.B. im Baugebiet „Am Eberhard“)

(8)

1

Mitteilungsblatt der Gemeinde Berngau - Dezember 2021

seien die Hecken teilweise sehr breit und hoch. Die Nutzung der angrenzenden Wege sei eingeschränkt und auch für den Winter- dienst sei die Situation problematisch. Persönliche Ansprachen hätten leider keinen Erfolg gebracht.

Die Mitarbeiter des Bauhofs haben Flugblätter erhalten, um diese bei den entsprechenden Haushalten einzuwerfen.

Wir bitten alle Gemeindebürgerihre Hecken hinsichtlich der erlaubten Größen und den Abständen zu öffentlichen Flächen zu überprüfen und ggf. einen Heckenschnitt durchzuführen. Die entsprechenden Begrenzungen sind in den jeweiligen Bebau- ungsplänen ersichtlich.

Grenzabstand von Pflanzen

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden.

Veranstaltungskalender für das Jahr 2022

In der Heftmitte ist der Veranstaltungskalender 2022 mit Vor- schau auf 2023 abgedruckt.

Dieser Terminplan ist Grundlage für die Veröffentlichung der Ver- einstermine im monatlichen Mitteilungsblatt und im Internetauftritt der Gemeinde Berngau.

Die Veranstaltungstermine werden hinsichtlich der weiteren Ent- wicklung der Corona-Situation unter Vorbehalt veröffentlicht! Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden leider auch im Jahr 2022 weiter andauern, daher ist es unsicher, ob die Pandemie- Regelungen im kommenden Jahr manche Veranstaltungen auch zulassen. Für Veröffentlichungen bei Änderungen/Absagen der Veranstaltungstermine ist jeder Verein selbst verantwortlich.

Kontaktdaten - Vereinsverzeichnis

Bei Änderungen der Ansprechpartner in den Vorstandschaften bitten wir zur Aktualisierung des Vereinsverzeichnisses um Mit- teilung der Kontaktdaten an scherer@vg-neumarkt.de.

BEKANNTMACHUNG

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Allge- meines Wohngebiet „Am Dümpfel“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß

§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat Berngau hat in der Sitzung vom 17. November 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung

„Am Dümpfel“ beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet ge- schaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß

§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

„Die Gemeinde Berngau stellt für folgende Grundstücke der Gemarkung Berngau einen Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) mit der Bezeichnung „Am Dümpfel“

auf.

Er umfasst die Ausweisung der bisher als größtenteils landwirt- schaftliche Fläche genutzten Grundstücke von Fl.Nr. 2678, 2679, 2680, 2680/1, 2681, 2681/1 (Teilfläche), 2682, 2682/2, 2683/1, 2856 (Teilfläche), 2857, 2857/1, 2866 (Teilfläche), 3629 (Teilflä- che) jeweils Gemarkung Berngau als „Allgemeines Wohngebiet (WA-Fläche)“ nach § 4 BauNVO.

Die zur Festsetzung des „Allgemeinen Wohngebiets“ vorgese- hene Fläche von ca. 61.500 m² schließt im Süden an die Ortschaft Berngau. Im Osten wird die Planungsfläche durch den gemeind- lichen Weg Fl.Nr. 2667, Gemarkung Berngau und im Westen durch die Gemeindeverbindungsstraße Berngau – Tyrolsberg bzw. das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 3630 (Dümpfelgraben) begrenzt. Im Norden schließt das zukünftige Wohnbaugebiet an

die Grundstücke Fl.Nr. 2677, 2858, 2858/1 und 3629 (Teilfläche), Gemarkung Berngau.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird im Parallelver- fahren gemeinsam mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Berngau – Deckblatt Nr. 15 durchgeführt. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

BEKANNTMACHUNG

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Flächennutzungsplans- und Land- schaftsplanes der Gemeinde Berngau durch das Deckblatt 15;

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß

§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat Berngau hat in der Sitzung vom 17. November 2021 die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch das Deckblatt 15 beschlossen. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohn- gebiet geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungsplans- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 15. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Die Änderung umfasst die bisher als größtenteils landwirtschaftliche Fläche dargestellten Grundstücke von Fl.Nr. 2678, 2679, 2680, 2680/1, 2681, 2681/1 (Teilfläche), 2682, 2682/2, 2683/1, 2856 (Teilfläche), 2857, 2857/1, 2866 (Teilfläche), 3629 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Berngau als „Allgemeines Wohngebiet (WA-Fläche)“

nach § 4 BauNVO.

