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Archiv "Berlin gehört selbstverständlich zur Bundesärztekammer" (05.06.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Tätigkeitsbericht: Entschließungen

lichen Status. Insbesondere müssen niedergelassene Ärzte, die bereit sind, im Rettungsdienst tätig zu werden, entsprechende Berücksichtigung fin- den.

Man muß davon ausgehen, daß eine flächendeckende Versorgung mit Ärz- ten, die über ausreichende Kenntnisse im Rettungsdienst verfügen, nur mit Einbeziehung auch der niedergelasse- nen Ärzte zu realisieren ist. Deshalb sind mögliche rechtliche, zum Beispiel haftungsrechtliche, Fragen bei der Ab- solvierung von rettungsdienstmedizini- schen Praktika im Interesse der betrof- fenen Patienten zu lösen."

Organtransplantation

„In jüngster Zeit wurde versucht, in der Bundesrepublik Deutschland Nie- ren zur Transplantation anzubieten, die auf dem Wege eines internationalen Organhandels, vor allem aus Ländern der Dritten Welt, käuflich erworben werden sollten.

Diesem Vorhaben, das die Notlage von Menschen in armen Ländern zugun- sten der Bevölkerung der Industriena- tionen ausnutzt, haben Ärzte, Patienten und Öffentlichkeit in der Bundesrepu- blik Deutschland einhelligen und ener- gischen Widerstand entgegengestellt und derartige Machenschaften ent- schieden abgelehnt.

Unter Berücksichtigung zweier Resolu- tionen der in der Arbeitsgemeinschaft

Organtransplantation zusammenge- schlossenen Transplantationszentren verurteilt der 88. Deutsche Ärztetag je- den entgeltlichen Erwerb und jede Ver- äußerung von Spenderorganen, sei es von lebenden oder von toten Patienten.

Er distanziert sich kompromißlos von Versuchen, Organe auf kommerzieller Basis aus anderen Ländern anzubieten, in denen im übrigen die derzeitigen Transplantationszahlen den Bedarf ebensowenig decken wie zur Zeit noch in der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Transplantation von Organen, die von lebenden Organspendern im In- und Ausland bei Gegenleistungen jeg- licher Art entnommen bzw. vermittelt wurden, wird strikt und ausnahmslos

abgelehnt. Eine solche Organverpflan- zung darf in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin-West nicht durchgeführt werden.”

Transplantationsassistent

❑ „Der 88. Deutsche Ärztetag unter- stützt das Anliegen der Dialysepatien- ten, einen Transplantationsassistenten in den größeren Chirurgischen Kliniken (der Regel- und Maximalversorgungs- krankenhäuser) einzuführen. Die ärzt- lichen Leiter an Krankenhäusern wer- den aufgefordert, die Arbeit von ,Transplantationsassistenten` zu för- dern und zu unterstützen."

Begründung:

„Die erfreulich größere Zahl von Or- gantransplantationen im Jahre 1984, insbesondere Nierentransplantationen, kann durch bessere Organisationsfor- men noch gesteigert werden. Die von Bundesärztekammer und von den Transplantationsorganisationen vertre- tene Auffassung, auf eine gesetzliche Regelung verzichten zu können, be- dingt andererseits einen größeren per- sönlichen ärztlichen Einsatz bei der sehr sensiblen Angelegenheit der Or- gantransplantation. Die Spenderorgan- gewinnung im Spiegel der Medien gibt hier weiteren Aufschluß. Die Ergebnis- se im Beneluxbereich und der Stand der öffentlichen Diskussion verlangt dieses Vorgehen, einen Transplanta- tionsassistenten einzuführen."

Meldepflicht für

Schwangerschaftsabbrüche

❑ „Die Erfüllung der Meldepflicht von Schwangerschaftsabbrüchen ist noch ganz unzureichend. Den beim Statisti- schen Bundesamt in Wiesbaden ge- meldeten 86 300 Schwangerschaftsab- brüchen für das Jahr 1984 stehen mehr als 200 000 abgerechnete gegen- über.

