• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Versorgungswerke: Reformschritt wagen" (08.07.2005)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Versorgungswerke: Reformschritt wagen" (08.07.2005)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

fensichtlich nur Erinnerungen, und es sind wohl nur „Paro- len“ gewesen, könnte man dem Artikel entnehmen, und die sorgen jetzt für „Berüh- rungsängste“. Aber wer wird sich denn von Berührungs- ängsten affizieren lassen?

Immerhin gibt es schon „die Idee, im Gesundheitswesen die Leistungen bei Alten radi- kal zu rationieren“, und „Ko- stenexplosion und Alten- schwemme“ werden „als un- mittelbare Bedrohungen be- schworen“. Immer – sage ich – fängt es mit Ideen an. Und

„Altenschwemme“ ist bereits ein Begriff, den Herr Koch gar nicht mehr apostrophieren muss. Zurzeit gibt es noch Dis- kussionen über Ethik, aber die Politiker werden den Ärzten schon die Verantwortung „ab- nehmen“. Eines Tages wird die Regierung verkünden: Wegen der zunehmenden Alten-

schwemme und der Kostenex- plosion im Gesundheitswesen werden alle zuständigen Ge- sundheitsdienststellen ange- wiesen, die Leistungen bei Al- ten radikal zu rationieren. – Sie glauben das nicht? Es gibt so vieles, das niemand ge- glaubt hat, und das doch Wirk- lichkeit wurde!

Dr. med. Mahnolf Roßner, Nordstraße 17 a, 59555 Lippstadt

Versorgungswerke

Zu dem „Varia“-Beitrag „Neurege- lungen seit Jahresbeginn“ von Mi- chael Prossliner in Heft 17/2005:

Reformschritt wagen

Wehe dem, der ab 2005 den Ärztekammerbezirk wechselt!

Genau vier Monate zu spät hat das DÄ ein Thema aufge- griffen, das mittlerweile Tau-

sende von Kollegen betreffen dürfte: Somit hat unbemerkt von weiten Teilen der Ärzte- schaft zum 1. Januar 2005 eine epochale Umwälzung bei den ärztlichen Versorgungswerken stattgefunden, die gerade jün- gere und unter Umständen mehrfach ihre Stelle wechseln- de Ärztinnen und Ärzte be- trifft . . . Wer es jetzt wagt, bei seiner Karriereplanung mit ei- ner neuen Stelle den Kammer- bezirk zu wechseln, wird auto- matisch Pflichtmitglied der dort zuständigen Ärzteversorgung und behält aus den beim bis- her zuständigen Versorgungs- werk eingezahlten Beiträgen einen Anspruch auf eine Mini- rente sowohl für Alters- als auch für die BU- und Hinterbliebe- nenvorsorge. Die bisher einge- zahlten Beiträge können nach fünfjähriger Tätigkeit nicht mehr auf die neu zuständige Ärzteversorgung übertragen

werden. Ich sehe dies als Be- troffener keineswegs so posi- tiv wie der Autor des oben ge- nannten Artikels: Wir alle wer- den, wenn sich diese neue Re- gelung durchsetzt, in Zukunft zwei, drei oder noch mehr Minirenten (je nach Mobilität bei der Stellenwahl) beziehen.

Streitigkeiten sind program- miert, denn jedes Versorgungs- werk bleibt widersinnigerwei- se autark: Im schlimmsten Fal- le gewährt das eine eine BU- Rente, während das andere ablehnt. Als geradezu dreist beurteile ich das Angebot, in dem oder den bisherigen Ver- sorgungswerk(en) zusätzlich

„freiwilliges Mitglied“ zu blei- ben – freilich gegen einen Mindestbeitrag von zum Bei- spiel in der ÄVWL von der- zeit 264 Euro/Monat. Wer von den allein verdienenden Fami- lienvätern, die von einem be- kanntermaßen nicht üppigen

A

A1948 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 278. Juli 2005

B R I E F E

(2)