Die zur Festsetzung des „Allgemeinen Wohngebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 61.500 m² schließt im Süden an die Ortschaft Bern- gau. Im Osten wird die Planungsfläche durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 2667, Gemarkung Berngau und im Westen durch die Ge- meindeverbindungsstraße Berngau – Tyrolsberg bzw. das gemeind- liche Grundstück Fl.Nr. 3630 (Dümpfelgraben) begrenzt. Im Norden schließt das zukünftige Wohnbaugebiet an die Grundstücke Fl.Nr.

2677, 2858, 2858/1 und 3629 (Teilfläche), Gemarkung Berngau.

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

(9)

BEKANNTMACHUNG

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Flächennutzungsplans- und Land- schaftsplanes der Gemeinde Berngau durch das Deckblatt 21;

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß

§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat Berngau hat in der Sitzung vom 17. März 2021 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht wird:

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch Aufstellung des Deckblattes Nr. 21.

Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung das bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzte und dargestellte Grundstück Fl.Nr. 599, Gemarkung Woffenbach als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 56.080 m² schließt im Norden und Westen an den gemeind- lichen Weg Fl.Nr. 600, Gemarkung Woffenbach. Die Planfläche wird im Süden und Osten durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr.

597 und 588, jeweils Gemarkung Woffenbach begrenzt.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

BEKANNTMACHUNG

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- planes für ein Sondergebiet „SO Photovoltaik Geierin“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach

§ 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Berngau hat in der Sitzung am 17. März 2021 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht wird:

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Be- bauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverord- nung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Geierin“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr.

599, Gemarkung Woffenbach.

Vorhabenträger: Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH, Regensburg

Vorhaben: Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächen- anlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 56.080 m² schließt im Norden und Westen an den gemeind- lichen Weg Fl.Nr. 600, Gemarkung Woffenbach. Die Planfläche wird im Süden und Osten durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr.

597 und 588, jeweils Gemarkung Woffenbach begrenzt.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Bern- gau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschlie- ßungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrecht- lichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet.

Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

VGN-LINIE A525

Anrufsammeltaxi (AST) für Berngau und Freystadt

Anrufsammeltaxi für Freystadt und Berngau

Nachdem im Landkreis Neumarkt flächendeckend das Rufbus- system als wirtschaftliches ÖPNV-Angebot eingeführt wurde, ist man nun mit der Einführung des Anrufsammeltaxis für die Stadt Freystadt und die Gemeinde Berngau dem Ziel der flächen- deckenden Etablierung des ÖPNV-Angebotes ein großes Stück nähergekommen.

Landrat Willibald Gailler gab zusammen mit den Bürgermeistern Alexander Dorr und Thomas Meier sowie den ÖPNV-Verantwort- lichen Michael Gottschalk, Isabel Meier, Christine Federl und Michael Endres und dem für das Anrufsammeltaxi beauftragten Taxiunternehmen Fahrettin Özgül den Startschuss für das Anruf- sammeltaxi auf der Route von Neumarkt bis Freystadt.

Das Anrufsammeltaxi – kurz AST genannt – ergänzt ab dem 12.12.2021 kostengünstig das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und fährt dann, wenn keine regulären Verbindungen mit dem Bus bestehen.

(10)

Mitteilungsblatt der Gemeinde Berngau - Dezember 2021

15

Das Sammeltaxi ist von Montag bis Samstag zwischen 19.00 und 01.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bereits ab 10.00 bis 01.00 Uhr zwischen Berngau und Neumarkt unterwegs. Die Fahrgäste wer- den mit dem Taxi von einer vereinbarten Haltestelle abgeholt und zum Bahnhof Neumarkt oder den Haltestellen Marktplatz bzw. Neuer Markt gebracht – oder es holt die Passagiere von dort ab und bringt sie direkt an den gewünschten Zielort bis vor die Haustüre.

In dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts finden Sie einen Flyer mit allen wichtigen Informationen. Weiteres zum Anrufsammeltaxi erfahren Sie außerdem im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. unter der Telefonnummer 09181/470-225 oder auf www.vgn.de/ast/.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Bahnhofstraße 12 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Tel. 09181/2912-0 Fax: 09181/2912-150 Mail: info@vg-neumarkt.de Web: www.vg-neumarkt.de

Brückentag

Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. ist am Freitag, 07.01.2022 geschlossen.

