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Archiv "Ärztliche Versorgungswerke: Hände weg" (27.02.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 9⏐⏐27. Februar 2009 A367

S E I T E E I N S

D

ie Altersversorgung für Ärzte ist gut und ver- nünftig geregelt.“ Wenn diese unmissverständli- che Aussage des nordhein-westfälischen Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann (CDU), von einer breiten politischen Mehrheit getragen würde, müsste man sich keine Sorgen machen um die Zukunft der ärztlichen Versorgungswerke. Leider sind hier Fragezeichen zu setzen. So erwartet Prof. Bert Rürup, der bald in die Privatwirtschaft wechselnde oberste Rentenberater der Regierungen Kohl, Schröder und Merkel, dass spätestens nach der Bundestagswahl eine Diskussion über eine Einbeziehung der Freibe- rufler in die Rentenversicherung beginnen wird.

Die Begründung ist absehbar: Da es zahlreiche Selbst- ständige ohne Altersversorgung gibt, wird analog zur Bürgerversicherung für das Krankheitsrisiko eine Ren- tenversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen postuliert werden. Warum dann nicht gleich zur Stärkung der Soli- dargemeinschaft auch die Ärzte und andere Freiberufler mit obligatorischen Versorgungswerken einbeziehen?

Spricht nicht eine Durchschnittsaltersrente von mehr als 2 000 Euro monatlich in allen berufsständischen Versor- gungswerken dafür, dass hier finanziell solide Beitrags- zahler für die Rentenversicherung zu akquirieren sind?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat diese Forderung bereits zum Programm erhoben, auch wenn er zunächst nur Berufsanfänger, die den Versorgungswerken noch nicht angehört haben, in die Rentenversicherung zwin- gen will – und die Beamten gleich mit.

Damit solche Vorstellungen nicht Eingang in die Wahlprogramme der Parteien und dann womöglich in eine Koalitionsvereinbarung der nächsten Bundesregie- rung finden, braucht es mehr als nur Argumente. Dabei sind diese durchaus überzeugend, wie auf der Festver- anstaltung „50 Jahre Nordrheinische Ärzteversorgung“

Anfang Februar in Düsseldorf deutlich wurde. Dr. Ul- rich Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsge- meinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtun- gen, stellte heraus, dass die Versorgungswerke als

„öffentlich-rechtliche Pflichtversorgung in Selbstver- waltung der freiberuflichen selbstständigen und an- gestellten Mitglieder der verkammerten Berufe außer- halb der Sozialversicherung“ in der Europäischen Uni- on den staatlichen Rentensystemen gleichgestellt seien.

Im Unterschied zu Zusatzversorgungskassen sind die Versorgungswerke „ein System der ersten Säule“, der

Basisversorgung. Für die erworbenen Ansprüche gilt der Eigentumsschutz des Grundgesetzes.

Auch ökonomische Gründe sprechen für den Erhalt der ärztlichen Versorgungswerke. Diese kommen im Gegensatz zur Rentenversicherung ohne staatliche Zu- schüsse aus, müssen allerdings auch keine versiche- rungsfremden Lasten tragen. Die Versorgungswerke arbeiten zudem nach einem gerade in Zeiten der Fi- nanzkrise hochmodernen Prinzip: Sie sind zwar über- wiegend kapitalgedeckt (und können deshalb bei der Verzinsung ihrer Anlagen in der Finanzkrise nicht unge- schoren bleiben), haben aber auch einen Umlagenanteil (der darauf hinausläuft, dass die heutigen Beitragszah- ler die heutigen Renten zahlen). Wegen dieses Misch- prinzips könnte man den Versorgungswerken auch nicht den Zugang an Berufsanfängern abschneiden, ohne sie in ihrer Existenz zu gefährden.

Jede Form der Alterssicherung muss den demogra- fischen Wandel bewältigen. Für die berufsständischen Versorgungswerke ist das eine besondere Heraus- forderung, weil beispielsweise die Lebenserwartung ihrer Rentner drei bis vier Jahre über dem Bevölke- rungsdurchschnitt liegt. Das Instrument, um diejeni- gen die Kosten tragen zu lassen, die älter werden und länger Altersrente beziehen, ist die Rente mit 67 Jah- ren. Diesen in der gesetzlichen Rentenversicherung schon realisierten Schritt sollten alle Versorgungswer- ke nachvollziehen. Nicht nur Kirchhoff und Rürup warnen: Eine politische Diskussion über die Frage, weshalb die Krankenschwester bis 67 arbeiten müsse, der Krankenhausarzt aber schon mit 65 sein Ruhegeld bekomme, werde nicht gut enden.

Heinz Stüwe Chefredakteur

ÄRZTLICHE VERSORGUNGSWERKE

Hände weg

Heinz Stüwe

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