Assistenzarztgehalt vielleicht auch noch ein Häuschen ab- zahlen müssen, noch zusätzli- che Beiträge in diverse ÄV einzahlen soll, um dort seine Ansprüche zu verbessern, ist mir schleierhaft. Das Ärgerli- che daran ist, dass unsere eige- nen Kolleginnen und Kollegen diese Verschlechterung in den Verwaltungs- und Aufsichts- gremien der Kammern und Versorgungswerke anschei- nend widerspruchslos abge- nickt haben . . . In einer offizi- ellen Verlautbarung der ÄVWL wird als ein Grund für die neue Regelung auch der Ausgleich zwischen den finan- ziell angeblich sehr unter- schiedlich ausgestatteten Ver- sorgungswerken genannt. Die- ses berechtigte Anliegen nun auf dem Rücken einer Min- derheit von Kollegen auszu- tragen, die ab 2005 ein- oder mehrfach den Kammerbezirk wechselt, ist eine grobe, unkol- legiale Unverschämtheit. Wer sich diesen Ausgleich auf die Fahnen schreibt, der sollte redlicherweise die gesamte deutsche Ärzteschaft als Soli- dargemeinschaft einbeziehen.

Damit wären wir bei einem einheitlichen Bundesärztever- sorgungswerk analog zur BfA.

Doch durch solch einen muti- gen Reformschritt gingen si- cher ein paar schöne Pöstchen der jetzigen Kleinstaaterei verloren.

Dr. med. Rainer Lüttmann, Am Vogelsang 3, App. 318, 37075 Göttingen

Kriegskinder

Zu dem Beitrag „Die Generation der Kriegskinder: Kollektive Aufarbei- tung notwendig“ von Petra Bühring in Heft 17/2005:

Ich erinnere mich

. . . Im oben genannten Bericht wird suggeriert, „die Traumati- sierung der Kriegs- und Nach- kriegsjahre habe bei den Jahr- gängen 1928–1945 zu therapie- relevanten psychischen Stö- rungen geführt“. Damit wird unterstellt, dass Jugendliche in Friedenszeiten keinerlei (der- artigen) Störungen ihrer Ent-

wicklung unterlägen. Und das ist unzutreffend. Ich erinnere mich (Jahrgang 1918) sehr wohl der französischen Besat- zer – meist Marokkaner – in Bonn, die Straßen und Frauen unsicher machten. Ich erinnere mich auch der „Rheinlandbe- freiungsfeier“ (1927) mit der Rede Stresemanns (damals deutscher Außenminister), zu der meine Eltern geladen wa- ren. Auch in Russland, Italien, Spanien, Frankreich waren in den jüngst vergangenen Jahr- hunderten Zeiten zu beklagen, die einem jugendlichen Heran- wachsenden sehr wohl „trau- matische Erlebnisse“ besche- ren konnten. Für alle diese

„kollektive Aufarbeitung“ zu fordern, scheint mir eine grobe Verkennung der Zusammen- hänge. Vielmehr ist persönliche Bewältigung gefragt, zu der un- ter anderem die Akzeptanz von Unrecht gehört, das zu den Risiken des Lebens gehört.

Recht ist ein hohes Kulturgut, das öfter gesucht als gefunden wird. Kollektivschuld gehört nicht zu den Grundbegriffen deutschen Rechts, ist allerdings in der Bibel (Genesis) für die Vertreibung der ersten Men- schen aus dem Paradies verant- wortlich. Ein beliebtes Thema für Psychoanalytiker, die an

„Schuldbewältigung“ arbeiten, nicht etwa eigener, sondern je- ner anderer. Dass die selbster- nannten Problembewältiger für die Jahrgänge 1928 bis 1945 zur Remedur ihre Spenden- konten angeben, entlarvt ihren wahren Charakter . . .

Dr. med. Albert Cramer, Bäumerstraße 12, 49477 Ibbenbüren

Tabuthema

Ihr Artikel nimmt ein Thema auf, das bislang tabuisiert wur- de. Immerhin wird es jetzt, 60 Jahre nach Kriegsende, Gegen- stand von empirischen Unter- suchungen und von sozialer Sorge. Man kann spekulieren, ob es das Stigma der „Täter- kinder“ gewesen ist, das dazu geführt hat, die Thematik nicht wahrzunehmen, zu verdrängen oder sogar bewusst auszuklam- mern. Als fachliches Defizit er- scheint es mir auch, dass der Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 278. Juli 2005 AA1949

B R I E F E

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

"Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes vom 3. 148, 1281) bestimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:. §

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes.

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes.

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes.

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes.

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes.

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes..

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes..