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Archiv "Forum der Kammer: Gute Resonanz" (26.01.1996)

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BONN. Die verbindliche Einführung der seit 1. Januar vorgeschriebenen computer- lesbaren Verschlüsselung von Patientendaten nach dem ICD-10-Code (International Classification of Diseases) sollte nach einer Forderung des gesundheitspolitischen Sprechers der FDP-Bundes- tagsfraktion, Jürgen W. Mölle- mann, um mindestens zwei Jahre verschoben werden. Bis zu einer entsprechenden ge- setzlichen Regelung sollten die Spitzenorganisationen der Ärzteschaft eine praktikable Lösung zur Klärung der Pro- bleme der Diagnosenver- schlüsselung erarbeiten. HC

Bayer soll Geldbuße wegen Adalat zahlen

LEVERKUSEN. Die Bayer AG hat mitgeteilt, daß sie gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommissi- on im Zusammenhang mit Adalat® (Wirkstoff Nifedi- pin) klagen will. Die EU- Kommission hat das Unter- nehmen Anfang Januar mit einer Geldbuße von drei Mil- lionen ECU belegt, umge- rechnet 5,6 Millionen DM.

Bayer soll Re- und Paral- lelimporte und damit den Wettbewerb behindert haben.

Adalat wird in Frankreich und Spanien vergleichsweise günstig angeboten, in Groß- britannien dagegen relativ teuer. Einige Großhändler nutzten diese Preisspanne of- fenbar aus: Sie orderten mehr Medikamente als notwendig für den französischen und spanischen Markt und ver- kauften sie dann in England.

Daraufhin stellte Bayer die Belieferung ein oder redu- zierte sie auf den vermuteten tatsächlichen Bedarf.

Das Pharmaunternehmen hat in einer Presseerklärung

„die eigenwillige Rechtsan- sicht“ der Kommission kriti- siert. Darin heißt es: „Obwohl

Bayer keine marktbeherr- schende Position hat, soll das Unternehmen gezwungen werden, in Ländern mit staat- lich reglementierten Niedrig- preisen alle von Händlern an- geforderten Produktmengen zu liefern, die dann in Länder mit höherem Preisniveau ex- portiert werden.“ th

Abkommen zwischen Bundesinstitut und Bundesärztekammer

KÖLN. Ein neues Koope- rationsabkommen haben zum 1. Januar 1996 die Bundesärz- tekammer (BÄK) und das Bundesinstitut für Arzneimit- tel und Medizinprodukte (BfArM) geschlossen. Es dient dazu, den Informations- und Datenaustausch zwi- schen BfArM und der Arznei- mittelkommission der deut- schen Ärzteschaft zu intensi- vieren. Die Kommission ist ein Fachausschuß der BÄK.

Sie wird in Zukunft das Institut mit Hilfe des „Ärz- teausschusses Arzneimittelsi- cherheit“ beraten. Umge- kehrt übermittelt das BfArM nun regelmäßig vollständige

Berichte zu Nebenwirkungen an die Kommission (siehe hierzu auch Deutsches Ärzte- blatt, Heft 1-2/1996). WZ

Forum der Kammer:

Gute Resonanz

KÖLN. Auch bei einem Schlaganfall gilt: Schnelles Handeln kann Leben retten.

Je eher in den ersten Stunden danach geeignete Maßnah- men ergriffen werden, desto größer sind die Überlebens- und Heilungschancen für Pa- tienten. Wichtig ist eine enge Kooperation von Hausärzten, Rettungsdiensten, Interni- sten, Neurologen, Radiolo- gen und Gefäßchirurgen. Das haben Fachleute beim 20. In- terdisziplinären Forum „Fort- schritt und Fortbildung in der Medizin“ der Bundesärzte- kammer Mitte Januar in Köln betont. Ein Thema lautete

„Prävention, Diagnostik und Therapie des ischämischen Insults“.

Insgesamt nahmen rund 300 Ärztinnen und Ärzte teil.

Die Veranstaltung fand auch in der allgemeinen Presse gute Resonanz. Weitere Vor-

träge wurden zu folgenden Themen geboten:

1 Präklinische Versor- gung von Notfällen durch den niedergelassenen Arzt

1 Laser-Anwendung in der Medizin

1 Bedeutung der mole- kularen Biotechnologie für Diagnostik und Therapie in der Praxis

1 Das Lumbalsydnrom 1 Aktuelle Arzneimit- teltherapie.

Das Deutsche Ärzteblatt wird noch ausführlich über die Vorträge berichten. th

Initiative fordert:

Novel Food verbieten

MURG-HÄNNER. Die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Le- bensmittel nach der neuen EU-Verordnung ist nach An- sicht der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltme- dizin (Igumed) „völlig unzu- reichend“ und gilt in einem

„viel zu engen“ Bereich. Des- halb fordert die Igumed von den verantwortlichen Bonner und Brüsseler Politikern, die EU-Verordnung zu verhin- dern und sich darüber hinaus für ein Verbot gentechnisch hergestellter Lebensmittel (Novel Food) einzusetzen.

Novel Food gefährde die Ge- sundheit vor allem von Aller-

gikern. AE

Knochenmarkspender- Datei in Rußland

BIRKENFELD. Die Ste- fan-Morsch-Stiftung (SMS) will eine hämatologische Kli- nik in St. Petersburg beim Aufbau einer Knochenmark- spender-Datei unterstützen.

Bisher seien in Rußland keine allogenen Knochenmark- transplantationen vorgenom- men worden, da eine solche Datei fehlte. Die SMS organi- siert auch einen Austausch für Ärzte. Zunächst soll eine russische Ärztin im Idar- Obersteiner Knochenmark- transplantations-Zentrum rund sechs Monate lang Er- fahrungen sammeln. HK A-155 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 4, 26. Januar 1996 (15)

P O L I T I K NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

ICD-10: Längere Übergangsfrist in der Diskussion

Spendenbitten

Die Nothilfe für Kroatien und Bosnien-Herzegowina un- terstützt die Kinderklinik Zagreb, in der zahlreiche Flücht- linge aus Bosnien-Herzegowina versorgt werden. Für ihre Arbeit bittet die Organisation um finanzielle Hilfe. Infor- mationen: Nothilfe für Kroatien und Bosnien-Herzegowina e.V., Bachstraße 27, 71696 Möglingen, Tel und Fax 0 71 41/48 33 21. Bankverbindung: Kreissparkasse Lud- wigsburg, Konto 91 444 17, BLZ 604 500 50.

Die Organisation Ärzte für Israel bittet um Spenden für die Betreuung von Holocaust-Überlebenden im Harofeh- Krankenhaus in der Nähe von Tel Aviv und für eine notlei- dende jüdische Gemeinde in der Ukraine. Bankverbin- dung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Frankfurt, Konto 000 3584925, BLZ 500 906 07. EB Ziel der Deutschen Stiftung Querschnittlähmung ist es unter anderem, Querschnittlähmung und ihre Folgen wirk- samer zu behandeln und querschnittgelähmten Menschen individuell zu helfen. Dafür benötigt die Stiftung finanzielle Unterstützung. Ansprechpartner: Prof. Dr. Gunther Hart- wich, Weiltinger Straße 32, 90449 Nürnberg, Tel 09 11/6 88 70 44. Bankverbindung: Deutsche Bank Essen, Konto 256 363 322, BLZ 360 700 50. EB Die Redaktion kann keine Verantwortung für die Angaben über- nehmen, da sie auf Informationen der genannten Organisationen beruhen.

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