Schwangerschaftsabbrüche durchfüh- rende Ärztinnen und Ärzte werden da- her nachdrücklich aufgefordert, ihrer Meldeverpflichtung beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden nachzukom- men."

„Aktive Pause"

in den Schulen fördern

111 „Der 88. Deutsche Ärztetag setzt sich für die schnelle Verbreitung der ,Aktiven Pause' in allen Schultypen ein und fordert Eltern- und Lehrerverbände zur Verwirklichung dieser Idee auf und die Bundesländer, Rahmenrichtlinien für ein Fünftel der Schulzeit zu erlas- sen, um sportliche Pausenaktivitäten zu fördern."

Begründung:

„Angesichts des großen Bewegungs- mangels aller Schüler in- und außer- halb der Schule und der daraus resul- tierenden Haltungs- und Organschwä- chen mit Leistungsminderung des kar- diopulmonalen Systems und den grundsätzlichen Defiziten im Schul- sport sollte an allen Schultypen die ,Aktive Pause' eingeführt werden. Die deutsche Ärzteschaft hat wiederholt auf die irreparablen Schäden des Rausch- gifts, des Alkohol- und Zigarettenkon- sums besonders bei Jugendlichen hin- gewiesen. Gerade die traditionelle ,Gammelpause' ist oft die Ursache, daß aus Langeweile, Neugierde und Geltungssucht zur Zigarette gegriffen wird. Durch die Raucherlaubnis ab dem 16. Lebensjahr gewöhnen sich gerade die Heranwachsenden in den Pausen das Rauchen an, so daß die Zahl der rauchenden Mädchen und Jungen schon über 50 Prozent beträgt.

Auch zeigt sich, daß die Bewegungs- wünsche der Jugendlichen in den Schulen nicht befriedigt werden; Bewe- gung ist gerade bei Kindern und Jugendlichen ein natürliches Phäno- men. Zum anderen sind gerade befrie- digte Spiel- und Bewegungsbedürfnis- se Voraussetzung für produktive Lern- fähigkeit. Sie fördern die Konzentra- tionsfähigkeit für den folgenden Unter- richt und mindern Aggressionen.

Die Breitbandwirkung der ,Aktiven Pause' liegt nicht nur im gesundheit- lich-medizinischen, sondern auch im pädagogischen und sozialen Bereich.

Der Arztetag stellt besonders heraus, daß es billiger und weniger schmerz- haft ist, präventive Gesundheits- und Schulpolitik als kurative zu betreiben."

1762 (38) Heft 23 vom 5. Juni 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

(2)

Berlin gehört selbstverständlich zur Bundesärztekammer

Änderung der Satzung der Bundesärztekammer und der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

88. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Die vom Vorstand der Bundesärz- tekammer beantragte Änderung der Satzung betraf einen Selbst- gänger, die der Geschäftsordnung eine alte Bekannte.

Durch Satzungsänderung sollte unmißverständlich klargestellt werden, daß auch die Ärztekam- mer Berlin Mitglied der Arbeitsge- meinschaft der deutschen Ärzte- kammer, eben der Bundesärzte- kammer, ist. Bisher stand in § 1 der Satzung nämlich der Satz:

„Die westdeutschen Landesärzte- kammern bilden durch freiwilli- gen Zusammenschluß eine Ar- beitsgemeinschaft". Die Ärzte- kammer Berlin hatte nun bean- tragt, die Sache klarzustellen. Und das sollte dadurch geschehen, daß sämtliche Ärztekammern in der Satzung aufgeführt wurden.

So wurde auch beschlossen (bei nur drei Enthaltungen, weit mehr als die notwendige Zweidrittel- Mehrheit stimmte also der Sat- zungsänderung zu). § 1 Abs. 1 der Satzung lautet demnach jetzt:

❑ „Die Landesärztekammer Baden- Württemberg, die Bayerische Landes- ärztekammer, die Ärztekammer Berlin, die Ärztekammer Bremen, die Ärzte- kammer Hamburg, die Landesärzte- kammer Hessen, die Ärztekammer Nie- dersachsen, die Ärztekammer Nord- rhein, die Landesärztekammer Rhein- land-Pfalz, die Ärztekammer des Saar- landes, dje Ärztekammer Schleswig- Holstein und die Ärztekammer Westfa- len-Lippe bilden eine Arbeitsgemein- schaft."

