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Archiv "Doping: Gegen Kriminalisierung des Dopings" (17.08.2007)

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A2256 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 33⏐⏐17. August 2007

B R I E F E

Verstoß gegen alle ärztliche Ethik?

Und wird nicht die Zielrichtung alles ärztlichen Handelns, nämlich „be- handeln, um zu heilen“ geradezu auf den Kopf gestellt, durch „behandeln, um zu manipulieren“, Schädigungen in Kauf nehmend? Fühlt sich die Ärzteschaft nicht berufen, die Fakten beim Namen zu nennen, einen Ap- pell an alle Kolleginnen und Kolle- gen zu tätigen, und die Öffentlichkeit darüber zu informieren? Oder gilt auch hier bereits das Gesetz der

„umerta“?

Dr. Ludger Schilgen,Hittorfstraße 46, 48149 Münster

Gegen Kriminalisierung des Dopings

. . . Jedermann weiß, dass insbeson- dere im Hochleistungssport in allen Staaten gedopt wird. Auch ist be- kannt, dass alle Ausführungen zum Doping scheinheilig sind . . . Die Antidoping-Initiativen widerspre- chen Art. 2 unseres Grundgesetzes:

Hiernach hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlich- keit, soweit er nicht die Rechte an- derer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Da jede Person, die im Hochleistungssport selbst etwas erreichen möchte, oder durch interessierte Gruppen dazu angetrieben wird, etwas erreichen zu sollen, ohne Dopingmittel diese Leistungen nicht erreichen kann, ist es eine eigenverantwortliche Aufga- be dieser Person, ob sie zur Entfal- tung ihrer Persönlichkeit im Sport entsprechende Dopingmittel nimmt oder nicht. Sie hat darüber zu ent- scheiden, ob die für das entspre- chende Dopingmittel beschriebenen Nebenwirkungen so gravierend sind, dass sie von diesem Mittel oder überhaupt von dem Vorhaben, Hochleistungssportler zu werden und von der Öffentlichkeit ob ihrer Leistungen bejubelt zu werden, Ab- stand nimmt oder nicht. Schließlich ist es der eigene Körper, der auf Kos- ten gegebenenfalls erheblicher Ne- benwirkungen geschädigt wird. In- soweit verletzt der Doper auch kei- ne Rechte anderer – höchstens dann, wenn sich herausstellen sollte, dass aufgrund von erheblichen Neben-

wirkungen für ihn später mehr so- ziale Aufwendungen erbracht wer- den müssen als für den Durchschnitt der übrigen Bevölkerung. Diese ma- teriellen Auswirkungen lassen sich jedoch dann gesetzlich regeln. Es ist auch nicht ersichtlich, wie ein Do- per gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen sollte. Auch ist nicht ersichtlich, wie er gegen das Sittengesetz verstoßen sollte.

Schließlich ist es im Hochleistungs- sport Sitte, dass gedopt wird. Es ist daher auch nicht angebracht, Ärzte und Trainer (und konsequenterweise das Publikum – zu dem auch Do- pinggegner gehören –, das weiß, dass gedopt wird und durch Zahlun- gen Anreiz zum Dopen gibt und den Doper belohnt) zu kriminalisieren.

Darüber hinaus erweist man auch der Wissenschaft keinen Dienst, wenn man den Doper und die Men- schen, die den Doper bei seinem Vorhaben unterstützen, kriminali- siert: Zumindest ist es erstaunlich, welche Leistungen durch Doping- mittel zu erzielen sind. Die Wissen- schaft wird schon aus sich heraus stets darum bemüht sein, noch bes- sere Dopingmittel mit noch weniger Nebenwirkungen zu erfinden, als sie bis jetzt bekannt sind . . . Seien wir ehrlich und geben wir das kon- trollierte Dopen frei nach Richtlini- en des Arzneimittelgesetzes unter Aufführung der Wirkungen und der Nebenwirkungen.

Dr. Gert Schwaiger,Kurhessenstraße 93 a, 60431 Frankfurt/Main

VATERVERLUST

Kinder und Jugendli- che betreuende Ärz- te sollten die psy- chosozialen Folgen für die Diagnostik berücksichtigen (DÄ 22/2007: „Vergleich- bares Trauma wie beim Verlust der Mut- ter“ von Prof. Dr. med. Horst Petri).

Honorarkürzungen

„Da er (der Arzt) als Vertrauensper- son oft die erste und einzige Anlauf- stelle für alleinerziehende Mütter darstellt, hat er die Chance, ihre Mo- tivation für eine konstruktive Zusam-

menarbeit mit dem Vater zu stär- ken . . .“, schreibt der Autor. Wenn das gelegentlich gelingt, erfordert das zeitaufwendige Gespräche, die u. a. bei mir regelmäßig zu 50- bis 60- (in Worten: sechzig) prozentigen Honorarkürzungen durch die KV ge- führt haben. Meine begründeten Wi- dersprüche sind seit I/2006 zwar noch nicht beim Sozialgericht gelan- det, seit eineinhalb Jahren habe ich jedoch noch keinen einzigen rechts- kräftigen Honorarbescheid mehr er- halten.