FUNDAMT

Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt Auskunft: Tel. 09181/2912-100 Fundtier: Kleiner Kater schwarz-weiß Fundort: zwischen Berngau und Tyrolsberg

Das Fundtier kann beim Tierschutzverein Neumarkt e.V. Lange Ga- sse 20, 92318 Neumarkt abgeholt werden. Kontakt: 09181/22862

Bauhof Berngau

Tyrolsberger Straße 5, 92361 Berngau Bereitschaftskontakt

0160/7070336, bauhof@berngau.de Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr Ansprechpartner

Josef Silberhorn (auch für die Schule Berngau) 0170/8341457

Peter Pröll

(auch Wasserwart für Allershofen, Berngau, Tyrolsberg) 0170/8341455

Karlheinz Härtl 0151/4073274 Christoph Bradl 0170/7141536

GENERATIONEN- UND QUARTIERSMANAGEMENT

Ansprechpartner Generationennetzwerk Christine Häring

7HO‡0RELO (0DLOFKULVWLQHKDHULQJ#NMUQHXPDUNWGH ,QVWDJUDPJHQHUDWLRQHQQHW]ZHUNBEHUQJDX )DFHERRN*HQHUDWLRQHQQHW]ZHUN%HUQJDX 6SUHFK]HLWHQLQGHU$OWHQ.QDEHQVFKXOH%HUQJDX 'RQQHUVWDJYRQ8KU

Ansprechpartner Quartiersmanagement Wolfgang Wild

0RELO‡(0DLOTP#EHUQJDXGH

Generationennetzwerk Berngau hat Vorbildcharakter in Baden-Württemberg

Nachdem im Juli 2020 das Generationennetzwerk Berngau bereits im Rahmen einer Fachtagung bei der Evang. Akademie Bad Boll in Baden-Württemberg (BW) vorgestellt wurde, durften nun Ende November - auf Einladung des Referats Familienforschung beim Statistischen Landesamt BW - unser Quartiersmanager und Bür- germeister a.D. Wolfgang Wild gemeinsam mit Christine Häring das Generationennetzwerk Berngau als „Best-Practice“-Beispiel in Stuttgart vorstellen.

Durch das Programm »Netzwerk für Generationen« erhalten klei- ne Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Unterstützung beim Auf- und Ausbau von Netzwerken und niedrigschwelligen Angeboten für alle Generationen. Betreut wird das Programm

Mit der Maus ins Rathaus

24-Stunden

von Zuhause

Sicher

Bayern ID Rathaus Online

Sie haben keine Zeit für den Behördengang?

Kein Problem!

Sie können ganz einfach von zu Hause aus ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, usw. erteilen.

Dieses finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. unter www.vg-neumarkt.de -> Rathaus Online oder einfach den unten abgedruckten QR-Code scannen.

Sie werden Schritt für Schritt durch alle relevanten Angaben geleitet. Am Ende das Formular nur noch ausdrucken, unterschreiben und wegschicken bzw. einscannen und per E- Mail versenden - Fertig!

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf..

Gemeinden Berngau, Gemeinde Pilsach und Gemeinde Sengenthal.

Vielen Dank und viele Grüße aus dem Rathaus.

Bleiben Sie dran. Das digitale Dienstleistungsangebot werden wir natürlich weiter ausbauen!

Mit der Maus ins Rathaus

24-Stunden

von Zuhause

Sicher

Bayern ID Rathaus Online

Sie haben keine Zeit für den Behördengang?

Kein Problem!

Sie können ganz einfach von zu Hause aus ein

SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, usw. erteilen.

Dieses finden Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. unter www.vg-neumarkt.de -> Rathaus Online oder einfach den unten abgedruckten QR-Code scannen.

Sie werden Schritt für Schritt durch alle relevanten Angaben geleitet. Am Ende das Formular nur noch ausdrucken, unterschreiben und wegschicken bzw. einscannen und per E- Mail versenden - Fertig!

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf..

Gemeinden Berngau, Gemeinde Pilsach und Gemeinde Sengenthal.

Vielen Dank und viele Grüße aus dem Rathaus.

Bleiben Sie dran. Das digitale Dienstleistungsangebot werden wir natürlich weiter ausbauen!

Mit der Maus ins Rathaus

Stunden

von Zuhause

Sicher

Bayern ID Rathaus Online

Sie haben keine Zeit für den Behördengang?

Kein Problem!

Sie können ganz einfach von zu Hause aus ein

SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, usw. erteilen.

Dieses finden Sie auf der Homepage der

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. unter www.vg-neumarkt.de -> Rathaus Online oder einfach den unten abgedruckten QR-Code scannen.

Sie werden Schritt für Schritt durch alle relevanten Angaben geleitet. Am Ende das Formular nur noch ausdrucken, unterschreiben und wegschicken bzw. einscannen und per E- Mail versenden - Fertig!

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf..

Gemeinden Berngau, Gemeinde Pilsach und Gemeinde Sengenthal.

Vielen Dank und viele Grüße aus dem Rathaus.