Antragskommission wieder einmal abgelehnt

Alle Jahre wieder geistert die al- te Bekannte „Antragskommis-

sion" durch den Ärztetag. Eine solche, von Partei- oder Gewerk- schaftstagen bekannt, hat es bei den Deutschen Ärztetagen bisher nicht gegeben. Die Delegierten haben Ansinnen auf Einrichtung einer solchen Kommission regel- mäßig abgelehnt, gleichwohl hat der Vorstand der Bundesärzte- kammer immer wieder einmal ver- sucht, eine Antragskommission zu installieren. Damit sollte die Flut der Anträge, die regelmäßig zu dem Tagesordnungspunkt „Tätig- keitsbericht der Bundesärztekam- mer" eingebracht werden, in ge- ordnete Bahnen gelenkt werden.

Im vorigen Jahr hatte das Thema wieder einmal auf der Tagesord- nung gestanden, es war vertagt worden, eine neue Vorlage sollte erarbeitet werden. Die lag jetzt vor. Der Justitiar der Bundesärzte- kammer, Dr. Rainer Hess, erläu- terte sie. Die Delegierten mochten sich aber immer noch nicht mit ei- ner Antragskommission anfreun- den, von einer Art Maulkorb war die Rede, von der Gefahr, dem Ärztetag könnte viel von seiner Spontaneität genommen werden, die Stimmung im Plenum ging hoch.

Der Ärztetag entledigte sich des Themas auf einfache Weise. Er beschloß Übergang zur Tagesord- nung, was bedeutet, daß über die entsprechenden Anträge nicht einmal mehr abgestimmt wurde.

Das Thema dürfte damit für gerau- me Zeit erledigt sein. Dr. Hess je- denfalls, der einen solchen Aus- gang wohl von Anfang an geahnt hatte, versicherte zum Schluß

„Ich verspreche Ihnen, das nicht mehr wieder zu tun". NJ

Ethische Normen und kollegiales Verhalten

Ergänzung der Berufsordnung für die deutschen Ärzte

An vier Stellen ist die Musterbe- rufsordnung, die der Deutsche Ärztetag beschließt und die als Vorlage für die Berufsordnungen in den einzelnen Landesärzte- kammern dient, geändert worden:

einmal unter Tagesordnungs- punkt 1 (In-vitro-Fertilisation), dreimal unter einem eigenen Punkt (Ergänzung der Berufsord- nung). Zwei der Änderungen ste- hen in engem Zusammenhang mit anderen Tagesordnungspunkten dieses 88. Deutschen Ärztetages.

Wer künftig bestimmte For- schungsvorhaben durchführen will, ist gehalten, sich zuvor von einer Ethikkommission beraten zu lassen. So steht es in dem neuen Absatz vier des Paragraphen eins der Musterberufsordnung. Ein Auslöser für diese Vorschrift sind die Möglichkeiten, die sich mit der ln-vitro-Befruchtung eröffnet ha- ben (ausführliche Berichterstat- tung in Heft 22). Doch nicht nur bei solchen Forschungsprojekten soll der Arzt eine Ethikkommis- sion anrufen, sondern allgemein bei der Durchführung klinischer Versuche am Menschen sowie bei epidemiologischen Forschungen mit personenbezogenen Daten.

In engem Zusammenhang mit den Beratungen über Fragen der ärzt- lichen Ausbildung und der stei- genden Arztzahlen, die unter dem Punkt „Tätigkeitsbericht der Bun- desärztekammer" behandelt wur- den, steht eine zweite Änderung der Berufsordnung. Sie lautet:

Kollegiales Verhalten

❑ § 15 Abs. 1 zweiter Unterabsatz, neuer Satz 2 der Musterberufsord- nung:

Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 23 vom 5. Juni 1985 (43) 1763

Referenzen

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