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Archiv "33. Symposium für Juristen und Ärzte „Rechtsfragen des Dopings“" (06.10.2006)

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A2658 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 40⏐⏐6. Oktober 2006

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Die Ergänzung des § 18 Abs. 1 BMV-Ä bzw. § 21 Abs. 1 EKV sieht vor, dass bei zuzahlungspflichtiger Inanspruchnahme des- selben Vertragsarztes in demselben Quartal sowohl im Rahmen der Regelversorgung als auch im Rahmen des Notfalls bzw. orga- nisierten Notfalldienstes die Zuzahlung nach § 28 Abs. 4 SGB V nur einmal zu erheben ist.

Das Unterschriftsverfahren zur schriftlichen Beschlussfassung der Vertragsänderungen, die am 1. Oktober 2006 in Kraft treten, ist eingeleitet. Die Veröffentlichung erfolgt somit unter dem Vorbe- halt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner.)

Bekanntmachungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundes- verband, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, der Bundesverband der land- wirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, die See-Kranken- kasse, K. d. ö. R., Hamburg, die Knappschaft, K. d. ö. R., Bochum, – an- dererseits – vereinbaren, den

Bundesmantelvertrag-Ärzte

– Stand: 1. April 2006 – wie folgt zu ändern:

1. In § 18 Abs. 1 wird folgender Satz 4 eingefügt:

„Erfolgt eine Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Not- fall oder im organisierten Notfalldienst und eine zuzahlungs- pflichtige Inanspruchnahme außerhalb des Notfalls oder des organisierten Notfalldienstes bei demselben Vertragsarzt in demselben Kalendervierteljahr, ist die Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 4 SGB V nur einmal zu erheben.“

2. Die bisherigen Sätze 4, 5 und 6 werden Sätze 5, 6 und 7.

3. Diese Änderungen treten am 1. Oktober 2006 in Kraft.

Berlin/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Kassel/Hamburg/Bochum,

den 20. 9. 2006 )

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg, sowie der AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg,– ande- rerseits – vereinbaren, den

Arzt-/Ersatzkassenvertrag (Bundes- mantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen)

– Stand: 1. April 2006 – wie folgt zu ändern:

1. In § 21 Abs. 1 wird folgender Satz 4 eingefügt:

„Erfolgt eine Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Not- fall oder im organisierten Notfalldienst und eine zuzahlungs-

pflichtige Inanspruchnahme außerhalb des Notfalls oder des organisierten Notfalldienstes bei demselben Vertragsarzt in demselben Kalendervierteljahr, ist die Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 4 SGB V nur einmal zu erheben.“

2. Die bisherigen Sätze 4, 5 und 6 werden Sätze 5, 6 und 7.

3. Diese Änderungen treten am 1. Oktober 2006 in Kraft.

Berlin/Siegburg, den 20. 9. 2006 )

Richtlinien für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis

Die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Ab- rechnung gem. § 295 Abs. 4 SGB V in der Fassung vom 23. Mai 2005 (DÄBl. 2005, A-1843) werden wie folgt geändert:

1.

a) In § 1 Abs. 2 wird in Satz 1 das Wort „Genehmigung“ durch die Worte „Anzeige bei“ ersetzt.

b) In § 1 Abs. 2 werden die Sätze 2 bis 4 gestrichen.

c) In § 1 Abs. 8 werden in Satz 3 die Worte „und eine erteilte Ge- nehmigung widerrufen“ gestrichen.

2.

Die Änderungen treten am 1. 10. 2006 in Kraft.

Berlin, den 18. September 2006 )

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Änderungsvereinbarung zu den Bundesmantelverträgen

33. Symposium für Juristen und Ärzte

„Rechtsfragen des Dopings“

1. Dezember in Berlin Die Zertifizierung der Veranstaltung (begrenzte Teilnehmerzahl) erfolgt durch die Kaiserin-Friedrich-Stiftung mit acht Punkten

gemäß den Richtlinien der Ärztekammer Berlin.

Veranstalter: Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen gemeinsam mit der Deutschen Gesell- schaft für Medizinrecht e.V.

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks, Prof. Dr. med. Jürgen Hammerstein

Programm: Referate über medizinrechtliche Probleme des Dopings: Pharmakologische und sportwissenscaftliche Grund- lagen >Medizinische Risiken >Rechtssituation in Deutsch- land

Weitere Informationen und Anmeldung: Kaiserin-Friedrich- Stiftung, Sekretariat, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, Telefon: 0 30/30 88 89-20, Fax: 0 30/30 88 89-26, E-Mail:

kfs@Kaiserin-Friedrich-Stiftung.de. )

Referenzen

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