Michel Voss,Graf-Adolf-Straße 18, 51065 Köln-Mülheim

Zu wenig beachtet

Der wahrscheinlich viel zu wenig beachtete Artikel von Prof. Petri über das seelische Trauma des Va- terverlusts im Kindesalter bedarf einer ausdrücklichen Unterstrei- chung auch aus kinder- und jugend- ärztlicher Sicht. Erfreulicherweise sieht man manchmal auch Väter in der Praxis, die ihre Kinder zur Vor- sorge bringen oder die Mütter in der Betreuung beim Arzt vertreten. Ge- rade auch solche Unternehmungen fördern die Vater-Kind-Bindung (der Vater umsorgt das Kind und bietet damit eine neue Vertrauens- basis) und beschleunigen den Los- lösungsprozess aus der festen Mut- ter-Kind-Bindung. Es geht also nicht nur um das explorative, die Welt erkundende Element in der Vater-Kind-Beziehung, sondern ausdrücklich auch um ihren emotio- nalen Aspekt. Die Loslösung aus dem festen, emotionalen Band der Mutter-Kind-Dyade gelingt nicht nur auf dem Weg eines völlig ge- genteiligen, inhaltlichen Bezie- hungsangebots durch den Vater, sondern vor allem auch auf dem Boden einer erweiterten emotiona- len und sozialen Sicherheit. Ich glaube, dieser Punkt wird noch im- mer viel zu wenig in unserer Ge- sellschaft berücksichtigt. Denn ge- rade auch der Mangel in der emo- tionalen Beziehung zum Vater legt den Keim zu einer Verunsicherung des Selbst. Erschreckend ist, wie wenig sich die Männer, als Väter, dieser Bedeutung für ihre Kinder bewusst sind, und wie schnell sie

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 33⏐⏐17. August 2007 A2257

B R I E F E

sich oft – auch aus diesem Mangel heraus – ihrer Verantwortung für das Kind entziehen.

Dr. med. Rüdiger Posth, Altenberger-Dom-Straße 113, 51467 Bergisch-Gladbach

Wichtiger Aufruf

Petris Artikel ist ein sehr wichtiger Aufruf an alle Ärzte, nach den Tren- nungsvätern aktiv zu fragen. Endlich ist die Bedeutung des Vaters erkannt und benannt worden. Als Arzt in der Psychosomatik und Psychotherapie sehe ich auch immer wieder erwach- sene Scheidungskinder, die die Va- terentbehrung und/oder -entwertung als ewigen Stachel im Fleisch mit sich herumtragen. Auch hier kann die Vergangenheit beforscht und hof- fentlich neu verstanden werden.

Dass von interessierter juristischer Seite das elterliche Entfremdungs- syndrom (englisch PAS: parental alienation syndrome) geleugnet wird, ist bitter genug, denn tägliche Erfahrung spricht solcher Demago- gie Hohn.

Dr. med. Peter Walcher,Heinrich-Küderli-Straße 32, 71332 Waiblingen

ARBEITSSCHUTZ

In Bereichen mit „er- höhtem Infektionsri- siko“ ist die Verwen- dung von Sicher- heitsinstrumenten Pflicht (DÄ 20/2007:

„HIV-Tests für Pati- enten“, Leserbrief von Dr. Bernhard Both- schafter).

Widerspruch

Der Lesermeinung von Herrn Kolle- gen Dr. Bothschafter, die wichtigste Maßnahme zum Schutz des operati- ven Personals sei der präoperative Test auf HBV, HCV und HIV, muss ich aufgrund meiner jahrzehntelan- gen klinischen und betriebsärztlichen Erfahrung zum Thema Eigenverlet- zungen aus zwei Gründen entschie- den widersprechen:

ŒMan sollte immer so operieren,

„als ob“ der Patient (und übrigens man selbst) infektiös ist – das ist die Maxime. Das Wissen um die Infek-

tiosität meines Patienten schützt mich keineswegs. Im Gegenteil: Es erhöht sogar mein Infektionsrisiko.

Ob bewusst oder unbewusst: Ich ar- beite dann „vorsichtiger“ und somit

„anders“ als gewohnt, womit Fehler und Eigenverletzungen vorprogram- miert sind.

Auch heute noch werden positiv getesteten Patienten vielerorts Ope- rationen „aus Gründen der Gefahren für den Operateur oder die Angestell- ten“ vorenthalten. Das ist unethisch.

Die OP darf ich nur dann aufgrund der Infektiosität verweigern, wenn ich den Patienten mit seiner chroni- schen Virusinfektion durch die OP gefährden würde. Und nur wenn die- se Frage im Raum steht, darf ich den Patienten auf Bestehen einer sol- chen Infektion testen (bzw. befra- gen).

Dr. med. Stephan Schlösser,Betriebsarzt, Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum

RECHTSREPORT

Der BGH verschärft die Aufklärungs- pflicht vor Operatio- nen (DÄ 24/2007:

„Patientin wurde un- vollständig aufge- klärt“ von RA Barba- ra Berner).

Alle Risiken nennen

In der ersten Instanz des gerichtli- chen Verfahrens wurde festgestellt, dass die Patientin zwar über das Ri- siko einer Querschnittslähmung, je- doch nicht über die Gefahr einer Pseudarthrose aufgeklärt wurde.

Für den aufklärenden Arzt haben wir deshalb das Argument ange- führt, die Patientin sei über das für sie schwerste Risiko aufgeklärt worden. Schließlich sei die Quer- schnittslähmung nicht mit dem Ein- tritt von Pseudarthrosen zu verglei-

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