Bleiben Sie dran. Das digitale Dienstleistungsangebot werden wir natürlich weiter ausbauen!

(11)

vom Referat Familien-Forschung BW, deren Arbeitsschwerpunkte in der Beratung und Begleitung von Kommunen zu den Themen demografischer und gesellschaftlicher Wandel liegen.

Am 26.11.2021 startete das landesweite Förderverfahren - bei welchem sich 20 Kommunen beworben haben - mit einem Kick-Off-Treffen. In einer Gesprächsrunde durften wir den sehr interessierten Teilnehmern unser Generationennetzwerk Bern- gau vorstellen. Teilgenommen haben kommunale Fach- und Führungskräfte aus den Programmstandorten, VertreterInnen der Baden-Württemberg Stiftung sowie die Projektverantwortlichen der Familienforschung BW.

Es hat uns sehr gefreut, in Baden-Württemberg über unsere Arbeit berichten zu dürfen und die Veranstaltung mit Erfahrungen aus unserem Generationennetzwerk zu bereichern! Schön, dass das Generationennetzwerk Berngau auch über die Landesgrenzen Bayerns hinweg bekannt ist und als Vorbild dienen darf. Aber auch wir haben einige interessante und neue Anregungen mit nach Hause nehmen dürften, die wir in unsere Projektarbeit vor Ort mit einfließen lassen werden.

Dorf-Adventskalender

Bestimmt hat der ein oder andere schon die Türchen des Dor- fadventskalenders entdeckt, die im gesamten Gemeindegebiet verteilt sind. Zur Teilnahme am Gewinnspiel schneidet ihr einfach untenstehenden Abschnitt aus, füllt ihn aus und werft ihn bis zum 27.12.2021 in den Briefkasten des Generationennetzwerkes (Tyrolsberger Straße 5, Berngau). Bei mehreren Teilnehmern aus einem Haushalt kann der Abschnitt gerne kopiert werden. Aus allen Teilnehmern werden Gewinner per Los ermittelt und nach den Weihnachtsferien persönlich benachrichtigt.

Tipp: Das Lösungswort hat 17 Buchstaben!

Es wird gebeten an den jeweiligen Stationen das Abstandsgebot einzuhalten sowie Gruppenbildung und lange Aufenthalte zu vermeiden.

Ich wünsche allen eine besinnliche Weihnachtszeit, viel Gesund- heit und einen gelungenen Dorf-Advent!

Christine Häring

Dorf-Adventskalender der Gemeinde Berngau

Name:

_____________________________________________

Alter:

____________

Adresse:

_____________________________________________

Telefon:

____________

Lösungswort:

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Sie brauchen Hilfe?

Wir sind für Sie da!

Frau Gisela Rauscher 09181/254494 Frau Karin Deß 09181/905860 Möchtest Du unser Team unterstützen – melde Dich! Wir freuen uns!

Gewerbeschau Neumarkt-regio –

„GEMEINSAM SIND WIR NOCH STÄRKER!“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

liebe Gewerbetreibende, Berngau ist eine starke Ge- meinde. Viele Gewerbetriebe sorgen für regionale Arbeits- plätze, für Einkommen und

heimische Leistungskraft - damit es uns allen gut geht. In den mei- sten unserer Betriebe sind die Auftragsbücher voll, auch wenn Co- rona große Einschränkungen brachte und allen viel abverlangte.

Um das breite, leistungsstarke Angebot unserer Betriebe zu zeigen, hat Herr Ed Sheldon, Herausgeber der Business News Neumarkt- regio, angeboten, eine Gewerbeschau für die Betriebe aus den Gemeinden Berngau, Berg, Deining, Lauterhofen, Pilsach und Sengenthal zu organisieren.

In dieser Gewerbeschau Neumarkt-regio können sich alle Be- triebe direkt beteiligen. Die Gewerbeschau Neumarkt-regio soll jährlich stattfinden. Die Ausrichtung wird jeweils eine der beteiligten Gemeinden nach Absprache übernehmen.

Der Startschuss erfolgt am Sonntag, 27.03.2022 in Sengenthal.

Hier wird die erste Gewerbeschau Neumarkt-regio stattfinden.

Eine zweite Gewerbeschau wird am Sonntag, 03.04.2022 in Pilsach durchgeführt.

Eine vergleichbare Gewerbeschau wäre auch in der Gemeinde Berngau geplant und scheiterte bisher an ausreichend großen Flächen. Sollte hier ein Grundstücksbesitzer bzw. Firmeninhaber geeignete Flächen zur Verfügung stellen, bitten wir um Kontaktauf- nahme mit Herrn Ed Sheldon.

Kontakt

GEWERBESCHAU-ORGA ED SHELDON Eschertshofen 24, 92367 Pilsach

Mobil 0177 5363 482 E-Mail GS-ORGA@BNNM.de

Gewerbeschau Neumarkt-regio in Sengenthal

Sonntag, 27.03.2022, Bauhofhalle der Gemeinde Sengenthal Dort sind ein befestigtes Außengelände, Strom und Wasserversor- gung, Verkehrssteuerung und allgemeine Infrastruktur vorhanden und damit sehr gute Voraussetzungen und genügend Raum, um eine Gewerbeschau auch unter Einhaltung von Corona-Bestim- mungen abzuhalten.

Im Mittelpunkt wird die Präsentation unserer heimischen Betriebe stehen. Daneben wird es ein gastronomisches Angebot und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm geben, z.B. mit Auftritten wie der Zirkus-Artistik-Gruppe ARTICO. Die Schirmherrschaft haben Staatsminister Albert Füracker und Landrat Willibald Gailler übernommen. Wirtschaftlicher Schirmherr ist MAX BÖGL-Vorstand Johann Bögl. Mit den Schirmherren sowie mit SWN-Vorstand Dominique Kinzkofer und dem Kreisverbandsleiter des Bayer.

Bauernverbandes Michael Gruber wird es eine Podiumsdiskus- sion geben.

Als Erster Bürgermeister lade ich unsere Gewerbebetriebe der Gemeinde Berngau ein, sich an der verkaufsoffenen Ge- werbeschau in Sengenthal am 27.03.2022 mit einem Stand zu beteiligen.

Ihre Teilnahme können Sie mit dem auf der Homepage der Ge- meinde Berngau abrufbaren Formular anmelden.

Bitte schicken Sie es vollständig ausgefüllt per Email an: GS- ORGA@BNNM.de z.H. Herrn Ed Sheldon. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt telefonisch an Ed Sheldon wenden unter Tel. 0177 5363 482.

Über eine rege Beteiligung der Firmen und Bürger aus unserer Gemeinde freue ich mich schon jetzt.

Thomas Meier Erster Bürgermeister

ͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲ ŽƌĨͲĚǀĞŶƚƐŬĂůĞŶĚĞƌĚĞƌ'ĞŵĞŝŶĚĞĞƌŶŐĂƵ

EĂŵĞ͗ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ ůƚĞƌ͗ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ ĚƌĞƐƐĞ͗ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ dĞůĞĨŽŶ͗ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ

>ƂƐƵŶŐƐǁŽƌƚ͗

ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ

ͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲͲ ŽƌĨͲĚǀĞŶƚƐŬĂůĞŶĚĞƌĚĞƌ'ĞŵĞŝŶĚĞĞƌŶŐĂƵ

EĂŵĞ͗ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ ůƚĞƌ͗ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ ĚƌĞƐƐĞ͗ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ dĞůĞĨŽŶ͗ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ

>ƂƐƵŶŐƐǁŽƌƚ͗

ͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺͺ

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In diesem Punkt argumentiert die Gemeindeverwaltung der- zeit gegen eine Rückzahlung. Adelberg hat über Jahrzehnte hinweg ein touristisches Angebot für den Kreis und darüber

An der Schule Berngau wurde im Zuge der erfolgten Sanierung eine zentrale Lüftungsanlage installiert. Somit haben lediglich 3 Klassenzimmer im Altbau keine Lüftungsanlage. Von

ist allerdings auch, dass die Grotte nicht Teil des Hauses war, in dem das «Gäste- zimmer» keinen Platz mehr für Joseph und Maria bot, sondern auf einem se- paraten Landstück am

Bei meinen vielen Hausbesuchen durfte ich sehr viele Anliegen und Wünsche, aber auch sehr viele positive Meldungen mitnehmen, worüber ich mich sehr gefreut habe.. Bedanken möchte

sprüche, sofern die eindrin- genden Äste oder Wurzeln die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich be- einträchtigen und einen unzu- mutbaren Zustand herbeifüh- ren,

Kirche Mönchfeld Offener Gottesdienst mit Musik für alle (Jutta Maier + Team) Samstag, 25.12.2021 Christfest,

Mit dem Licht von Betlehem kann auch in dieser besonde- ren Zeit und unter den beson- deren Umständen, unter denen wir im Jahr 2020 Weihnach- ten feiern, die Botschaft vom

Diese neuen Maßstäbe für unsere Arbeit erfordern die umfangreiche Organisierung der sozialistischen Ge¬ meinschaftsarbeit als Ausdruck der Erhöhung der Aktivität der Werk¬ tätigen